Planung von Lichtsignalanlagen

Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen

Vertragsgegenstand sind zwei Rahmenvereinbarungen für die Planung von Straßenverkehrstechnik für neue Lichtsignalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Das Stadtgebiet wird, gemäß Leistungsbeschreibung nebst Anlagen, in zwei Bearbeitungsbereiche (Lose) aufgeteilt. Es erfolgt eine Zuschlagslimitierung dahingehend, dass zunächst der wirtschaftlichste Bieter für Los 1 identifiziert wird, dieser ist dann für Los 2 gesperrt. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Planung von Lichtsignalanlagen in
Anlehnung an die Leistungsphasen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der
Vergabe und verkehrstechnische Abnahme).
Keine Exklusivität und keine Abrufverpflichtung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-09 Auftragsbekanntmachung
2017-09-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Referenznummer: TW-L-475/65/17
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand sind zwei Rahmenvereinbarungen für die Planung von Straßenverkehrstechnik für neue Lichtsignalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Das Stadtgebiet wird, gemäß Leistungsbeschreibung nebst Anlagen, in zwei Bearbeitungsbereiche (Lose) aufgeteilt. Es erfolgt eine Zuschlagslimitierung dahingehend, dass zunächst der wirtschaftlichste Bieter für Los 1 identifiziert wird, dieser ist dann für Los 2 gesperrt. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Planung von Lichtsignalanlagen in Anlehnung an die Leistungsphasen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und verkehrstechnische Abnahme). Keine Exklusivität und keine Abrufverpflichtung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Postleitzahl: 14469
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.potsdam.de 🌏
E-Mail: vergabestelle-geschaeftsbereich4@rathaus.potsdam.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YCRY84L%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-09 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 111-223590
ABl. S-Ausgabe: 111
Zusätzliche Informationen
1. Grundsätzliches: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung in weiteren Medien veröffentlicht wird und der Text dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Mitglied gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ. Bei „Eignungsleihe“ gemäß § 47 VgV hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Antrag zu benennen und die unter Ziffer III.1.) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die weiteren unter Ziffer III.1) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein verbundenes Unternehmen zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis seiner/ihrer Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/ Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer). Eine Vorlage dieser Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist im soeben geschilderten Fall nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. 2. Hinweise zur Wertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, können unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerbungen in einem dreistufigen Verfahren: 1. Stufe=Prüfung auf Vorliegen des Tn.antrags inkl. geford. Angaben; 2.Stufe=Prüfung gem. §§ 123 ff. GWB; 3.Stufe= wirtsch., finanz. u. techn.-berufl. Leistungsfähigkeit. Der AG wird max. 6 Bewerbungen für die 2. Verfstufe auswählen; ggf. auch weniger. Der AG behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das Verfahren einzustellen. Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRY84L.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand sind zwei Rahmenvereinbarungen für die Planung von Straßenverkehrstechnik für neue Lichtsignalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Das Stadtgebiet wird, gemäß Leistungsbeschreibung nebst Anlagen, in zwei Bearbeitungsbereiche (Lose) aufgeteilt. Es erfolgt eine Zuschlagslimitierung dahingehend, dass zunächst der wirtschaftlichste Bieter für Los 1 identifiziert wird, dieser ist dann für Los 2 gesperrt. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Planung von Lichtsignalanlagen in
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Anlehnung an die Leistungsphasen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der
Vergabe und verkehrstechnische Abnahme).
Keine Exklusivität und keine Abrufverpflichtung.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Bearbeitungsbereich 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Verkehrstechnische Planungsleistungen von Lichtsignalanlagen im Bearbeitungsbereich 1.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf einer Grundlaufzeit von einem Jahr verlängert sich das Vertragsverhältnis dreimal um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn die AG nicht innerhalb von einer Frist von 3 Monaten vor Ende des jeweiligen Vertragsverhältnisses gekündigt hat; der geschätzte angegebene Wert
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bezieht sich auf das Gesamtvolumen
einschließlich der Verlängerungsoption.
Beschreibung der Optionen:
Nach Ablauf einer Grundlaufzeit von einem Jahr
verlängert sich das Vertragsverhältnis dreimal
um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn die AG nicht
innerhalb von einer Frist von 3 Monaten vor
Ende des jeweiligen Vertragsverhältnisses
gekündigt hat; der geschätzte angegebene Wert
bezieht sich auf das Gesamtvolumen
einschließlich der Verlängerungsoption.
Bezeichnung des Loses: Bearbeitungsbereich 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Verkehrstechnische Planungsleistungen von Lichtsignalanlagen im Bearbeitungsbereich 2.
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf einer Grundlaufzeit von einem Jahr
verlängert sich das Vertragsverhältnis dreimal
um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn die AG nicht
innerhalb von einer Frist von 3 Monaten vor
Ende des jeweiligen Vertragsverhältnisses
gekündigt hat; der geschätzte angegebene Wert
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Potsdam.
Bearbeitungsbereich 2 gem. Übersichtskarte der Bearbeitungsbereiche – Innenstadt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben für Los 1 und 2:
1.) Aktueller Auszug/ Kopie Handelsregister, sofern der Bewerber im
Handelsregister eingetragen ist/sind (nicht älter 6 Mo.)
2.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts (siehe Formblatt Eignungsangaben):
a) dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 – 10, Abs. 2, Abs. 3
GWB genannten Bestimmungen verurteilt worden ist.
b) dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet
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c) dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern/Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft
ordnungsgemäß nachkommen.
d) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft gemäß § 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht vorliegen.
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e) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers / Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns nicht vorliegen.
f) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers / Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft gemäß § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung nicht vorliegen.
g) dass wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben.
h) dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage
gestellt wird.
i) dass kein Interessenskonflikt bei der Beteiligung an diesem Vergabeverfahren besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte.
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j) dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht, vorliegt.
k) dass es keine wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Anbietern/Betreibern von Straßenverkehrstechnik, insbesondere der Firma Siemens AG, Firma SWARCO Traffic Systems GmbH und der Firma Stührenberg GmbH in Form gesellschaftsrechtlicher Verbindungen bestehen.
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3.) Bewerbergemeinschaften haben eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Die Bildung einer Bietergemeinschaft und die Abgabe eines gemeinsamen Angebots kann gegen § 1 GWB verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt. Die als Bieter auftretende
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Bietergemeinschaft muss daher darlegen, dass ihre Bildung und Angebotsabggabe nicht gegen die genannte Vorschrift verstößt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen detailliert wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein
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um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben für Los 1 und 2:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den
Jahren 2014, 2015, 2016 abgeschlossen wurden.
2. Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung:
Gefordert ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung mit
folgenden Deckungssummen:
— Für Personen- und Sachschäden: 2 000 000,00 EUR
— Für Vermögensschäden: 300 000,00 EUR
Oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird.
Ausländische Bieter haben vergleichbare, für den Sitz des
Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft auf die Ressourcen
eines Dritten/Unterauftragnehmers bzw. der konzernverbundenen
Unternehmens zurückgreifen will, ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Unterauftragnehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bieter/die Bietergemeinschaft in diesem Projekt zu
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erbringen (Verpflichtungserklärung). Hierfür stellt die Kontaktstelle ein entsprechendes Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügung, die von den Bietern/Bietergemeinschaften möglichst genutzt werden soll.
Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Mindeststandards:
Angaben Für Los 1 und 2:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt
werden, wenn der unter Ziffer III.1.2) Punkt 2
aufgeführte Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung jeweils
mindestens folgende Deckungssummen aufweist:
— Mindestens 2 000 000,00 EUR für Personen- und Sachschäden
— Mindestens 300 000,00 EUR für Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben für Los 1 und 2:
1. Angaben zu ausgeführten Referenzprojekten, die ab dem 1.1.2014 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungsphasen zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d. h. die Leistungen müssen
spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Es sind Referenzprojekte zu benennen, bei denen folgende Leistungen erbracht wurden, wobei jede der eingereichten Referenzen kumulativ all diesen Anforderungen entsprechen muss:
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A) Planung von Lichtsignalanlagen in Anlehnung an die Leistungsphasen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei derVergabe und verkehrstechnische Abnahme) im grundsätzlichen Sinne des Leistungsbildes und Honorierung für die Nr. 24 Planung von Lichtsignalanlagen AHO;
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B) Planung von Lichtsignalanlagen mit folgenden Merkmalen:
— Lichtsignalgesteuerte Knotenpunkte mit 4 oder mehr Zufahrten,
— verkehrsabhängiger Betrieb von Lichtsignalanlagen,
— ÖPNV Bevorrichtigung,
— Berücksichtigung von separat signalisiertem Radverkehr,
— Einsatz von Sehbehinderten-Signalisierung und
— die Steuerungslogik ist mit Siemens Sitraffic Office programmiert worden.
Es sind Referenzprojekte einzureichen, die für unterschiedliche Auftraggeber erbracht worden sind.
2. Es sind Referenzprojekte gemäß Ziffer III.1.3 Punkt 1 zu benennen, deren Leistungen unter Berücksichtigung des Einführungserlasses straßenverkehrstechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg – Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA), Ausgabe
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2010 – Lichtzeichenanlagen für den Straßenverkehr erbracht worden sind. Für die geforderten Referenzangaben stellt die Kontaktstelle
ein Formular mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbern möglichst genutzt werden soll. Die Darstellung aller Referenzen soll möglichst in Tabellenform (vgl. „Eignungsformblatt“, Seite 3) erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
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— Name des Referenzgebers (z. B. Bewerber, Mitglied der
Bewerbergemeinschaft / Unterauftragnehmer, etc.)
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer
— Bezeichnung des Referenzobjektes
— Zeitraum der Leistungserbringung
— Angaben zu den erbrachten Leistungen wie folgt:
— für die Referenzen nach Ziffer III.1.3), Punkt 1 und zu Punkt 2 zur Leistungsart.
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Die vorbenannten zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, der im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der
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Referenzen gem. Ziffer III.1.3), Punkt 1 und Punkt 2 auf
Angaben von Dritten/Unterauftragnehmern/konzernverbundenen
Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/ Erklärungen nach Ziffer III.1.3), Punkt 1 und Punkt 2 auch für den Dritten/ Unterauftragnehmer/ konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/ Unterauftragnehmern/ konzernverbundenen
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Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/Unterauftragnehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen
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(Formblatt Verpflichtungserklärung).
Mindeststandards:
Für Los 1 und Los 2:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3) Punkt 1 aufgeführten Referenzen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Mindestens 9 Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen und
— für mindestens 3 verschiedene Auftraggeber erbracht worden sind.
Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt
hiervon unberührt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
— Verpflichtungserklärung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz-Mindestlohn (Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (VgV/VOL/VOB)).

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 6 Bewerber insgesamt (für die Lose 1 und 2) die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots
aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um
dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der
eingereichten Erklärungen/Nachweise/ Angaben die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet wird.
Hierbei kann ein Bewerber maximal 23 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen (Bewertungsmatrix):
A) Max. 2 Punkte auf die Bewertung der Referenzprojekte gemäß III 1.3) bezüglich der
Anzahl der verschiedenen Auftraggeber. Bewertet wird mit der maximal Punktzahl von 2
Punkten, wenn:
— der Bewerber 5 verschiedene Auftraggeber nachweisen kann, werden 2 Punkte vergeben.
— der Bewerber 4 verschiedene Auftraggeber nachweisen kann, wird 1 Punkt vergeben.
B) Max. 6 Punkte auf die Bewertung der Anzahl an Referenzprojekten gemäß III 1.3).
Bewertet wird mit einer maximal Punktezahl von 6 Punkten, wenn:
— der Bewerber mindestens 15 Projekte nachweisen kann, werden 6 Punkte vergeben.
— der Bewerber 14 Projekte nachweisen kann, werden 5 Punkte vergeben.
— der Bewerber 13 Projekte nachweisen kann, werden 4 Punkte vergeben.
— der Bewerber 12 Projekte nachweisen kann, werden 3 Punkte vergeben.
— der Bewerber 11 Projekte nachweisen kann, werden 2 Punkte vergeben.
— der Bewerber 10 Projekte nachweisen kann, wird 1 Punkt vergeben.
C) Max. 15 Punkte auf Bewertung der Anzahl an Referenzprojekten gemäß III 1.3), die unter Beachtung des Einführungserlasses straßenverkehrstechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg – Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA), Ausgabe 2010 – Lichtzeichenanlagen für den Straßenverkehr erbracht worden sind. Bewertet wird mit einer maximal Punktezahl von 15 Punkten, wenn:
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— der Bewerber mindestens 15 Projekte nachweisen kann, werden 15 Punkte vergeben.
— der Bewerber 10 Projekte nachweisen kann, werden 10 Punkte vergeben.
— der Bewerber 5 Projekte nachweisen kann, werden 5 Punkte vergeben.
Entsprechend der Bedeutung für eine erfolgreiche Bieterauswahl hat die Vergabestelle die Gewichtung der einzelnen Kriterien vorgenommen. Die Bedeutung jedes Kriteriums spiegelt sich in der zu erreichenden Maximalpunktzahl wieder.
Es werden insgesamt maximal 6 Bewerber zur Angebotsabgabe für die Lose 1 und 2 aufgefordert.
Im Rahmen der Zuschlagslimitierung kann ein Anbieter aber nur den Zuschlag für ein Los erhalten.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 6 Bewerber insgesamt (für die Lose 1 und 2) die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten.
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Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/ Angaben die wirtschaftliche, finanzielle und technische
Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet wird.
Hierbei kann ein Bewerber maximal 23 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen
Kriterien verteilen (Bewertungsmatrix):
Anzahl der verschiedenen Auftraggeber. Bewertet wird mit der maximal Punktzahl von
2 Punkten, wenn:
B) Max. 6 Punkte auf die Bewertung der Anzahl an Referenzprojekte gemäß III 1.3).
C) Max. 15 Punkte auf Bewertung der Anzahl an Referenzprojekte gemäß III 1.3), die
unter Beachtung des Einführungserlasses straßenverkehrstechnischer Regelwerke für
das Straßenwesen in Brandenburg – Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA), Ausgabe 2010 – Lichtzeichenanlagen für den Straßenverkehr erbracht worden sind.
Bewertet wird mit einer maximal Punktezahl von 15 Punkten, wenn:
— der Bewerber mindestens 15 Projekte nachweisen kann, werden 15 Punkte
vergeben.
Entsprechend der Bedeutung für eine erfolgreiche Bieterauswahl hat die Vergabestelle die Gewichtung der einzelnen Kriterien vorgenommen. Die Bedeutung jedes Kriteriums spiegelt sich in
der zu erreichenden Maximalpunktzahl wieder.
Es werden insgesamt maximal 6 Bewerber zur Angebotsabgabe für die Lose 1 und 2 aufgefordert. Im Rahmen der Zuschlagslimitierung kann ein Anbieter aber nur den Zuschlag für ein Los erhalten.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-07-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Testaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Kostenkriterium: Preis für einen Bewertungspunkt
Gewichtung der Kosten: 30 %
Kostenkriterium: Stundenlohn für Besondere Leistungen
Gewichtung der Kosten: 20 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Internetadresse: www.potsdam.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YCRY84L%22 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Potsdam, Geschäftsstelle Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt -Submissionsstelle
Postanschrift: Haus 1, Hegelallee 6-10
Postleitzahl: 14467
Kontaktperson: Vergabestelle GB 4
Land: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Grundsätzliches: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung in weiteren Medien veröffentlicht wird und der Text dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
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Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Mitglied gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
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Bei „Eignungsleihe“ gemäß § 47 VgV hat der Bewerber diese anderen
Unternehmen (Dritte) in seinem Antrag zu benennen und die unter Ziffer III.1.) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die weiteren unter Ziffer III.1) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern
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hierunter auch ein verbundenes Unternehmen zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur
Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis seiner/ihrer Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/ Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder
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eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten
bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer). Eine Vorlage dieser Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist im soeben
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geschilderten Fall nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
2. Hinweise zur Wertung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, können unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen werden.
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Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerbungen in einem dreistufigen Verfahren: 1. Stufe=Prüfung auf Vorliegen des Tn.antrags inkl. geford. Angaben; 2.Stufe=Prüfung gem. §§ 123 ff. GWB; 3.Stufe= wirtsch., finanz. u. techn.-berufl. Leistungsfähigkeit.
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Der AG wird max. 6 Bewerbungen für die 2. Verfstufe
auswählen; ggf. auch weniger. Der AG behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das Verfahren einzustellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRY84L.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der
Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Ergänzungen zum
Bekanntmachungstext.
Quelle: OJS 2017/S 111-223590 (2017-06-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VV-L-475/65/17
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand sind zwei Rahmenvereinbarungen für die Planung von Straßenverkehrstechnik für neue Lichtsignalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Das Stadtgebiet wird, gemäß Leistungsbeschreibung nebst Anlagen, in zwei Bearbeitungsbereiche (Lose) aufgeteilt. Es erfolgt eine Zuschlagslimitierung dahingehend, dass zunächst der wirtschaftlichste Bieter für Los 1 identifiziert wird, dieser ist dann für Los 2 gesperrt. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Planung von Lichtsignalanlagen in Anlehnung an die Leistungsphasen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und verkehrstechnische Abnahme). Keine Exklusivität und keine Abrufverpflichtung.
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Gesamtwert des Auftrags: 236 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 189-387461
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 111-223590
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
1. Grundsätzliches: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung in weiteren Medien veröffentlicht wird und der Text dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Mitglied gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ. Bei „Eignungsleihe“ gemäß § 47 VgV hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Antrag zu benennen und die unter Ziffer III.1.) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRY22N.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand sind zwei Rahmenvereinbarungen für die Planung von Straßenverkehrstechnik für neue Lichtsignalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Das Stadtgebiet wird, gemäß Leistungsbeschreibung nebst Anlagen, in zwei Bearbeitungsbereiche (Lose) aufgeteilt. Es erfolgt eine Zuschlagslimitierung dahingehend, dass zunächst der wirtschaftlichste Bieter für Los 1 identifiziert wird, dieser ist dann für Los 2 gesperrt. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Planung von Lichtsignalanlagen in Anlehnung an die Leistungsphasen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und verkehrstechnische Abnahme).
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Beschreibung der Optionen:
Nach Ablauf einer Grundlaufzeit von einem Jahr verlängert sich das Vertragsverhältnis dreimal um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn die AG nicht innerhalb von einer Frist von 3 Monaten vor Ende des jeweiligen Vertragsverhältnisses gekündigt hat; der geschätzte angegebene Wert bezieht sich auf das Gesamtvolumen einschließlich der Verlängerungsoption.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-25 📅
2017-09-22 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei „Eignungsleihe“ gemäß § 47 VgV hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Antrag zu benennen und die unter Ziffer III.1.) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRY22N.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem.
Quelle: OJS 2017/S 189-387461 (2017-09-28)