Im Zuge der Prüfung einer Rüge sind Unklarheiten in den Vergabeunterlagen in Bezug auf die Vorgaben zum zulässigen Fahrzeugeinsatz bzw. zur Zulässigkeit der Abweichung von den in den Fahrplänen kursscharf vorgegebenen Fahrzeugtypen zu Tage getreten. Dies betrifft insbesondere die Ziffern I (4) 2 sowie Ziffer III (2) der Leistungsbeschreibung und § 11 Abs. 3 des Verkehrsvertrags.
Deshalb versetzt die Vergabestelle das vorgenannte Vergabeverfahren „Linienbündel Erbach/Öpfingen“ in den Stand vor Angebotsabgabe zurück; die bereits eingereichten Angebote sind damit gegenstandslos. Die Vergabestelle hat die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens in den oben genannten Regelungsbereichen überarbeitet. Die überarbeiteten Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
http://www.alb-donau-kreis.de/landratsamt/ausschreibungen_oeffentlicher_nahverkehr.php
Die Frist zur Angebotsabgabe wird entsprechend neu festgelegt auf Montag, 24.7.2017 um 12:00 Uhr.