Planungskonzept Regionalplan Südhessen
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung
Planungskonzept Regionalplan Südhessen
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-05.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen › Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
- • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen › Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
- • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen › Planentwürfe (Systeme und Integration)
- • Stadtplanung und Landschaftsgestaltung › Stadtplanung
- • Technische Beratung und Konstruktionsberatung › Beratungsdienste von Ingenieurbüros
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-12-05 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-04-24 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: VG-0437-2017-0230
Kurze Beschreibung: Planungskonzept Regionalplan Südhessen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Postleitzahl: 65203
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de 🌏
E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de 📧
Telefon: +49 611 / 6939-0 📞
Fax: +49 611/6939-400 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15d309e1249-6cde240829753ee8 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-09 📅
Datum des Beginns: 2018-04-30 📅
Datum des Endes: 2018-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 237-492367
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-02-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-27 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept und Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60,00
Kostenkriterium: Honorar
Gewichtung der Kosten: 40,00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15d309e1249-6cde240829753ee8 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151/126603 📞
Fax: +49 6151/125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: HCC – Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung, – Zentrale Beschaffung
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Telefon: +49 611 / 6939-0 📞
E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de 📧
Fax: +49 611/6939-400 📠
Quelle: OJS 2017/S 237-492367 (2017-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: VG-0437-2017-0230
Kurze Beschreibung: Planungskonzept Regionalplan Südhessen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Postleitzahl: 65203
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de 🌏
E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de 📧
Telefon: +49 611 / 6939-0 📞
Fax: +49 611/6939-400 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15d309e1249-6cde240829753ee8 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-09 📅
Datum des Beginns: 2018-04-30 📅
Datum des Endes: 2018-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 237-492367
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Dem Teilnahmeantrag ist (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) eine Erklärung bezüglich Nichtvorliegens einer Vergabesperre, Erklärung Unternehmensdaten und eine Unternehmensdarstellung beizulegen. Bei geplantem Einsatz von Nachunternehmern sind zusätzlich der Vordruck 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) sowie der Vordruck 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Bei einer Bietergemeinschaft ist bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung gemäß Ziffer 5 der VGV – Bewerbungsbedingungen EU (Formular 632EU) sowie der Vordruck 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) abzugeben.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Vergabeverfahren (gesondertes Dokument).
Die Teilnahmewettbewerbsunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber kann nach § 17 Abs. 7 VgV mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, im gegenseitigen Einvernehmen die Angebotsfrist festlegen, sofern allen Bewerbern dieselbe Frist für die Einreichung der Angebote gewährt wird.
Im vorliegenden Vergabeverfahren VG-0437-2017-0230 „Planungskonzept Regionalplan SH“ wird die Angebotsfrist auf 21 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, festgelegt.
Das nach § 17 Abs. 7 VgV vorgesehene Einvernehmen ist bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrages herzustellen.
Ich bitte daher, dieses Einvernehmen der Angebotsfrist von 21 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, mit Abgabe Ihres Teilnahmeantrages zu erklären und hierfür das den Teilnahmewettbewerbsunterlagen beigefügte Formular zu verwenden.
Der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, muss vor Zuschlagserteilung die Versicherungsbestätigung über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit ausgewiesener Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden, sowie Nachweise der beruflichen Qualifikation der Personen, die die Dienstleistung tatsächlich erbringen in Kopie nach Aufforderung der Vergabestelle vorlegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die zentrale Aufgabe der Regionalplanung besteht in der Erarbeitung eines regionalen Planungskonzeptes, in dem die Themen Siedlungs-/Wohnbauflächen sowie Industrie-/Gewerbeflächen sowie Logistikzentren im Zusammenhang betrachtet werden sollen, damit bestehende Flächenkonkurrenzen und Nutzungskonflikte gelöst werden können.
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Zusammengefasst soll der Auftrag in vier Arbeitsschritten, jeweils in enger Abstimmung in einem kooperativen Prozess zwischen der Oberen Landesplanungsbehörde als Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung relevanter Akteure in Südhessen als Gesamtpaket erarbeitet werden:
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1. Evaluierung des vorhandenen Planwerks Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (Text und kartographische Festlegungen) im Bereich Siedlungs-, Industrie- und Gewerbeflächen einschließlich Logistikzentren durch Auswertung von kommunalen Bauleitplanungen und raumbedeutsamer Maßnahmen der Jahre 2007 bis 2017
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2. Entwicklung eines leitbildes regionaler Siedlungssteuerung
3. Entwicklung eines Planungskonzeptes für die Planungsregion Südhessen bezüglich Siedlungs-, Industrie-/Gewerbeflächen einschließlich Logistikzentren in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, auf Basis der Bevölkerungsprognose 2030, einer Wohnungsbedarfsprognose und unter Berücksichtigung vom Auftraggeber bzw. von den zuständigen hessischen Ministerien erstellten raumbezogenen Konzepte, Pläne und Gutachten
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4. Konkretisierung der Ergebnisse in Form von Gemeindesteckbriefen, jedenfalls für die Ober- und Mittelzentren.
Das Verständnis der regionalplanerischen Zielvorgaben des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 ist für die Erarbeitung des Regionalen Raumkonzeptes zwingende Voraussetzung.
Die Obere Landesplanungsbehörde als Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen soll dabei unterstützt werden, eine qualifizierte planerische Entscheidungsgrundlage im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans für die Regionalversammlung Südhessen als Träger der Regionalplanung zu erarbeiten. Hierfür sind innovative Arbeitsformen und Lösungsansätze erforderlich. Die konkrete Zusammenarbeit des Auftraggebers wird in Abstimmung mit dem Auftragnehmer festgelegt und soll auch Akteure aus der Region einbeziehen. Die regionalplanerische Festlegung von Vorranggebieten Siedlung sowie Vorranggebieten Industrie und Gewerbe im Geltungsbereich des Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main beinhaltet zugleich die auf gemeinsamen Beschlüssen der Regionalversammlung Südhessen sowie der Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain beruhende Darstellung entsprechender Bauflächen nach § 5 Baugesetzbuch. Die Erstellung eines Regionalen Raumkonzeptes erfordert daher auch die frühzeitige und intensive Abstimmung mit dem regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main.
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Der Regionalverband FrankfurtRheinMain ist gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (MetropolG) für die Erstellung eines gemeinsamen Landschaftsplanes für das Gebiet des Ballungsraumes FrankfurtRheinMain gemäß den §§ 9 und 11 Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) zuständig. Außerhalb des Gebietes des Ballungsraums FrankfurtRheinMain ist ein Landschaftsplan nicht erforderlich. Die Erstellung erfolgt parallel zu dem vorliegenden Auftrag. Der Landschaftsplan ist als Teil des Gemeinsamen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum FrankfurtRheinMain als Regionaler Flächennutzungsplan in den Regionalplan Südhessen zu integrieren. Bei der Aufstellung von Landschaftsplänen sind die Ziele der Raumordnung zu beachten, Grundsätze zu berücksichtigen. Da der gemeinsame und integrierte Landschaftsplan für den Ballungsraum FrankfurtRheinMain sowie die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zunächst parallel und unabhängig voneinander erstellt werden, sind beide Planungen anschließend in einem iterativen Prozess aufeinander abzustimmen. Der Grundsatz kooperativer Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsstellen der Regionalversammlung Südhessen und der Verbandskammer des Ballungsraums FrankfurtRheinMain wird es erfordern, dass nicht nur einseitig der Landschaftsplan angepasst wird. Vielmehr wird auch das vorliegend zu entwickelnde Plankonzept im Einzelfall anzupassen sein. Der Auftraggeber behält sich ein einseitiges Leistungserweiterungsrecht vor, den künftigen Auftragnehmer insoweit mit Unterstützungsleistungen zu beauftragen. Die Option wird folgende Leistungen umfassen:
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— Ermittlung der Diskrepanzen zwischen dem Gemeinsamen Landschaftsplan und den sich aus dem vorliegend zu erarbeitenden Plankonzept ergebenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung.
— Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Überwindung dieser Diskrepanzen durch Anpassung entweder der Ziele und Grundsätze oder des Landschaftsplans.
— Teilnahme an Besprechungen mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain.
Der Auftragswert der Option/Leistungserweiterung wird auf 30 000 EUR brutto geschätzt. Gegebenenfalls ist es möglich, die erforderlichen Abstimmungen zwischen den Geschäftsstellen der Regionalversammlung Südhessen und des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain bereits im Rahmen des jeweiligen Aufstellungsprozesses (Ziele und Grundsätze der Raumordnung/Landschaftsplan) vorzunehmen. In diesem Fall braucht von der Option kein Gebrauch gemacht zu werden.
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Die optionale Leistungserweiterung erfolgt zu den gleichen Bedingungen einschließlich der zum Zeitpunkt des Abschlusses des vorliegenden Vertrages festgelegten Honorarsätze (siehe Leistungsverzeichnis/Preisblatt).
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt und Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass die Planungsleistungen nicht durch direkte oder indirekte Unternehmensverbindungen des Auftragnehmers mit potenziellen Investoren/wirtschaftlichen Eigeninteressen beeinträchtigt wird. Gegebenenfalls ist darzulegen, wie ein Interessenskonflikt ausgeschlossen werden soll. (durch den Bewerber selbst zu erstellen).
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— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils zum Abschluss des Bilanzjahres für die Geschäftsjahre 2014 – 2016. Ein Mindestumsatz in Höhe von 800 000 EUR p. a. ist zwingend. Bei Bietergemeinschaften ist dies in der Gesamtheit zu erbringen,
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— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens für die Geschäftsjahre 2014 - 2016 in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen). Ein Mindestumsatz in Höhe von 100 000 EUR p. a. in den Bereichen Raumordnung, Landesplanung oder Stadtplanung sowie 100 000 EUR p.a. im Bereich Verkehrsplanung ist zwingend. Bei Bietergemeinschaften ist dies in der Gesamtheit zu erbringen,
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— Erklärung, dass eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR besteht. Bei Bietergemeinschaften ist dies in der Gesamtheit zu erbringen.
— Referenzen:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner fachlichen Eignung Referenzen über die in den Jahren 2010 bis 2016 erbrachten Planungsleistungen vorzulegen.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Art der Planungsleistungen (nachvollziehbare Beschreibung der erbrachten Planungsleistungen, aus der sich Erfahrungsspektrum und -tiefe erkennen lassen).
— Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung.
— Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse.
— Erbringungszeitpunkt.
Aus den Referenzen müssen folgende Erfahrungen hervorgehen:
a/ Raumordnung und Landesplanung (Raumordnungsverfahren, Abweichungsverfahren, (Mitwirkung bei der) Erstellung von Regionalen Raumordnungsplänen oder Ausarbeitung gesamtstädtischer Stadtentwicklungskonzepte
b/ überörtliche Verkehrsplanung
Nachzuweisen durch:
Entweder mindestens 3 Referenzen:
Zu den Themen Raumordnung/Landesplanung und überörtliche Verkehrsplanung ist jeweils eine Referenz vorzulegen; die dritte Referenz zum Thema Raumordnung/Landesplanung oder überörtliche Verkehrsplanung ist frei wählbar.
Oder mindestens 2 Referenzen:
Alternativ können die Erfahrungen in den Bereichen Raumordnung/Landesplanung und Verkehrsplanung in einer Referenz (Kombination beider Bereiche in einer Referenz) und eine zweite Referenz frei wählbar aus einem der Bereiche (Raumordnung/Landesplanung oder überörtliche Verkehrsplanung) nachgewiesen werden.
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Die oben stehenden Angaben sind auf einer eigenen Anlage (Tabelle) des Bieters zu machen, wobei die Referenzen eindeutig den Themenfeldern Raumordnung /Landesplanung, überörtliche Verkehrsplanung bzw. deren Kombination aus beiden Bereichen zugeordnet werden müssen.
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— Angabe der Namen und Benennung der beruflichen Qualifikation der Personen, die die Dienstleistung tatsächlich erbringen werden.
a/ Mindestens 4 der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen haben einen Hochschulabschluss der Fachrichtungen: Architektur oder Bauingenieurwesen jeweils mit Vertiefungsstudium Städtebau, Stadtplanung oder Raumplanung jeweils mit Schwerpunkt Städtebau, Umweltingenieurwissenschaften oder Geographie jeweils mit einem nachgewiesenen Schwerpunkt im Bereich Raumplanung.
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b/ Mindestens vier weitere Mitarbeitende haben einen Berufsabschluss einer anderer Fachrichtungen (z.B. Technische(r) Zeichner(in), Soziologe/Soziologin, Vermessungswesen (Geodäsie) oder Landschaftsarchitektur mit Vertiefungsstudium im Städtebau)
— Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie überschlägige Auflistung der verfügbaren Hard- und Software des Bewerbers, aus der hervorgehen muss, dass folgende Anforderungen erfüllt werden:
a/ Umgang mit einem gängigen GIS- sowie einem gängigen CAD- System
b/ Verarbeitung heterogener Geoinformations- und Rasterdaten in verschiedenen Formaten (Vektordaten, PDF- Dateien, Shapedateien)
c/ Datenaustausch mit dem Auftraggeber im ESRI- Shape- Format
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
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Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtigung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber prüft den fristgerecht eingehenden Teilnahmeantrag wie folgt:
1. Prüfung auf Vorliegen der abgefragten Nachweise und Erklärungen.
2. Prüfung von Ausschlussgründen und Einhaltung der Mindestanforderungen.
Fehlende oder unvollständige Erklärungen oder Nachweise sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
3. Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern erfolgt die Auswahl der nach Einschätzung des Auftraggebers am besten geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Maßgeblich für die Auswahl sind nachfolgend genannten Kriterien:
a/ Eine der für die Leistungserbringung betrauten Personen des Bewerbers verfügt über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder Stadtplaner. (+ 1 Punkt)
b/ Der Bewerber hat einen Gesamtumsatz von jeweils mehr als 2 000 000 EUR p.a. in den Jahren 2014 bis 2016 (+ 1 Punkt) oder der Bewerber hat einen Gesamtumsatz von jeweils mehr als 5 000 000 EUR p.a. in den Jahren 2014 bis 2016. (+ 2 Punkte)
c/ Der Bewerber hat einen Umsatz von jeweils mehr als 200 000,- p.a. in den Bereichen Raumordnung, Landesplanung oder Stadtplanung, sowie Verkehrsplanung in den Jahren 2014 bis 2016 (+ 1 Punkt) oder der Bewerber hat einen Umsatz von mehr als 1 000 000 EUR p.a. in den Bereichen Raumordnung, Landesplanung oder Stadtplanung, sowie Verkehrsplanung in den Jahren 2014 bis 2016. (+ 2 Punkte)
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Die 5 Bewerber mit den meist erzielten Punkten aus den in a) bis c) genannten Kriterien werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit ergeht eine Losentscheidung.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-02-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-27 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept und Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60,00
Kostenkriterium: Honorar
Gewichtung der Kosten: 40,00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15d309e1249-6cde240829753ee8 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Dem Teilnahmeantrag ist (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) eine Erklärung bezüglich Nichtvorliegens einer Vergabesperre, Erklärung Unternehmensdaten und eine Unternehmensdarstellung beizulegen. Bei geplantem Einsatz von Nachunternehmern sind zusätzlich der Vordruck 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) sowie der Vordruck 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Bei einer Bietergemeinschaft ist bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung gemäß Ziffer 5 der VGV – Bewerbungsbedingungen EU (Formular 632EU) sowie der Vordruck 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) abzugeben.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Vergabeverfahren (gesondertes Dokument).
Die Teilnahmewettbewerbsunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber kann nach § 17 Abs. 7 VgV mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, im gegenseitigen Einvernehmen die Angebotsfrist festlegen, sofern allen Bewerbern dieselbe Frist für die Einreichung der Angebote gewährt wird.
Im vorliegenden Vergabeverfahren VG-0437-2017-0230 „Planungskonzept Regionalplan SH“ wird die Angebotsfrist auf 21 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, festgelegt.
Das nach § 17 Abs. 7 VgV vorgesehene Einvernehmen ist bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrages herzustellen.
Ich bitte daher, dieses Einvernehmen der Angebotsfrist von 21 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, mit Abgabe Ihres Teilnahmeantrages zu erklären und hierfür das den Teilnahmewettbewerbsunterlagen beigefügte Formular zu verwenden.
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Der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, muss vor Zuschlagserteilung die Versicherungsbestätigung über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit ausgewiesener Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden, sowie Nachweise der beruflichen Qualifikation der Personen, die die Dienstleistung tatsächlich erbringen in Kopie nach Aufforderung der Vergabestelle vorlegen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151/126603 📞
Fax: +49 6151/125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Name: HCC – Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung, – Zentrale Beschaffung
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Telefon: +49 611 / 6939-0 📞
E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de 📧
Fax: +49 611/6939-400 📠
Quelle: OJS 2017/S 237-492367 (2017-12-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Planungskonzept Regionalplan Südhessen.
Gesamtwert des Auftrags: 501489.45 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center – Zentrale Beschaffung-
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 080-179605
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 237-492367
ABl. S-Ausgabe: 80
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-20 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: HCC – Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung – Zentrale Beschaffung
Quelle: OJS 2018/S 080-179605 (2018-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Planungskonzept Regionalplan Südhessen.
Gesamtwert des Auftrags: 501489.45 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center – Zentrale Beschaffung-
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 080-179605
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 237-492367
ABl. S-Ausgabe: 80
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zentrale Aufgabe der Regionalplanung besteht in der Erarbeitung eines Regionalen Planungskonzeptes, in dem die Themen Siedlungs-/Wohnbauflächen sowie Industrie-/Gewerbeflächen sowie Logistikzentren im Zusammenhang betrachtet werden sollen, damit bestehende Flächenkonkurrenzen und Nutzungskonflikte gelöst werden können. Zusammengefasst soll der Auftrag in vier Arbeitsschritten, jeweils in enger Abstimmung in einem kooperativen Prozess zwischen der Oberen Landesplanungsbehörde als Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung relevanter Akteure in Südhessen als Gesamtpaket erarbeitet werden:
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1. Evaluierung des vorhandenen Planwerks Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (Text und kartographische Festlegungen) im Bereich Siedlungs-, Industrie- und Gewerbeflächen einschließlich Logistikzentren durch Auswertung von kommunalen Bauleitplanungen und raumbedeutsamer Maßnahmen der Jahre 2007 bis 2017;
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2. Entwicklung eines Leitbildes regionaler Siedlungssteuerung;
3. Entwicklung eines Planungskonzeptes für die Planungsregion Südhessen bezüglich Siedlungs-, Industrie-/Gewerbeflächen einschließlich Logistikzentren in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, auf Basis der Bevölkerungsprognose 2030, einer Wohnungsbedarfsprognose und unter Berücksichtigung vom Auftraggeber bzw. von den zuständigen hessischen Ministerien erstellten raumbezogenen Konzepte, Pläne und Gutachten;
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4. Konkretisierung der Ergebnisse in Form von Gemeindesteckbriefen, jedenfalls für die Ober- und Mittelzentren. Das Verständnis der regionalplanerischen Zielvorgaben des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 ist für die Erarbeitung des Regionalen Raumkonzeptes zwingende Voraussetzung. Die Obere Landesplanungsbehörde als Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen soll dabei unterstützt werden, eine qualifizierte planerische Entscheidungsgrundlage im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans für die Regionalversammlung Südhessen als Träger der Regionalplanung zu erarbeiten. Hierfür sind innovative Arbeitsformen und Lösungsansätze erforderlich. Die konkrete Zusammenarbeit des Auftraggebers wird in Abstimmung mit dem Auftragnehmer festgelegt und soll auch Akteure aus der Region einbeziehen. Die regionalplanerische Festlegung von Vorranggebieten Siedlung sowie Vorranggebieten Industrie und Gewerbe im Geltungsbereich des Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main beinhaltet zugleich die auf gemeinsamen Beschlüssen der Regionalversammlung Südhessen sowie der Verbandskammer des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main beruhende Darstellung entsprechender Bauflächen nach § 5 Baugesetzbuch. Die Erstellung eines Regionalen Raumkonzeptes erfordert daher auch die frühzeitige und intensive Abstimmung mit dem Regionalverband Frankfurt Rhein-Main, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main.
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Der Regionalverband Frankfurt Rhein Main ist gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (MetropolG) für die Erstellung eines gemeinsamen Landschaftsplanes für das Gebiet des Ballungsraumes Frankfurt Rhein-Main gemäß den §§ 9 und 11 Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) zuständig. Außerhalb des Gebietes des Ballungsraums Frankfurt Rhein-Main ist ein Landschaftsplan nicht erforderlich. Die Erstellung erfolgt parallel zu dem vorliegenden Auftrag. Der Landschaftsplan ist als Teil des Gemeinsamen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main als Regionaler Flächennutzungsplan in den Regionalplan Südhessen zu integrieren. Bei der Aufstellung von Landschaftsplänen sind die Ziele der Raumordnung zu beachten, Grundsätze zu berücksichtigen. Da der gemeinsame und integrierte Landschaftsplan für den Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main sowie die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zunächst parallel und unabhängig voneinander erstellt werden, sind beide Planungen anschließend in einem iterativen Prozess aufeinander abzustimmen. Der Grundsatz kooperativer Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsstellen der Regionalversammlung Südhessen und der Verbandskammer des Ballungsraums Frankfurt Rhein-Main wird es erfordern, dass nicht nur einseitig der Landschaftsplan angepasst wird. Vielmehr wird auch das vorliegend zu entwickelnde Plankonzept im Einzelfall anzupassen sein. Der Auftraggeber behält sich ein einseitiges Leistungserweiterungsrecht vor, den künftigen Auftragnehmer insoweit mit Unterstützungsleistungen zu beauftragen. Die Option wird folgende Leistungen umfassen:
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— Ermittlung der Diskrepanzen zwischen dem Gemeinsamen Landschaftsplan und den sich aus dem vorliegend zu erarbeitenden Plankonzept ergebenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung,
— Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Überwindung dieser Diskrepanzen durch Anpassung entweder der Ziele und Grundsätze oder des Landschaftsplans,
— Teilnahme an Besprechungen mit dem Regionalverband Frankfurt Rhein-Main Der Auftragswert der Option/Leistungserweiterung wird auf 30 000 € brutto geschätzt. Gegebenenfalls ist es möglich, die erforderlichen Abstimmungen zwischen den Geschäftsstellen der Regionalversammlung Südhessen und des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main bereits im Rahmen des jeweiligen Aufstellungsprozesses (Ziele und Grundsätze der Raumordnung/Landschaftsplan) vorzunehmen. In diesem Fall braucht von der Option kein Gebrauch gemacht zu werden. Die optionale Leistungserweiterung erfolgt zu den gleichen Bedingungen einschließlich der zum Zeitpunkt des Abschlusses des vorliegenden Vertrages festgelegten Honorarsätze (siehe Leistungsverzeichnis/Preisblatt).
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt und Regionalverband Frankfurt Rhein-Main, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-20 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: HCC – Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung – Zentrale Beschaffung
Quelle: OJS 2018/S 080-179605 (2018-04-24)
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