Planung LSW im Mittelrheintal, Lph 1-4, ot. 4-7 Durch das Mittelrheintal, hier im Wesentlichen begrenzt auf den Bereich des Welt-kulturerbes Oberes Mittelrheintal zwischen Bingen/Rüdesheim und Koblenz (erwei-tert um jeweils zwei Gemeinden flussab— und -aufwärts), verlaufen zwei Bahnstre-cken mit jeweils zwei Gleisen, die zu den meistfrequentierten Bahnstrecken in Deutschland zählen. Auf Grundlage einer bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie sind Schallschutzwän-de (überwiegend mit 2,0 m Höhe über SO) sowie Niedrigschallschutzwände (nSSW) zu planen. Die einzelnen Standorte sind in einer detaillierte Liste der vorgesehenen Maßnahmen hinterlegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 17FEI27590
Kurze Beschreibung:
Planung LSW im Mittelrheintal, Lph 1-4, ot. 4-7
Durch das Mittelrheintal, hier im Wesentlichen begrenzt auf den Bereich des Welt-kulturerbes Oberes Mittelrheintal zwischen Bingen/Rüdesheim und Koblenz (erwei-tert um jeweils zwei Gemeinden flussab— und -aufwärts), verlaufen zwei Bahnstre-cken mit jeweils zwei Gleisen, die zu den meistfrequentierten Bahnstrecken in Deutschland zählen.
Auf Grundlage einer bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie sind Schallschutzwän-de (überwiegend mit 2,0 m Höhe über SO) sowie Niedrigschallschutzwände (nSSW) zu planen. Die einzelnen Standorte sind in einer detaillierte Liste der vorgesehenen Maßnahmen hinterlegt.
Durch das Mittelrheintal, hier im Wesentlichen begrenzt auf den Bereich des Welt-kulturerbes Oberes Mittelrheintal zwischen Bingen/Rüdesheim und Koblenz (erwei-tert um jeweils zwei Gemeinden flussab— und -aufwärts), verlaufen zwei Bahnstre-cken mit jeweils zwei Gleisen, die zu den meistfrequentierten Bahnstrecken in Deutschland zählen.
Auf Grundlage einer bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie sind Schallschutzwän-de (überwiegend mit 2,0 m Höhe über SO) sowie Niedrigschallschutzwände (nSSW) zu planen. Die einzelnen Standorte sind in einer detaillierte Liste der vorgesehenen Maßnahmen hinterlegt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-05 📅
Datum des Beginns: 2017-10-16 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 126-257692
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
1.) „Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.“
2.) Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beauftragte Unternehmen: DB Systemtechnik, Firma Wölfel, DB Engineering & Consulting
3.) Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( http://www.deutschebahn. com/ lieferantenqualifizierung _ downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme. de/ fileadmin/_ horusdam/ 2065- BME- Code_ of_ Conduct_ deutsch. pdf) oder einen eigenenVerhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird
4.) Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
5.) Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
6.) Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
7.) „Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat“.
1.) „Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.“
2.) Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beauftragte Unternehmen: DB Systemtechnik, Firma Wölfel, DB Engineering & Consulting
3.) Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( http://www.deutschebahn. com/ lieferantenqualifizierung _ downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme. de/ fileadmin/_ horusdam/ 2065- BME- Code_ of_ Conduct_ deutsch. pdf) oder einen eigenenVerhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird
4.) Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
5.) Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
6.) Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
7.) „Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat“.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung LSW im Mittelrheintal, Lph 1-4, ot. 4-7
Durch das Mittelrheintal, hier im Wesentlichen begrenzt auf den Bereich des Welt-kulturerbes Oberes Mittelrheintal zwischen Bingen/Rüdesheim und Koblenz (erwei-tert um jeweils zwei Gemeinden flussab— und -aufwärts), verlaufen zwei Bahnstre-cken mit jeweils zwei Gleisen, die zu den meistfrequentierten Bahnstrecken in Deutschland zählen.
Durch das Mittelrheintal, hier im Wesentlichen begrenzt auf den Bereich des Welt-kulturerbes Oberes Mittelrheintal zwischen Bingen/Rüdesheim und Koblenz (erwei-tert um jeweils zwei Gemeinden flussab— und -aufwärts), verlaufen zwei Bahnstre-cken mit jeweils zwei Gleisen, die zu den meistfrequentierten Bahnstrecken in Deutschland zählen.
Auf Grundlage einer bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie sind Schallschutzwän-de (überwiegend mit 2,0 m Höhe über SO) sowie Niedrigschallschutzwände (nSSW) zu planen. Die einzelnen Standorte sind in einer detaillierte Liste der vorgesehenen Maßnahmen hinterlegt.
Auf Grundlage einer bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie sind Schallschutzwän-de (überwiegend mit 2,0 m Höhe über SO) sowie Niedrigschallschutzwände (nSSW) zu planen. Die einzelnen Standorte sind in einer detaillierte Liste der vorgesehenen Maßnahmen hinterlegt.
Aufgaben des Planers
Auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie sind Schallschutzwände (überwiegend mit 2,0 m Höhe über SO) sowie Niedrigschallschutzwände (nSSW) zu planen. Die einzelnen Standorte sind in einer Übersichtskarte aufgezeigt sowie in einer detaillierten Liste der vorgesehenen Maßnahmen erfasst. Insgesamt handelt es sich um 28 Teilabschnitte zwischen Bingen/Rüdesheim und nördlich Koblenz. Der Planer hat die Aufgabe die Maßnahmen, die durch den Schallschutzplaner in der Machbarkeitsstudie aufgezeigt wurden, zunächst auf bauliche Umsetzbarkeit zu überprüfen (bspw. Hindernisse in der Örtlichkeit, Beachtung dass die Maßnahmen ausschließlich auf Bahngelände errichtet werden können usw.). Die sich daraus ergebenden Konfliktpunkte sind dem Auftraggeber aufzuzeigen und auch bilateral mit dem Schallschutzplaner abzugleichen.
Auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie sind Schallschutzwände (überwiegend mit 2,0 m Höhe über SO) sowie Niedrigschallschutzwände (nSSW) zu planen. Die einzelnen Standorte sind in einer Übersichtskarte aufgezeigt sowie in einer detaillierten Liste der vorgesehenen Maßnahmen erfasst. Insgesamt handelt es sich um 28 Teilabschnitte zwischen Bingen/Rüdesheim und nördlich Koblenz. Der Planer hat die Aufgabe die Maßnahmen, die durch den Schallschutzplaner in der Machbarkeitsstudie aufgezeigt wurden, zunächst auf bauliche Umsetzbarkeit zu überprüfen (bspw. Hindernisse in der Örtlichkeit, Beachtung dass die Maßnahmen ausschließlich auf Bahngelände errichtet werden können usw.). Die sich daraus ergebenden Konfliktpunkte sind dem Auftraggeber aufzuzeigen und auch bilateral mit dem Schallschutzplaner abzugleichen.
Planfeststellungsverfahren: Der Auftragnehmer hat zusätzlich zum Leistungsbild in der Leistungsphase die einmalige Überarbeitung der Planfeststellungsunterlagen
(sogenannter Blaudruck) für die Projekte mit Schallschutzwänden als Besondere Leistungen anzubieten.
Die Kalkulation hierfür ist schlüssig darzulegen. Für die Niedrigschallschutzwände ist ein Plangenehmigungsverfahren vorgesehen. Auch hierfür ist eine Überarbeitung der Plangenehmigungsunterlagen als Besondere Leistung anzubieten.
Der Aufwand für die im Rahmen der Planfeststellung benötigten Termine sind mit in das Angebot einzukalkulieren (Annahme: 1 Bürgerinformationstermin, 1 Erörterungstermin, 1 Termin Stadt- oder Gemeindeverordnetenversammlung), weitere Termine sind als Option anzubieten. Da es sich um ein öffentlichkeitswirksames Projekt handelt ist die Zusammenarbeit mit der Abteilung Öffentlichkeit der DB Netz (d.h. auch Zulieferung von digitalen Daten) mit zu berücksichtigen. Der Planer hat sich mit den an der Planung beteiligten Fachplanern (Umwelt, Vermessung, Baugrund, Schallschutzgutachter usw.) selbständig abzustimmen und den Auftraggeber hiervon zu unterrichten.
Der Aufwand für die im Rahmen der Planfeststellung benötigten Termine sind mit in das Angebot einzukalkulieren (Annahme: 1 Bürgerinformationstermin, 1 Erörterungstermin, 1 Termin Stadt- oder Gemeindeverordnetenversammlung), weitere Termine sind als Option anzubieten. Da es sich um ein öffentlichkeitswirksames Projekt handelt ist die Zusammenarbeit mit der Abteilung Öffentlichkeit der DB Netz (d.h. auch Zulieferung von digitalen Daten) mit zu berücksichtigen. Der Planer hat sich mit den an der Planung beteiligten Fachplanern (Umwelt, Vermessung, Baugrund, Schallschutzgutachter usw.) selbständig abzustimmen und den Auftraggeber hiervon zu unterrichten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mittelrheintal zwischen Bingen/Rüdesheim und Koblenz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
2.) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
2.) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
3.) Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
3.) Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Berufserfahrung der vorgesehenen MA für Planung LSW Mittelrheintal
1.1. „Abschluss:
Nachweis der Qualifikation des als leitender Planer vorgesehenen Mitarbeiters über einen Hochschul-, oder Fachhochschulabschluss im Bereich Bau “
1.2. „Berufserfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter für Planung LSW Mittelrheintal – Fachplanung Ingenieurbauwerke
Nachweis über mind. 3 Jahre Berufserfahrung während der letzten 5 Jahre des als leitender Planer vorgesehenen Mitarbeiters für die Planung von Lärmschutzwänden in vergleichbaren Projekten an Strecken im Eisenbahnwesen mit mindestens 2 km Länge. Vergleichbare Projekte sind: Alu-Lärmschutzwände (z. B. auf der Strecke 4010 in km 41,610 – 42,732 links der Bahn und in km 42,149 – 42,464 rechts der Bahn) an Strecken mit einer max. Streckengeschwindigkeit von 200 km/h
Nachweis über mind. 3 Jahre Berufserfahrung während der letzten 5 Jahre des als leitender Planer vorgesehenen Mitarbeiters für die Planung von Lärmschutzwänden in vergleichbaren Projekten an Strecken im Eisenbahnwesen mit mindestens 2 km Länge. Vergleichbare Projekte sind: Alu-Lärmschutzwände (z. B. auf der Strecke 4010 in km 41,610 – 42,732 links der Bahn und in km 42,149 – 42,464 rechts der Bahn) an Strecken mit einer max. Streckengeschwindigkeit von 200 km/h
Die Nachweise sind in Tabellenform darzustellen mit den Angaben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsinhalte.“
1.3. „Berufserfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter für Planung LSW Mittelrheintal – Fachplanung Tragwerksplanung
Nachweis über mind. 3 Jahre Berufserfahrung während der letzten 5 Jahre des als leitender Planer vorgesehenen Mitarbeiters für die Planung von Lärmschutzwänden (Tragwerksplanung) in vergleichbaren Projekten an Strecken im Eisenbahnwesen. Vergleichbare Projekte sind: Lärmschutzwände(z.B. auf der Strecke 4010 in km 41,610 – 42,732 links der Bahn und in km 42,149 – 42,464 rechts der Bahn) an Strecken mit einer max. Streckengeschwindigkeit von 200 km/h.
Nachweis über mind. 3 Jahre Berufserfahrung während der letzten 5 Jahre des als leitender Planer vorgesehenen Mitarbeiters für die Planung von Lärmschutzwänden (Tragwerksplanung) in vergleichbaren Projekten an Strecken im Eisenbahnwesen. Vergleichbare Projekte sind: Lärmschutzwände(z.B. auf der Strecke 4010 in km 41,610 – 42,732 links der Bahn und in km 42,149 – 42,464 rechts der Bahn) an Strecken mit einer max. Streckengeschwindigkeit von 200 km/h.
1.4 „iTWO DB Lizenz&Schulung
Nachweis über den Erwerb der iTWO DB Lizenz und erfolgreicher Teilnahme an den Schulungen iTWO DB Kostenplanung Wa6320, iTWO DB Abrechnung Wa 6323, iTWO DB Steuerung Wa6325.
Sollten die erforderlichen Schulungen noch nicht mit Veröffentlichung des Teilnahmeantrags absolviert worden sein, wird eine verbindliche Seminarbuchung mit Durchführung bis Zuschlagserteilung alternativ zur Teilnahmebescheinigung anerkannt.
Die personellen Kapazitäten für die Projektrealisierung in iTWO DB sind durch den AN nachzuweisen.“
1.5 „Mitarbeiteranzahl
Angabe der Anzahl von Planern die parallel an diesen Projekt arbeiten können“
2.) Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 2000:9001 oder vergleichbar durch Vorlage der Urkunde
3.) Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung alles Gemeinschaftsmitglieder.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-08-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Weck, Silvia
Dokumente URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-M – Beschaffung Infrastruktur Region Mitte
Postanschrift: Hahnstraße 49
Postleitzahl: 60528
Land: Hessen
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
1.) „Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
1.) „Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.“
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.“
2.) Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
2.) Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beauftragte Unternehmen: DB Systemtechnik, Firma Wölfel, DB Engineering & Consulting
3.) Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( http://www.deutschebahn. com/ lieferantenqualifizierung _ downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme. de/ fileadmin/_ horusdam/ 2065- BME- Code_ of_ Conduct_ deutsch. pdf) oder einen eigenenVerhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird
3.) Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( http://www.deutschebahn. com/ lieferantenqualifizierung _ downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme. de/ fileadmin/_ horusdam/ 2065- BME- Code_ of_ Conduct_ deutsch. pdf) oder einen eigenenVerhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird
4.) Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
5.) Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
6.) Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
6.) Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
7.) „Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat“.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2017/S 126-257692 (2017-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung LSW im Mittelrheintal, Lph 1-4, ot. 4-7
Durch das Mittelrheintal, hier im Wesentlichen begrenzt auf den Bereich des Weltkulturerbes Oberes Mittelrheintal zwischen Bingen/Rüdesheim und Koblenz (erweitert um jeweils 2 Gemeinden flussab— und -aufwärts), verlaufen zwei Bahnstrecken mit jeweils zwei Gleisen, die zu den meistfrequentierten Bahnstrecken in Deutschland zählen.
Auf Grundlage einer bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie sind Schallschutzwän-de (überwiegend mit 2 m Höhe über SO) sowie Niedrigschallschutzwände (nSSW) zu planen. Die einzelnen Standorte sind in einer detaillierte Liste der vorgesehenen Maßnahmen hinterlegt.
Durch das Mittelrheintal, hier im Wesentlichen begrenzt auf den Bereich des Weltkulturerbes Oberes Mittelrheintal zwischen Bingen/Rüdesheim und Koblenz (erweitert um jeweils 2 Gemeinden flussab— und -aufwärts), verlaufen zwei Bahnstrecken mit jeweils zwei Gleisen, die zu den meistfrequentierten Bahnstrecken in Deutschland zählen.
Auf Grundlage einer bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie sind Schallschutzwän-de (überwiegend mit 2 m Höhe über SO) sowie Niedrigschallschutzwände (nSSW) zu planen. Die einzelnen Standorte sind in einer detaillierte Liste der vorgesehenen Maßnahmen hinterlegt.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Durch das Mittelrheintal, hier im Wesentlichen begrenzt auf den Bereich des Weltkulturerbes Oberes Mittelrheintal zwischen Bingen/Rüdesheim und Koblenz (erweitert um jeweils 2 Gemeinden flussab— und -aufwärts), verlaufen zwei Bahnstrecken mit jeweils zwei Gleisen, die zu den meistfrequentierten Bahnstrecken in Deutschland zählen.
Durch das Mittelrheintal, hier im Wesentlichen begrenzt auf den Bereich des Weltkulturerbes Oberes Mittelrheintal zwischen Bingen/Rüdesheim und Koblenz (erweitert um jeweils 2 Gemeinden flussab— und -aufwärts), verlaufen zwei Bahnstrecken mit jeweils zwei Gleisen, die zu den meistfrequentierten Bahnstrecken in Deutschland zählen.
Auf Grundlage einer bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie sind Schallschutzwän-de (überwiegend mit 2 m Höhe über SO) sowie Niedrigschallschutzwände (nSSW) zu planen. Die einzelnen Standorte sind in einer detaillierte Liste der vorgesehenen Maßnahmen hinterlegt.
Auf Grundlage einer bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie sind Schallschutzwän-de (überwiegend mit 2 m Höhe über SO) sowie Niedrigschallschutzwände (nSSW) zu planen. Die einzelnen Standorte sind in einer detaillierte Liste der vorgesehenen Maßnahmen hinterlegt.
Auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie sind Schallschutzwände (überwiegend mit 2 m Höhe über SO) sowie Niedrigschallschutzwände (nSSW) zu planen. Die einzelnen Standorte sind in einer Übersichtskarte aufgezeigt sowie in einer detaillierten Liste der vorgesehenen Maßnahmen erfasst. Insgesamt handelt es sich um 28 Teilabschnitte zwischen Bingen/Rüdesheim und nördlich Koblenz. Der Planer hat die Aufgabe die Maßnahmen, die durch den Schallschutzplaner in der Machbarkeitsstudie aufgezeigt wurden, zunächst auf bauliche Umsetzbarkeit zu überprüfen (bspw. Hindernisse in der Örtlichkeit, Beachtung dass die Maßnahmen ausschließlich auf Bahngelände errichtet werden können usw.). Die sich daraus ergebenden Konfliktpunkte sind dem Auftraggeber aufzuzeigen und auch bilateral mit dem Schallschutzplaner abzugleichen.
Auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie sind Schallschutzwände (überwiegend mit 2 m Höhe über SO) sowie Niedrigschallschutzwände (nSSW) zu planen. Die einzelnen Standorte sind in einer Übersichtskarte aufgezeigt sowie in einer detaillierten Liste der vorgesehenen Maßnahmen erfasst. Insgesamt handelt es sich um 28 Teilabschnitte zwischen Bingen/Rüdesheim und nördlich Koblenz. Der Planer hat die Aufgabe die Maßnahmen, die durch den Schallschutzplaner in der Machbarkeitsstudie aufgezeigt wurden, zunächst auf bauliche Umsetzbarkeit zu überprüfen (bspw. Hindernisse in der Örtlichkeit, Beachtung dass die Maßnahmen ausschließlich auf Bahngelände errichtet werden können usw.). Die sich daraus ergebenden Konfliktpunkte sind dem Auftraggeber aufzuzeigen und auch bilateral mit dem Schallschutzplaner abzugleichen.
Planung LSW im Mittelrheintal, Lph 1-4, opt. Lph 5-7, 9 (Ingenieurbauwerke und Tragwerk).
Beschreibung der Optionen:
Planung LSW im Mittelrheintal, optional Lph 5-7, 9 (Ingenieurbauwerke und Tragwerk).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-16 📅
Quelle: OJS 2017/S 203-419374 (2017-10-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 805723.05 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Planung LSW im Mittelrheintal, Lph 1-4, ot. 4-7
Losnummer: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mittelrheintal zwischen Bingen/Rüdesheim und Koblenz
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-04 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-10-27) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 212-519690
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie sind Schallschutzwände (überwiegend mit 2,0 m Höhe über SO) sowie Niedrigschallschutzwände (nSSW) zu planen. Die einzelnen Standorte sind in einer Übersichtskarte aufgezeigt sowie in einer detaillierten Liste der vorgesehenen Maßnahmen erfasst. Insgesamt handelt es sich um 28 Teilabschnitte zwischen Bingen/ Rüdesheim und nördlich Koblenz. Der Planer hat die Aufgabe die Maßnahmen, die durch den Schallschutzplaner in der Machbarkeitsstudie aufgezeigt wurden, zunächst auf bauliche Umsetzbarkeit zu überprüfen (bspw. Hindernisse in der Örtlichkeit, Beachtung dass die Maßnahmen ausschließlich auf Bahngelände errichtet werden können usw.). Die sich daraus ergebenden Konfliktpunkte sind dem Auftraggeber aufzuzeigen und auch bilateral mit dem Schallschutzplaner abzugleichen.
Auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie sind Schallschutzwände (überwiegend mit 2,0 m Höhe über SO) sowie Niedrigschallschutzwände (nSSW) zu planen. Die einzelnen Standorte sind in einer Übersichtskarte aufgezeigt sowie in einer detaillierten Liste der vorgesehenen Maßnahmen erfasst. Insgesamt handelt es sich um 28 Teilabschnitte zwischen Bingen/ Rüdesheim und nördlich Koblenz. Der Planer hat die Aufgabe die Maßnahmen, die durch den Schallschutzplaner in der Machbarkeitsstudie aufgezeigt wurden, zunächst auf bauliche Umsetzbarkeit zu überprüfen (bspw. Hindernisse in der Örtlichkeit, Beachtung dass die Maßnahmen ausschließlich auf Bahngelände errichtet werden können usw.). Die sich daraus ergebenden Konfliktpunkte sind dem Auftraggeber aufzuzeigen und auch bilateral mit dem Schallschutzplaner abzugleichen.
Quelle: OJS 2020/S 212-519690 (2020-10-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-10-27) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 212-519694
Quelle: OJS 2020/S 212-519694 (2020-10-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 805723.05 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
E-Mail: obm-team-mitte@deutschebahn.com📧
Auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie sind Schallschutzwände (überwiegend mit 2,0 m Höhe über SO) sowie Niedrigschallschutzwände (nSSW) zu planen. Die einzelnen Standorte sind in einer Übersichtskarte aufgezeigt sowie in einer detaillierten Liste der vorgesehenen Maßnahmen erfasst. Insgesamt handelt es sich um 28 Teilabschnitte zwischen Bingen/Rüdesheim und nördlich Koblenz. Der Planer hat die Aufgabe die Maßnahmen, die durch den Schallschutzplaner in der Machbarkeitsstudie aufgezeigt wurden, zunächst auf bauliche Umsetzbarkeit zu überprüfen (bspw. Hindernisse in der Örtlichkeit, Beachtung dass die Maßnahmen ausschließlich auf Bahngelände errichtet werden können usw.). Die sich daraus ergebenden Konfliktpunkte sind dem Auftraggeber aufzuzeigen und auch bilateral mit dem Schallschutzplaner abzugleichen.
Auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie sind Schallschutzwände (überwiegend mit 2,0 m Höhe über SO) sowie Niedrigschallschutzwände (nSSW) zu planen. Die einzelnen Standorte sind in einer Übersichtskarte aufgezeigt sowie in einer detaillierten Liste der vorgesehenen Maßnahmen erfasst. Insgesamt handelt es sich um 28 Teilabschnitte zwischen Bingen/Rüdesheim und nördlich Koblenz. Der Planer hat die Aufgabe die Maßnahmen, die durch den Schallschutzplaner in der Machbarkeitsstudie aufgezeigt wurden, zunächst auf bauliche Umsetzbarkeit zu überprüfen (bspw. Hindernisse in der Örtlichkeit, Beachtung dass die Maßnahmen ausschließlich auf Bahngelände errichtet werden können usw.). Die sich daraus ergebenden Konfliktpunkte sind dem Auftraggeber aufzuzeigen und auch bilateral mit dem Schallschutzplaner abzugleichen.
Planung LSW im Mittelrheintal, Lph 1-4, opt. Lph 5-7, 9 (Ingenieurbauwerke und Tragwerk)
Auftragsvergabe
Name: Krebs & Kiefer Ingenieure GmbH
Postanschrift: Hilpertstr. 20
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 805723.05 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-02) Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
E-Mail: obm-team-mitte@deutschebahn.com📧
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Matthias Wistuba, Pia P Adamus
Quelle: OJS 2023/S 127-403706 (2023-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung LSW im Mittelrheintal, Lph 1-4, ot. 4-7
Referenznummer: 17FEI27590
Kurze Beschreibung:
Planung LSW im Mittelrheintal, Lph 1-4, ot. 4-7
Durch das Mittelrheintal, hier im Wesentlichen begrenzt auf den Bereich des Welt-kulturerbes Oberes Mittelrheintal zwischen Bingen/Rüdesheim und Koblenz (erwei-tert um jeweils zwei Gemeinden flussab und -aufwärts), verlaufen zwei Bahnstre-cken mit jeweils zwei Gleisen, die zu den meistfrequentierten Bahnstrecken in Deutschland zählen.
Auf Grundlage einer bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie sind Schallschutzwän-de (überwiegend mit 2,0 m Höhe über SO) sowie Niedrigschallschutzwände (nSSW) zu planen. Die einzelnen Standorte sind in einer detaillierte Liste der vorgesehenen Maßnahmen hinterlegt.
Planung LSW im Mittelrheintal, Lph 1-4, ot. 4-7
Durch das Mittelrheintal, hier im Wesentlichen begrenzt auf den Bereich des Welt-kulturerbes Oberes Mittelrheintal zwischen Bingen/Rüdesheim und Koblenz (erwei-tert um jeweils zwei Gemeinden flussab und -aufwärts), verlaufen zwei Bahnstre-cken mit jeweils zwei Gleisen, die zu den meistfrequentierten Bahnstrecken in Deutschland zählen.
Auf Grundlage einer bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie sind Schallschutzwän-de (überwiegend mit 2,0 m Höhe über SO) sowie Niedrigschallschutzwände (nSSW) zu planen. Die einzelnen Standorte sind in einer detaillierte Liste der vorgesehenen Maßnahmen hinterlegt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 284e6e79-a2cc-427e-a5e7-4db864172d96 Dauer
Datum des Beginns: 2017-10-16 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Rheingau-Taunus-Kreis
🏙️
Postleitzahl: 65385
Stadt: Mittelrheintal
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-16 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2017435334
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 9426fc2b-9b92-4b7e-9c5a-13ef711f0a06
Postanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 2
Postleitzahl: 64295
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geotechnik
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +496151885-0📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: abfa7567-e3cb-4aff-9413-f15d6a6504f8
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-19+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
17FEI27590_92256342_NT39: Umplanung der SSW 366 von km 12,858 bis km 12,970 und SSW 367 von km 89,300 bis km 89,327 und km 89,473 bis km 89,570 im Teilprojekt T.0160779037 Koblenz li. Rh. II
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Da die Brückenbaumaßnahme in Koblenz vsl. erst ab 2031 stattfinden wird, sollte die Lärmsanierungsmaßnahme nicht nach hinten geschoben werden (bis nach Abschluss der Baumaßnahme EÜ). Um eine im Zuge der Vorplanung evtl. angedachte und zu untersuchende Möglichkeit einer Gleisumfahrung nicht zu erschweren bzw. zu blockieren, wird davon ausgegangen, dass mit Baubeginn EÜ die dann bestehenden LSW abmontiert und zwischengelagert und nach Abschluss wieder aufgestellt werden müssen. Um das zu vereinfachen und einen Rückbau (Abtrennen) der Pfosten zu vermeiden, wurde vereinbart, dass die Möglichkeit untersucht wird, die Pfosten im Bereich vom Ende Torsionsbalken EÜ km 89,490 bis zum Ende der Lärmschutzwände links und rechts der Bahn (am Brückenkopf) abschraubbar zu gestalten, z.B. aufgeschraubt auf Kopfplatte Rammrohr, statt sie in diesem Bereich in die Rammrohre einzubetonieren.
Da die Brückenbaumaßnahme in Koblenz vsl. erst ab 2031 stattfinden wird, sollte die Lärmsanierungsmaßnahme nicht nach hinten geschoben werden (bis nach Abschluss der Baumaßnahme EÜ). Um eine im Zuge der Vorplanung evtl. angedachte und zu untersuchende Möglichkeit einer Gleisumfahrung nicht zu erschweren bzw. zu blockieren, wird davon ausgegangen, dass mit Baubeginn EÜ die dann bestehenden LSW abmontiert und zwischengelagert und nach Abschluss wieder aufgestellt werden müssen. Um das zu vereinfachen und einen Rückbau (Abtrennen) der Pfosten zu vermeiden, wurde vereinbart, dass die Möglichkeit untersucht wird, die Pfosten im Bereich vom Ende Torsionsbalken EÜ km 89,490 bis zum Ende der Lärmschutzwände links und rechts der Bahn (am Brückenkopf) abschraubbar zu gestalten, z.B. aufgeschraubt auf Kopfplatte Rammrohr, statt sie in diesem Bereich in die Rammrohre einzubetonieren.