Der Auftrag betrifft Planungsleistungen der Objektplanung (§ 34 HOAI 2013), Tragwerksplanung (§ 51 HOAI 2013) sowie der Technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI 2013) der HOAI Leistungsphasen 1-8 für den Erweiterungsbau des Kreishauses, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen. Die HOAI-Leistungsphasen 1-2 – einschließlich der Kostenschätzung – müssen bis zum 1.9.2017 erbracht werden. Nach Abschluss der Grundlagenermittlung und Vorplanung mit Kostenschätzung trifft der Auftraggeber voraussichtlich in diesem Jahr eine Grundsatzentscheidung über die weitere Planung und den Bau des Anbaus. Der Auftragsgegenstand wird im Anschluss gegebenenfalls angepasst. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag nach Abschluss der HOAI-Leistungsphasen 1-2 sowie 3-5 zu beenden. Der Baubeginn liegt voraussichtlich im Jahr 2018, die Fertigstellung ist für spätestens 2020 vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: ZVS/VgV/17-02
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag betrifft Planungsleistungen der Objektplanung (§ 34 HOAI 2013), Tragwerksplanung (§ 51 HOAI 2013) sowie der Technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI 2013) der HOAI Leistungsphasen 1-8 für den Erweiterungsbau des Kreishauses, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen. Die HOAI-Leistungsphasen 1-2 – einschließlich der Kostenschätzung – müssen bis zum 1.9.2017 erbracht werden. Nach Abschluss der Grundlagenermittlung und Vorplanung mit Kostenschätzung trifft der Auftraggeber voraussichtlich in diesem Jahr eine Grundsatzentscheidung über die weitere Planung und den Bau des Anbaus. Der Auftragsgegenstand wird im Anschluss gegebenenfalls angepasst. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag nach Abschluss der HOAI-Leistungsphasen 1-2 sowie 3-5 zu beenden. Der Baubeginn liegt voraussichtlich im Jahr 2018, die Fertigstellung ist für spätestens 2020 vorgesehen.
Der Auftrag betrifft Planungsleistungen der Objektplanung (§ 34 HOAI 2013), Tragwerksplanung (§ 51 HOAI 2013) sowie der Technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI 2013) der HOAI Leistungsphasen 1-8 für den Erweiterungsbau des Kreishauses, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen. Die HOAI-Leistungsphasen 1-2 – einschließlich der Kostenschätzung – müssen bis zum 1.9.2017 erbracht werden. Nach Abschluss der Grundlagenermittlung und Vorplanung mit Kostenschätzung trifft der Auftraggeber voraussichtlich in diesem Jahr eine Grundsatzentscheidung über die weitere Planung und den Bau des Anbaus. Der Auftragsgegenstand wird im Anschluss gegebenenfalls angepasst. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag nach Abschluss der HOAI-Leistungsphasen 1-2 sowie 3-5 zu beenden. Der Baubeginn liegt voraussichtlich im Jahr 2018, die Fertigstellung ist für spätestens 2020 vorgesehen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-05-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-04 📅
Datum des Beginns: 2017-08-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 086-167974
ABl. S-Ausgabe: 86
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeunterlagen werden ausschließlich auf elektronischem Weg über das Vergabeportal (www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de) zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabeportals ist für Bieter kostenfrei.
Ein Postversand der Vergabeunterlagen erfolgt nicht.
Rückfragen der Bewerber werden in Schriftform über das Vergabeportal (Rubrik „Kommunikation“) oder per E-Mail abgewickelt.
Die Teilnahmeunterlagen werden ausschließlich auf elektronischem Weg über das Vergabeportal (www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de) zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabeportals ist für Bieter kostenfrei.
Ein Postversand der Vergabeunterlagen erfolgt nicht.
Rückfragen der Bewerber werden in Schriftform über das Vergabeportal (Rubrik „Kommunikation“) oder per E-Mail abgewickelt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag betrifft Planungsleistungen der Objektplanung (§ 34 HOAI 2013), Tragwerksplanung (§ 51 HOAI 2013) sowie der Technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI 2013) der HOAI Leistungsphasen 1-8 für den Erweiterungsbau des Kreishauses. Als Erweiterungsbau ist ein mehrgeschossiges Verwaltungs- und Bürogebäude in bis zu 3 Nutzungseinheiten (ca. 2 800 m
Der Auftrag betrifft Planungsleistungen der Objektplanung (§ 34 HOAI 2013), Tragwerksplanung (§ 51 HOAI 2013) sowie der Technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI 2013) der HOAI Leistungsphasen 1-8 für den Erweiterungsbau des Kreishauses. Als Erweiterungsbau ist ein mehrgeschossiges Verwaltungs- und Bürogebäude in bis zu 3 Nutzungseinheiten (ca. 2 800 m
Die Grundzüge von Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz und Akustik sind in den Leistungsphasen 1 und 2 im Rahmen der Objektplanung mit abzudecken. Diese Leistungen einschließlich der Kostenschätzung müssen bis 1.9.2017 erbracht werden. Nach Abschluss der Grundlagenermittlung und Vorplanung mit Kostenschätzung trifft der Kreistag des Kreises Euskirchen nach Vorberatung in den Fachgremien voraussichtlich in diesem Jahr eine Grundsatzentscheidung über die weitere Planung und die Errichtung des Erweiterungsbaus. Der Auftragsgegenstand wird im Anschluss gegebenenfalls angepasst.
Die Grundzüge von Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz und Akustik sind in den Leistungsphasen 1 und 2 im Rahmen der Objektplanung mit abzudecken. Diese Leistungen einschließlich der Kostenschätzung müssen bis 1.9.2017 erbracht werden. Nach Abschluss der Grundlagenermittlung und Vorplanung mit Kostenschätzung trifft der Kreistag des Kreises Euskirchen nach Vorberatung in den Fachgremien voraussichtlich in diesem Jahr eine Grundsatzentscheidung über die weitere Planung und die Errichtung des Erweiterungsbaus. Der Auftragsgegenstand wird im Anschluss gegebenenfalls angepasst.
Ab der Leistungsphase 3 sind die Planungsleistungen zum Wärmeschutz, Schallschutz und Akustik weiter im Rahmen der Objektplanung mit zu erbringen. Ab der Leistungsphase 3 werden folgende Planungsleistungen vom Auftraggeber separat beauftragt und sind somit nicht mehr Inhalt der hier beschriebenen Planungsleistungen: Brandschutz, Außenanlagen, Bodengutachten, Vermessung und Prüfstatik.
Ab der Leistungsphase 3 sind die Planungsleistungen zum Wärmeschutz, Schallschutz und Akustik weiter im Rahmen der Objektplanung mit zu erbringen. Ab der Leistungsphase 3 werden folgende Planungsleistungen vom Auftraggeber separat beauftragt und sind somit nicht mehr Inhalt der hier beschriebenen Planungsleistungen: Brandschutz, Außenanlagen, Bodengutachten, Vermessung und Prüfstatik.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag nach Abschluss der HOAI-Leistungsphasen 1-2 sowie nach Abschluss der HOAI-Leistungsphasen 3-5 zu beenden. Für den Fall, dass zusätzlich zur Vergabe der Grundleistungen nach der HOAI 2013 auch die Vergabe von Besonderen Leistungen beabsichtigt ist, erfolgt eine detaillierte Auflistung im weiteren Verfahren.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag nach Abschluss der HOAI-Leistungsphasen 1-2 sowie nach Abschluss der HOAI-Leistungsphasen 3-5 zu beenden. Für den Fall, dass zusätzlich zur Vergabe der Grundleistungen nach der HOAI 2013 auch die Vergabe von Besonderen Leistungen beabsichtigt ist, erfolgt eine detaillierte Auflistung im weiteren Verfahren.
Der Baubeginn liegt voraussichtlich im Jahr 2018, die Fertigstellung ist für spätestens 2020 vorgesehen. Angestrebt wird ein kürzerer Bauzeitraum einzelner Nutzungseinheiten (insbesondere Rettungsleitstelle).
Zu beachten ist, dass der Erweiterungsbau an ein a) im Jahr 1975 errichtetes und b) im Jahr 2003 erweitertes Kreishaus erfolgen soll. Hinsichtlich des Architekten zu a) sind die im Vergabeportal (siehe Rubrik „Teilnahmeunterlagen“) abzurufenden Informationen zu Urheberrechten zu beachten.
Zu beachten ist, dass der Erweiterungsbau an ein a) im Jahr 1975 errichtetes und b) im Jahr 2003 erweitertes Kreishaus erfolgen soll. Hinsichtlich des Architekten zu a) sind die im Vergabeportal (siehe Rubrik „Teilnahmeunterlagen“) abzurufenden Informationen zu Urheberrechten zu beachten.
Ein Teil des Erweiterungsbaus wird als Rettungsleitstellstelle genutzt. Es ist eine enge Kooperation mit dem bereits beauftragten Fachplaner Leitstellentechnik erforderlich.
Beschreibung der Optionen:
— Stufe 2: Leistungsphase 3-5 HOAI;
— Stufe 3: Leistungsphase 6-8 HOAI.
Der Auftraggeber behält sich die vorzeitige Beendigung des Vertrages vor den Stufen 2 und 3 vor. Ein Anspruch auf Durchführung der Stufen 2 und 3 besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, erforderliche Beratungsleistungen und besondere Leistungen abzufragen und optional zu beauftragen. Ein Anspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich die vorzeitige Beendigung des Vertrages vor den Stufen 2 und 3 vor. Ein Anspruch auf Durchführung der Stufen 2 und 3 besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, erforderliche Beratungsleistungen und besondere Leistungen abzufragen und optional zu beauftragen. Ein Anspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Die Teilnahmeunterlagen werden ausschließlich auf elektronischem Weg über das Vergabeportal (www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de) zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabeportals ist für Bieter kostenfrei.
Ein Postversand der Vergabeunterlagen erfolgt nicht.
Rückfragen der Bewerber werden in Schriftform über das Vergabeportal (Rubrik „Kommunikation“) oder per E-Mail abgewickelt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisverwaltung Euskirchen; Jülicher Ring 32; 53879; Euskirchen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass
— keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat.
— der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat.
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Auf § 75 VgV wird hingewiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
b) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung zu der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter.
Auf § 75 VgV wird hingewiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag müssen die Bewerber folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Liste der vom Bewerber erbrachten Leistungen mit einem Bauvolumen von mindestens 10 000 000 EUR, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und Leistungszeiträume sowie der Referenzen mit Ansprechpartnern inklusive Kontaktdaten (Referenzliste, siehe Rubrik „Teilnahmeunterlagen“),
a) Liste der vom Bewerber erbrachten Leistungen mit einem Bauvolumen von mindestens 10 000 000 EUR, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und Leistungszeiträume sowie der Referenzen mit Ansprechpartnern inklusive Kontaktdaten (Referenzliste, siehe Rubrik „Teilnahmeunterlagen“),
b) Darstellung des Projektteams, bestehend aus Projektleiter und Stellvertreter, und der für die Leistungserbringung vom Bewerber sonst eingesetzten Mitarbeiter inklusive der Darstellung der Fachkunde und Erfahrung der Mitarbeiter. Zum Nachweis sollten die unter a) genannten Referenzen den einzelnen Mitarbeitern unter Nennung ihrer Funktion/Stellung/Tätigkeit im jeweiligen Projekt zugeordnet werden,
b) Darstellung des Projektteams, bestehend aus Projektleiter und Stellvertreter, und der für die Leistungserbringung vom Bewerber sonst eingesetzten Mitarbeiter inklusive der Darstellung der Fachkunde und Erfahrung der Mitarbeiter. Zum Nachweis sollten die unter a) genannten Referenzen den einzelnen Mitarbeitern unter Nennung ihrer Funktion/Stellung/Tätigkeit im jeweiligen Projekt zugeordnet werden,
c) Darstellung der Erfahrung des Projektleiters bei der Planung und Baubegleitung von Objekten, deren Planungs- und Beratungsanforderungen mit denen bei Verwaltungs- und Bürogebäuden vergleichbar sind,
d) Nachweis über Erfahrung des Projektleiters bei der Planung und Baubegleitung von Gebäuden mit unterschiedlichen, auch technischen Nutzungseinheiten z. B. auch Rettungsleitstelle,
e) Nachweis über Erfahrung des Projektleiters mit flexiblen Raumgestaltungsmöglichkeiten sowie modernen Arbeits- und Raumkonzepten in Gebäuden,
f) Nachweis über Erfahrung des Projektleiters bei der Planung in ökologischer Bauweise unter Verwendung emissions- und schadstoffarmer Baustoffe, insbesondere Holz,
g) Nachweis über Erfahrung des Projektleiters bei der Planung von alternativen Lösungsmöglichkeiten zur Energieversorgung,
h) Nachweis über Erfahrung des Projektleiters bei der Planung von Parkraumlösungen.
Der Bewerber darf sich statt auf die Erfahrung des Projektleiters auch auf die Erfahrung der anderen Mitglieder des Projektteams berufen. In diesem Fall muss der Bewerber die jeweilige Erfahrung dem Mitglied des Projektteams namentlich zuordnen.
Auf § 75 VgV wird hingewiesen.
Mindeststandards:
Mit dem Teilnahmeantrag müssen Bewerber folgende Unterlagen vorlegen:
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass
— der Projektleiter in den vergangenen 3 Jahren…
… mindestens ein Objekt geplant und den Bau begleitet hat, dessen Planungs- und Beratungsanforderungen mit dem eines Verwaltungs- und Bürogebäude vergleichbar sind, hierbei sind die Projekte zu benennen,
… mindestens ein Gebäude mit unterschiedlichen, auch technischen Nutzungseinheiten z. B. Rettungsleitstelle geplant hat,
… mindestens ein Gebäude mit flexiblen Raumgestaltungsmöglichkeiten sowie unter Einbringung moderner Arbeits- und Raumkonzepte geplant hat,
… mindestens ein Gebäude in ökologischer Bauweise unter Verwendung emissions- und schadstoffarmer Baustoffe, insbesondere Holz, geplant hat,
… mindestens ein Gebäude mit alternativen Lösungsmöglichkeiten zur Energieversorgung geplant hat,
… Parkraumlösungen geplant hat.
Soweit sich der Bewerber auf die Erfahrung anderer Mitglieder des Projektteams beruft, ist in der Eigenerklärung namentlich darzustellen, welches Mitglied des Projektteams über diese Erfahrung verfügt.
b) Nachweis über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung des Projektleiters,
c) Nachweis des Projektleiters über die Zulassung zum Beruf des Architekten.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden. Der Bewerber/die Bietergemeinschaft muss nach § 70 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) bauvorlageberechtigt sein und dies nachweisen. Ebenso müssen die für die Leistungen des Schall- und Wärmeschutzes an der Planung Beteiligten die staatliche Anerkennung nach der Sachverständigenverordnung Nordrhein-Westfalen (SV-VO NRW) besitzen und dies nachweisen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden. Der Bewerber/die Bietergemeinschaft muss nach § 70 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) bauvorlageberechtigt sein und dies nachweisen. Ebenso müssen die für die Leistungen des Schall- und Wärmeschutzes an der Planung Beteiligten die staatliche Anerkennung nach der Sachverständigenverordnung Nordrhein-Westfalen (SV-VO NRW) besitzen und dies nachweisen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit dem Teilnahmeantrag sollten bereits folgende Erklärungen nach TVgG eingereicht werden (siehe Rubrik „Teilnahmeunterlagen“):
Nur sofern zutreffend sind dem Teilnahmeantrag beizufügen (siehe Rubrik „Teilnahmeunterlagen“):
— Verzeichnis und Erklärung betreffend Bietergemeinschaft,
— Verzeichnis Nachunternehmerleistungen,
— Verzeichnis dritter Unternehmerleistungen,
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Die Auswahlkriterien stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Die Auswahlkriterien stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde).
Die Leistungsfähigkeit wird anhand der unter Ziffer III.1.2) genannten Angaben und Nachweise bewertet. Die Fachkunde wird anhand der unter Ziffer III.1.3) genannten Angaben und Nachweise bewertet. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte) Skala/Notenstufen. Dabei gilt: Je größer der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten erzielte Umsatz/die Anzahl der im Projektteam eingesetzten Mitarbeiter, desto mehr Punkte. Je mehr mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte. Je größer die Erfahrung des Projektleiters/der Mitglieder des Projektteams, desto mehr Punkte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Leistungsfähigkeit wird anhand der unter Ziffer III.1.2) genannten Angaben und Nachweise bewertet. Die Fachkunde wird anhand der unter Ziffer III.1.3) genannten Angaben und Nachweise bewertet. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte) Skala/Notenstufen. Dabei gilt: Je größer der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten erzielte Umsatz/die Anzahl der im Projektteam eingesetzten Mitarbeiter, desto mehr Punkte. Je mehr mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte. Je größer die Erfahrung des Projektleiters/der Mitglieder des Projektteams, desto mehr Punkte.
Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:
— 10 Punkte: Bewerber ist aufgrund des mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Größe des Projektteams, den vorgelegten Referenzen sowie der Erfahrung hervorragend geeignet;
— 8 Punkte: Bewerber ist aufgrund des mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Größe des Projektteams, den vorgelegten Referenzen sowie der Erfahrung gut geeignet;
— 6 Punkte: Bewerber ist aufgrund des mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Größe des Projektteams, den vorgelegten Referenzen sowie der Erfahrung hinreichend geeignet;
— 4 Punkte: Bewerber ist aufgrund des mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Größe des Projektteams, den vorgelegten Referenzen sowie der Erfahrung ausreichend geeignet;
— 2 Punkte: Bewerber ist aufgrund des mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Größe des Projektteams, den vorgelegten Referenzen sowie der Erfahrung lediglich hinsichtlich einzelner Aspekte geeignet.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 Punkte, 5 Punkte, 7 Punkte, 9 Punkte), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 Punkte, 5 Punkte, 7 Punkte, 9 Punkte), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden.
Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, in dem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird.
Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-06-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Die Teilnahmeanträge sind bei der unter I.1) genannten Stelle in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Sie sind mit dem in der Rubrik „Teilnahmeunterlagen“ beigefügten Kennzettel zu kennzeichnen. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
1. Die Teilnahmeanträge sind bei der unter I.1) genannten Stelle in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Sie sind mit dem in der Rubrik „Teilnahmeunterlagen“ beigefügten Kennzettel zu kennzeichnen. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig.
Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal zu einem späteren Zeitpunkt im Teilnahmewettbewerb den wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die Eckpunkte des Entwurfs des Architektenvertrages, sowie weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal zu einem späteren Zeitpunkt im Teilnahmewettbewerb den wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die Eckpunkte des Entwurfs des Architektenvertrages, sowie weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYRY5W6.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 – 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472120📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2 bei den Auftraggebern zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2 bei den Auftraggebern zu rügen.
Quelle: OJS 2017/S 086-167974 (2017-05-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag betrifft Planungsleistungen der Objektplanung (§ 34 HOAI 2013), Tragwerksplanung (§ 51 HOAI 2013) sowie der Technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI 2013) der HOAI Leistungsphasen 1-8 für den Erweiterungsbau des Kreishauses, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen. Die HOAI-Leistungsphasen 1-2 – einschließlich der Kostenschätzung – müssen bis zum 01. September 2017 erbracht werden. Nach Abschluss der Grundlagenermittlung und Vorplanung mit Kostenschätzung trifft der Auftraggeber voraussichtlich in diesem Jahr eine Grundsatzentscheidung über die weitere Planung und den Bau des Anbaus. Der Auftragsgegenstand wird im Anschluss gegebenenfalls angepasst. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag nach Abschluss der HOAI-Leistungsphasen 1-2 sowie 3-5 zu beenden. Der Baubeginn liegt voraussichtlich im Jahr 2018, die Fertigstellung ist für spätestens 2020 vorgesehen.
Der Auftrag betrifft Planungsleistungen der Objektplanung (§ 34 HOAI 2013), Tragwerksplanung (§ 51 HOAI 2013) sowie der Technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI 2013) der HOAI Leistungsphasen 1-8 für den Erweiterungsbau des Kreishauses, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen. Die HOAI-Leistungsphasen 1-2 – einschließlich der Kostenschätzung – müssen bis zum 01. September 2017 erbracht werden. Nach Abschluss der Grundlagenermittlung und Vorplanung mit Kostenschätzung trifft der Auftraggeber voraussichtlich in diesem Jahr eine Grundsatzentscheidung über die weitere Planung und den Bau des Anbaus. Der Auftragsgegenstand wird im Anschluss gegebenenfalls angepasst. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag nach Abschluss der HOAI-Leistungsphasen 1-2 sowie 3-5 zu beenden. Der Baubeginn liegt voraussichtlich im Jahr 2018, die Fertigstellung ist für spätestens 2020 vorgesehen.
Gesamtwert des Auftrags: 2199683.11 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
— Stufe 2: Lph 3-5 HOAI,
— Stufe 3: Lph 6-8 HOAI.
Der Auftraggeber behält sich die vorzeitige Beendigung des Vertrages vor den Stufen 2 und 3 vor. Ein Anspruch auf Durchführung der Stufen 2 und 3 besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, erforderliche Beratungsleistungen und besondere Leistungen abzufragen und optional zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich die vorzeitige Beendigung des Vertrages vor den Stufen 2 und 3 vor. Ein Anspruch auf Durchführung der Stufen 2 und 3 besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, erforderliche Beratungsleistungen und besondere Leistungen abzufragen und optional zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-14 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2 bei den Auftraggebern zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2 bei den Auftraggebern zu rügen.