Zu leisten ist die regelmäßige und fachgerechte Pflege und Säuberung der öffentlichen Grünanlagen, Spielplätze und des Straßenbegleitgrüns zur Herstellung der Verkehrssicherheit, zur Erhaltungeinesfunktionsfähigen Zustandes und zur Schaffung von ästhetisch ansprechenden Anlagen zur Erholung. Im Los 5, dem Park Marquardt, kommen die Anforderung der denkmalgerechten Pflege hinzu. Zur Leistung gehören hauptsächlich Mäharbeiten, Wildkrautbeseitigung und Säuberungsarbeiten, auch die Leerung der auf den Grünanlagen und Spielplätzen vorhanden Abfallbehälter.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Gartenbau
Referenznummer: OV-L-472/155/17
Kurze Beschreibung:
Zu leisten ist die regelmäßige und fachgerechte Pflege und Säuberung der öffentlichen Grünanlagen, Spielplätze und des Straßenbegleitgrüns zur Herstellung der Verkehrssicherheit, zur Erhaltungeinesfunktionsfähigen Zustandes und zur Schaffung von ästhetisch ansprechenden Anlagen zur Erholung.
Im Los 5, dem Park Marquardt, kommen die Anforderung der denkmalgerechten Pflege hinzu.
Zur Leistung gehören hauptsächlich Mäharbeiten, Wildkrautbeseitigung und Säuberungsarbeiten, auch die Leerung der auf den Grünanlagen und Spielplätzen vorhanden Abfallbehälter.
Zu leisten ist die regelmäßige und fachgerechte Pflege und Säuberung der öffentlichen Grünanlagen, Spielplätze und des Straßenbegleitgrüns zur Herstellung der Verkehrssicherheit, zur Erhaltungeinesfunktionsfähigen Zustandes und zur Schaffung von ästhetisch ansprechenden Anlagen zur Erholung.
Im Los 5, dem Park Marquardt, kommen die Anforderung der denkmalgerechten Pflege hinzu.
Zur Leistung gehören hauptsächlich Mäharbeiten, Wildkrautbeseitigung und Säuberungsarbeiten, auch die Leerung der auf den Grünanlagen und Spielplätzen vorhanden Abfallbehälter.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-11-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-17 📅
Datum des Beginns: 2018-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 221-459455
ABl. S-Ausgabe: 221
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRYWTG.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zu leisten ist die regelmäßige und fachgerechte Pflege und Säuberung der öffentlichen Grünanlagen, Spielplätze und des Straßenbegleitgrüns zur Herstellung der Verkehrssicherheit, zur Erhaltungeinesfunktionsfähigen Zustandes und zur Schaffung von ästhetisch ansprechenden Anlagen zur Erholung.
Zu leisten ist die regelmäßige und fachgerechte Pflege und Säuberung der öffentlichen Grünanlagen, Spielplätze und des Straßenbegleitgrüns zur Herstellung der Verkehrssicherheit, zur Erhaltungeinesfunktionsfähigen Zustandes und zur Schaffung von ästhetisch ansprechenden Anlagen zur Erholung.
Im Los 5, dem Park Marquardt, kommen die Anforderung der denkmalgerechten Pflege hinzu.
Zur Leistung gehören hauptsächlich Mäharbeiten, Wildkrautbeseitigung und Säuberungsarbeiten, auch die Leerung der auf den Grünanlagen und Spielplätzen vorhanden Abfallbehälter.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 5
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Wohngebiet Potsdam West
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Siehe Punkt II.1.5.
Beschreibung der Optionen: Jährliche Verlängerungsoption des Vertrages bis max. 31.1.2022.
Bezeichnung des Loses: Wohngebiet Babelsberg Nord
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4.
Bezeichnung des Loses: Gebiet Babelsberg Süd
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Wohngebiete Kirchsteifeld und Drewitz
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Park Marquardt
Losnummer: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eintragung in Berufsregister/ Nachweis über die erlaubte Berufsausübung
— unterschriebenes Angebotsschreiben
— verpreistes Leistungsverzeichnis
— bei Bietergemeinschaften: unterschriebene BiGe-Erklärung
— Erklärung zum vorgesehenen Personal auf Formular 4.8 und entspr. Studien- und Ausbildungsnachweise für die vorgesehenen Führungskräfte
— Erklärung zum Technikeinsatz auf Formular 4.9.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Formular 4.5 (Haftpflichtversicherung)
— Formular 4.6 (Erklärung zum Umsatz).
Mindeststandards:
— Mindestumsatz mit vgl. Leistungen für Los 1: 300 000 EUR p.a.
— Mindestumsatz mit vgl. Leistungen für Los 2-4: 150 000 EUR p.a.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Bietereigene Liste vergleichbarer Aufträge aus den letzten 5 Jahren für die Lose 1 bis 4,
— ggf. bietereigene Begründung zur Benennung von weniger als 3 Referenzen
— Referenz für Gartendenkmalpflege auf Formular 4.7 für Los 5.
Mindeststandards:
— 3 vergleichbare Aufträge aus den letzten 5 Jahren für die Lose 1 bis 4
— 1 Referenz für Gartendenkmalpflege gem. Formular 4.7 für Los 5.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: — Formulare 4.1 EU, 5.5 EU und ggf. 5.6 EU.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landeshauptstadt Potsdam
Geschäftsstelle Stadtentwicklung und Bauen
Submissionsstelle
Hegelallee 6-10
Haus 1, Zimmer 217-220
14467 Potsdam.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsqualität/ Personaleinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltkriterium/ Technikeinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Gewichtung des Preises: 60 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.
Quelle: OJS 2017/S 221-459455 (2017-11-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zu leisten ist die regelmäßige und fachgerechte Pflege und Säuberung der öffentlichen Grünanlagen, Spielplätze und des Straßenbegleitgrüns zur Herstellung der Verkehrssicherheit, zur Erhaltung eines funktionsfähigen Zustandes und zur Schaffung von ästhetisch ansprechenden Anlagen zur Erholung.
Im Los 5, dem Park Marquardt, kommen die Anforderung der denkmalgerechten Pflege hinzu.
Zur Leistung gehören hauptsächlich Mäharbeiten, Wildkrautbeseitigung und Säuberungsarbeiten, auch die Leerung der auf den Grünanlagen und Spielplätzen vorhanden Abfallbehälter.
Zu leisten ist die regelmäßige und fachgerechte Pflege und Säuberung der öffentlichen Grünanlagen, Spielplätze und des Straßenbegleitgrüns zur Herstellung der Verkehrssicherheit, zur Erhaltung eines funktionsfähigen Zustandes und zur Schaffung von ästhetisch ansprechenden Anlagen zur Erholung.
Im Los 5, dem Park Marquardt, kommen die Anforderung der denkmalgerechten Pflege hinzu.
Zur Leistung gehören hauptsächlich Mäharbeiten, Wildkrautbeseitigung und Säuberungsarbeiten, auch die Leerung der auf den Grünanlagen und Spielplätzen vorhanden Abfallbehälter.
Gesamtwert des Auftrags: 553124.61 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu leisten ist die regelmäßige und fachgerechte Pflege und Säuberung der öffentlichen Grünanlagen, Spielplätze und des Straßenbegleitgrüns zur Herstellung der Verkehrssicherheit, zur Erhaltung eines funktionsfähigen Zustandes und zur Schaffung von ästhetisch ansprechenden Anlagen zur Erholung.
Zu leisten ist die regelmäßige und fachgerechte Pflege und Säuberung der öffentlichen Grünanlagen, Spielplätze und des Straßenbegleitgrüns zur Herstellung der Verkehrssicherheit, zur Erhaltung eines funktionsfähigen Zustandes und zur Schaffung von ästhetisch ansprechenden Anlagen zur Erholung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-19 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.