Planung Stadtbahn Benjamin-Franlin-Village

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

Planungsleistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-04 Auftragsbekanntmachung
2018-01-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-03-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-08-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: 092-17-E10
Kurze Beschreibung: Planungsleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Postanschrift: Möhlstraße 27
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.rnv-online.de 🌏
E-Mail: vergabe@rnv-online.de 📧
Telefon: +49 621465-1754 📞
Fax: +49 621465-3214 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15da2b58e2f-7f1082d66590a9ba 🌏
URL der Teilnahme: http://www.auftragsboerse.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-09 📅
Datum des Beginns: 2017-12-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 151-313469
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sind unter www.auftragsboerse.de „Unterlagen zur Ansicht herunterladen“ ohne Registrierung abrufbar. Wir empfehlen jedoch eine freiwillige Registrierung, damit Sie unmittelbar über Änderungen oder Antworten zu eingehenden Bewerberfragen informiert werden können.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Mannheim plant die Schaffung neuer Wohn- und Arbeitsräume im Mannheimer Nordosten. Dies soll auf mehreren ehemaligen Liegenschaften der US-amerikanischen Streitkräfte erfolgen (Konversionsflächen). So wird z. B. auf rund 150 ha der früheren US-Wohnsiedlungen Benjamin Franklin, Sullivan und Funari ein neues Stadtquartier für Wohnen, Arbeiten und Leben entstehen.
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Mit der Entwicklung des neuen Stadtquartiers wird sich die Nachfrage nach einem attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV-Angebot im Mannheimer Nordosten zukünftig wesentlich erhöhen und es werden sich neue Fahrgastpotentiale entwickeln. Um diese erhöhte Nachfrage, die sich zusätzlich auch aus der Entwicklung weiterer Konversionsflächen ergibt, zu bewältigen und um den durch die städtebaulichen Umgestaltungen hervorgehenden geänderten Bedarfen gerecht zu werden sind verschiedene Maßnahmen im Mannheimer Stadtbahnnetz geplant. Einer dieser Maßnahmen ist der Bau einer Stadtbahnstrecke ins Benjamin-Franklin-Village-Areal.
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Dafür sind folgende Planungsleistungen erforderlich:
Teil 3 Objektplanung: Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, § 47 Leistungsphasen 1 bis 4 (optional 5 bis 7)
und Vermessungsleistungen (optional) nach:
Anlage 1 – 1.4 Ingenieurvermessung: Planungsbegleitende Vermessung nach Punkt 1.4.4 Grundleistungen
auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 17.7.2013 (BFBI. I S. 2276; „HOAI 2013“) sowie sonstige Leistungen.
Beschreibung der Optionen:
Optionale Leistungen:
Teil 3 Objektplanung: Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, § 47 Leistungsphasen 5 bis 7
und Vermessungsleistungen nach:
Anlage 1 – 1.4 Ingenieurvermessung: Planungsbegleitende Vermessung nach Punkt 1.4.4 Grundleistungen
auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 17.7.2013 (BFBI. I S. 2276; „HOAI 2013“) sowie sonstige Leistungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mannheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung oder vor Durchführung von Verhandlungen mit dem jeweiligen Bewerber von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist einzureichen:
1. Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate).
2. Unternehmensdarstellung (nicht größer als 5 DIN-A4 Seiten plus max. weitere 5 DIN-A4 Seiten mit Organigrammen aller für den Auftrag in Frage kommenden Mitarbeiter sowie deren Vorgesetzte (inkl. Kontaktdaten).
3. Benennung der Berufsgenossenschaft.
4. Benennung das für den Bewerber zuständige Arbeitsamt.
5. Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. §§ 45-47 2 Sekt-VO).
6. Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse) jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist (§ 123 Abs. 4 GWB i. V. m. §§ 45-47SektVO).
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7. Erklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V. m. §§ 45-47SektVO).
8. Nachweis über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein Berufsregister oder das Register einer Industrie- und Handelskammer oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/Behörde jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
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Weitere Informationen/Anforderungen/Eignungskriterien sind den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung oder vor Durchführung von Verhandlungen mit dem jeweiligen Bewerber von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
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Mit dem Teilnahmeantrag ist einzureichen:
1. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahren und Aufschlüsselung welchen Teil davon Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Geschäftsberichte).
2. Aktuelle Wirtschaftsauskunft, nicht älter als 3 Monate.
3. Bankauskünfte der letzten 3 Geschäftsjahre.
4. Erklärung und Nachweis des Bewerbers, dass er eine Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personen, Sach- und Vermögensschäden besitzt oder im Auftragsfalle eine solche abschließen wird.
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Weitere Informationen/Anforderungen/Eignungskriterien sind den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung oder vor Durchführung von Verhandlungen mit dem jeweiligen Bewerber von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
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Mit dem Teilnahmeantrag ist einzureichen:
1. Angabe von Referenzprojekten mit der Realisierung von Mindestanforderungen gemäß den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb/Formblätter.
2. Angabe zu den Mitarbeitern, die im Falle einer Beauftragung eingesetzt werden (Namen, Qualifikation, Lebenslauf, mind. 3 Referenzen vergleicbarer abgewickelter Projekte).
Weitere Informationen/Anforderungen/Eignungskriterien sind den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Siehe Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Auftragsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Auftragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Eigenerklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten.
Die Nachforderung fehlender Nachweise und Eigenerklärungen nach § 51 Abs. 2 S. 1 SektVO bleibt vorbehalten.
Bei den Bewerbern, deren Teilnahmeantrag die formale Vollständigkeitsprüfung bestanden hat, schließt sich die Prüfung an, ob aufgrund der vorgelegten Nachweise und Erklärungen die Eignung der Bewerber zu bejahen ist.
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) genannten Nachweise und Eigenerklärungen in eine qualitative Rangfolge bringen.
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Der Schwerpunkt der Bewertung wird dabei auf Anzahl und Qualität der Referenzen liegen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-09-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-29 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE 213122348
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.rnv-online.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15da2b58e2f-7f1082d66590a9ba 🌏
URL der Teilnahme: www.auftragsboerse.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sind unter www.auftragsboerse.de „Unterlagen zur Ansicht herunterladen“ ohne Registrierung abrufbar.
Wir empfehlen jedoch eine freiwillige Registrierung, damit Sie unmittelbar über Änderungen oder Antworten zu eingehenden Bewerberfragen informiert werden können.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 151-313469 (2017-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Planungsleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 012-024059
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 151-313469
ABl. S-Ausgabe: 12

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Mannheim plant die Schaffung neuer Wohn- und Arbeitsräume im Mannheimer Nordosten. Dies soll auf mehreren ehemaligen Liegenschaften der US-amerikanischen Streitkräfte erfolgen (Konversionsflächen). So wird z. B. auf rund 150 ha der früheren US-Wohnsiedlungen Benjamin Franklin, Sullivan und Funari ein neues Stadtquartier für Wohnen, Arbeiten und Leben entstehen. Mit der Entwicklung des neuen Stadtquartiers wird sich die Nachfrage nach einem attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV-Angebot im Mannheimer Nordosten zukünftig wesentlich erhöhen und es werden sich neue Fahrgastpotentiale entwickeln. Um diese erhöhte Nachfrage, die sich zusätzlich auch aus der Entwicklung weiterer Konversionsflächen ergibt, zu bewältigen und um den durch die städtebaulichen Umgestaltungen hervorgehenden geänderten Bedarfen gerecht zu werden sind verschiedene Maßnahmen im Mannheimer Stadtbahnnetz geplant. Einer dieser Maßnahmen ist der Bau einer Stadtbahnstrecke ins Benjamin-Franklin-Village-Areal. Dafür sind folgende Planungsleistungen erforderlich: Teil 3 Objektplanung: Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, § 47 Leistungsphasen 1 bis 4 (optinal 5 bis 7) und Vermessungsleistungen (optional) nach: Anlage 1 – 1.4 Ingenieurvermessung: Planungsbegleitende Vermessung nach Punkt 1.4.4 Grundleistungen auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 17. Juli 2013 (BFBI. I S. 2276; „HOAI 2013“) sowie sonstige Leistungen.
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Beschreibung der Optionen:
Optionale Leistungen: Teil 3 Objektplanung: Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, § 47 Leistungsphasen 5 bis 7 und Vermessungsleistungen nach: Anlage 1 – 1.4 Ingenieurvermessung: Planungsbegleitende Vermessung nach Punkt 1.4.4 Grundleistungen auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 17.7.2013 (BFBI. I S. 2276; „HOAI 2013“) sowie sonstige Leistungen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mannheim

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-14 📅
Name: OBERMEYER Planen + Beraten GmbH
Postanschrift: Zur Gießerei 18
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76227
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: karlsruhe@opb.de 📧
Land: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 012-024059 (2018-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planung Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village
Referenznummer: 097-17-E10
Kurze Beschreibung:
Auftragsänderung bei dem Vergabeverfahren: Die Stadt Mannheim plant die Schaffung neuer Wohn- und Arbeitsräume im Mannheimer Nordosten. Dies soll auf mehreren ehemaligen Liegenschaften der US-amerikanischen Streitkräfte erfolgen (Konversionsflächen).So wird z. B. auf rund 150 ha der früheren US-Wohnsiedlungen Benjamin Franklin, Sullivan und Funari ein neues Stadtquartier für Wohnen, Arbeiten und Leben entstehen. Mit der Entwicklung des neuen Stadtquartiers wird sich die Nachfrage nach einem attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV-Angebot im Mannheimer Nordosten zukünftig wesentlich erhöhen und es werden sichneue Fahrgastpotentiale entwickeln. Um diese erhöhte Nachfrage, die sich zusätzlich auch aus der Entwicklung weiterer Konversionsflächen ergibt, zu bewältigen und um den durch die städtebaulichen Umgestaltungen hervorgehenden geänderten Bedarfen gerecht zu werden sind verschiedene Maßnahmen im Mannheimer Stadtbahnnetz geplant. Einer dieser Maßnahmen ist der Bau einer Stadtbahnstrecke ins Benjamin-Franklin-Village-Areal. Dafür sind folgende Planungsleistungen erforderlich: Teil 3 Objektplanung: Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, § 47 Leistungsphasen 1 bis 4 (optional 5 bis 7) und Vermessungsleistungen (optional) nach: Anlage 1 – 1.4 Ingenieurvermessung: Planungsbegleitende Vermessung nach Punkt 1.4.4 Grundleistungen auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 17.7.2013 (BFBI. I S. 2276; „HOAI 2013“)sowie sonstige Leistungen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 092-17-E10
Beschreibung der Beschaffung:
Auftragsänderunge für die Leistung: Die Stadt Mannheim plant die Schaffung neuer Wohn- und Arbeitsräume im Mannheimer Nordosten. Dies sollauf mehreren ehemaligen Liegenschaften der US-amerikanischen Streitkräfte erfolgen (Konversionsflächen).So wird z. B. auf rund 150 ha der früheren US-Wohnsiedlungen Benjamin Franklin, Sullivan und Funari einneues Stadtquartier für Wohnen, Arbeiten und Leben entstehen. Mit der Entwicklung des neuen Stadtquartierswird sich die Nachfrage nach einem attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV-Angebot im Mannheimer Nordostenzukünftig wesentlich erhöhen und es werden sich neue Fahrgastpotentiale entwickeln. Um diese erhöhteNachfrage, die sich zusätzlich auch aus der Entwicklung weiterer Konversionsflächen ergibt, zu bewältigenund um den durch die städtebaulichen Umgestaltungen hervorgehenden geänderten Bedarfen gerecht zuwerden sind verschiedene Maßnahmen im Mannheimer Stadtbahnnetz geplant. Einer dieser Maßnahmen istder Bau einer Stadtbahnstrecke ins Benjamin-Franklin-Village-Areal. Dafür sind folgende Planungsleistungenerforderlich: Teil 3 Objektplanung: Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, § 47 Leistungsphasen 1 bis 4 (optinal 5 bis7) und Vermessungsleistungen (optional) nach: Anlage 1 – 1.4 Ingenieurvermessung: PlanungsbegleitendeVermessung nach Punkt 1.4.4 Grundleistungen auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieurevom 17. Juli 2013 (BFBI. I S. 2276; „HOAI 2013“) sowie sonstige Leistungen.
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Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132 Absatz 5 GWB nach.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
§ 132 Absatz 2 GWB
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Nachträge
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-10-16 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 265250.24 EUR 💰
Kennung des Angebots: Nachträge
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE330928290
Postleitzahl: 76227
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@obermeyer-group.com 📧
Telefon: +49 895799-0 📞

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: MV Mannheimer Verkehr GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE811244559
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
E-Mail: vergabe@rnv-online.de 📧
Telefon: +49 621 465-0 📞
Fax: +49 621 465-3111 📠

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132 Absatz 5 GWB nach.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +497219268730 📞
Fax: +497219263985 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-01+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
1. Anpassung der anrechenbaren Kosten. Der Gesamtcharakter des Auftrags – Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen – wurde dadurch nicht verändert. 2. Zusätzliche Liefer-, Bau oder Dienstleistungen sind erforderlich geworden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und nicht vorhersehbar waren. Hierbei handelt es sich um Forderung der Stadt Mannheim für einen zusätzlichen Fluchtschachtes, Änderung der Planung Kanal-Seiteneinstiege, Detaillierung Fachplanungen. Welche den Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Der Auftraggeber darf wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens durchführen, wenn 1. In den ursprünglichen Vergabeunterlagen klare, genaue und eindeutig formulierte Überprüfungsklauseln oder Optionen vorgesehen sind, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Die HOAI 2013 ist Vertragsbestandteil. Gegenstand der Beauftragung ist die Objektplanung Verkehrsanlagen im Sinne der HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 4 für die Gleisanlage, die Haltestellen und die angrenzenden Straßen und Wege. Gemäß der HOAI werden die Honorare über die anrechenbaren Kosten ermittelt und sind anzupassen. Der Gesamtcharakter des Auftrags – Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen – wurde dadurch nicht verändert. 2. Zusätzliche Liefer-, Bau oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers a. Aus wirtschaftlichen oder technische Gründen nicht erfolgen kann und Voraussetzungen sind erfüllt. Die zusätzlichen Leistungen waren in den Vergabeunterlagen nicht vorgesehen, ein Wechsel des Auftragnehmers konnte sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus technischen Gründen nicht erfolgen. b. Mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre Voraussetzungen sind erfüllt, da ein Wechsel des Auftragnehmers eine erhebliche Unterbrechung der Planungsleistung und somit auch Bauzeitunterbrechung und damit deutliche Mehrkosten verursacht hätte. 3. Änderungen aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderungen der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert … Voraussetzungen sind erfüllt, da sowohl die Ursachen für die Änderungen nicht vorhersehbar waren als auch durch die Änderungen der Gesamtcharakter des Auftrags – Forderung von Dritten eines zusätzlichen Fluchtschachtes, Änderung Planung Kanal-Seiteneinstiege, Detaillierung Fachplanungen für Dritte – nicht verändert wurde. • zusätzlichen Leistungen waren in den Vergabeunterlagen nicht in diesem Umfang vorgesehen (hier erhöhte Anzahl an Abstimmungen mit Dritten, Zusammendarstellung der Planung MWSP und rnv zur Vermeidung von Mehrkosten bei der Bauausführung, zusätzliche Ausschreibung von Rodungsarbeiten zur Sicherung des Bauablaufes und somit auch zur Verhinderung von Bauzeitunterbrechung, Erstellung von Nachtragsleistungsverzeichnisse. Diese waren bedingt durch örtliche Gegebenheiten, Änderungen in der Bauausführung oder Anforderungen Dritter. • Forderung von Dritten eines zusätzlichen Fluchtschachtes, zusätzlichen Leistung, welche bei Wechsel des Auftragnehmers eine erhebliche Unterbrechung der Planungsleistung und somit auch Bauzeitunterbrechung und damit deutliche Mehrkosten verursacht hätte.
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Quelle: OJS 2025/S 023-071332 (2025-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planung Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village hier: Auftragsänderungen
Referenznummer: 092-17-E10
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Leistung in den Maßnahmenbereichen M190 Stadtbahn Franklin und O131 Bf Bensheimer Straße wie erhöhte Anzahl an Abstimmungsterminen, Trassierungsänderung, Änderung Planung Kanal-Seiteneinstiege, Zusammendarstellung Planung MWSP und rnv, Detaillierung Fachplanungen EB 76 / IS1, Fortschreibung Lagepläne Telekommunikationsleitungen, Ausschreibung von Rodungsarbeiten, Detaillierte Bauphasenpläne, Erstellung Verkehrszeichenpläne und Erstellung Nachtragsleistungsverzeichnisse.
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Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Nachtrag ++7
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-02-12 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 90938.04 EUR 💰
Kennung des Angebots: Nachtrag 6+7

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-13+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Planung der Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village ergaben sich zusätzliche Anforderungen. Der Auftraggeber kann gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 2 GWB Aufträge ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens durchführen, wenn ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Dies ist hier der Fall, der ursprüngliche Auftragnehmer kann auf seine bisherigen Planungen und detailtiefe aufbauen und dadurch die zusätzlich geforderten Anforderungen an die Planung wirtschaftlich günstiger und auch deutlich schneller umsetzen, was dem Auftraggeber erhebliche Kosten einspart. Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz 5 GWB oder § 22 Absatz 5 VOB/A EU nach.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Zusätzliche Leistung in den Maßnahmenbereichen M190 Stadtbahn Franklin und O131 Bf Bensheimer Straße wie erhöhte Anzahl an Abstimmungsterminen, Trassierungsänderung, Änderung Planung Kanal-Seiteneinstiege, Zusammendarstellung Planung MWSP und rnv, Detaillierung Fachplanungen EB 76 / IS1, Fortschreibung Lagepläne Telekommunikationsleitungen, Ausschreibung von Rodungsarbeiten, Detaillierte Bauphasenpläne, Erstellung Verkehrszeichenpläne und Erstellung Nachtragsleistungsverzeichnisse. Diese Leistungen wurden bereits erbracht.
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Quelle: OJS 2025/S 051-164785 (2025-03-12)