Der Wasserverband Mümling (AG) beabsichtigt die Erstellung eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Mümling (Retentionsraum Schönnen, Lage zw. Ebersberg und Erbach). Das Bauvorhaben beinhaltet folgende Maßnahmen: 1) Schützerneuerung an vorh. Wehr (Absperrung Zulaufbereich Mühlgraben). 2) Rückhaltebecken / Sperrstelle (Betriebsdurchlass, Hochwasserentlastung, Damm). 3) Gebäudeschutz Wasserkraftanlage (Verwallung, Schütz, Pumpe). 4) Steuerung und Fernwirkanlage. Durch die Maßnahmen wird ein Retentionsraum mit ca. 84 000 m geschaffen. Auf die erläuternden Unterlagen, die von der zugehörigen Internet-Seite (vgl. I.3) heruntergeladen werden können, wird verwiesen. Dieses Vergabeverfahren umfasst die erforderlichen Planungsleistungen (vgl. II.1.1). Vsl. Starttermin (Planung): Jan. 2018. Vsl. Baubeginn Maßn. 1 / Schützerneuerung (vorzuziehende Teilmaßnahme): 2.5.2018. Vsl. Fertigstellung Beton- u. Erdarbeiten zum Dammbau: Sept. 2019. Vsl. Inbetriebnahme Gesamtsystem: Mai 2020.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Der Wasserverband Mümling (AG) beabsichtigt die Erstellung eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Mümling (Retentionsraum Schönnen, Lage zw. Ebersberg und Erbach). Das Bauvorhaben beinhaltet folgende Maßnahmen: 1) Schützerneuerung an vorh. Wehr (Absperrung Zulaufbereich Mühlgraben). 2) Rückhaltebecken / Sperrstelle (Betriebsdurchlass, Hochwasserentlastung, Damm). 3) Gebäudeschutz Wasserkraftanlage (Verwallung, Schütz, Pumpe). 4) Steuerung und Fernwirkanlage. Durch die Maßnahmen wird ein Retentionsraum mit ca. 84 000 m
Der Wasserverband Mümling (AG) beabsichtigt die Erstellung eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Mümling (Retentionsraum Schönnen, Lage zw. Ebersberg und Erbach). Das Bauvorhaben beinhaltet folgende Maßnahmen: 1) Schützerneuerung an vorh. Wehr (Absperrung Zulaufbereich Mühlgraben). 2) Rückhaltebecken / Sperrstelle (Betriebsdurchlass, Hochwasserentlastung, Damm). 3) Gebäudeschutz Wasserkraftanlage (Verwallung, Schütz, Pumpe). 4) Steuerung und Fernwirkanlage. Durch die Maßnahmen wird ein Retentionsraum mit ca. 84 000 m
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-26 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 163-336312
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Die hier zu vergebenden Planungs- und Überwachungsleistungen sind hinsichtlich der technischen und terminlichen Abhängigkeiten entsprechend mit den Leistungen und Belangen anderer Beteiligter abzustimmen. Hierzu zählen beispielsweise: Ökologische Baubegleitung, Betrieb der Wasserkraftanlage, Verkehrsbelange.
Die hier zu vergebenden Planungs- und Überwachungsleistungen sind hinsichtlich der technischen und terminlichen Abhängigkeiten entsprechend mit den Leistungen und Belangen anderer Beteiligter abzustimmen. Hierzu zählen beispielsweise: Ökologische Baubegleitung, Betrieb der Wasserkraftanlage, Verkehrsbelange.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
II.2.4.1 Vorbemerkung
Zur Wahrung vorgegebener Fristen und zur Abflussregulierung im Zulauf während der Bauzeit ist die Teil-Maßn. Schützerneuerung / Absperrung Mühlgraben vorzuziehen (Baubeginn bis 02.05.2018).
II.2.4.2) Leistungsumfang
Der Leistungsumfang der zu vergeb. Planungsleistungen gliedert sich in folg. Teilleistungen u. Stufen:
Pos. 1) Ing.-Bauwerke
Pos. 1.1) Grundleistungen nach § 43 HOAI für Anpassung Wehranlage / Schütz Mühlgraben
Pos. 1.1.1) LP 5 und 6
Pos. 1.1.2) Optional LP 7 bis 9
Pos. 1.2) Grundleistungen nach § 43 HOAI für HRB u. Schutzeinrichtungen
Pos. 1.2.1) LP 5 und 6
Pos. 1.2.2) Optional LP 7 bis 9
Pos. 2) Besond. Leistungen IBW
Pos. 2.1) Örtliche Bauüberwachung
Pos. 2.1.1) Optional Besond. Leistungen aus dem Leistungsbild für Ing.-BW für die Örtl. Bauüberwachung nach Anl. 12.1, HOAI
Pos. 6.1.1) Optional Leistung aus dem Leistungsbild Planungsbegleitende Vermessung nach Anl. 1, Ziff. 1.4.4 HOAI, davon Teilleist., soweit erforderlich
Pos. 6.2) Besond. Leistung Bauvermessung
Pos. 6.2.1) Optional Leistung aus dem Leistungsbild Bauvermessung nach Anl. 1, Ziff. 1.4.7 HOAI für die Bauvermessung (ohne Bauausführungsvermessung)
Pos. 7) Leistungen nach der Baustellenverordnung
Pos. 7.1) Grundleistungen SiGeKo
Pos. 7.1.1) Optional Leistungen während der Planung der Ausführung
Pos. 7.1.2) Optional Leistungen während der Ausführung
Pos. 8) Weitere Leistungen
Pos. 8.1) Erstellung Bestandspläne/Bauwerksbuch
Pos. 8.1.1) Optional Becken- / Stauanlagenbuch nach Vorgaben DIN / DWA
Pos. 8.2) Entwurf Info-Tafel
Pos. 8.2.1) Optional Dauerhafte Info-Tafel n. Musterbeispiel
Die Leistungen sollen in folg. Stufen beauftragt werden (stufenw. Beauftragung):
Stufe II: Optionale weitere Leistungen gemäß Auflistung oben
II.2.4.3) Termine
Für den Auftrag gelten folg. terminl. Rahmenvorgaben:
a) Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens (vsl. Vertragsbeginn 1.1.2018)
b) Baubeginn Teil-Maßn. Schützerneuerung zur Mühlgraben-Absperrung bis 2.5.2018
c) Erbringung der weiteren Leistungen so, dass die Stahlbeton- u. Erdarbeiten zum Dammbau bis Sept. 2019 abgeschlossen sind.
d) Gesamt-Fertigstellung bis Mai 2020.
Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandl.verfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z. B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Ausführungsphase im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.
Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandl.verfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z. B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Ausführungsphase im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.
II.2.4.4) Abstimmung
Einzelheiten bzgl. der Abwicklung der einzelnen Maßnahmen sind nach Leistungsbeginn mit dem AG abzustimmen.
Mögl. Beeinträchtigungen, wie bspw. Straßensperrungen oder Betriebsunterbrechung der Wasserkraftanlage durch die Baumaßnahmen sind zu minimieren. Hierzu sind vom Planer während der Ausführungsplanung spez. Anford. an Provisorien zu definieren, erforderl. Maßnahmen zu planen und mit dem AG abzustimmen.
Mögl. Beeinträchtigungen, wie bspw. Straßensperrungen oder Betriebsunterbrechung der Wasserkraftanlage durch die Baumaßnahmen sind zu minimieren. Hierzu sind vom Planer während der Ausführungsplanung spez. Anford. an Provisorien zu definieren, erforderl. Maßnahmen zu planen und mit dem AG abzustimmen.
II.2.4.5) Auftragswert siehe II.2.11.3).
Beschreibung der Optionen:
II.2.11.1) Optionale Planungsleistungen gemäß Nennung in II.2.4.
Die optionalen Leistungen der Stufe II werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes nach Erbringung der Leistungsphasen 5 und 6 (Vorlage abgestimmtes und bepreistes LV) und der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Die optionalen Leistungen der Stufe II werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes nach Erbringung der Leistungsphasen 5 und 6 (Vorlage abgestimmtes und bepreistes LV) und der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
II.2.11.2) Erläuterung Vertragslaufzeit
Auf Grundlage eines Bauzeitendes zum 31.5.2020 und 5 Jahren Gewährleistung ergibt sich das Ende der Gewährleistung und das Ende des Planungsvertrages zum 31.5.2025.
II.2.11.3) Geschätzter Auftragswert
Die vorliegende Kostenberechnung wurde im Jahr 2010 erstellt. Um den zw.zeitl. Preissteigerungen in der Kalkulation Rechnung zu tragen, wurde zunächst vereinfachend ein pauschaler Aufschlag auf die ursprünglichen Summen berücksichtigt. Die vorh. Kostenberechnung ist somit nur vorläufig. Grundlage der Honorarermittlung wird das mit dem AG abgestimmte und bepreiste Leistungsverzeichnis aus LP 6 (Vorbereitung Vergabe) als fortgeschriebene Kostenberechnung.
Die vorliegende Kostenberechnung wurde im Jahr 2010 erstellt. Um den zw.zeitl. Preissteigerungen in der Kalkulation Rechnung zu tragen, wurde zunächst vereinfachend ein pauschaler Aufschlag auf die ursprünglichen Summen berücksichtigt. Die vorh. Kostenberechnung ist somit nur vorläufig. Grundlage der Honorarermittlung wird das mit dem AG abgestimmte und bepreiste Leistungsverzeichnis aus LP 6 (Vorbereitung Vergabe) als fortgeschriebene Kostenberechnung.
Der geschätzte Auftragswert auf Grundlage der pauschal angepassten Kostenberechnung (inkl. Optionen) beträgt etwa 400 bis 440 000 EUR.
Zusätzliche Informationen:
Die hier zu vergebenden Planungs- und Überwachungsleistungen sind hinsichtlich der technischen und terminlichen Abhängigkeiten entsprechend mit den Leistungen und Belangen anderer Beteiligter abzustimmen. Hierzu zählen beispielsweise: Ökologische Baubegleitung, Betrieb der Wasserkraftanlage, Verkehrsbelange.
Die hier zu vergebenden Planungs- und Überwachungsleistungen sind hinsichtlich der technischen und terminlichen Abhängigkeiten entsprechend mit den Leistungen und Belangen anderer Beteiligter abzustimmen. Hierzu zählen beispielsweise: Ökologische Baubegleitung, Betrieb der Wasserkraftanlage, Verkehrsbelange.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erbach, Gemarkung Ebersberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1.1)
Teilnahmeanträge und Angebote sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen und in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen (§§ 53 (4) bis (6) VgV). Die Personen, die zur Unterzeichnung des Antrags und zur Vertretung des Bewerbers in diesem Vergabeverfahren ermächtigt sind, sind in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gemäß Ziff. III.1.1.3 und durch ergänzende Informationen zur Berechtigung der Vertretung gem. Ziff. III.1.1.2 zu benennen.
Teilnahmeanträge und Angebote sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen und in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen (§§ 53 (4) bis (6) VgV). Die Personen, die zur Unterzeichnung des Antrags und zur Vertretung des Bewerbers in diesem Vergabeverfahren ermächtigt sind, sind in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gemäß Ziff. III.1.1.3 und durch ergänzende Informationen zur Berechtigung der Vertretung gem. Ziff. III.1.1.2 zu benennen.
III.1.1.2)
Vorlage eines aktuellen Nachweises nach § 44 (1) VgV für die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise für die erlaubte Berufsausübung
(ausgestellt nach dem 01.08.2016, in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister; bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung; bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
(ausgestellt nach dem 01.08.2016, in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister; bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung; bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
III.1.1.3)
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen wird nach § 48 (3) VgV eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV verlangt; wahlweise können die in der EEE enthaltenen Erklärungen und Angaben als Eigenerklärungen eingereicht werden. Die EEE wird als Vorlage vom Auftraggeber zusammen mit weiteren Unterlagen elektronisch bereitgestellt. Die EEE ist in Papierform auszufertigen, rechtsverbindlich zu unterzeichnen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen wird nach § 48 (3) VgV eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV verlangt; wahlweise können die in der EEE enthaltenen Erklärungen und Angaben als Eigenerklärungen eingereicht werden. Die EEE wird als Vorlage vom Auftraggeber zusammen mit weiteren Unterlagen elektronisch bereitgestellt. Die EEE ist in Papierform auszufertigen, rechtsverbindlich zu unterzeichnen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Ergänzend zur EEE und den darin geforderten Erklärungen und Angaben werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung genannt sind.
III.1.1.4)
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung einzureichen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung einzureichen.
III.1.1.5)
Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Ziff. III.1.1.2 für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV).
III.1.1.6)
Bei beabsichtigter Vergabe eines Unterauftrags wird mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile und Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV). In diesem Fall ist vom beabsichtigten Unterauftragnehmer die EEE gemäß Ziff. III.1.1.2 separat in Papierform vorzulegen (§ 47 (2) VgV).
Bei beabsichtigter Vergabe eines Unterauftrags wird mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile und Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV). In diesem Fall ist vom beabsichtigten Unterauftragnehmer die EEE gemäß Ziff. III.1.1.2 separat in Papierform vorzulegen (§ 47 (2) VgV).
III.1.1.7)
Verpflichtungserklärungen nach § 47 (1) VgV der Unternehmer, an die ein Unterauftrag vergeben werden soll, werden von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und sind spätestens mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.1.2.1)
Nachweis nach § 45 (4) Nr. 2 VgV zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und von 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechender Deckung zugesagt ist. Der Nachweis wird von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und ist spätestens mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis nach § 45 (4) Nr. 2 VgV zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und von 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechender Deckung zugesagt ist. Der Nachweis wird von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und ist spätestens mit dem Angebot vorzulegen.
III.1.2.2)
Erklärung nach § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren (bevorzugt als formlose Eigenerklärung; bei deren Vorliegen kann auf die Angaben zum Umsatz in der EEE gemäß Ziff. III.1.1.2 verzichtet werden).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung nach § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren (bevorzugt als formlose Eigenerklärung; bei deren Vorliegen kann auf die Angaben zum Umsatz in der EEE gemäß Ziff. III.1.1.2 verzichtet werden).
III.1.2.3)
Erklärung nach § 46 (3) Nr. 8 VgV, aus der die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und der Beschäftigtenzahl im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (bevorzugt als formlose Eigenerklärung; bei deren Vorliegen kann auf die Angaben zu den Beschäftigten in der EEE gemäß Ziff. III.1.1.2 verzichtet werden).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung nach § 46 (3) Nr. 8 VgV, aus der die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und der Beschäftigtenzahl im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (bevorzugt als formlose Eigenerklärung; bei deren Vorliegen kann auf die Angaben zu den Beschäftigten in der EEE gemäß Ziff. III.1.1.2 verzichtet werden).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.1.3.1)
Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung, fachliche Zuständigkeiten) und der Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation mit zugehörigem Nachweis verlangt (z.B. Diplomzeugnis, siehe auch Ziff. III.2.1).
Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung, fachliche Zuständigkeiten) und der Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation mit zugehörigem Nachweis verlangt (z.B. Diplomzeugnis, siehe auch Ziff. III.2.1).
III.1.3.2)
Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen in den letzten höchstens 10 Jahren, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards). Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert: Projektbezeichnung, anrechenbare Baukosten, Auftragnehmer, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktadresse mit Telefonnummer, Ausführungsort, Objekttyp und –größe, erbrachte Leistungen bzw. Leistungsphasen, Honorarzone, Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene Leistungen/Leistungsphasen). Insgesamt können maximal sechs Referenzen angegeben und gewertet werden; sie untergliedern sich wie folgt:
Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen in den letzten höchstens 10 Jahren, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards). Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert: Projektbezeichnung, anrechenbare Baukosten, Auftragnehmer, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktadresse mit Telefonnummer, Ausführungsort, Objekttyp und –größe, erbrachte Leistungen bzw. Leistungsphasen, Honorarzone, Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene Leistungen/Leistungsphasen). Insgesamt können maximal sechs Referenzen angegeben und gewertet werden; sie untergliedern sich wie folgt:
a) Eine Referenz (Referenz Nr. 1), die in besonderem Maße geeignet sind, das mit den anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum des Bewerbers darzustellen und die Einhaltung der Mindeststandards für die Eignungskriterien nachzuweisen. Diese Referenz wird einer differenzierten Bewertung unterzogen. Hierzu können zusätzlich zu den geforderten Referenzangaben im „Bewerbungsformular Eignungskriterien“ beschreibende Darstellungen auf maximal zwei DIN- A4-Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt).
a) Eine Referenz (Referenz Nr. 1), die in besonderem Maße geeignet sind, das mit den anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum des Bewerbers darzustellen und die Einhaltung der Mindeststandards für die Eignungskriterien nachzuweisen. Diese Referenz wird einer differenzierten Bewertung unterzogen. Hierzu können zusätzlich zu den geforderten Referenzangaben im „Bewerbungsformular Eignungskriterien“ beschreibende Darstellungen auf maximal zwei DIN- A4-Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt).
b) Weitere maximal fünf Referenzen (Nr. 2 bis 6, ohne Nr. 1) mit den o.a. Referenzangaben im „Bewerbungsformular Eignungskriterien“.
Weitere Hinweise zu den Angaben in den Formblättern: siehe zusätzliche Punkte unter Ziff. VI.3.6.
III.1.3.3)
Nachweise geeigneter Referenzen des Projektleiters und des Stellvertretenden Projektleiters nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen, werden erst mit der Abgabe des Angebotes gefordert und mit dem Angebot gewertet.
Nachweise geeigneter Referenzen des Projektleiters und des Stellvertretenden Projektleiters nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen, werden erst mit der Abgabe des Angebotes gefordert und mit dem Angebot gewertet.
III.1.3.4)
Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation (in der Regel durch Eigenerklärung, ggf. ergänzend Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle).
Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation (in der Regel durch Eigenerklärung, ggf. ergänzend Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle).
Mindeststandards:
Mindeststandards zu Ziff. III.1.3.2 (Referenzen Bewerber):
Erfahrungen mit Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Bau von Hochwasserrückhaltebecken bzw. im Dammbau mit Nebenbauwerken (z. B. Rheindeiche) bzw. im Konstruktiven Wasserbau für Absperrwerke.
Für die Wertung als geeignete Referenzen gelten folgende Mindeststandards, die aus den Angaben des Bewerbers zu den Referenzen eindeutig hervorgehen müssen:
a) Vergleichbare Leistungen in der Objektplanung HOAI § 43 Ingenieurbauwerke (Hochwasserrückhaltebecken oder sonstige wasserbauliche Maßnahmen) bzw. in der Objektplanung, Leistungsphasen 5 bis 8, ggf. Besondere Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke, ggf. in Kombination mit HOAI § 55 Technische Ausrüstung, ggf. in Kombination mit HOAI § 51 Tragwerksplanung, ggf. in Kombination mit Geotechnik für wasserbauliche Maßnahmen.
a) Vergleichbare Leistungen in der Objektplanung HOAI § 43 Ingenieurbauwerke (Hochwasserrückhaltebecken oder sonstige wasserbauliche Maßnahmen) bzw. in der Objektplanung, Leistungsphasen 5 bis 8, ggf. Besondere Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke, ggf. in Kombination mit HOAI § 55 Technische Ausrüstung, ggf. in Kombination mit HOAI § 51 Tragwerksplanung, ggf. in Kombination mit Geotechnik für wasserbauliche Maßnahmen.
b) Bei abgeschlossenen Projekten: Abschluss LP 8 nach dem 1.8.2007 oder bei laufenden Projekten zumindest Abschluss LP 7 (erfolgte Vergabe) zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist.
c) Mindestens ein Referenzprojekt für Ingenieurbauwerke / Hochwasserrückhaltebecken im Hauptschluss, mit mind.: Honorarzone III und Örtliche Bauüberwachung, anrechenbare Kosten ≥ 1 000 000 EUR;
ggf. (nicht verpflichtend) in Kombination mit…
… HOAI § 55 Technische Ausrüstung für Techn. Anlagen der Abwasserableitung / Wassergewinnung mit Regelung von Wasserständen und Absperrungen o. vglb., mit mind.: Honorarzone II, anrechenbare Baukosten ≥ 100 000 EUR;
… HOAI § 51 Tragwerksplanung für Stützwände, Verbau / Sicherung von Geländesprüngen, mit mind.: Honorarzone II;
… Geotechnik für wasserbauliche Maßnahmen.
d) Weitere Referenzen aus dem Bereich Hochwasserrückhaltebecken, Dammbau, Wasserbau oder vergleichbarer Aufgabenstellungen für Ingenieurbau, Geotechnik, Technische Ausrüstung oder Tragwerksplanung.
e) Die Referenzen 1 bis 6 müssen in Summe das gesamte vorgenannte Spektrum vergleichbarer Leistungen für Ingenieurbau, Geotechnik, Technische Ausrüstung oder Tragwerksplanung der geforderten Leistungsphasen abdecken.
Mindeststandards zu Ziff. III.1.3.3 (Referenzen Projektleiter und Stellvertretender Projektleiter)
Referenzen für den Projektleiter und den Stellvertretenden Projektleiter werden erst mit Angebotsabgabe gefordert und auch erst mit dem Angebot gewertet. Diese Referenzen sind im Teilnahmewettbewerb noch nicht einzureichen.
Allgemein werden nachstehende Anforderungen als vorläufige Information benannt, die Spezifizierung und die Vorgabe zur vorzulegenden Form erfolgen mit der Angebotsaufforderung an die nach Ziff. II.2.9.2 ausgewählten Bewerber.
Vom Projektleiter werden mit Angebotsabgabe geeignete Referenzen wie folgt erwartet: Koordination / Projektleiter bei Projekten mit technischer Planung (Ingenieurbauwerke, Geotechnik und/oder Technische Ausrüstung), davon mindestens ein Projekt mit Zuordnung Hochwasserrückhaltebecken; weitere Projekte in artverwandten Bereichen.
Vom Projektleiter werden mit Angebotsabgabe geeignete Referenzen wie folgt erwartet: Koordination / Projektleiter bei Projekten mit technischer Planung (Ingenieurbauwerke, Geotechnik und/oder Technische Ausrüstung), davon mindestens ein Projekt mit Zuordnung Hochwasserrückhaltebecken; weitere Projekte in artverwandten Bereichen.
Vom Stellvertretenden Projektleiter werden mit Angebotsabgabe geeignete Referenzen wie folgt erwartet: mindestens ein Projekt in verantwortlicher Position mit Ingenieurbauwerke / Geotechnik für Hochwasserrückhaltebecken; weitere Projekte mit Ing.-Bauwerke / Geotechnik / Techn. Ausrüstung im Bereich Becken- / Dammbau bzw. Wasserbau.
Vom Stellvertretenden Projektleiter werden mit Angebotsabgabe geeignete Referenzen wie folgt erwartet: mindestens ein Projekt in verantwortlicher Position mit Ingenieurbauwerke / Geotechnik für Hochwasserrückhaltebecken; weitere Projekte mit Ing.-Bauwerke / Geotechnik / Techn. Ausrüstung im Bereich Becken- / Dammbau bzw. Wasserbau.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
III.2.1.1)
Für die Erbringung der Leistung des verantwortlichen Projektleiters wird eine Berufsqualifikation als Ingenieur, Architekt oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist vorzulegen (z. B. Diplomzeugnis, Eintrag in ein Berufsregister). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben für welche der/die Nachweis/e beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person (siehe auch Erklärung zum Personal gemäß Ziff.III.1.3.1). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für ein Mitglied beizufügen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Für die Erbringung der Leistung des verantwortlichen Projektleiters wird eine Berufsqualifikation als Ingenieur, Architekt oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist vorzulegen (z. B. Diplomzeugnis, Eintrag in ein Berufsregister). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben für welche der/die Nachweis/e beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person (siehe auch Erklärung zum Personal gemäß Ziff.III.1.3.1). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für ein Mitglied beizufügen.
III.2.1.2)
Änderungen im Hinblick auf das vom Bewerber benannte Schlüsselpersonal (Projektleiter und Stellvertretender Projektleiter) und die Verteilung der Funktionen sind nach der Zuschlagserteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dies betrifft auch die Beauftragung anderer Nachunternehmer.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Änderungen im Hinblick auf das vom Bewerber benannte Schlüsselpersonal (Projektleiter und Stellvertretender Projektleiter) und die Verteilung der Funktionen sind nach der Zuschlagserteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dies betrifft auch die Beauftragung anderer Nachunternehmer.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das Projekt erhält Finanzhilfen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Für das Projekt ist ein Plangenehmigungsbescheid vorhanden. Allgemeine Nebenbestimmungen der Zuwendungs- und Genehmigungsbescheide werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern vorgelegt und sind vom Auftragnehmer zu beachten.
Das Projekt erhält Finanzhilfen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Für das Projekt ist ein Plangenehmigungsbescheid vorhanden. Allgemeine Nebenbestimmungen der Zuwendungs- und Genehmigungsbescheide werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern vorgelegt und sind vom Auftragnehmer zu beachten.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
II.2.9.1)
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV nur die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der „Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen“ kann als pdf-Vordruck auf der in Ziff. VI.3 genannten Internetseite heruntergeladen werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV nur die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der „Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen“ kann als pdf-Vordruck auf der in Ziff. VI.3 genannten Internetseite heruntergeladen werden.
II.2.9.2)
Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) VgV die Anzahl Bewerber, die gemäß Ziff. II.9.2.1 nicht ausgeschlossen worden sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach den folgenden Auswahlkriterien mit zugehöriger Gewichtung:
— III.1.2.2 Spezifischer Jahresumsatz in den letzten 3 Jahren (Wichtung 10 Prozent);
— III.1.2.3 Anzahl Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld (Wichtung 10 Prozent);
— III.1.3.2 Referenzen Bewerber (Wichtung 40 Prozent, davon 20 Prozent für Referenz Nr. 1);
— Ergebnisse der Überprüfung der Referenzen bei 3 Auftraggebern (Wichtung 20 Prozent)
— III.1.3.4 Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Wichtung 10 Prozent);
— Gesamteindruck der Bewerbung (Wichtung 10 Prozent).
Für diese Auswahlkriterien werden jeweils bis zu 5 Punkten vergeben und mit der genannten Wichtung gewertet. Nach dieser Wertung kann eine Punktzahl von bis zu 500 Punkten erreicht werden. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und qualifizieren sich als Teilnehmer für die Verhandlungsgespräche.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für diese Auswahlkriterien werden jeweils bis zu 5 Punkten vergeben und mit der genannten Wichtung gewertet. Nach dieser Wertung kann eine Punktzahl von bis zu 500 Punkten erreicht werden. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und qualifizieren sich als Teilnehmer für die Verhandlungsgespräche.
Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los (§ 75 (6) VgV).
Der „Bewertungsbogen Auswahlkriterien“ kann als pdf-Vordruck auf der in Ziff. VI.3 genannten Internetseite heruntergeladen werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-10-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Herr Sottong
Dokumente URL: http://www.wat.de//vgv-f.rr-schoennen.html🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: wat Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Kleinoberfeld 5
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76135
Kontaktperson: Harald Dietz
Telefon: +49 721-9872-151📞
E-Mail: h.dietz@wat.de📧
Fax: +49 721-9872-88 📠
Land: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Internetadresse: http://www.wat.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserverband Mümling
Land: Baden-Baden, Stadtkreis
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
VI.3.0)
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind unter der Internet-Adresse http://www.wat.de//vgv-f.rr-schoennen.html frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Internet-Seite wird hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortgeschrieben und nach Ablauf der Teilnahmefrist deaktiviert.
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind unter der Internet-Adresse http://www.wat.de//vgv-f.rr-schoennen.html frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Internet-Seite wird hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortgeschrieben und nach Ablauf der Teilnahmefrist deaktiviert.
Zu den auf der Internet-Seite bereitgestellten Unterlagen gehören:
Bekanntmachung
— EU-Bekanntmachung (das hier vorliegende Dokument als PDF-Datei)
— Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung (PDF-Datei)
Informationen und Unterlagen zum Vorhaben:
— Retentionsraum Schönnen / Kurz-Beschreibung der Maßnahmen (PDF-Datei)
Weitere Angaben zu Ziff. VI.3) erfolgen im Dokument „Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung“ auf der vorgenannten Internet-Seite.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4
Postanschrift: Wilheminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-12-6601📞
E-Mail: karin.heiderstaedt@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151-12-5816 📠
Internetadresse: www.rp-darmstadt.hessen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Postort: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 163-336312 (2017-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Wasserverband Mümling (AG) beabsichtigt die Erstellung eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Mümling (Retentionsraum Schönnen, Lage zw. Ebersberg und Erbach). Das Bauvorhaben beinhaltet folgende Maßnahmen:
1) Schützerneuerung an vorh. Wehr (Absperrung Zulaufbereich Mühlgraben);
2) Rückhaltebecken/Sperrstelle (Betriebsdurchlass, Hochwasserentlastung, Damm);
3) Gebäudeschutz Wasserkraftanlage (Verwallung, Schütz, Pumpe);
4) Steuerung und Fernwirkanlage. Durch die Maßnahmen wird ein Retentionsraum mit ca. 84 000 m
Der Wasserverband Mümling (AG) beabsichtigt die Erstellung eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Mümling (Retentionsraum Schönnen, Lage zw. Ebersberg und Erbach). Das Bauvorhaben beinhaltet folgende Maßnahmen:
1) Schützerneuerung an vorh. Wehr (Absperrung Zulaufbereich Mühlgraben);
Der Wasserverband Mümling (AG) beabsichtigt die Erstellung eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Mümling (Retentionsraum Schönnen, Lage zw. Ebersberg und Erbach). Das Bauvorhaben beinhaltet folgende Maßnahmen:
1) Schützerneuerung an vorh. Wehr (Absperrung Zulaufbereich Mühlgraben);
4) Steuerung und Fernwirkanlage. Durch die Maßnahmen wird ein Retentionsraum mit ca. 84 000 m
Zur Wahrung vorgegebener Fristen und zur Abflussregulierung im Zulauf während der Bauzeit ist die Teil-Maßn. Schützerneuerung/Absperrung Mühlgraben vorzuziehen (Baubeginn bis 2.5.2018).
Pos. 2.1.1) Optional Besond. Leistungen aus dem Leistungsbild für Ing.-BW für die Örtl. Bauüberwachung nach Anl. 12.1, HOAI.
Stufe II: Optionale weitere Leistungen gemäß Auflistung oben.
a) Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens (vsl. Vertragsbeginn 1.1.2018);
b) Baubeginn Teil-Maßn. Schützerneuerung zur Mühlgraben-Absperrung bis 2.5.2018;
c) Erbringung der weiteren Leistungen so, dass die Stahlbeton- u. Erdarbeiten zum Dammbau bis Sept. 2019 abgeschlossen sind;
Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandl.verfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z.B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Ausführungsphase im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.
Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandl.verfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z.B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Ausführungsphase im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.
II.2.4.5) Auftragswert siehe II.2.11.3)
Beschreibung der Optionen:
II.2.11.1) Optionale Planungsleistungen gemäß Nennung in II.2.4
Der geschätzte Auftragswert auf Grundlage der pauschal angepassten Kostenberechnung (inkl. Optionen) beträgt etwa 400 bis 440 TEUR.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erbach, Gemarkung Ebersberg
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gemäß detaillierten Unterlagen zur Angebotsaufforderung vom 20.10.2017
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Kostenkriterium: Gemäß detaillierten Unterlagen zur Angebotsaufforderung vom 20.10.2017
Gewichtung der Kosten: 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-11 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Bekanntmachung.
— EU-Bekanntmachung (das hier vorliegende Dokument als pdf-Datei),
— Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung (pdf-Datei).
— Retentionsraum Schönnen / Kurz-Beschreibung der Maßnahmen (pdf-Datei),
— Übersichts-Lageplan (pdf-Datei),
— Lageplan Stauraum (pdf-Datei),
— Lageplan Schütz Wehranlage (pdf-Datei),
— Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Dateivorlage im xml-Format,
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.