Die Hochbahn beabsichtigt die bestehende Telekommunikationsanlage durch eine IP-basierte Telekommunikationsanlage zu ersetzen. Dies beinhaltet neben der Lieferung auch die Planung, Montage, Inbetriebnahme und Migration des bestehenden TK-Verbundes.
Die Hochbahn betreibt für die unternehmensweite Sprachkommunikation, externe Kommunikation und nicht IP-basierte Datenkommunikation mehr als 40 TK-Anlagen in einem Anlagenverbund mit mehr als 4 500 aktiven Ports für:
— Verwaltung,
— Bus und U-Bahn Betrieb,
— Notrufsystem,
— Call Center mit ca. 100 Agenten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vertragsverlängerung über die Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Telekommunikationsanlage und die Migration des bestehenden TK-Verbundes”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung: Siehe Angaben unter Ziffer II.2.14).
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Angaben unter Ziffer II.2.14)
Zusätzliche Informationen:
“Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG eine Vertragsverlängerung über die Planung, Lieferung;...”
Zusätzliche Informationen
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG eine Vertragsverlängerung über die Planung, Lieferung; Montage und Inbetriebnahme einer Telekommunikationsanlage und die Migration des bestehenden TK-Verbundes zu schließen, dessen wesentlicher Inhalt sich aus der Ziffer IV.1.1) ergibt.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG eine Vertragsverlängerung über die Planung, Lieferung,...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG eine Vertragsverlängerung über die Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Telekommunikationsanlage und die Migration des bestehenden TK-Verbundes zu schließen.
Der Projektumfang besteht aus der Projektleitung für weitere 2 Jahre, den Service und Garantie in der Realisierung und Gewährleistung für weitere 2 Jahre, die Software Assurance in der Realisierung und Gewährleistung für weitere 2 Jahre und zusätzliche System Upgrades.
Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da der Auftrag nach Kenntnis der Vergabestelle nur von Unify durchgeführt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die Vertragsverlängerung über die Planung, Lieferung; Montage und Inbetriebnahme einer Telekommunikationsanlage und die Migration des bestehenden TK-Verbundes kann nur durch die ursprüngliche Herstellerfirma ausgeführt werden.
Das Pflichtenheft zur Realisierung sowie die Inbetriebnahme in einer Testumgebung und zu Teilen in produktiver Umgebung mit allen notwendigen Schnittstellen zu den Umsystemen des Auftraggebers sowie die Kenntnis der Umgebung, Projektplanung und große Teile der notwendigen Dokumentation wurden bereits umgesetzt.
Für die verschiedenen noch folgenden Umsetzungsmaßnahmen sind herstellerspezifische Kenntnisse, die Geschäftsgeheimnisse und geschütztes Know-How umfassen, über das Gesamtsystem erforderlich. Die Vertragsverlängerung kann nicht durch einen anderen Auftragnehmer als dem Hersteller selbst durchgeführt werden, da ein anderer Auftragnehmer nicht über die zwingend notwendigen Informationen und Dokumente des bestehenden TK-Systems verfügt.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 138-283983
“Eine Vertragsunterzeichnung zwischen der Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG und der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wird frühestens nach...”
Eine Vertragsunterzeichnung zwischen der Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG und der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wird frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1690📞
Fax: +49 4042792-3080 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: Rue de Loi
Postort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien 🇧🇪
Telefon: +32 2991111📞
Fax: +32 2950138 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postort: Hamburg
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Fax: +49 4042792-3080 📠
Quelle: OJS 2022/S 197-560925 (2022-10-07)