Philipps-Universität Marburg – Institut für Anatomie und Zellbiologie – Neubau Lehrflächen – Generalplanungsleistungen LPH 1-9
Die Philipps-Universität Marburg vereint als traditionsreichste hessische Hochschule Spitzenforschung mit beispielhafter Nachwuchsförderung und attraktiven Studiengängen in einer reizvollen Umgebung mit mittelalterlich geprägter Altstadt. Infektions- und Tumorforschung, synthetische Mikrobiologie, Materialwissenschaften, kognitive und angewandte Neurowissenschaften, die Untersuchung von Sprachdynamik, die Forschung zu Biodiversität und Klima sowie Konfliktforschung bilden die wissenschaftlichen Schwerpunkte der Philipps-Universität, die mit zwölf Leibnizpreisträgern zu den führenden Forschungseinrichtungen in Hessen zählt.
Die Philipps Universität Marburg beabsichtigt den Neubau von Lehrflächen für die Anatomie und Zellbiologie in Marburg Campus Lahnberge zu errichten. Die bisherige Einrichtung – in einem denkmalgeschützten Bestandsgebäude – erfüllt die heutigen Anforderungen hinsichtlich der Grenzwerte für die Verwendung von Formaldehyd nicht mehr und bedarf einer Neuunterbringung der Lehrflächen. Auf die Verwendung von Formaldehyd für die Gewebefixierung kann auch in Zukunft nicht verzichtet werden. Seit dem 1.1.2016 trat in Deutschland eine Neueinstufung der Arbeitsplatzgrenzwerte für Formaldehyd in Kraft. Für dieses Neubauprojekt sind zwingend die Arbeitsplatzgrenzwerte von 0,37 mg pro Kubikmeter Luft einzuhalten. Es ist erklärtes Qualitätsziel der Universität Marburg für dieses Bauvorhaben, diese Arbeitsplatzgrenzwerte zu unterschreiten.
Beabsichtigt ist die Planung und Errichtung (LPH 1 – 9) des Institutsneubaus in unmittelbarer Nähe zu einem Bestandgebäude, das weitere Funktionen des Instituts übernimmt.
Insgesamt soll eine Programmfläche mit maximal 1 678 m² Hauptnutzfläche (HNF 1-6) realisiert werden. Es ist beabsichtigt die Einhaltung der Hauptnutzfläche mit 1 678 m² als eine Flächenobergrenze im Generalplanervertrag, als zwingend einzuhaltendes Leistungsziel, aufzunehmen. Darüber hinaus sind Technikflächen, Lüftungszentrale, Nebenräume und die Erschließung zum bestehenden Gebäude erforderlich.
Es existiert für das Gebiet Campus Lahnberge ein gültiger ein Bebauungsplan. Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen durch Planzeichen wie Sondergebiet / Zweckbestimmung Hochschule, Grundflächenzahl (GRZ) 0,5 sowie die textlichen Festlegungen A) Solarenergie, B) Stellplätze, C) Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, D) Oberflächenentwässerung) sind zu erfüllen.
Im Rahmen der Masterplanung des Campus Lahnberge, ist dem Neubau ein Baufeld mit einer abfallenden Baufläche zugewiesen. Für die Planungsaufgabe wurde im Vorfeld des VgV-Verfahrens keine Machbarkeitsstudie erstellt.
Das neue Gebäude soll sich in ein Gebäudeensemble auf dem Campusgelände einfügen. Der Zugang für die Studierenden, das Personal (Lehrkräfte, Dozenten, Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter) sowie die Institutslogistik, sollen je einen getrennten Zugang bekommen. Insgesamt soll sich der neue Gebäudekomplex, in die bisherige Architektur der bestehenden Universitätsgebäude einfügen.
Bei der Baustelleneinrichtung, insbesondere der Umzäunung der Baustelle, wird auf die besonderen Anforderungen durch die Lage auf Gelände mit einem deutlichen Höhenunterschied hingewiesen. Ebenso ist auf die die Lärmschutzinteressen des Campus im laufenden Hochschulbetrieb Rücksicht zu nehmen. Es finden auf dem Campusgelände zeitgleich weitere bauliche Maßnahmen statt.
Für den Neubau von Lehrflächen für das Institut Anatomie und Zellbiologie steht ein Budget in Höhe von 13 865 000 EUR brutto für die Kostengruppen 200 bis 700 ohne Ersteinrichtung zur Verfügung. Im Rahmen der Planung ist eine ES-Bau zu erstellen.
Darüber hinaus wird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs und Auswahl des Bieterkreises im Rahmen der Aufforderung zu Angebotsabgabe die Abfrage zur Erstellung einer Konzeptstudie erfolgen, welche durch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3 000 EUR brutto für den 1. Platzierten vergütet wird. Weitere 3 000 EUR werden auf die 2. bis 6. Platzierten als Aufwandsvergütung verteilt.
Die Konzeptstudie wird als ein Teilkriterium in die Matrix zur Bewertung der Angebote (Zuschlagskriterien) einfließen.
Der Beginn der Planungsleistungen ist für das 1. Quartal 2018 projektiert. Es ist unmittelbar mit der Erbringung der Stufe 1 zu beginnen. Baubeginn ist ab dem ersten Quartal 2019 vorgesehen. Das Bauvorhaben sollte zum 3. Quartal 2020 an die Nutzer übergeben werden.
Die Leistung soll aufgrund der Komplexität hinsichtlich der Aufgabenstellung an ein Generalplanerteam vergeben werden. In der Konstellation des Generalplanerteams ist die folgende Besonderheit zwingend zu beachten:
Die verfahrensgegenständlichen Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß den § 55 ff. HOAI müssen direkt vom Bieter bzw. im Fall einer Bietergemeinschaft direkt von einem der Mitgliedern der Bietergemeinschaft ausgeführt werden (Selbstausführungsgebot gemäß § 47 Abs. 5 VgV). Es handelt sich bei diesen Leistungen um besondere kritische Aufgaben, da die Anlagen der Technischen Ausrüstung einen besonders sensiblen, für den Gesamterfolg der Baumaßnahme maßgeblichen Teil der Baumaßnahme betreffen. Dies gilt insbesondere aufgrund des zu berücksichtigenden Umgang mit Formaldehyd und der Aufgabenstellung zur Unterschreitung der Formaldehydgrenzwerte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2017-08-17
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Auftragsbekanntmachung
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2018-03-20
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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