Der zu schließende Rahmenvertrag umfasst die fortlaufende Pflege, Aktualisierung und Weiterentwicklung des Corporate Designs der Bundesregierung sowie die diesbezügliche Beratung und die Umsetzung der daraus folgenden Maßnahmen. Dies beinhaltet die mögliche Entwicklung weiterer Einsatzgebiete des Corporate Designs sowie die Pflege und Weiterentwicklung der bisherigen Anwendungsbereiche. Hierzu gehört auch die ressortübergreifende Beratung zu Fragen des Corporate Design, alleiniger Ansprechpartner für die Agentur hierbei ist das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Postanschrift: Dorotheenstraße 84
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat 100
E-Mail: vergabe@bpa.bund.de📧
Fax: +49 3018272-2119 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.bundesregierung.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pflege und Weiterentwicklung des Corporate Designs der Bundesregierung
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlichkeitsarbeit📦
Kurze Beschreibung:
“Der geschlossene Rahmenvertrag umfasst die fortlaufende Pflege, Aktualisierung und Weiterentwicklung des Corporate Designs der Bundesregierung sowie die...”
Kurze Beschreibung
Der geschlossene Rahmenvertrag umfasst die fortlaufende Pflege, Aktualisierung und Weiterentwicklung des Corporate Designs der Bundesregierung sowie die diesbezügliche Beratung und die Umsetzung der daraus folgenden Maßnahmen. Dies beinhaltet die mögliche Entwicklung weiterer Einsatzgebiete des Corporate Designs sowie die Pflege und Weiterentwicklung der bisherigen Anwendungsbereiche. Hierzu gehört auch die ressortübergreifende Beratung zu Fragen des Corporate Design, alleiniger Ansprechpartner für die Agentur hierbei ist das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 630 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Zu den zu erbringenden Werkleistungen gehören insbesondere, aber nicht abschließend:
— Pflege und kontinuierliche Weiterentwicklung des bestehenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Zu den zu erbringenden Werkleistungen gehören insbesondere, aber nicht abschließend:
— Pflege und kontinuierliche Weiterentwicklung des bestehenden Corporate Designs der Bundesregierung
— Optimierung und Neuentwicklung einzelner Elemente des Corporate Designs im Print- und Onlinebereich sowie für die sozialen Medien (beispielsweise die Erstellung von Icons oder Profilbildern, keine Konzeption und Erstellung von Websites)
— Erweiterung der Anwendungsfelder des Corporate Designs, beispielsweise Neugestaltung von einzelnen Kommunikationsmedien, deren Umsetzung und Erstellung barrierefreier PDFs
— Pflege und Weiterentwicklung des Online-Styleguides der Bundesregierung, Bereitstellung der Inhalte in Bild und Text, ggf. Einarbeitung einzelner Inhalte, kritische Betrachtung und Pflege der Seitenstruktur im Hinblick auf Verständlichkeit und Nutzerfreundlichkeit
— Beratung bei Fragen bezüglich der Nutzung, Verbreitung und Akzeptanz des Corporate Designs
— Nutzer- und lösungsorientierte Beratung bei Fragen der interministeriellen Koordinierung in Bezug auf Anforderungen an das Corporate Design
— Teilnahme an interministeriellen Workshops und Vorbereitung von Corporate Design-Präsentationen zur Abstimmung und Information der Ressorts
— Neuentwicklung von ressortübergreifenden Logos und Claims
— Erstellung von Templates zur ressortübergreifenden Nutzung in verschiedenen Dateiformaten
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 234-486427
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Pflege und Weiterentwicklung des Corporate Designs der Bundesregierung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: adlerschmidt GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 630 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 630 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
— Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
— – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 161-368808 (2018-08-22)