Im Bereich des ehemaligen Pionierparkgeländes in Mühlheim am Main wurden flächenhaft erhebliche Bodenkontaminationen unter anderem an Arsen festgestellt. Diese resultieren aus der ehemaligen Nutzung des Geländes als Gaswerk sowie als Farbenfabrik.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Adresse des Käuferprofils: www.arcadis.com🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Pionierpark Mühlheim/Main – Betriebsführung der WAA 1.12.2017 bis 30.11.2020 (ASG 93/229).
6393/5”
Produkte/Dienstleistungen: Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung📦
Kurze Beschreibung:
“Im Bereich des ehemaligen Pionierparkgeländes in Mühlheim am Main wurden flächenhaft erhebliche Bodenkontaminationen unter anderem an Arsen festgestellt....”
Kurze Beschreibung
Im Bereich des ehemaligen Pionierparkgeländes in Mühlheim am Main wurden flächenhaft erhebliche Bodenkontaminationen unter anderem an Arsen festgestellt. Diese resultieren aus der ehemaligen Nutzung des Geländes als Gaswerk sowie als Farbenfabrik.
Im Zuge umfangreicher Sanierungsmaßnahmen wird seit 1997 eine Wasseraufbereitungsanlage auf dem städtischen Bauhof Mühlheim betrieben. Diese ist Eigentum der HIM und reinigt etwa 15 m3 arsenhaltiges Grundwasser pro Stunde aus sechs Brunnen im Mainvorland im vollkontinuierlichen Betrieb. Die Einleitung des gereinigten Wassers erfolgt in den Main.
Die HIM hat den Betrieb der Grundwasseraufbereitungsanlage an ein externes Fachunternehmen vergeben. Der Vertrag mit dem aktuellen Betreiber endet im November 2017. Die HIM hat sich dazu entschlossen, die Leistungen für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage ab 1.12.2017 bis zum 30.11.2020 im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung neu zu vergeben.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 066-124372
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4)
Alter Wert
Text:
“Die HIM hat sich dazu entschlossen, die Leistungen für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage ab 1.12.2017 bis zum 30.11.2020 im Rahmen einer EU-weiten...”
Text
Die HIM hat sich dazu entschlossen, die Leistungen für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage ab 1.12.2017 bis zum 30.11.2020 im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung neu zu vergeben.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die HIM hat sich dazu entschlossen, die Leistungen für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage ab 1.12.2017 bis zum 30.11.2018 im Rahmen einer EU weiten...”
Text
Die HIM hat sich dazu entschlossen, die Leistungen für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage ab 1.12.2017 bis zum 30.11.2018 im Rahmen einer EU weiten Ausschreibung neu zu vergeben.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.5)
Alter Wert
Text: Wert ohne MwSt.: 2 100 000.00 EUR
Neuer Wert
Text: Wert ohne MwSt. 600 000 EUR.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.1)
Los-Identifikationsnummer: 1
Alter Wert
Text: Betriebsführung der WAA 1.12.2017 bis 30.11.2020
Neuer Wert
Text: Betriebsführung der WAA 1.12.2017 bis 30.11.2018.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 1
Alter Wert
Text: Ende: 30/11/2020
Neuer Wert
Text: Ende: 30.11.2018.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.1)
Los-Identifikationsnummer: 2
Alter Wert
Text: Betriebsführung der WAA 1.12.2020 bis 30.11.2021
Neuer Wert
Text: Betriebsführung der WAA 1.12.2018 bis 30.11.2019.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 2
Alter Wert
Text: Beginn: 01/12/2020
Ende: 30/11/2021
Neuer Wert
Text: Beginn: 1.12.2018
Ende: 30.11.2019.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.10)
Alter Wert
Text: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
Neuer Wert
Text: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Alter Wert
Text: Tag: 30/05/2017
Ortszeit: 11:00
Neuer Wert
Text: Tag: 30.6.2017
Ortszeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Alter Wert
Text: Tag: 30/05/2017
Ortszeit: 11:00
Neuer Wert
Text: Tag: 30.6.2017
Ortszeit: 11:00.
Andere zusätzliche Informationen
“Grund für die Änderungen ist der bestehende Finanzierungsvorbehalt der Teilfinanzierung des Bundes am Betrieb der Wasseraufbereitungsanlage Pionierpark.
Der...”
Grund für die Änderungen ist der bestehende Finanzierungsvorbehalt der Teilfinanzierung des Bundes am Betrieb der Wasseraufbereitungsanlage Pionierpark.
Der in Los 1 angefragte Anlagenbetrieb wird daher nur für 1 Jahr beauftragt werden. Entsprechend wird nur das erste Betriebsjahr bei der preislichen Wertung von Los 1 berücksichtigt.
Los 2 bezieht sich folglich auf das zweite Betriebsjahr (optional). Los 3 bleibt unverändert.
Nebenangebote werden bei gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. Nebenangebote können nur gewertet werden, wenn sie gegenüber dem Hauptangebot vergleichbar sind und insbesondere Angaben zu Strom-, Betriebsmittel- und Personalaufwand in nachvollziehbarer Form enthalten. Insbesondere erwünscht sind Nebenangebote die Innovationen zur Betriebskostenreduzierung umfassen.
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Quelle: OJS 2017/S 101-202407 (2017-05-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: HIM GmbH Bereich Altlastensanierung — HIM ASG —
Postanschrift: Waldstr. 11
Telefon: +49 62588953720📞
E-Mail: ulrich.langer@him.de📧
Fax: +49 62588953322 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Pionierpark Mühlheim/Main — Betriebsführung der WAA 1.12.2017 bis 30.11.2020 (ASG 93/229)
2017/S192-394079” Beschreibung
Ort der Leistung: Offenbach, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mühlheim am Main
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Bereich des ehemaligen Pionierparkgeländes in Mühlheim am Main wurden flächenhaft erhebliche Bodenkontaminationen unter anderem an Arsen festgestellt....”
Beschreibung der Beschaffung
Im Bereich des ehemaligen Pionierparkgeländes in Mühlheim am Main wurden flächenhaft erhebliche Bodenkontaminationen unter anderem an Arsen festgestellt. Diese resultieren aus der ehemaligen Nutzung des Geländes als Gaswerk sowie als Farbenfabrik.
Im Zuge umfangreicher Sanierungsmaßnahmen wird seit 1997 eine Wasseraufbereitungsanlage auf dem städtischen Bauhof Mühlheim betrieben. Diese ist Eigentum der HIM und reinigt etwa 15 m arsenhaltiges Grundwasser pro Stunde aus 6 Brunnen im Mainvorland im vollkontinuierlichen Betrieb. Die Einleitung des gereinigten Wassers erfolgt in den Main. Die HIM hat den Betrieb der Grundwasseraufbereitungsanlage an ein externes Fachunternehmen vergeben. Der Vertrag mit dem aktuellen Betreiber endet im November 2017. Die HIM hat sich dazu entschlossen, die Leistungen für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage ab 1.12.2017 bis zum 30.11.2018 (Los 1) im Rahmeneiner EU-weiten Ausschreibung neu zu vergeben. Der Betrieb für ein weiteres Jahr vom 1.12.2018 bis zum 30.11.2019 wurde in Los 2 vergeben.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2017-12-01 📅
Datum des Endes: 2019-11-10 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 192-394079
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 2017-B003184-51
Titel:
“Pionierpark Mühlheim/Main — Betriebsführung der WAA 1.12.2017 bis 30.11.2020 (ASG 93/229)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-08 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PWT Wasser- und Abwassertechnik GmbH
Postanschrift: Platanenallee 55
Postort: Zwingenberg
Postleitzahl: 64683
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bergstraße🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 636916.37 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
URL: www.him-asg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
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Quelle: OJS 2020/S 132-324628 (2020-07-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: HIM GmbH Bereich Altlastensanierung - HIM ASG -
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Pionierpark Mühlheim/Main - Betriebsführung der WAA 1.12.2017 bis 30.11.2020
2017/S192-394079” Beschreibung
Ort der Leistung: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Bereich des ehemaligen Pionierparkgeländes in Mühlheim am Main wurden flächenhaft erhebliche Bodenkontaminationen unter anderem an Arsen festgestellt....”
Beschreibung der Beschaffung
Im Bereich des ehemaligen Pionierparkgeländes in Mühlheim am Main wurden flächenhaft erhebliche Bodenkontaminationen unter anderem an Arsen festgestellt. Diese resultieren aus der ehemaligen Nutzung des Geländes als Gaswerk sowie als Farbenfabrik.
Im Zuge umfangreicher Sanierungsmaßnahmen wird seit 1997 eine Wasseraufbereitungsanlage auf dem städtischen Bauhof Mühlheim betrieben. Diese ist Eigentum der HIM und reinigt etwa 15 m³ arsenhaltiges Grundwasser pro Stunde aus 6 Brunnen im Mainvorland im vollkontinuierlichen Betrieb. Die Einleitung des gereinigten Wassers erfolgt in den Main.
Die HIM hat den Betrieb der Grundwasseraufbereitungsanlage an ein externes Fachunternehmen vergeben. Der Vertrag mit dem aktuellen Betreiber endet im November 2017. Die HIM hat sich dazu entschlossen, die Leistungen für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage ab 1.12.2017 bis zum 30.11.2018 (Los 1) im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung neu zu vergeben. Der Betrieb für ein weiteres Jahr vom 1.12.2018 bis zum 30.11.2019 wurde in Los 2 vergeben.
In einem bekanntgegebenen Nachtrag wurde der Vertrag mit dem Betreiber vom 1.12.2019 bis zum 31.5.2020 verlängert.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: ASG 93/229
Titel:
“Pionierpark Mühlheim/Main - Betriebsführung der WAA 1.12.2017 bis 30.11.2020 (ASG 93/229)” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 794220.35 💰
Quelle: OJS 2020/S 142-350373 (2020-07-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Pionierpark Mühlheim/Main — Betriebsführung der WAA 1.12.2017 bis 30.11.2020
2017/S192-394079” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Bereich des ehemaligen Pionierparkgeländes in Mühlheim am Main wurden flächenhaft
Erhebliche Bodenkontaminationen unter anderem an Arsen festgestellt....”
Beschreibung der Beschaffung
Im Bereich des ehemaligen Pionierparkgeländes in Mühlheim am Main wurden flächenhaft
Erhebliche Bodenkontaminationen unter anderem an Arsen festgestellt. Diese resultieren aus der ehemaligen Nutzung des Geländes als Gaswerk sowie als Farbenfabrik.
Im Zuge umfangreicher Sanierungsmaßnahmen wird seit 1997 eine Wasseraufbereitungsanlage auf dem städtischen Bauhof Mühlheim betrieben. Diese ist Eigentum der HIM und reinigt etwa 15 m arsenhaltiges Grundwasser pro Stunde aus 6 Brunnen im Mainvorland im vollkontinuierlichen Betrieb. Die Einleitung des gereinigten Wassers erfolgt in den Main.
Die HIM hat den Betrieb der Grundwasseraufbereitungsanlage an ein externes Fachunternehmen vergeben. Der Vertrag mit dem damaligen Betreiber endete im
November 2017. Die HIM hat sich dazu entschlossen, die Leistungen für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage ab 1.12.2017 bis zum 30.11.2018 (Los 1) im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung neu zu vergeben. Der Betrieb für ein weiteres Jahr vom 1.12.2018 bis zum 30.11.2019 wurde in Los 2 vergeben. In bereits bekanntgegebenen Nachträgen wurde der Vertrag mit dem Betreiber vom 1.12.2019 bis zum 31.5.2020 und vom 1.6. bis zum 31.8.2020 verlängert.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 872872.34 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB).
GWB=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBI. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 25. Juni 2020 (BGBI. I S. 1474).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 185-447512 (2020-09-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Pionierpark Mühlheim/Main — Betriebsführung der WAA 1.12.2017 bis 30.11.2019 Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S192-394079
2017/S192-394079” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Bereich des ehemaligen Pionierparkgeländes in Mühlheim am Main wurden flächenhaft erhebliche Bodenkontaminationen unter anderem an Arsen festgestellt....”
Beschreibung der Beschaffung
Im Bereich des ehemaligen Pionierparkgeländes in Mühlheim am Main wurden flächenhaft erhebliche Bodenkontaminationen unter anderem an Arsen festgestellt. Diese resultieren aus der ehemaligen Nutzung des Geländes als Gaswerk sowie als Farbenfabrik.
Im Zuge umfangreicher Sanierungsmaßnahmen wird seit 1997 eine Wasseraufbereitungsanlage auf dem städtischen Bauhof Mühlheim betrieben. Diese ist Eigentum der HIM und reinigt etwa 15 m arsenhaltiges Grundwasser pro Stunde aus 6 Brunnen im Mainvorland im vollkontinuierlichen Betrieb. Die Einleitung des gereinigten Wassers erfolgt in den Main.
Die HIM hat den Betrieb der Grundwasseraufbereitungsanlage an ein externes Fachunternehmen vergeben. Der Vertrag mit dem damaligen Betreiber endete im November 2017. Die HIM hat sich dazu entschlossen, die Leistungen für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage ab 1.12.2017 bis zum 30.11.2018 (Los 1) im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung neu zu vergeben. Der Betrieb für ein weiteres Jahr vom 1.12.2018 bis zum 30.11.2019 wurde in Los 2 vergeben. In bereits bekanntgegebenen Nachträgen wurde der Vertrag mit dem Betreiber vom 1.12.2019 bis zum 31.5.2020, vom 01.06. bis zum 31.8.2020 und vom 01.09. bis zum 31.10.2020 verlängert.
Auftragsvergabe
Titel:
“Pionierpark Mühlheim/Main — Betriebsführung der WAA 1.12.2017 bis 30.11.2019 (ASG 93/229)” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Region: Groß-Gerau🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 982425.24 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB).
GWB=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBI. I S. 1750,3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 25. Juni 2020 (BGBI. I S. 1474).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 225-554464 (2020-11-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Pionierpark Mühlheim/Main — Betriebsführung der WAA 1.12.2017 bis 30.11.2019 (ASG 93/229)
2017/S192-394079” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Bereich des ehemaligen Pionierparkgeländes in Mühlheim am Main wurden Flächenhaft erhebliche Bodenkontaminationen unter anderem an Arsen festgestellt....”
Beschreibung der Beschaffung
Im Bereich des ehemaligen Pionierparkgeländes in Mühlheim am Main wurden Flächenhaft erhebliche Bodenkontaminationen unter anderem an Arsen festgestellt. Diese resultieren aus der ehemaligen Nutzung des Geländes als Gaswerk sowie als Farbenfabrik.
Im Zuge umfangreicher Sanierungsmaßnahmen wird seit 1997 eine Wasseraufbereitungsanlage auf dem städtischen Bauhof Mühlheim betrieben. Diese ist Eigentum der HIM und reinigt etwa 15 m arsenhaltiges Grundwasser pro Stunde aus 6 Brunnen im Mainvorland im vollkontinuierlichen Betrieb. Die Einleitung des gereinigten Wassers erfolgt in den Main.
Die HIM hat den Betrieb der Grundwasseraufbereitungsanlage an ein externes Fachunternehmen vergeben. Der Vertrag mit dem damaligen Betreiber endete im November 2017.
Die HIM hat sich dazu entschlossen, die Leistungen für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage ab 1.12.2017 bis zum 30.11.2018 (Los 1) im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung neu zu vergeben. Der Betrieb für ein weiteres Jahr vom 1.12.2018 bis zum 30.11.2019 wurde in Los 2 vergeben.
In bereits bekanntgegebenen Nachträgen wurde der Vertrag mit dem Betreiber vom 1.12.2019 bis zum 31.12.2020 verlängert.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1039543.48 💰
Quelle: OJS 2021/S 012-026038 (2021-01-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: HIM GmbH Bereich Altlastensanierung – HIM ASG
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Pionierpark Mühlheim/Main – Betriebsführung der WAA 1.12.2017 bis 30.11.2019 (ASG 93/229)
2017/S192-394079” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Bereich des ehemaligen Pionierparkgeländes in Mühlheim am Main wurden flächenhaft erhebliche Bodenkontaminationen unter anderem an Arsen festgestellt....”
Beschreibung der Beschaffung
Im Bereich des ehemaligen Pionierparkgeländes in Mühlheim am Main wurden flächenhaft erhebliche Bodenkontaminationen unter anderem an Arsen festgestellt. Diese resultieren aus der ehemaligen Nutzung des Geländes als Gaswerk sowie als Farbenfabrik.
Im Zuge umfangreicher Sanierungsmaßnahmen wird seit 1997 eine Wasseraufbereitungsanlage auf dem städtischen Bauhof Mühlheim betrieben. Diese ist Eigentum der HIM und reinigt etwa 15 m arsenhaltiges Grundwasser pro Stunde aus 6 Brunnen im Mainvorland im vollkontinuierlichen Betrieb. Die Einleitung des gereinigten Wassers erfolgt in den Main.
Die HIM hat den Betrieb der Grundwasseraufbereitungsanlage an ein externes Fachunternehmen vergeben. Der Vertrag mit dem damaligen Betreiber endete im November 2017.
Die HIM hat sich dazu entschlossen, die Leistungen für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage ab 1.12.2017 bis zum 30.11.2018 (Los 1) im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung neu zu vergeben. Der Betrieb für ein weiteres Jahr vom 1.12.2018 bis zum 30.11.2019 wurde in Los 2 vergeben.
In bereits bekanntgegebenen Nachträgen wurde der Vertrag mit dem Betreiber vom 1.12.2019 bis zum 28.2.2021 verlängert.
Auftragsvergabe
Titel:
“Pionierpark Mühlheim/Main – Betriebsführung der WAA 1.12.2017 bis 30.11.2019 (ASG 93/229)” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1068102.61 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB). GWB=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBI. I S. 1750,3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 25. Juni 2020 (BGBI. I S. 1474).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 079-203846 (2021-04-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Pionierpark Mühlheim/Main – Betriebsführung der WAA 1.12.2017 bis 30.11.2019 (ASG 93/229)
8270/12” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Bereich des ehemaligen Pionierparkgeländes in Mühlheim am Main wurden flächenhaft erhebliche Bodenkontaminationen unter anderem an Arsen festgestellt....”
Beschreibung der Beschaffung
Im Bereich des ehemaligen Pionierparkgeländes in Mühlheim am Main wurden flächenhaft erhebliche Bodenkontaminationen unter anderem an Arsen festgestellt. Diese resultieren aus der ehemaligen Nutzung des Geländes als Gaswerk sowie als Farbenfabrik.
Im Zuge umfangreicher Sanierungsmaßnahmen wird seit 1997 eine Wasseraufbereitungsanlage auf dem städtischen Bauhof Mühlheim betrieben. Diese ist Eigentum der HIM und reinigt etwa 15 m arsenhaltiges Grundwasser pro Stunde aus 6 Brunnen im Mainvorland im vollkontinuierlichen Betrieb. Die Einleitung des gereinigten Wassers erfolgt in den Main.
Die HIM hat den Betrieb der Grundwasseraufbereitungsanlage an ein externes Fachunternehmen vergeben. Der Vertrag mit dem damaligen Betreiber endete im November 2017.
Die HIM hat sich dazu entschlossen, die Leistungen für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage ab 1.12.2017 bis zum 30.11.2018 (Los 1) im Rahmen einer EU-
Weiten Ausschreibung neu zu vergeben. Der Betrieb für ein weiteres Jahr vom 1.12.2018 bis zum 30.11.2019 wurde in Los 2 vergeben.
In bereits bekanntgegebenen Nachträgen wurde der Vertrag mit dem Betreiber vom 1.12.2019 bis zum 31.3.2021 verlängert.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1153779.98 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB). GWB=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBI. I S. 1750,3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des
Gesetzes vom 25. Juni 2020 (BGBI. I S. 1474).
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Quelle: OJS 2021/S 079-203854 (2021-04-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-09-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Biebesheim am Rhein
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Pionierpark Mühlheim/Main - Betriebsführung der WAA 1.12.2017 bis 30.11.2019 (ASG93/229)
8270/12”
Titel: Pionierpark Mühlheim/Main - Betriebsführung WAA
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Bereich des ehemaligen Pionierparkgeländes in Mühlheim am Main wurden flächenhaft erhebliche Bodenkontaminationen unter anderem an Arsen festgestellt....”
Beschreibung der Beschaffung
Im Bereich des ehemaligen Pionierparkgeländes in Mühlheim am Main wurden flächenhaft erhebliche Bodenkontaminationen unter anderem an Arsen festgestellt. Diese resultieren aus der ehemaligen Nutzung des Geländes als Gaswerk sowie als Farbenfabrik.
Im Zuge umfangreicher Sanierungsmaßnahmen wird seit 1997 eine Wasseraufbereitungsanlage auf dem städtischen Bauhof Mühlheim betrieben. Diese ist Eigentum der HIM und reinigt etwa 15 m³ arsenhaltiges Grundwasser pro Stunde aus sechs Brunnen im Mainvorland im vollkontinuierlichen Betrieb. Die Einleitung des gereinigten Wassers erfolgt in den Main.
Die HIM hat den Betrieb der Grundwasseraufbereitungsanlage an ein externes Fachunternehmen vergeben. Der Vertrag mit dem damaligen Betreiber endete im November 2017.
Die HIM hat sich dazu entschlossen, die Leistungen für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage ab 1.12.2017 bis zum 30.11.2018 (Los 1) im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung neu zu vergeben. Der Betrieb für ein weiteres Jahr vom 01.12.2018 bis zum 30.11.2019 wurde in Los 2 vergeben.
In bereits bekanntgegebenen Nachträgen wurde der Vertrag mit dem Betreiber vom 01.12.2019 bis zum 30.06.2021 verlängert.
Auftragsvergabe
Titel:
“Pionierpark Mühlheim/Main - Betriebsführung der WAA 1.12.2017 bis 30.11.2019 (ASG 93/229)” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1153779.98 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB).
GWB=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBI. I S. 1750,3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des
Gesetzes vom 25. Juni 2020 (BGBI. I S. 1474).
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Quelle: OJS 2021/S 188-490029 (2021-09-23)