Planung, Errichtung, Bau, Betrieb und Unterhalt von zwei fest installierten Toilettenanlagen, eine im Maßmannpark und eine im Weißenseepark, Vergabe-Nr.: G60a052417
Planung, Errichtung, Bau, Betrieb und Unterhalt von zwei fest installierten Toilettenanlagen, eine im Maßmannpark und eine im Weißenseepark über 15 Jahre mit Option auf weitere 5 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt München, Baureferat
Postanschrift: Friedenstraße 40
Postort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Verwaltung und Recht, Submissionsbüro
E-Mail: bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.muenchen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planung, Errichtung, Bau, Betrieb und Unterhalt von 2 fest installierten Toilettenanlagen, eine im Maßmannpark und eine im Weißenseepark, Vergabe-Nr.: G60a052417”
Titel
Planung, Errichtung, Bau, Betrieb und Unterhalt von 2 fest installierten Toilettenanlagen, eine im Maßmannpark und eine im Weißenseepark, Vergabe-Nr.: G60a052417
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentliche Toiletten📦
Kurze Beschreibung:
“Planung, Errichtung, Bau, Betrieb und Unterhalt von 2 fest installierten Toilettenanlagen, eine im Maßmannpark und eine im Weißenseepark über 15 Jahre mit...”
Kurze Beschreibung
Planung, Errichtung, Bau, Betrieb und Unterhalt von 2 fest installierten Toilettenanlagen, eine im Maßmannpark und eine im Weißenseepark über 15 Jahre mit Option auf weitere 5 Jahre.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Planung, Errichtung, Bau, Betrieb und Unterhalt von 2 fest installierten Toilettenanlagen, eine im Maßmannpark und eine im Weißenseepark über 15 Jahre mit Option auf weitere 5 Jahre.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 037-066966
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Planung, Errichtung, Bau, Betrieb und Unterhalt von 2 fest installierten Toilettenanlagen, eine im Maßmannpark und eine im Weißenseepark, Vergabe-Nr.: G60a052417”
Titel
Planung, Errichtung, Bau, Betrieb und Unterhalt von 2 fest installierten Toilettenanlagen, eine im Maßmannpark und eine im Weißenseepark, Vergabe-Nr.: G60a052417
Mehr anzeigen
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hering Bau GmbH & Co. KG
Postort: Burbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Die Eintragung „0,01 EUR“ in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“ und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“...”
Die Eintragung „0,01 EUR“ in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“ und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“ entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411📞
Fax: +49 89 / 2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 012-024661 (2019-01-16)