Die Olympischen Winterspiele 2018 werden zwischen dem 9. und dem 25.2.2018 in PyeongChang/Südkorea stattfinden. Den feierlichen Rahmen bilden die Eröffnungsfeier (am 4.2.) und die Schlussfeier (am 25.2.). Der DOSB wird abhängig von der jeweiligen Nominierung der deutschen Athleten/innen bzw. Teams mit einer Olympiamannschaft von etwa 500 Personen dort vertreten sein. Für den Personentransport der deutschen Olympiamannschaft und -delegation per Flugzeug von Deutschland nach Seoul, Incheon International Airport/Südkorea (inkl. Zubringer- und Anschlussflüge) und zurück sucht der DOSB eine geeignete Airline. Der Weitertransport vom Flughafen in Seoul zu den jeweiligen Unterkünften, ins Olympische Dorf und zu den Wettkampfstätten nach PyeongChang obliegt der Verantwortung des Organisationskomitees und erfolgt mit dem Zug/Expressway bzw. Bussen. Dieser Weitertransport ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Referenznummer: 17/1
Kurze Beschreibung:
Die Olympischen Winterspiele 2018 werden zwischen dem 9. und dem 25.2.2018 in PyeongChang/Südkorea stattfinden. Den feierlichen Rahmen bilden die Eröffnungsfeier (am 4.2.) und die Schlussfeier (am 25.2.).
Der DOSB wird abhängig von der jeweiligen Nominierung der deutschen Athleten/innen bzw. Teams mit einer Olympiamannschaft von etwa 500 Personen dort vertreten sein. Für den Personentransport der deutschen Olympiamannschaft und -delegation per Flugzeug von Deutschland nach Seoul, Incheon International Airport/Südkorea (inkl. Zubringer- und Anschlussflüge) und zurück sucht der DOSB eine geeignete Airline.
Der Weitertransport vom Flughafen in Seoul zu den jeweiligen Unterkünften, ins Olympische Dorf und zu den Wettkampfstätten nach PyeongChang obliegt der Verantwortung des Organisationskomitees und erfolgt mit dem Zug/Expressway bzw. Bussen. Dieser Weitertransport ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Die Olympischen Winterspiele 2018 werden zwischen dem 9. und dem 25.2.2018 in PyeongChang/Südkorea stattfinden. Den feierlichen Rahmen bilden die Eröffnungsfeier (am 4.2.) und die Schlussfeier (am 25.2.).
Der DOSB wird abhängig von der jeweiligen Nominierung der deutschen Athleten/innen bzw. Teams mit einer Olympiamannschaft von etwa 500 Personen dort vertreten sein. Für den Personentransport der deutschen Olympiamannschaft und -delegation per Flugzeug von Deutschland nach Seoul, Incheon International Airport/Südkorea (inkl. Zubringer- und Anschlussflüge) und zurück sucht der DOSB eine geeignete Airline.
Der Weitertransport vom Flughafen in Seoul zu den jeweiligen Unterkünften, ins Olympische Dorf und zu den Wettkampfstätten nach PyeongChang obliegt der Verantwortung des Organisationskomitees und erfolgt mit dem Zug/Expressway bzw. Bussen. Dieser Weitertransport ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)
Postanschrift: Otto-Fleck-Schneise 12
Postleitzahl: 60528
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.dosb.de🌏
E-Mail: spahn@dosb.de📧
Telefon: +49 696700246📞
Fax: +49 6967001246 📠
URL der Dokumente: https://www.dosb.de/index.php?id=17133🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-04 📅
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2018-03-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 025-044014
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Thomas Arnold, Britta Spahn.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Olympischen Winterspiele 2018 werden zwischen dem 9. und dem 25.2.2018 in PyeongChang/Südkorea stattfinden. Den feierlichen Rahmen bilden die Eröffnungsfeier (am 4.2.) und die Schlussfeier (am 25.2.).
Der DOSB wird abhängig von der jeweiligen Nominierung der deutschen Athleten/innen bzw. Teams mit einer Olympiamannschaft von etwa 500 Personen dort vertreten sein. Für den Personentransport der deutschen Olympiamannschaft und -delegation per Flugzeug von Deutschland nach Seoul, Incheon International Airport/Südkorea (inkl. Zubringer- und Anschlussflüge) und zurück sucht der DOSB eine geeignete Airline.
Der DOSB wird abhängig von der jeweiligen Nominierung der deutschen Athleten/innen bzw. Teams mit einer Olympiamannschaft von etwa 500 Personen dort vertreten sein. Für den Personentransport der deutschen Olympiamannschaft und -delegation per Flugzeug von Deutschland nach Seoul, Incheon International Airport/Südkorea (inkl. Zubringer- und Anschlussflüge) und zurück sucht der DOSB eine geeignete Airline.
Der Weitertransport vom Flughafen in Seoul zu den jeweiligen Unterkünften, ins Olympische Dorf und zu den Wettkampfstätten nach PyeongChang obliegt der Verantwortung des Organisationskomitees und erfolgt mit dem Zug/Expressway bzw. Bussen. Dieser Weitertransport ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Der Weitertransport vom Flughafen in Seoul zu den jeweiligen Unterkünften, ins Olympische Dorf und zu den Wettkampfstätten nach PyeongChang obliegt der Verantwortung des Organisationskomitees und erfolgt mit dem Zug/Expressway bzw. Bussen. Dieser Weitertransport ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Die detaillierte Beschreibung der Beschaffung finden Sie in der Leistungsbeschreibung.
Gesucht wird eine Airline, kein Reisebüro, welches im nachfolgend beschriebenen Zeitraum und zu den beschriebenen Konditionen ausreichend Flugkontingente zur Verfügung stellen kann.
Die Airline stellt in dem in der Anlage D ausgewiesenen Zeitraum für den Hin- und Rückflug nach Seoul (ICN) ausreichende (Sitzplatz-) Kontingente zur Verfügung, deren genaue Aufteilung noch variieren wird.
Von folgenden Flughäfen müssen Zubringer- bzw. Anschlussflüge möglich sein: Frankfurt, München, Stuttgart, Düsseldorf, Dresden, Leipzig, Nürnberg, Berlin und Hamburg. Die Bereitstellung von Zubringerflügen von den oben genannten Flughäfen kann auch durch eine Partnerfluglinie/Bietergemeinschaft/Nachunternehmer sichergestellt werden. Wichtig ist ein reibungsloser Ablauf auch bei Namensänderungen, Umbuchungen und Stornierungen. Das Gepäck muss „durchgecheckt“ werden können.
Von folgenden Flughäfen müssen Zubringer- bzw. Anschlussflüge möglich sein: Frankfurt, München, Stuttgart, Düsseldorf, Dresden, Leipzig, Nürnberg, Berlin und Hamburg. Die Bereitstellung von Zubringerflügen von den oben genannten Flughäfen kann auch durch eine Partnerfluglinie/Bietergemeinschaft/Nachunternehmer sichergestellt werden. Wichtig ist ein reibungsloser Ablauf auch bei Namensänderungen, Umbuchungen und Stornierungen. Das Gepäck muss „durchgecheckt“ werden können.
— Freigepäck: mindestens 2 Gepäckstücke à 23 kg pro Passagier (auch auf Zubringerflügen).
— Die Mitnahme von Übergepäck bzw. Sperrgepäck muss möglich sein, wenn auch nicht notwendigerweise gebührenfrei.
— Namensänderungen, Umbuchungen und Stornierungen müssen vor und nach der Ticketausstellung möglich sein. Bitte geben Sie per Eigenerklärung (Konzept zur Flexibilität) an, bis zu welchem Zeitpunkt und bis zu welcher Anzahl diese Änderungen gebührenfrei möglich sind.
— Namensänderungen, Umbuchungen und Stornierungen müssen vor und nach der Ticketausstellung möglich sein. Bitte geben Sie per Eigenerklärung (Konzept zur Flexibilität) an, bis zu welchem Zeitpunkt und bis zu welcher Anzahl diese Änderungen gebührenfrei möglich sind.
— Es erfolgt eine bevorzugte Behandlung bei der Vergabe von Exitplätzen.
— Die Airline verpflichtet sich im Falle eines Streiks am geplanten Abflughafen und im Falle eines Streiks der Airline alle Anstrengungen zu unternehmen, den rechtzeitigen Personentransport der deutschen Olympiamannschaft und –delegation nach Seoul zu gewährleisten.
— Die Airline verpflichtet sich im Falle eines Streiks am geplanten Abflughafen und im Falle eines Streiks der Airline alle Anstrengungen zu unternehmen, den rechtzeitigen Personentransport der deutschen Olympiamannschaft und –delegation nach Seoul zu gewährleisten.
— Sonder Check-in.
— Ein erfahrener, hauptverantwortlicher Projektleiter (m/w) muss dem Auftraggeber durchgehend ab Auftragserteilung bis zum Projektabschluss zur Verfügung stehen (sog. „single point of contact“). Dieser Projektleiter darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des DOSB ausgetauscht werden. Der Projektleiter kann/sollte durch ein Team von Mitarbeiter/innen unterstützt werden.
— Ein erfahrener, hauptverantwortlicher Projektleiter (m/w) muss dem Auftraggeber durchgehend ab Auftragserteilung bis zum Projektabschluss zur Verfügung stehen (sog. „single point of contact“). Dieser Projektleiter darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des DOSB ausgetauscht werden. Der Projektleiter kann/sollte durch ein Team von Mitarbeiter/innen unterstützt werden.
— Die Airline muss die erforderlichen personellen Ressourcen für die Planung, Koordination, und Betreuung bereitstellen. Für den DOSB muss ab Oktober 2017 von Montag bis Freitag eine tägliche Erreichbarkeit des Projektleiters bzw. seines Teams mindestens von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr gewährleistet sein, ab 15.1.2018 eine 24-stündige Erreichbarkeit, auch am Wochenende (samstags und sonntags).
— Die Airline muss die erforderlichen personellen Ressourcen für die Planung, Koordination, und Betreuung bereitstellen. Für den DOSB muss ab Oktober 2017 von Montag bis Freitag eine tägliche Erreichbarkeit des Projektleiters bzw. seines Teams mindestens von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr gewährleistet sein, ab 15.1.2018 eine 24-stündige Erreichbarkeit, auch am Wochenende (samstags und sonntags).
Flexibilität: Die genauen Informationen über die einzelnen Passagiere (inkl. Abflugort) werden der Airline vom DOSB jeweils unmittelbar nach den Nominierungsentscheidungen sukzessive zur Verfügung gestellt. Das Ende des internationalen Qualifikationszeitraums und damit die die letzte Nominierungsentscheidung ist am 21.1.2018. Dieser Termin liegt nur wenige Tage vor dem Beginn der Olympischen Winterspiele. Aus diesem Grund wird von der Airline ein hohes Maß an Flexibilität (hinsichtlich der personellen Ressourcen ab Mitte Januar 2018 und hinsichtlich kurzfristiger Inanspruchnahme von Flügen aus dem Gesamtkontingent, Umbuchungen etc.) gefordert.
Flexibilität: Die genauen Informationen über die einzelnen Passagiere (inkl. Abflugort) werden der Airline vom DOSB jeweils unmittelbar nach den Nominierungsentscheidungen sukzessive zur Verfügung gestellt. Das Ende des internationalen Qualifikationszeitraums und damit die die letzte Nominierungsentscheidung ist am 21.1.2018. Dieser Termin liegt nur wenige Tage vor dem Beginn der Olympischen Winterspiele. Aus diesem Grund wird von der Airline ein hohes Maß an Flexibilität (hinsichtlich der personellen Ressourcen ab Mitte Januar 2018 und hinsichtlich kurzfristiger Inanspruchnahme von Flügen aus dem Gesamtkontingent, Umbuchungen etc.) gefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— aktueller (d. h. im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellter) Berufs- oder Handelsregisterauszug oder ein vergleichbarer Nachweis über die Erlaubnis der Berufsausübung nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes des Bewerbers/Bieter bzw. jedes Mitglieds der Bewerber/Bietergemeinschaft.
— aktueller (d. h. im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellter) Berufs- oder Handelsregisterauszug oder ein vergleichbarer Nachweis über die Erlaubnis der Berufsausübung nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes des Bewerbers/Bieter bzw. jedes Mitglieds der Bewerber/Bietergemeinschaft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Allgemeiner Hinweis: Für die erforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt mit der Bezeichnung „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.
Nennung von 2 Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit dieser Ausschreibung in Art und Umfang vergleichbar sind unter Angabe:
— der Art der Leistung,
— des Projektumfangs (eingesetztes Personal und Rechnungswert),
— Ausführungszeiten und
— Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Deutscher Olympischer Sportbund.
Zusätzliche Informationen: Thomas Arnold, Britta Spahn.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Olympischer Sportbund
Kontakt
Kontaktperson: Britta Spahn
Internetadresse: www.dosb.de🌏
Dokumente URL: https://www.dosb.de/index.php?id=17133🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
— Der Bewerber/Bieter erklärt, dass Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen.
— Mehrfachbeteiligung: Bei einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/oder Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist.
— Mehrfachbeteiligung: Bei einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/oder Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist.
— Nachunternehmereinsatz: Beabsichtigt der Bieter, Leistungen von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen angeben, die er durch Nachunternehmer auszuführen beabsichtigt.
Die Namen der Nachunternehmer sowie Angaben über ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit sind erst auf Verlangen des Auftraggebers zu machen. Maßgebend sind die bekanntgemachten Eignungsnachweise. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Auftraggeber den Bieter zum Austausch des Nachunternehmers auffordern.
Die Namen der Nachunternehmer sowie Angaben über ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit sind erst auf Verlangen des Auftraggebers zu machen. Maßgebend sind die bekanntgemachten Eignungsnachweise. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Auftraggeber den Bieter zum Austausch des Nachunternehmers auffordern.
Auf Verlangen des Auftraggebers muss der Bieter außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des Nachunternehmers, in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung enthält auch eine Erklärung, dass bezogen auf das Unternehmen des Nachunternehmers keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Auf Verlangen des Auftraggebers muss der Bieter außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des Nachunternehmers, in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung enthält auch eine Erklärung, dass bezogen auf das Unternehmen des Nachunternehmers keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Keine
Postort: Kein
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2017/S 025-044014 (2017-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 681 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die detaillierte Beschreibung der Beschaffung finden Sie in der Leistungsbeschreibung. Gesucht wird eine Airline, kein Reisebüro, welches im nachfolgend beschriebenen Zeitraum und zu den beschriebenen Konditionen ausreichend Flugkontingente zur Verfügung stellen kann.Die Airline stellt in dem in der Anlage D ausgewiesenen Zeitraum für den Hin- und Rückflug nach Seoul (ICN) ausreichende (Sitzplatz-) Kontingente zur Verfügung, deren genaue Aufteilung noch variieren wird.Von folgenden Flughäfen müssen Zubringer- bzw. Anschlussflüge möglich sein: Frankfurt, München, Stuttgart, Düsseldorf, Dresden, Leipzig, Nürnberg, Berlin und Hamburg. Die Bereitstellung von Zubringerflügen von den oben genannten Flughäfen kann auch durch eine Partnerfluglinie/Bietergemeinschaft/Nachunternehmer sichergestellt werden. Wichtig ist ein reibungsloser Ablauf auch bei Namensänderungen, Umbuchungen und Stornierungen. Das Gepäck muss „durchgecheckt“ werden können.
Die detaillierte Beschreibung der Beschaffung finden Sie in der Leistungsbeschreibung. Gesucht wird eine Airline, kein Reisebüro, welches im nachfolgend beschriebenen Zeitraum und zu den beschriebenen Konditionen ausreichend Flugkontingente zur Verfügung stellen kann.Die Airline stellt in dem in der Anlage D ausgewiesenen Zeitraum für den Hin- und Rückflug nach Seoul (ICN) ausreichende (Sitzplatz-) Kontingente zur Verfügung, deren genaue Aufteilung noch variieren wird.Von folgenden Flughäfen müssen Zubringer- bzw. Anschlussflüge möglich sein: Frankfurt, München, Stuttgart, Düsseldorf, Dresden, Leipzig, Nürnberg, Berlin und Hamburg. Die Bereitstellung von Zubringerflügen von den oben genannten Flughäfen kann auch durch eine Partnerfluglinie/Bietergemeinschaft/Nachunternehmer sichergestellt werden. Wichtig ist ein reibungsloser Ablauf auch bei Namensänderungen, Umbuchungen und Stornierungen. Das Gepäck muss „durchgecheckt“ werden können.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherstellung der Flexibilität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Übernachtungskosten bei Zubringerflügen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Gewichtung des Preises: 50 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-24 📅