Die Stadt Grünsfeld plant, das Schulgelände, das mit zwei Schulgebäuden sowie einer Schulturnhalle bebaut ist, zum Bildungscampus Grünsfeld umzugestalten. Die Entwurfsplanung liegt bereits vor. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 4-9 i.S.v. § 34 HOAI der Objektplanung für den Anbau und Umbau des Schulhauses I und den Umbau des Schulhauses II auf der Grundlage der bereits vorliegenden Entwurfsplanung sowie optional ggf. erforderlich werdende besondere Leistungen und die Grundleistungen der Leistungsphase 4-9 i.S.v. § 49 HOAI für den Außenbereich und optional ggf. erforderlich werdende besondere Leistungen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Mit der Leistungsphase 4 ist unmittelbar nach Auftragserteilung (voraussichtlich Mitte Februar 2018) zu beginnen; der Bauantrag ist bis 30.3.2018 einzureichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Grünsfeld plant, das Schulgelände, das mit zwei Schulgebäuden sowie einer Schulturnhalle bebaut ist, zum Bildungscampus Grünsfeld umzugestalten. Die Entwurfsplanung liegt bereits vor. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 4-9 i.S.v. § 34 HOAI der Objektplanung für den Anbau und Umbau des Schulhauses I und den Umbau des Schulhauses II auf der Grundlage der bereits vorliegenden Entwurfsplanung sowie optional ggf. erforderlich werdende besondere Leistungen und die Grundleistungen der Leistungsphase 4-9 i.S.v. § 49 HOAI für den Außenbereich und optional ggf. erforderlich werdende besondere Leistungen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Mit der Leistungsphase 4 ist unmittelbar nach Auftragserteilung (voraussichtlich Mitte Februar 2018) zu beginnen; der Bauantrag ist bis 30.3.2018 einzureichen.
Die Stadt Grünsfeld plant, das Schulgelände, das mit zwei Schulgebäuden sowie einer Schulturnhalle bebaut ist, zum Bildungscampus Grünsfeld umzugestalten. Die Entwurfsplanung liegt bereits vor. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 4-9 i.S.v. § 34 HOAI der Objektplanung für den Anbau und Umbau des Schulhauses I und den Umbau des Schulhauses II auf der Grundlage der bereits vorliegenden Entwurfsplanung sowie optional ggf. erforderlich werdende besondere Leistungen und die Grundleistungen der Leistungsphase 4-9 i.S.v. § 49 HOAI für den Außenbereich und optional ggf. erforderlich werdende besondere Leistungen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Mit der Leistungsphase 4 ist unmittelbar nach Auftragserteilung (voraussichtlich Mitte Februar 2018) zu beginnen; der Bauantrag ist bis 30.3.2018 einzureichen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Grünsfeld
Postanschrift: Hauptstraße 12
Postleitzahl: 97947
Postort: Grünsfeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.gruensfeld.de🌏
E-Mail: kaemmereiamt@gruensfeld.de📧
Telefon: +49 9346921111📞
Fax: +49 9346921151 📠
URL der Dokumente: http://www.gruensfeld.de/rathaus/ausschreibungen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-10-11 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-14 📅
Datum des Beginns: 2018-02-13 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 198-407255
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen
Sowohl die für die Abgabe eines Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen als auch die für die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Die bereits vorliegende Entwurfsplanung einschließlich der Kostenermittlung wird allen Interessenten zur Verfügung gestellt, nachdem sie die Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, die ebenfalls unter dem unter I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden kann. Die Vertraulichkeitserklärung muss im Original bei der Stadt Grünsfeld unter der unter I.1 angegebenen Adresse eingehen. Es wird empfohlen, die Vertraulichkeitserklärung vorab per E-Mail an kaemmereiamt@gruensfeld.de zu senden. Sobald die Vertraulichkeitserklärung per E-Mail bei der Stadt Grünsfeld eingegangen ist, wird die Entwurfsplanung einschließlich der Kostenermittlung per E-Mail zugesandt.
Sowohl die für die Abgabe eines Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen als auch die für die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Die bereits vorliegende Entwurfsplanung einschließlich der Kostenermittlung wird allen Interessenten zur Verfügung gestellt, nachdem sie die Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, die ebenfalls unter dem unter I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden kann. Die Vertraulichkeitserklärung muss im Original bei der Stadt Grünsfeld unter der unter I.1 angegebenen Adresse eingehen. Es wird empfohlen, die Vertraulichkeitserklärung vorab per E-Mail an kaemmereiamt@gruensfeld.de zu senden. Sobald die Vertraulichkeitserklärung per E-Mail bei der Stadt Grünsfeld eingegangen ist, wird die Entwurfsplanung einschließlich der Kostenermittlung per E-Mail zugesandt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe unter II.1.4.
Beschreibung der Verlängerungen: Bei Verzögerung des Bauvorhabens.
Beschreibung der Optionen: Ggfs. erforderlich werdende besondere Leistungen, siehe auch II.1.4.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grünsfeld.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit den Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB)
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
— Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
— Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
— Eigenerklärung, dass keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen wurde, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB)
— Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt
— Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt
— Angabe zur Eintragung in das Berufs/Handelsregister
— nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014 bis 2016).
— Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen und zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl und Anzahl der Führungskräfte in den Jahren 2015 bis 2017 angeben.
Mindeststandards:
Eigenerklärung über mindestens 2 Referenzen über Projekte mit Planungsanforderungen, die hinsichtlich der Objektplanung mit der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind, und anrechenbare Kosten i.S.v. § 33 Abs. 1 und 2 HOAI von mindestens 1 300 000 EUR haben. Die Referenzen müssen keine
Eigenerklärung über mindestens 2 Referenzen über Projekte mit Planungsanforderungen, die hinsichtlich der Objektplanung mit der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind, und anrechenbare Kosten i.S.v. § 33 Abs. 1 und 2 HOAI von mindestens 1 300 000 EUR haben. Die Referenzen müssen keine
Außenanlagen umfassen. Die Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 4-8 i.S.v. § 34 Abs. 3 Nr. 4-8 HOAI umfassen. Die Leistungsphase 8 muss in den letzten 5 Jahren, gerechnet ab Absendung der Auftragsbekanntmachung an das EU-Amtsblatt, abgeschlossen worden sein.
Außenanlagen umfassen. Die Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 4-8 i.S.v. § 34 Abs. 3 Nr. 4-8 HOAI umfassen. Die Leistungsphase 8 muss in den letzten 5 Jahren, gerechnet ab Absendung der Auftragsbekanntmachung an das EU-Amtsblatt, abgeschlossen worden sein.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für Bewerber wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten gefordert. Erforderlich ist, dass der Bewerber nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV). Hierzu sind die Kammernummer anzugeben und eine Kopie der Eintragungsurkunde vorzulegen oder eine gleichwertige Bescheinigung anderer EU-Mitgliedstaaten in Kopie vorzulegen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Für Bewerber wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten gefordert. Erforderlich ist, dass der Bewerber nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV). Hierzu sind die Kammernummer anzugeben und eine Kopie der Eintragungsurkunde vorzulegen oder eine gleichwertige Bescheinigung anderer EU-Mitgliedstaaten in Kopie vorzulegen.
Juristische Personen müssen für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der Berufsqualifikation des Berufs des Architekten namentlich benennen (§ 43 Abs. 1 Satz 2 VgV, § 75 Abs. 3 VgV).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für jeden Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Für jeden Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen und damit zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden max. vier Bewerber. Gibt es nur vier oder weniger Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen. Sollten diese Voraussetzungen bei mehr als vier Bewerbern vorliegen, werden die vier Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, anhand folgender Auswahlkriterien ausgewählt:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen und damit zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden max. vier Bewerber. Gibt es nur vier oder weniger Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen. Sollten diese Voraussetzungen bei mehr als vier Bewerbern vorliegen, werden die vier Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, anhand folgender Auswahlkriterien ausgewählt:
Referenzen mit Planungsanforderungen, die hinsichtlich der Objektplanung mit den zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind und bei denen die Leistungsphase 8 in den letzten 10 Jahren, gerechnet ab Versendung der Auftragsbekanntmachung an das EU-Amtsblatt, abgeschlossen wurde. Die Referenzen müssen keine Außenanlagen umfassen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenzen mit Planungsanforderungen, die hinsichtlich der Objektplanung mit den zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind und bei denen die Leistungsphase 8 in den letzten 10 Jahren, gerechnet ab Versendung der Auftragsbekanntmachung an das EU-Amtsblatt, abgeschlossen wurde. Die Referenzen müssen keine Außenanlagen umfassen.
Für jede Referenz können maximal vier Punkte erzielt werden, die wie folgt vergeben werden:
2 Punkte: Referenz bezieht sich auf Planungsleistungen für…
… eine Schule, einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte
… ein anderes Objekt für Kinder- und Jugendliche (d. h. nicht auf eine Schule, einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte, sondern beispielsweise auf ein Jugendheim)
1 Punkt: Referenz bezieht sich auf Planungsleistungen für ein sonstiges öffentliches Gebäude mit Publikumsverkehr, d. h. nicht auf eine Schule, einen Kindergarten, eine Kindertagesstätte oder ein anderes Objekt für Kinder- und Jugendliche
1 Punkt: Referenz bezieht sich auf einen Umbau unter laufenden Betrieb
1 Punkt: Referenz bezieht sich auf ein Gebäude mit verschiedenen Nutzergruppen, beispielsweise Grundschüler und Kindergartenkinder
Es werden die vier Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren zuglassen, die die höchste Punktzahl erreichen.
Bei Punktegleichstand ist maßgebend, welcher Bewerber eine höhere Anzahl an Referenzen angegeben hat, die mindestens eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-30 📅
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantragunzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantragunzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 198-407255 (2017-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Grünsfeld plant, das Schulgelände, das mit 2 Schulgebäuden sowie einer Schulturnhalle bebaut ist, zum Bildungscampus Grünsfeld umzugestalten. Die Entwurfsplanung liegt bereits vor. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 4-9 i.S.v. § 34 HOAI der Objektplanung für den Anbau und Umbau des Schulhauses I und den Umbau des Schulhauses II auf der Grundlage der bereits vorliegenden Entwurfsplanung sowie optional ggf. erforderlich werdende besondere Leistungen und die Grundleistungen der Leistungsphase 4-9 i.S.v. § 49 HOAI für den Außenbereich und optional ggf. erforderlich werdende besondere Leistungen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Mit der Leistungsphase 4 ist unmittelbar nach Auftragserteilung (voraussichtlich Mitte Februar 2018) zu beginnen; der Bauantrag ist bis 30.3.2018 einzureichen.
Die Stadt Grünsfeld plant, das Schulgelände, das mit 2 Schulgebäuden sowie einer Schulturnhalle bebaut ist, zum Bildungscampus Grünsfeld umzugestalten. Die Entwurfsplanung liegt bereits vor. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 4-9 i.S.v. § 34 HOAI der Objektplanung für den Anbau und Umbau des Schulhauses I und den Umbau des Schulhauses II auf der Grundlage der bereits vorliegenden Entwurfsplanung sowie optional ggf. erforderlich werdende besondere Leistungen und die Grundleistungen der Leistungsphase 4-9 i.S.v. § 49 HOAI für den Außenbereich und optional ggf. erforderlich werdende besondere Leistungen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Mit der Leistungsphase 4 ist unmittelbar nach Auftragserteilung (voraussichtlich Mitte Februar 2018) zu beginnen; der Bauantrag ist bis 30.3.2018 einzureichen.
Gesamtwert des Auftrags: 180 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-12 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Quelle: OJS 2018/S 031-068118 (2018-02-12)