Kurze Beschreibung
Das BfJ beabsichtigt, die Leistungen der Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des ZStV-Verfahrens in einem nicht offenen Verfahren zu vergeben.
Die Vertragslaufzeit des neu zu vergebenen Auftrags beginnt am 1.5.2018 und beträgt max. 4 Jahre. Der AG kann den Vertrag nach drei Jahren durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber den Auftragnehmer (AN) spätestens 3 Monate vor Vertragsende um weitere 12 Monate, bis einschließlich 30.4.2022, verlängern.
Optionale Leistungen.
Der AG benötigt zusätzlich Weiterentwicklungsleistungen der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb der Verfahrenssoftware. Diese Leistungen sind dem AG anzubieten. Es handelt sich hierbei um optionale Leistungen. Ein Anspruch auf Leistungserbringung und Abnahme besteht nicht.