Das Gebäude wurde 1981 für die Sektion Physik und Elektronik für die HU Berlin errichtet. Es handelt sich um einen Stahlbetonskelettbau im „Konstruktionssystem SK Berlin 1972“ mit Fassaden aus vorgehängten Waschbetonfertigteilen mit Sandsteinverblendungen, teilweise mit Aluminiumpanelen. Auf ca. 13 000 m Nutzfläche sollen die fremdsprachlichen Philologischen Institute und die Zentraleinrichtung Sprachenzentrum untergebracht werden. Das Gebäude soll nahezu bis auf den Rohbau zurück gebaut und unter Beibehaltung der Tragkonstruktion den neuen Raumanforderungen entsprechend ausgebaut werden. Die Außenhülle ist wärmtechnisch zu ertüchtigen. Schadstoffbelastete Bauteile sind fachgerecht zu entsorgen. Der Auftrag beinhaltet Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gem. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI 2013 in den Leistungsphasen (LPH) 2 bis 9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 201_HU_Berlin_Phl_TGA_LPH 2-9
Kurze Beschreibung:
Das Gebäude wurde 1981 für die Sektion Physik und Elektronik für die HU Berlin errichtet. Es handelt sich um einen Stahlbetonskelettbau im „Konstruktionssystem SK Berlin 1972“ mit Fassaden aus vorgehängten Waschbetonfertigteilen mit Sandsteinverblendungen, teilweise mit Aluminiumpanelen. Auf ca. 13 000 m
Das Gebäude wurde 1981 für die Sektion Physik und Elektronik für die HU Berlin errichtet. Es handelt sich um einen Stahlbetonskelettbau im „Konstruktionssystem SK Berlin 1972“ mit Fassaden aus vorgehängten Waschbetonfertigteilen mit Sandsteinverblendungen, teilweise mit Aluminiumpanelen. Auf ca. 13 000 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
— zu Ziffer II.2.5.) Zuschlagskriterien: weitere Angaben in den Vergabeunterlagen – Anlage V 1 Informationen zum Verhandlungsverfahren,
— Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den AVB Hochbau zum Vertrag, LHO Berlin und AV LHO Berlin, dem BGB und den Rundschreiben einsehbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/
(keine abschließende Auflistung).
Der Auftrag beinhaltet Planungsleistungen der TGA gem. Teil 4 Abschnitt 2 der §§ 53-55 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15. Zunächst werden die Leistungen der LPH 2 beauftragt. Optional die unter II.2.11 aufgeführten LPH 3 – 9. Der Gesamtkostenrahmen beträgt 56 600 000 EUR (brutto) einschließlich Unvorhergesehenes (UV). Diese Kostenobergrenze ist zwingend einzuhalten und wird als Beschaffenheit des Werkes vereinbart. Aus wirtschaftlichen Gründen ist der Bestandsschutz des Gebäudes zu erhalten. I. d. S. ist die Planung der TGA unter Berücksichtigung der Bestandskonstruktion zu entwickeln, so dass der Umbau mit geringstmöglichen Eingriffen in die Bestandskonstruktion erfolgen kann. Die vorhandene TGA muss vollständig erneuert werden. In der 2. Stufe des VgV-Verfahrens sind von den Bietern projektbezogene Lösungsansätze für die Planung und Realisierung der TGA unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Bestandskonstruktion zu erarbeiten. Diese Lösungsansätze sollen im Rahmen der Verhandlungsgespräche präsentiert werden und gehen in die Wertung ein (Wertungskriterium C). Diese Leistung wird jedem Bieter mit 2 000 EUR brutto honoriert.
Der Auftrag beinhaltet Planungsleistungen der TGA gem. Teil 4 Abschnitt 2 der §§ 53-55 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15. Zunächst werden die Leistungen der LPH 2 beauftragt. Optional die unter II.2.11 aufgeführten LPH 3 – 9. Der Gesamtkostenrahmen beträgt 56 600 000 EUR (brutto) einschließlich Unvorhergesehenes (UV). Diese Kostenobergrenze ist zwingend einzuhalten und wird als Beschaffenheit des Werkes vereinbart. Aus wirtschaftlichen Gründen ist der Bestandsschutz des Gebäudes zu erhalten. I. d. S. ist die Planung der TGA unter Berücksichtigung der Bestandskonstruktion zu entwickeln, so dass der Umbau mit geringstmöglichen Eingriffen in die Bestandskonstruktion erfolgen kann. Die vorhandene TGA muss vollständig erneuert werden. In der 2. Stufe des VgV-Verfahrens sind von den Bietern projektbezogene Lösungsansätze für die Planung und Realisierung der TGA unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Bestandskonstruktion zu erarbeiten. Diese Lösungsansätze sollen im Rahmen der Verhandlungsgespräche präsentiert werden und gehen in die Wertung ein (Wertungskriterium C). Diese Leistung wird jedem Bieter mit 2 000 EUR brutto honoriert.
Der Auftrag umfasst die Anlagengruppen:
1. Honorarzone (HZ) II
2. HZ II
3. HZ II
4. HZ III
5. HZ III
6. HZ II
7. hier: küchentechnische Anlagen (HZ II)
8. HZ III
In der Baumaßnahme sind u.a. folgende Leistungsbereiche vorgesehen:
— Wasserver- und Wasserentsorgung, Wärmeversorgungsanlagen, regenerative Energie- bzw. Wärmeversorgung (Versorgung durch Fernwärme),
— Raumlufttechnik (maschinelle Be- und Entlüftung in straßenseitigen Räumen sowie für ggf. gastronomische Einrichtung erforderlich),
— Erarbeitung eines ökologischen Gesamtkonzeptes in Zusammenarbeit mit dem Architekten,
— elektrische Versorgung, Beleuchtungsanlage (u. a. Beleuchtung von Seminarräumen und Arbeitsplätzen),
— Telekommunikationsanlage, Integration in das HU Campusnetz, ggf. erf. Objektfunkversorgung zur Einsatzunterstützung der BOS,
— Förderanlagen,
— Veranstaltungstechnik (Audio- und Videotechnik), nutzungsspezifische Unterrichtstechnologie des Sprachenzentrums (Mediathek, Multimedialabor, mediengestützte Projekträume),
— Gebäudeautomation inkl. Integrationsplanung, GA-Gesamtkonzept ab LPH 2 erstellen und fortschreiben,
— Planung eines zentralen Energiemanagements, insb. geeignetes Zählerkonzept für alle Medien und Energieträger und die Möglichkeit zur Aufschaltung auf ein zentrales Energiecontrollingsystem,
— Integrationsplanung / gewerkeübergreifendes Gesamtkonzept der einzelnen technischen Funktionalitäten aus den Gewerken der TGA (KG 400 gem. DIN 276),
— Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei kostenrelevanten Entscheidungen in der Baumaßnahme und ggf. hinsichtlich Investition und Betrieb.
Grundlage ist das Bedarfsprogramm, das auszugsweise als Vergabeunterlage zur Verfügung steht. Beginn der Leistung ist unmittelbar nach Auftragserteilung. Die unter Ziffer II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit setzt sich zusammen aus 84 Monaten für die LPH 2-8 und 48 Monaten für die LPH 9. Der AG betreibt eine internetbasierte Projektplattform zum Austausch von Daten und Dokumenten, die auch vom AN zu verwenden ist. Die technischen und sonstigen Vorschriften, Regelwerke, Rundschreiben und die Vorgaben des Projekthandbuchs der Abteilung V (s. Anlagen) sind zu beachten. Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster Fachplanung Technische Ausrüstung (ABau IV 411.HF) incl. der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB Hochbau), abrufbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/. Zu den Planungsbeteiligten gehören u. a. Projektsteuerer, Objektplaner, Tragwerksplaner, Bauphysiker, Baulogistikmanager und weitere Sonderfachleute und Gutachter. Es wird erwartet, dass neben der Projektleitung/ bzw. stellv. Projektleitung auch die federführenden Bearbeiter/innen der Leistungsbereiche HLS, Fernmelde- und Elektrotechnik sowie Gebäudeautomation regelmäßig an Projektbesprechungen in Berlin teilnehmen. Reisekosten werden nicht erstattet.
Grundlage ist das Bedarfsprogramm, das auszugsweise als Vergabeunterlage zur Verfügung steht. Beginn der Leistung ist unmittelbar nach Auftragserteilung. Die unter Ziffer II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit setzt sich zusammen aus 84 Monaten für die LPH 2-8 und 48 Monaten für die LPH 9. Der AG betreibt eine internetbasierte Projektplattform zum Austausch von Daten und Dokumenten, die auch vom AN zu verwenden ist. Die technischen und sonstigen Vorschriften, Regelwerke, Rundschreiben und die Vorgaben des Projekthandbuchs der Abteilung V (s. Anlagen) sind zu beachten. Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster Fachplanung Technische Ausrüstung (ABau IV 411.HF) incl. der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB Hochbau), abrufbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/. Zu den Planungsbeteiligten gehören u. a. Projektsteuerer, Objektplaner, Tragwerksplaner, Bauphysiker, Baulogistikmanager und weitere Sonderfachleute und Gutachter. Es wird erwartet, dass neben der Projektleitung/ bzw. stellv. Projektleitung auch die federführenden Bearbeiter/innen der Leistungsbereiche HLS, Fernmelde- und Elektrotechnik sowie Gebäudeautomation regelmäßig an Projektbesprechungen in Berlin teilnehmen. Reisekosten werden nicht erstattet.
LPH 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung (s. § 55 HOAI)
LPH 9: Objektbetreuung
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht. Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild dementsprechend angepasst werden.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht. Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild dementsprechend angepasst werden.
Zusätzliche Informationen:
— zu Ziffer II.2.5.) Zuschlagskriterien: weitere Angaben in den Vergabeunterlagen – Anlage V 1 Informationen zum Verhandlungsverfahren,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Humbold-Universität zu Berlin, Invalidenstr. 110, 10115 Berlin, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung zum Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen, Inhaber und ggf. wirtschaftl. Verknüpfung zu anderen Unternehmen, zusätzlich zum Los/den Losen, für die sich der Teilnehmer bewirbt.
2. Erklärung zur Eintragung im Handels – oder Berufsregister.
3. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den/die Inhaber/Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens.
4. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
Zur Erfüllung aller Eignungskriterien ist zum Zeitpunkt der Bewerbung (d.h. zum Schlusstermin lt. Ziff.IV.2.2) zwingend und ausschließlich die vom AG vorausgefüllte EEE (Datei: „espd-request.xml“) (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) vollständig und in allen ihren Teilen II bis VI ausgefüllt in Textform/unveränderliches Format z.B. PDF/mit Absenderangabe in Papierform (mit eigenhändiger Unterschrift) ggf. soweit erforderlich die vom AG zur Verfügung gestellte Zusatzerklärung zur EEE einzureichen. Es sind zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien in der EEE und soweit erforderlich in der Zusatzerklärung zur EEE Eintragungen vorzunehmen. Fehlende oder nicht unterschriebene EEE führen zum Ausschluss des Bewerbers. Gleiches gilt bei einer fehlenden Zusatzerklärung zur EEE, sofern die Angaben nicht bereits in der unterschriebenen EEE enthalten sind. Weitere Unterlagen, z.B. der Globalvermerk, bleiben bei der Eignungsprüfung des Bewerbers unberücksichtigt. Diese können die geforderte EEE weder ersetzen noch heilen und werden nicht als Ergänzung herangezogen. Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht selbst ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/ Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Zur Erfüllung aller Eignungskriterien ist zum Zeitpunkt der Bewerbung (d.h. zum Schlusstermin lt. Ziff.IV.2.2) zwingend und ausschließlich die vom AG vorausgefüllte EEE (Datei: „espd-request.xml“) (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) vollständig und in allen ihren Teilen II bis VI ausgefüllt in Textform/unveränderliches Format z.B. PDF/mit Absenderangabe in Papierform (mit eigenhändiger Unterschrift) ggf. soweit erforderlich die vom AG zur Verfügung gestellte Zusatzerklärung zur EEE einzureichen. Es sind zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien in der EEE und soweit erforderlich in der Zusatzerklärung zur EEE Eintragungen vorzunehmen. Fehlende oder nicht unterschriebene EEE führen zum Ausschluss des Bewerbers. Gleiches gilt bei einer fehlenden Zusatzerklärung zur EEE, sofern die Angaben nicht bereits in der unterschriebenen EEE enthalten sind. Weitere Unterlagen, z.B. der Globalvermerk, bleiben bei der Eignungsprüfung des Bewerbers unberücksichtigt. Diese können die geforderte EEE weder ersetzen noch heilen und werden nicht als Ergänzung herangezogen. Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht selbst ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/ Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils alle Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Bewerbergemeinschaften haben jeweils alle Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D) d.h. ohne Eignungsleihe, muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D) d.h. ohne Eignungsleihe, muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
EEE Teil V:
Hier sind Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/Vorschriften/Mindeststandards Stellung zu nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren. Achtung: Von § 56 Abs. 2 VgV wird kein Gebrauch gemacht. Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein Allgemeines Infoblatt zum Down- / Upload der EEE und der Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das Ausfüllen der EEE eingestellt.
Hier sind Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/Vorschriften/Mindeststandards Stellung zu nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren. Achtung: Von § 56 Abs. 2 VgV wird kein Gebrauch gemacht. Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein Allgemeines Infoblatt zum Down- / Upload der EEE und der Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das Ausfüllen der EEE eingestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV:
— Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben. Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann. Eine Deckungssumme von mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden und mind. 5 000 000 EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens, wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mind. das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben. Mit Angebotsabgabe ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Im Falle einer Beauftragung einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben. Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann. Eine Deckungssumme von mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden und mind. 5 000 000 EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens, wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mind. das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben. Mit Angebotsabgabe ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Im Falle einer Beauftragung einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch.
Mindestjahresumsatz nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 VgV:
— der spezifische Jahresumsatz (netto) der letzten 3 Jahre (2014/2015/2016) als auch der entsprechend durchschnittliche (arithmetisches Mittel dieser 3 Jahre).
Mindeststandards:
— Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) muss erbracht werden.
— Ein Bewerber wird bei Nichteinhaltung des durchschnittlichen spezifischen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahren (2014/2015/2016) von mind. 600 000 EUR (netto) als nicht geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
[1.] Referenzen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, bearbeitete Leistungsphasen, Ausführungszeitraum der Leistungen, Kosten Bauwerkskosten – als Summe der KG 300 und 400 (KG nach DIN 276-1 Dez. 2008) Referenzschreiben, Anschrift, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, bearbeitete Leistungsphasen, Ausführungszeitraum der Leistungen, Kosten Bauwerkskosten – als Summe der KG 300 und 400 (KG nach DIN 276-1 Dez. 2008) Referenzschreiben, Anschrift, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
Eine Wertung des Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis e) erfüllt sind (eine Zusammenfassung der Unterkriterien aus verschiedenen Referenzen ist nicht zulässig):
a) Die Leistungen sind dem Bewerber eindeutig zuzuordnen, d. h. eigenverantwortlich erbracht.
b) Die Referenz wurde vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet. Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
c) Die Leistungen an dem Referenzprojekt in der LPH 8 bzw. 9 sind abgeschlossen, die Übergabe des Objektes an den Bauherrn liegt vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung maximal 5 Jahre zurück.
d) Die Bauwerkskosten – Summe aus KG 300 und 400 der Referenz – betragen mind. 10 000 000 EUR (brutto).
e) Es liegen keine negativen Auskünfte durch anzugebende Ansprechpartner des Referenzprojektes vor.
Die Nachweise zu der Referenz ist mit dem Angebot abzugeben (s. Ziff. III.2.2)
Name, Vorname, Berufsjahre nach dem Hoch- oder Fachhochschulabschluss (Dipl.- Ing. FH/TH bzw. Master oder gleichwertig), Berufserfahrung, berufliche Lebensläufe, Qualifikationsprofil.
Berufserfahrung in Bezug auf die hier gestellte Aufgabe, eine Liste von persönlichen Referenzen mit vergleichbaren Projekten, an denen die genannten Projektmitarbeiter/Projektmitarbeiterinnen maßgeblich beteiligt waren.
Die Nachweise wie Zeugnisse oder Urkunden und eine Liste der persönlichen Referenzen sind mit dem Angebot abzugeben (s. Ziff. III.2.2).
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV des Bewerbers:
Angabe über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren (2014, 2015, 2016) Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte.
Mindeststandards:
Zu [2.] – Alle Mitglieder des Projektteams verfügen über die geforderten Abschlüsse (Ziff. III.2.1)
Zu [3.] – Ein Büro wird bei der weiteren Wertung außer Betracht gelassen, wenn die Anzahl der Angestellten Ingenieure im Mittel der letzten 3 Jahren (2014-2016) unter 6 Beschäftigten (Summe aus Büroleitung und fest angestellten Mitarbeitenden) liegt.
Zu [3.] – Ein Büro wird bei der weiteren Wertung außer Betracht gelassen, wenn die Anzahl der Angestellten Ingenieure im Mittel der letzten 3 Jahren (2014-2016) unter 6 Beschäftigten (Summe aus Büroleitung und fest angestellten Mitarbeitenden) liegt.
Darüber hinaus wird ein Büro bei der weiteren Wertung außer Betracht gelassen, wenn der/die vorgesehene Projektleiter/in nicht über die geforderten Hochschul-/Fachhochschulabschlüsse (oder gleichwertig) mind. 5 Jahre Berufserfahrung sowie eine angemessene Baustellenerfahrung verfügen.
Darüber hinaus wird ein Büro bei der weiteren Wertung außer Betracht gelassen, wenn der/die vorgesehene Projektleiter/in nicht über die geforderten Hochschul-/Fachhochschulabschlüsse (oder gleichwertig) mind. 5 Jahre Berufserfahrung sowie eine angemessene Baustellenerfahrung verfügen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Qualifikation des Auftragnehmers:
— Abgeschlossene Hoch- oder Fachhochschulausbildung mit Abschluss Dipl.-Ing., Master oder gleichwertig.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Grundlage der Beauftragung der Leistungen und der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift „Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, d. h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB Hochbau) und Besonderen Vertragsbedingungen (BVB Hochbau) abrufbar unter:
Grundlage der Beauftragung der Leistungen und der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift „Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, d. h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB Hochbau) und Besonderen Vertragsbedingungen (BVB Hochbau) abrufbar unter:
Mit der Abgabe des Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen:
— BVB zur Frauenförderung Wirt 359 FFV (22.6.2016),
— BVB zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherung Wirt 322 – Tariftreue Mindestentgelt (17.7.2017),
— Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen ABau IV 306 F,
— Erklärung der Bewerber-/ Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft ABau IV 307 F,
— Niederschrift Verpflichtungserklärung ABau IV 317 F,
— Eignungsnachweise gem. §§ 44, 45, 46 VgV.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV). Für die Angaben des Bewerbers werden entsprechend der genannten Kriterien / Unterkriterien Punkte vergeben:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV). Für die Angaben des Bewerbers werden entsprechend der genannten Kriterien / Unterkriterien Punkte vergeben:
[1.] Angaben zum Referenzprojekt gemäß Ziffer III.1.3. Die Wertung des Referenzprojektes erfolgt nur bei Erfüllung aller Bedingungen nach Ziffer III.1.3) [1.] a) bis f).
Max. 30 Punkte als Summe der folgenden Unterkriterien können erreicht werden:
[1.1] 10 Pkt. = öffentliche Baumaßnahme, die durch einen öffentlichen Auftraggeber (AG) gem. § 99 GWB beauftragt wurde
[1.2] 10 Pkt. = vergleichbarer Kostenrahmen für die Technische Ausrüstung (KG 400) mind. 12 000 000 EUR brutto
[1.3] 10 Pkt. = für das Referenzprojekt wurden die Anlagengruppen 1-8 bearbeitet
[2.] Eignung/Qualifikation der Projektbeteiligten gemäß Ziff. III. 1.3
Max. 40 Pkt. als Summe folgender Unterkriterien können erreicht werden:
[2.1] 10 Pkt. = Projektleiter/in Fachplanung HLS: Hoch- oder Fachhochschulabschluss, mind. 8 Jahre Berufserfahrung, hiervon mind. 3 Jahre Baustellenerfahrung
[2.2] 5 Pkt. = Kontinuität, der vorgesehene Projektleiter HLS war am genannten Referenzprojekt beteiligt
[2.3] 10 Pkt. = Projektleiter/in Fachplanung ELT: Hoch- oder Fachhochschulabschluss, mind. 8 Jahre Berufserfahrung, hiervon mind. 3 Jahre Baustellenerfahrung
[2.4] 5 Pkt. = Kontinuität, der vorgesehene Projektleiter ELT war am genannten Referenzprojekt beteiligt
[2.5] 10 Pkt. = Federführende/r Mitarbeiter/in Gebäudeautomation/ Integrationsplanung: Hoch- oder Fachhochschulabschluss, mind. 8 Jahre Berufserfahrung, hiervon mind. 3 Jahre Baustellenerfahrung
In der Summe aller Kriterien werden maximal 30 + 40 = 70 Punkte vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): - Wertungskriterium A – Projektteam, Projektspezifische Erfahrungen, Organisation des Projektes zur Sicherstellung einer integrierten Planung und hohen Bearbeitungsqualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): Max. 30 v. H. Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): - Wertungskriterium B – Vorgehensweise und Werkzeuge zur Kostensteuerung
Qualitätskriterium (Gewichtung): Max. 20 v. H. Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): - Wertungskriterium C – Projektbezogene Lösungsansätze (siehe Anlage V1)
Kostenkriterium: Preis – Bewertung Honorarangebot
Gewichtung der Kosten: Max. 20 v. H. Punkte
Zum Zeitpunkt der Bewerbung (d.h. zum Schlusstermin lt. Ziff.IV.2.2) sind als Nachweis der Eignung grundsätzlich nur Eigenerklärungen in der EEE und der Zusatzerklärung-EEE einzureichen. Die EEE besteht aus einer ggf. mehreren EEE's (Hinweise siehe Ziff. III.1.1). Darüber hinausgehende Unterlagen werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht gefordert und nicht zur Eignungsprüfung berücksichtigt. Alle anderen Nachweise sowie Unterlagen sind zu den in der Bekanntmachung genanntenTerminen bzw. bei Aufforderung einzureichen, spätestens vor Zuschlagserteilung.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung (d.h. zum Schlusstermin lt. Ziff.IV.2.2) sind als Nachweis der Eignung grundsätzlich nur Eigenerklärungen in der EEE und der Zusatzerklärung-EEE einzureichen. Die EEE besteht aus einer ggf. mehreren EEE's (Hinweise siehe Ziff. III.1.1). Darüber hinausgehende Unterlagen werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht gefordert und nicht zur Eignungsprüfung berücksichtigt. Alle anderen Nachweise sowie Unterlagen sind zu den in der Bekanntmachung genanntenTerminen bzw. bei Aufforderung einzureichen, spätestens vor Zuschlagserteilung.
1. Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen.
3. Nach Ziff. III.1.3) dürfen max. 3 Projektmitarbeitende vorgestellt werden. Nur die in den EEE's genannten Referenzen werden einbezogen. Die bereitgestellte Zusatzerklärung darf sich nur auf eine Referenz beziehen.
4. Änderungen im EEE / der Zusatzerklärung-EEE sind nicht zulässig.
5. Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
6. Die Bewerberunterlagen sind entsprechend VgV § 53 Absatz 5 bzw. 6 einzureichen: in Papierform (s. Ziffer I.3 Kontaktstelle – V M 1) im DIN A4 -Format, keine losen Blätter, nur Heftstreifen in einem verschlossenen Umschlag, mit entsprechendem Aufkleber gekennzeichnet.
6. Die Bewerberunterlagen sind entsprechend VgV § 53 Absatz 5 bzw. 6 einzureichen: in Papierform (s. Ziffer I.3 Kontaktstelle – V M 1) im DIN A4 -Format, keine losen Blätter, nur Heftstreifen in einem verschlossenen Umschlag, mit entsprechendem Aufkleber gekennzeichnet.
7. Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 14.12.2017 an die Vergabestellen zu richten. Auskunftserteilung erfolgt von den unter Ziffer I.1 – V M 2 und I.3 – V B genannten Kontaktstellen. Die Anfragen und Antworten werden unter der oben genannten Internetadresse unter Pkt. 2 veröffentlicht.
7. Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 14.12.2017 an die Vergabestellen zu richten. Auskunftserteilung erfolgt von den unter Ziffer I.1 – V M 2 und I.3 – V B genannten Kontaktstellen. Die Anfragen und Antworten werden unter der oben genannten Internetadresse unter Pkt. 2 veröffentlicht.
8. Vor Zuschlagserteilung erfolgt eine Abfrage zum Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) im Berliner Korruptionsregister. Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG), sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
8. Vor Zuschlagserteilung erfolgt eine Abfrage zum Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) im Berliner Korruptionsregister. Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG), sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
9. Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
9. Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit dem selben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit dem selben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen. Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne, dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen. Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne, dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 224-466347 (2017-11-20)
Ergänzende Angaben (2017-11-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Gebäude wurde 1981 für die Sektion Physik und Elektronik für die HU Berlin errichtet. Es handelt sich um einen Stahlbetonskelettbau im „Konstruktionssystem SK Berlin 1972“ mit Fassaden aus vorgehängten Waschbetonfertigteilen mit Sandsteinverblendungen, teilweise mit Aluminiumpanelen. Auf ca. 13 000 m2 Nutzfläche sollen die fremdsprachlichen Philologischen Institute und die Zentraleinrichtung Sprachenzentrum untergebracht werden. Das Gebäude soll nahezu bis auf den Rohbau zurück gebaut und unter Beibehaltung der Tragkonstruktion den neuen Raumanforderungen entsprechend ausgebaut werden. Die Außenhülle ist wärmtechnisch zu ertüchtigen. Schadstoffbelastete Bauteile sind fachgerecht zu entsorgen. Der Auftrag beinhaltet Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gem. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI 2013 in den Leistungsphasen (LPH) 2 bis 9.
Das Gebäude wurde 1981 für die Sektion Physik und Elektronik für die HU Berlin errichtet. Es handelt sich um einen Stahlbetonskelettbau im „Konstruktionssystem SK Berlin 1972“ mit Fassaden aus vorgehängten Waschbetonfertigteilen mit Sandsteinverblendungen, teilweise mit Aluminiumpanelen. Auf ca. 13 000 m2 Nutzfläche sollen die fremdsprachlichen Philologischen Institute und die Zentraleinrichtung Sprachenzentrum untergebracht werden. Das Gebäude soll nahezu bis auf den Rohbau zurück gebaut und unter Beibehaltung der Tragkonstruktion den neuen Raumanforderungen entsprechend ausgebaut werden. Die Außenhülle ist wärmtechnisch zu ertüchtigen. Schadstoffbelastete Bauteile sind fachgerecht zu entsorgen. Der Auftrag beinhaltet Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gem. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI 2013 in den Leistungsphasen (LPH) 2 bis 9.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1992474.15 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— zu Ziffer II.2.5.) Zuschlagskriterien: weitere Angaben in den Vergabeunterlagen – Anlage V 1 Informationen zum Verhandlungsverfahren,
— die Zahlungsbedingungen richten sich nach den AVB Hochbau zum Vertrag, LHO Berlin und AV LHO Berlin, dem BGB und den Rundschreiben einsehbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/
(keine abschließende Auflistung).
Der Auftrag beinhaltet Planungsleistungen der TGA gem. Teil 4 Abschnitt 2 der §§ 53-55 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15. Zunächst werden die Leistungen der LPH 2 beauftragt. Optional die unter II.2.11 aufgeführten LPH 3-9. Der Gesamtkostenrahmen beträgt 56,6 Mio. EUR (brutto) einschließlich Unvorhergesehenes (UV). Diese Kostenobergrenze ist zwingend einzuhalten und wird als Beschaffenheit des Werkes vereinbart. Aus wirtschaftlichen Gründen ist der Bestandsschutz des Gebäudes zu erhalten. I. d. S. ist die Planung der TGA unter Berücksichtigung der Bestandskonstruktion zu entwickeln, so dass der Umbau mit geringstmöglichen Eingriffen in die Bestandskonstruktion erfolgen kann. Die vorhandene TGA muss vollständig erneuert werden. In der 2. Stufe des VgV-Verfahrens sind von den Bietern projektbezogene Lösungsansätze für die Planung und Realisierung der TGA unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Bestandskonstruktion zu erarbeiten. Diese Lösungsansätze sollen im Rahmen der Verhandlungsgespräche präsentiert werden und gehen in die Wertung ein (Wertungskriterium C). Diese Leistung wird jedem Bieter mit 2 000 EUR brutto honoriert.
Der Auftrag beinhaltet Planungsleistungen der TGA gem. Teil 4 Abschnitt 2 der §§ 53-55 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15. Zunächst werden die Leistungen der LPH 2 beauftragt. Optional die unter II.2.11 aufgeführten LPH 3-9. Der Gesamtkostenrahmen beträgt 56,6 Mio. EUR (brutto) einschließlich Unvorhergesehenes (UV). Diese Kostenobergrenze ist zwingend einzuhalten und wird als Beschaffenheit des Werkes vereinbart. Aus wirtschaftlichen Gründen ist der Bestandsschutz des Gebäudes zu erhalten. I. d. S. ist die Planung der TGA unter Berücksichtigung der Bestandskonstruktion zu entwickeln, so dass der Umbau mit geringstmöglichen Eingriffen in die Bestandskonstruktion erfolgen kann. Die vorhandene TGA muss vollständig erneuert werden. In der 2. Stufe des VgV-Verfahrens sind von den Bietern projektbezogene Lösungsansätze für die Planung und Realisierung der TGA unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Bestandskonstruktion zu erarbeiten. Diese Lösungsansätze sollen im Rahmen der Verhandlungsgespräche präsentiert werden und gehen in die Wertung ein (Wertungskriterium C). Diese Leistung wird jedem Bieter mit 2 000 EUR brutto honoriert.
1) Honorarzone (HZ) II
2) HZ II
3) HZ II
4) HZ III
5) HZ III
6) HZ II
7) hier: küchentechnische Anlagen (HZ II)
8) HZ III
In der Baumaßnahme sind u. a. folgende Leistungsbereiche vorgesehen:
— Integrationsplanung/gewerkeübergreifendes Gesamtkonzept der einzelnen technischen Funktionalitäten aus den Gewerken der TGA (KG 400 gem. DIN 276),
Grundlage ist das Bedarfsprogramm, das auszugsweise als Vergabeunterlage zur Verfügung steht. Beginn der Leistung ist unmittelbar nach Auftragserteilung. Die unter Ziffer II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit setzt sich zusammen aus 84 Monaten für die LPH 2-8 und 48 Monaten für die LPH 9. Der AG betreibt eine internetbasierte Projektplattform zum Austausch von Daten und Dokumenten, die auch vom AN zu verwenden ist. Die technischen und sonstigen Vorschriften, Regelwerke, Rundschreiben und die Vorgaben des Projekthandbuchs der Abteilung V (s. Anlagen) sind zu beachten. Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster Fachplanung Technische Ausrüstung (ABau IV 411.HF) incl. der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB Hochbau), abrufbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/. Zu den Planungsbeteiligten gehören u. a. Projektsteuerer, Objektplaner, Tragwerksplaner, Bauphysiker, Baulogistikmanager und weitere Sonderfachleute und Gutachter. Es wird erwartet, dass neben der Projektleitung/bzw. stellv. Projektleitung auch die federführenden Bearbeiter/innen der Leistungsbereiche HLS, Fernmelde- und Elektrotechnik sowie Gebäudeautomation regelmäßig an Projektbesprechungen in Berlin teilnehmen. Reisekosten werden nicht erstattet.
Grundlage ist das Bedarfsprogramm, das auszugsweise als Vergabeunterlage zur Verfügung steht. Beginn der Leistung ist unmittelbar nach Auftragserteilung. Die unter Ziffer II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit setzt sich zusammen aus 84 Monaten für die LPH 2-8 und 48 Monaten für die LPH 9. Der AG betreibt eine internetbasierte Projektplattform zum Austausch von Daten und Dokumenten, die auch vom AN zu verwenden ist. Die technischen und sonstigen Vorschriften, Regelwerke, Rundschreiben und die Vorgaben des Projekthandbuchs der Abteilung V (s. Anlagen) sind zu beachten. Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster Fachplanung Technische Ausrüstung (ABau IV 411.HF) incl. der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB Hochbau), abrufbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/. Zu den Planungsbeteiligten gehören u. a. Projektsteuerer, Objektplaner, Tragwerksplaner, Bauphysiker, Baulogistikmanager und weitere Sonderfachleute und Gutachter. Es wird erwartet, dass neben der Projektleitung/bzw. stellv. Projektleitung auch die federführenden Bearbeiter/innen der Leistungsbereiche HLS, Fernmelde- und Elektrotechnik sowie Gebäudeautomation regelmäßig an Projektbesprechungen in Berlin teilnehmen. Reisekosten werden nicht erstattet.
Beschreibung der Optionen: Leistungsphasen 3-9/gem. II.2.4
Zusätzliche Informationen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Humbold-Universität zu Berlin
Invalidenstr. 110
10115 Berlin
Deutschland
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): – Wertungskriterium A – Projektteam, Projektspezifische Erfahrungen, Organisation des Projektes zur Sicherstellung einer integrierten Planung und hohen Bearbeitungsqualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): max. 30 v. H. Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): – Wertungskriterium B – Vorgehensweise und Werkzeuge zur Kostensteuerung
Qualitätskriterium (Gewichtung): max. 20 v. H. Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): – Wertungskriterium C – Projektbezogene Lösungsansätze (siehe Anlage V1)
Kostenkriterium (Name): Preis – Bewertung Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): max. 20 v. H. Punkte
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-16 📅
Name: KMG Ingenieurgesellschaft für Gebäude- und Versorgungstechnik mbH
Postanschrift: Geisbergstraße 39
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10777
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1992474.15 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Zum Zeitpunkt der Bewerbung (d. h. zum Schlusstermin lt. Ziff.IV.2.2) sind als Nachweis der Eignung grundsätzlich nur Eigenerklärungen in der EEE und der Zusatzerklärung-EEE einzureichen. Die EEE besteht aus einer ggf. mehreren EEE's (Hinweise siehe Ziff. III.1.1). Darüber hinausgehende Unterlagen werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht gefordert und nicht zur Eignungsprüfung berücksichtigt. Alle anderen Nachweise sowie Unterlagen sind zu den in der Bekanntmachung genannten Terminen bzw. bei Aufforderung einzureichen, spätestens vor Zuschlagserteilung.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung (d. h. zum Schlusstermin lt. Ziff.IV.2.2) sind als Nachweis der Eignung grundsätzlich nur Eigenerklärungen in der EEE und der Zusatzerklärung-EEE einzureichen. Die EEE besteht aus einer ggf. mehreren EEE's (Hinweise siehe Ziff. III.1.1). Darüber hinausgehende Unterlagen werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht gefordert und nicht zur Eignungsprüfung berücksichtigt. Alle anderen Nachweise sowie Unterlagen sind zu den in der Bekanntmachung genannten Terminen bzw. bei Aufforderung einzureichen, spätestens vor Zuschlagserteilung.
1) Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen;
3) Nach Ziff. III.1.3) dürfen max. 3 Projektmitarbeitende vorgestellt werden. Nur die in den EEE's genannten Referenzen werden einbezogen. Die bereitgestellte Zusatzerklärung darf sich nur auf eine Referenz beziehen;
4) Änderungen im EEE / der Zusatzerklärung-EEE sind nicht zulässig;
5) Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen;
6) Die Bewerberunterlagen sind entsprechend VgV § 53 Absatz 5 bzw. 6 einzureichen: in Papierform (s. Ziffer I.3 Kontaktstelle – V M 1) im DIN A4 -Format, keine losen Blätter, nur Heftstreifen in einem verschlossenen Umschlag, mit entsprechendem Aufkleber gekennzeichnet;
6) Die Bewerberunterlagen sind entsprechend VgV § 53 Absatz 5 bzw. 6 einzureichen: in Papierform (s. Ziffer I.3 Kontaktstelle – V M 1) im DIN A4 -Format, keine losen Blätter, nur Heftstreifen in einem verschlossenen Umschlag, mit entsprechendem Aufkleber gekennzeichnet;
7) Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 14.12.2017 an die Vergabestellen zu richten. Auskunftserteilung erfolgt von den unter Ziffer I.1 – V M 2 und I.3 – V B genannten Kontaktstellen. Die Anfragen und Antworten werden unter der oben genannten Internetadresse unter Pkt. 2 veröffentlicht;
7) Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 14.12.2017 an die Vergabestellen zu richten. Auskunftserteilung erfolgt von den unter Ziffer I.1 – V M 2 und I.3 – V B genannten Kontaktstellen. Die Anfragen und Antworten werden unter der oben genannten Internetadresse unter Pkt. 2 veröffentlicht;
8) Vor Zuschlagserteilung erfolgt eine Abfrage zum Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) im Berliner Korruptionsregister. Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG), sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
8) Vor Zuschlagserteilung erfolgt eine Abfrage zum Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) im Berliner Korruptionsregister. Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG), sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
9) Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
9) Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen. Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne, dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen. Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne, dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).