Text
a) Eigenerklärung über die Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter;
b) Nachweis der beruflichen Qualifikation des Projektteams (Muster "Bewerbungsbogen");
c) Eigenerklärung zu erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten der letzten zehn (10) Jahre des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft bzw. einbezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter bezieht, unter Angabe von:
— Projektinhalt,
— Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Leistungszeitraum,
— Kurzbeschreibung der durchgeführten Dienstleistungen.
Die Referenzen sollen sich auf die wesentlichen, in den letzten 10 Jahren erbrachten und abgeschlossenen Leistungen erstrecken, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Mindestanforderung zur Umsetzung der Vergleichbarkeit ist, dass es sich um Planungsleistungen im Hochbau handelt. Der Grad der Vergleichbarkeit wird im Rahmen der Auswahlkriterien bewertet, wenn sich mehr als vier geeignete Bewerber qualifizieren. Die Vergleichbarkeit steigert sich, je mehr Kompetenzen aus dem Bereich der Planung mit hochfunktionalen Anteil ergeben, etwa von Produktionsstätten oder die Planung von Werkstätten. Es können mehrere Referenzen eingereicht werden, die jeweils für sich Generalplanungsleistungen oder funktionale Planungsleistungen enthalten.
Mindestanforderung ist eine abgeschlossene Referenz über Generalplanungsleistungen aus dem Hochbau.
d) Eigenerklärung zu erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten der letzten zehn (10) Jahre des Projektleiters und des Projektteams unter Angabe von:
— Projektinhalt,
— Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Leistungszeitraum,
— Kurzbeschreibung der durchgeführten Dienstleistungen.
Die Referenzen sollen sich auf die wesentlichen, in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen erstrecken, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit gelten die zu lit. c definierten Anforderungen.
e) Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter, technische Ausstattung sowie der vorhandenen Hard- und Software zur Umsetzung der Arbeitsmethode BIM;
f) Nachzuweisen ist ferner die Fähigkeit zur Ausstattung eines physischen Projektraums in dem Stadtgebiet Hannovers, der dazu geeignet ist, für Abstimmungen und Vorführung von Arbeitsergebnissen auf Basis des BIM-Modells genutzt zu werden. Eine Räumlichkeit (ohne technische Ausstattung) kann bei Bedarf durch den Auftraggeber bereitgestellt werden.
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird mit den o. g. Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.