Ersatzneubau KITA „Spatzennest“, Am Mühlenberg 3, 39524 Schönhausen. Planung für Architekten- und Ingenieurleistungen für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Schönhausen, Deutschland, im Rahmen des Investitionsprogramms. STARK III-ELER. Die Leistungsphasen bis zur Entwurfsplanung (LPH 1-3) wurden bereits erbracht, der Förderantrag eingereicht und bewilligt. Die Planungsleistungen betreffen die Leistungsbereiche Gebäude incl. Tragwerksplanung/Brandschutz/Bauphysik/Akustik/ Ausstattung, Heizung/Lüftung/Sanitär, Elektro und Freianlagen. Der Ersatzneubau wird als ebenerdiger Baukörper auf dem Grundstück des jetzigen KITA- und Schulstandortes errichtet. Der zeitliche Rahmen der Ausführung steht in engem Zusammenspiel mit anderen geplanten Sanierungs- und Abbrucharbeiten der vorhandenen KITA- und Schulgebäude und den damit verbundenen Umzügen der Nutzer. Für die Unterbringung der gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlage ist der Neubau einer Heizzentrale erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-06.
Auftragsbekanntmachung (2017-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 2017-093421
Kurze Beschreibung:
Ersatzneubau KITA „Spatzennest“, Am Mühlenberg 3, 39524 Schönhausen.
Planung für Architekten- und Ingenieurleistungen für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Schönhausen, Deutschland, im Rahmen des Investitionsprogramms.
STARK III-ELER. Die Leistungsphasen bis zur Entwurfsplanung (LPH 1-3) wurden bereits erbracht, der Förderantrag eingereicht und bewilligt. Die Planungsleistungen betreffen die Leistungsbereiche Gebäude incl. Tragwerksplanung/Brandschutz/Bauphysik/Akustik/ Ausstattung, Heizung/Lüftung/Sanitär, Elektro und Freianlagen.
Der Ersatzneubau wird als ebenerdiger Baukörper auf dem Grundstück des jetzigen KITA- und Schulstandortes errichtet. Der zeitliche Rahmen der Ausführung steht in engem Zusammenspiel mit anderen geplanten Sanierungs- und Abbrucharbeiten der vorhandenen KITA- und Schulgebäude und den damit verbundenen Umzügen der Nutzer. Für die Unterbringung der gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlage ist der Neubau einer Heizzentrale erforderlich.
Ersatzneubau KITA „Spatzennest“, Am Mühlenberg 3, 39524 Schönhausen.
Planung für Architekten- und Ingenieurleistungen für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Schönhausen, Deutschland, im Rahmen des Investitionsprogramms.
STARK III-ELER. Die Leistungsphasen bis zur Entwurfsplanung (LPH 1-3) wurden bereits erbracht, der Förderantrag eingereicht und bewilligt. Die Planungsleistungen betreffen die Leistungsbereiche Gebäude incl. Tragwerksplanung/Brandschutz/Bauphysik/Akustik/ Ausstattung, Heizung/Lüftung/Sanitär, Elektro und Freianlagen.
Der Ersatzneubau wird als ebenerdiger Baukörper auf dem Grundstück des jetzigen KITA- und Schulstandortes errichtet. Der zeitliche Rahmen der Ausführung steht in engem Zusammenspiel mit anderen geplanten Sanierungs- und Abbrucharbeiten der vorhandenen KITA- und Schulgebäude und den damit verbundenen Umzügen der Nutzer. Für die Unterbringung der gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlage ist der Neubau einer Heizzentrale erforderlich.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-06-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-08 📅
Datum des Beginns: 2017-09-06 📅
Datum des Endes: 2019-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 108-217541
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 084-163448
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für die Grundleistungen der HOAI Leistungsphasen 4 – 8 und abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mangelbeseitigung nach §13 VOB/B.
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für die Grundleistungen der HOAI Leistungsphasen 4 – 8 und abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mangelbeseitigung nach §13 VOB/B.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ersatzneubau KITA „Spatzennest“, Am Mühlenberg 3, 39524 Schönhausen.
Planung für Architekten- und Ingenieurleistungen für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Schönhausen, Deutschland, im Rahmen des Investitionsprogramms.
STARK III-ELER. Die Leistungsphasen bis zur Entwurfsplanung (LPH 1-3) wurden bereits erbracht, der Förderantrag eingereicht und bewilligt. Die Planungsleistungen betreffen die Leistungsbereiche Gebäude incl. Tragwerksplanung/Brandschutz/Bauphysik/Akustik/ Ausstattung, Heizung/Lüftung/Sanitär, Elektro und Freianlagen.
STARK III-ELER. Die Leistungsphasen bis zur Entwurfsplanung (LPH 1-3) wurden bereits erbracht, der Förderantrag eingereicht und bewilligt. Die Planungsleistungen betreffen die Leistungsbereiche Gebäude incl. Tragwerksplanung/Brandschutz/Bauphysik/Akustik/ Ausstattung, Heizung/Lüftung/Sanitär, Elektro und Freianlagen.
Der Ersatzneubau wird als ebenerdiger Baukörper auf dem Grundstück des jetzigen KITA- und Schulstandortes errichtet. Der zeitliche Rahmen der Ausführung steht in engem Zusammenspiel mit anderen geplanten Sanierungs- und Abbrucharbeiten der vorhandenen KITA- und Schulgebäude und den damit verbundenen Umzügen der Nutzer. Für die Unterbringung der gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlage ist der Neubau einer Heizzentrale erforderlich.
Der Ersatzneubau wird als ebenerdiger Baukörper auf dem Grundstück des jetzigen KITA- und Schulstandortes errichtet. Der zeitliche Rahmen der Ausführung steht in engem Zusammenspiel mit anderen geplanten Sanierungs- und Abbrucharbeiten der vorhandenen KITA- und Schulgebäude und den damit verbundenen Umzügen der Nutzer. Für die Unterbringung der gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlage ist der Neubau einer Heizzentrale erforderlich.
Geschätzter Gesamtwert: 2 750 000 EUR 💰
Informationen über Lose:
Los 1 – Leistungen der Objektplanung des Gebäudes, Ausstattung, Brandschutzgutachten,
Los 2 – Leistungen der Tragwerksplanung mit Baugrunduntersuchung, Bauphysik/Akustik,
Los 3 – Leistungen der Fachplanung Wärmeversorgung, Lufttechnik, Gas, Wasser und Abwasser,
Los 4 – Leistungen der Fachplanung Starkstrom, Fernmelde- und Informationstechnik,
Los 5 – Leistungen der Fachplanung Freianlagen.
Bezeichnung des Loses: Leistungen der Objektplanung des Gebäudes, Ausstattung, Brandschutzgutachten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 – Leistungen der Objektplanung des Gebäudes Lph. 4-9 HOAI § 34, Ausstattung, Brandschutzgutachten.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Projektnummer oder -referenz: AZ: 630515000042 (STARK III ELER-Richtlinie) BNR-ZD-Nummer: 158905000019 Zuwendungsbescheid ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für die Grundleistungen der HOAI Leistungsphasen 4 – 8 und abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mangelbeseitigung nach §13 VOB/B.
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für die Grundleistungen der HOAI Leistungsphasen 4 – 8 und abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mangelbeseitigung nach §13 VOB/B.
Bezeichnung des Loses: Leistungen der Tragwerksplanung mit Baugrunduntersuchung, Bauphysik/Akustik
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 – Leitungen der Tragwerksplanung Lph. 4-6 HOAI § 51 mit Baugrunduntersuchung, Bauphysik/Akustik Lph. 4-9 HOAI §4-9.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Projektnummer oder-referenz: AZ: 630515000042 (STARK III ELER-Richtlinie) BNR-ZD-Nummer: 158905000019 Zuwendungsbescheid ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Leistungen der Fachplanung Wärmeversorgung, Lufttechnik, Gas, Wasser und Abwasser
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3 – Leistungen der Fachplanung Wärmeversorgung, Lufttechnik, Gas, Wasser und Abwasser, LPH 4-9 HOAI § 55.
Bezeichnung des Loses: Leistungen der Fachplanung Starkstrom, Fernmelde- und Informationstechnik
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Los 4 – Leistungen der Fachplanung Starkstrom, Fernmelde- und Informationstechnik, LPH 4-9 § 55.
Bezeichnung des Loses: Leistungen der Fachplanung Freianlagen
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Los 5 – Leistungen der Fachplanung Freianlagen Lph. 4-9 HOAI § 39.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Am Mühlenberg 3, 39524 Schönhausen (Elbe).
Am Mühlenberg 3, 39524 Schönhausen (Elbe), Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) fristgerechter Eingang der Bewerbung beim Auftraggeber § 53 VgV (Ausschlusskriterium),
b) Ist die Bewerbung rechtskräftig unterschrieben § 53 VgV (Ausschlusskriterium),
c) Erklärung dass Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen, oder Einheitliche
europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV (Ausschlusskriterium),
d) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers nach § 44 VgV und § 75 VgV (1 Architekt / 2
Ingenieur),
e) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nach § 43 VgV,
f) Nachweis der Bauvorlageberechtigung erbracht VgV § 75
g) Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht,
h) Abgabe eines Firmen- oder Büroprofils mit Angabe zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer
und evtl. Tochtergesellschaften und Standorten, Handelsregisterauszug,
i) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Leistungsfähigkeit
Dritter (Nachunternehmer oder auch freie Mitarbeiter) berufen § 36/46 VgV, so ist gesondert
nachzuweisen:
i.1) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe des Nachunternehmers oder freien Mitarbeiters
§ 47 VgV,
i.2) Angabe welche Teile des Auftrags als Unterauftrag durch Nachunternehmer oder Freie Mitarbeiter
bearbeitet werden VgV § 46 (3) Nr. 10,
i.3) Erklärung zu / Erbringung der Nachweise der Unterpunkten c) bis h) durch Nachunternehmer oder
freie Mitarbeiter,
i.4) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III.1.2) durch
Nachunternehmer oder freie Mitarbeiter.
j) Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften nach § 43/53 VgV) sind je Mitglied anzugeben:
j.1.) Namen der Partner mit Firmen- oder Büroprofil,
j.2) Erklärung zur Rechtsform,
j.3) Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung durch jedes Mitglied,
j.4) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
j.5) Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied,
j.6) Organigramm zur Leistungserbringung,
j.7) Erklärung zu / Erbringung der Nachweise der Unterpunkte c) bis h) durch jedes Mitglied,
j.8) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III.1.2) durch jedes Mitglied.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mind. 2 000 000 EUR für sonstige und Sachschäden mind. 1 000 000 EUR beträgt (siehe Wertungsmatrix der einzelnen Lose).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mind. 2 000 000 EUR für sonstige und Sachschäden mind. 1 000 000 EUR beträgt (siehe Wertungsmatrix der einzelnen Lose).
Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung im Versicherungsjahr).
Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, eine Bestätigung ist schriftlich vorzulegen / zu erklären.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Erklärung in Euro Brutto über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die ausgeschriebene Dienstleistung, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe der Zahl der Beschäftigten im jährlichen Mittel der letzten 3 Jahre für die ausgeschriebene Dienstleistung:
— Führungskräfte (einschl. Projektleiter),
— sonst. fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende).
Angabe von Name, Qualifikation, Berufserfahrung, Mitarbeit bei bis zu 2 vergleichbaren Beispielprojekten der Personen (in gleicher Position), welche die gef. Leistungen tatsächlich erbringen sollen, insbesondere:
Für den Projektleiter/in ist anzugeben ob er bei den 2 Beispielreferenzen als Projektleiter/in tätig war.
Die Vergleichbarkeit von persönlichen Referenzprojekten hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb/ Bilder).
Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
Angabe und Beschreibung der selbst erbrachten Leistungen bei bis zu 2 Referenzobjekten die mit den Planungsanforderungen der Bauaufgabe Ersatzneubau KITA vergleichbar sind.
Je Referenz sind anzugeben:
— Projektname und kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild,
— Erläuterung über die Vergleichbarkeit der Planungsanforderung der genannten Referenz mit der
Aufgabenstellung,- Angabe des Bauherrn (Anschrift, Name und Tel. des Ansprechpartners),
— Vertragsverhältnis zum Bauherrn (AG), z.B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), Nachunternehmer,- Projektleiter des AN, – Angaben der Gesamtprojektkosten nach DIN 276 und der Einzelkosten in der 1. Ebene für die KGR 300 und 400 in Euro brutto, – Vergleich der Kostenfeststellung mit der Kostenberechnung nach DIN 276 in Euro brutto mit
— Vertragsverhältnis zum Bauherrn (AG), z.B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), Nachunternehmer,- Projektleiter des AN, – Angaben der Gesamtprojektkosten nach DIN 276 und der Einzelkosten in der 1. Ebene für die KGR 300 und 400 in Euro brutto, – Vergleich der Kostenfeststellung mit der Kostenberechnung nach DIN 276 in Euro brutto mit
Erläuterung bei Abweichungen, – Angaben zum Honorar in Euro brutto und der maßgeblichen Honorarparameter für die selbst erbrachten Leistungen, – Angaben zu den selbst erbrachten Leistungen (LP nach HOAI) insbesondere bei noch nichtfertig gestellten Bauvorhaben Angabe des akt. Leistungsstandes entsprechend. den LP der HOAI,
Erläuterung bei Abweichungen, – Angaben zum Honorar in Euro brutto und der maßgeblichen Honorarparameter für die selbst erbrachten Leistungen, – Angaben zu den selbst erbrachten Leistungen (LP nach HOAI) insbesondere bei noch nichtfertig gestellten Bauvorhaben Angabe des akt. Leistungsstandes entsprechend. den LP der HOAI,
bei Projekten in Arbeitsgemeinschaften oder mit / als Nachunternehmerleistungen Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entsprechend. den LP nach HOAI,
— Terminangaben getrennt zu Planungszeit und zu Bauzeit, Angabe der Inbetriebnahme
— Angabe projektbezogene Kennzahlen (z. B. Fläche in m
— aktuelles Referenzschreiben oder Bestätigungsschreiben des jeweiligen Auftraggebers zum
aktuellen Leistungsstand.
Nachweis Besonderer Qualifikationen / Erfahrung bei jeweils max. 2 Referenzangaben über:
— Erfahrung Neubau Kindertagesstätte, speziell
— Erfahrung Neubau allgemein
— nachhaltige ökologische Qualität (Baukonstruktion und Baustoffe)
— nachhaltige ökonomische Qualität (dauerhafter wirtschaftlicher Betrieb und Unterhalt)
— besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonst.
Regelwerken (auf Landes- Bundes- EU- Ebene) bei vergl. öffentlichen Bauvorhaben
— Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öfftl. Auftraggebern.
Gewertet werden Referenzobjekte, deren Inbetriebnahme ab dem 1.1.2012 erfolgte. Laufende Bauvorhaben werden für die LP nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden. Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die o. g. Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen. Ein Referenzprojekt kann ein oder auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o. g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben.
Gewertet werden Referenzobjekte, deren Inbetriebnahme ab dem 1.1.2012 erfolgte. Laufende Bauvorhaben werden für die LP nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden. Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die o. g. Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen. Ein Referenzprojekt kann ein oder auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o. g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben.
Erklärung zur techn. Leistungsfähigkeit durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbes. Hardware, Rechnerart, Software, etc).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Qualifikation des Projektleiter/in mind. Studium mit Abschluss Dipl.-Ing. Architekt oder vergleichbar.
Die beiden Hauptreferenzprojekte müssen Bauen im Neubau abbilden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Los 1: Natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen „Architekt (Hochbau) im Sinne des §75 Abs. 1 und 3 VgV. Die Bauvorlageberechtigung für Sachsen-Anhalt ist nachzuweisen.
Los 1-5: Natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ im Sinne des §75 Abs. 2 und 3 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gesetzliche Grundlagen bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB.
Der Vertrag wird nach dem Muster Architektenvertrag Gebäude einschl. AVB und ZVB geschlossen. Ein Mustervertrag im Entwurf kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Formale Ausschlussgründe / Mindestkriterien nach III.1.1).
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.1.2) (max. Punktezahl: 10 Punkte).
— Berufliche Leistungsfähigkeit nach III.1.3) (max. Punktezahl: 29 Punkte).
— Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3) (max. Punktezahl: 60 Punkte).
— Besondere Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3) (max. Punktezahl: 28 Punkte).
— Technische Ausstattung nach III.1.3) (max. Punktzahl: 5 Punkte).
— Die maximal zu erreichende Gesamt-Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu
insgesamt:
132 Punkten.
— Ein Muster der detaillierten Bewertungsmatrix mit der Gewichtung dieser Auswahl- und der
Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.
— Berufliche Leistungsfähigkeit nach III.1.3) (max. Punktezahl: 27 Punkte).
— Besondere Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3) (max. Punktezahl: 24 Punkte).
126 Punkten.
130 Punkten.
— Berufliche Leistungsfähigkeit nach III.1.3) (max. Punktezahl: 26 Punkte).
129 Punkten.
— Besondere Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3) (max. Punktezahl: 14 Punkte).
116 Punkten.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-07-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-30 📅
Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe des Teilnahmewettbewerbs bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber.
Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe des Teilnahmewettbewerbs bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber.
In der zweiten Stufe des Verfahrens werden die geeigneten 5 Bewerber aufgefordert, ein Angebot einzureichen.
a) Die vollständigen Vergabeunterlagen sind einsehbar und stehen zum Download bereit unter
b) Die Bewerbung kann formlos erfolgen Die Bewerbungsunterlagen sollen nach der in der
Bewerbungsmatrix vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung gegliedert werden. Zur
Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt der Matrix notwendig.
c) Digitale Bewerbungsunterlagen sind nicht zugelassen.
d) Die Bewerbung ist in Papierform, einfach, in einem verschlossenen, von außen gekennzeichneten
Umschlag beim Auftraggeber (Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, Nebenstelle, Marktstr. 2,
D-39524 Sandau (Elbe) einzureichen. VgV§53. Der Rücksendeaufkleber aus den
Auftragsunterlagen ist zu verwenden.
Der rechtzeitige Zugang eines Teilnahmeantrags liegt im Risiko des Bewerbers.
Die Möglichkeit zum elektronischen Teilnahmeantrag besteht nicht.
e) Es werden ausschließlich nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht beim Auftraggeber
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, Nebenstelle Sandau eingereicht wurden. Die
Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
Entstandene Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrages werden nicht erstattet.
f) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang
einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert
wird, fehlende Unterlagen nachzureichen. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten
Unterlagen berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
g) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die
Vergabestelle.
Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach
erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
h) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist nach einer objektiven
Auswahl, entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber die zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter
den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
i) Es wurden bereits die Leistungen der Phasen 1-3 nach HOAI erbracht. Die wesentlichen
Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
j) Die Bewerber welche zur Angebotsaufgabe aufgefordert werden, erhalten darüber hinaus weitere
Detailinformationen.
k.) Fragen sind ausschließlich in Textform an genannte Kontaktstelle mit dem Betreff
„ Auftragsbekanntmachung – Ersatzneubau KITA ‚Spatzennest‘“ zu richten und werden über den
unter Ziffer I.3 genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Anfragen von Bewerbern müssen bis spätestens 5 Arbeitstage vor Abgabetermin der Kontaktstelle
vorliegen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich interessierte Bewerber fortlaufend über den
jeweiligen Stand des Ausschreibungsverfahrens informieren müssen, ob die
Vergabestelle/Kontaktstelle geänderte oder weitere Unterlagen zum Downloaden bereitgestellt hat
(Holschuld).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamith-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠
Internetadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagerteilung zugestellt wird (§114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme – bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§107 Abs. 3 S. 1 Nr, 1-3 GWB). Die Vergabestelle geht davon aus, dass eine Rüge nach Ablauf von 7 Kalendertagen nicht mehr als unverzüglich gilt. Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagerteilung zugestellt wird (§114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme – bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§107 Abs. 3 S. 1 Nr, 1-3 GWB). Die Vergabestelle geht davon aus, dass eine Rüge nach Ablauf von 7 Kalendertagen nicht mehr als unverzüglich gilt. Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren wird auf die in §101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: VErgabekammer beim Landesverwaltungsamt
Quelle: OJS 2017/S 108-217541 (2017-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ersatzneubau KITA „Spatzennest“, Am Mühlenberg 3, 39524 Schönhausen
Planung für Architekten- und Ingenieurleistungen für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Schönhausen, Deutschland, im Rahmen des Investitionsprogramms
STARK III-ELER. Die Leistungsphasen bis zur Entwurfsplanung (LPH 1-3) wurden bereits erbracht, der Förderantrag eingereicht und bewilligt. Die Planungsleistungen betreffen die Leistungsbereiche Gebäude incl. Tragwerksplanung/Brandschutz/Bauphysik/Akustik/ Ausstattung, Heizung/Lüftung/Sanitär, Elektro und Freianlagen.
Der Ersatzneubau wird als ebenerdiger Baukörper auf dem Grundstück des jetzigen KITA- und Schulstandortes errichtet. Der zeitliche Rahmen der Ausführung steht in engem Zusammenspiel mit anderen geplanten Sanierungs- und Abbrucharbeiten der vorhandenen KITA- und Schulgebäude und den damit verbundenen Umzügen der Nutzer. Für die Unterbringung der gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlage ist der Neubau einer Heizzentrale erforderlich.
Ersatzneubau KITA „Spatzennest“, Am Mühlenberg 3, 39524 Schönhausen
Planung für Architekten- und Ingenieurleistungen für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Schönhausen, Deutschland, im Rahmen des Investitionsprogramms
STARK III-ELER. Die Leistungsphasen bis zur Entwurfsplanung (LPH 1-3) wurden bereits erbracht, der Förderantrag eingereicht und bewilligt. Die Planungsleistungen betreffen die Leistungsbereiche Gebäude incl. Tragwerksplanung/Brandschutz/Bauphysik/Akustik/ Ausstattung, Heizung/Lüftung/Sanitär, Elektro und Freianlagen.
Der Ersatzneubau wird als ebenerdiger Baukörper auf dem Grundstück des jetzigen KITA- und Schulstandortes errichtet. Der zeitliche Rahmen der Ausführung steht in engem Zusammenspiel mit anderen geplanten Sanierungs- und Abbrucharbeiten der vorhandenen KITA- und Schulgebäude und den damit verbundenen Umzügen der Nutzer. Für die Unterbringung der gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlage ist der Neubau einer Heizzentrale erforderlich.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ersatzneubau KITA „Spatzennest“, Am Mühlenberg 3, 39524 Schönhausen
Planung für Architekten- und Ingenieurleistungen für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Schönhausen, Deutschland, im Rahmen des Investitionsprogramms
Los 1 – Leistungen der Objektplanung des Gebäudes LPH 4-9 HOAI § 34, Ausstattung, Brandschutzgutachten
Los 2 – Leitungen der Tragwerksplanung LPH 4-6 HOAI § 51 mit Baugrunduntersuchung, Bauphysik/Akustik LPH 4-9 HOAI §4-9
Los 3 – Leistungen der Fachplanung Wärmeversorgung, Lufttechnik, Gas, Wasser und Abwasser, LPH 4-9 HOAI § 55
Los 4 – Leistungen der Fachplanung Starkstrom, Fernmelde- und Informationstechnik, LPH 4-9 § 55
Los 5 – Leistungen der Fachplanung Freianlagen LPH 4-9 HOAI § 39
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Am Mühlenberg 3, 39524 Schönhausen (Elbe)
Am Mühlenberg 3, 39524 Schönhausen (Elbe), Deutschland
b) Die Bewerbung kann formlos erfolgen. Die Bewerbungsunterlagen sollen nach der in der
Bewerbungsmatrix vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung gegliedert werden. Zur Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt der Matrix notwendig.
d) Die Bewerbung ist in Papierform, einfach, in einem verschlossenen, von außen gekennzeichneten Umschlag beim Auftraggeber (Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, Nebenstelle, Marktstr. 2, 39524 Sandau (Elbe) einzureichen. VgV§53. Der Rücksendeaufkleber aus den Auftragsunterlagen ist zu verwenden.
d) Die Bewerbung ist in Papierform, einfach, in einem verschlossenen, von außen gekennzeichneten Umschlag beim Auftraggeber (Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, Nebenstelle, Marktstr. 2, 39524 Sandau (Elbe) einzureichen. VgV§53. Der Rücksendeaufkleber aus den Auftragsunterlagen ist zu verwenden.
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, Nebenstelle Sandau eingereicht wurden. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
f) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt.
f) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt.
Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
h) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist nach einer objektiven Auswahl, entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
h) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist nach einer objektiven Auswahl, entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
j) Die Bewerber welche zur Angebotsaufgabe aufgefordert werden, erhalten darüber hinaus weitere Detailinformationen.
k) Fragen sind ausschließlich in Textform an genannte Kontaktstelle mit dem Betreff „ Auftragsbekanntmachung – Ersatzneubau KITA „Spatzennest““ zu richten und werden über den unter Ziffer I.3 genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Anfragen von Bewerbern müssen bis spätestens 5 Arbeitstage vor Abgabetermin der Kontaktstelle vorliegen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich interessierte Bewerber fortlaufend über den jeweiligen Stand des Ausschreibungsverfahrens informieren müssen, ob die Vergabestelle/Kontaktstelle geänderte oder weitere Unterlagen zum Downloaden bereitgestellt hat. (Holschuld)
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich interessierte Bewerber fortlaufend über den jeweiligen Stand des Ausschreibungsverfahrens informieren müssen, ob die Vergabestelle/Kontaktstelle geänderte oder weitere Unterlagen zum Downloaden bereitgestellt hat. (Holschuld)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagerteilung zugestellt wird (§114 Abs. 2Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme – bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§107 Abs. 3 S. 1 Nr, 1-3 GWB). Die Vergabestelle geht davon aus, dass eine Rüge nach Ablauf von 7 Kalendertagen nicht mehr als unverzüglich gilt. Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagerteilung zugestellt wird (§114 Abs. 2Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme – bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§107 Abs. 3 S. 1 Nr, 1-3 GWB). Die Vergabestelle geht davon aus, dass eine Rüge nach Ablauf von 7 Kalendertagen nicht mehr als unverzüglich gilt. Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).