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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vorlage der u.g. Referenzen für vergleichbare Dienstleistungen.
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ erbracht werden.
Das Formblatt 133/333b-LF ist Bestandteil der Teilnahmeunterlagen und direkt unter
http://www.evergabeonline.de abrufbar.
Folgende Angaben hat der Bewerber nicht zu machen:
Angaben gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (Studien- und Ausbildungsnachweise).
Darüber hinaus hat der Bewerber folgende Angaben zu Referenzen vergleichbarer Leistungen zu machen.
Es sind Referenzen für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 5 Jahren vorzulegen. – Wichtung 70 %.
Vergleichbare Dienstleistungen werden wie folgt definiert:
Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 für wasserbauliche Ingenieurbauwerke an Wasserstraßen, Bauvolumen ˃ 500 000 EUR, mit dem Schwerpunkt der Objektplanung und Tragwerksplanung gem. HOAI. Nur die zwei maßgeblichen Referenzen (eine Schleuse und eine zweifeldrige Wehranlage) fließen in die Bewertung ein.
Gewertet werden diese Referenzen mit der höchsten Punktzahl entsprechend folgender Kriterien:
(1)
3 Referenzpunkte: Bauvolumen ≥ 3 000 000 EUR;
2 Referenzpunkte: Bauvolumen ˂ 3 000 000 EUR und ≥1 000 000 EUR;
1 Referenzpunkt: Bauvolumen ˂ 1 000 000 EUR.
Faktor für die Art des Objekts:
Die Referenzen sollen vergleichbar mit den Anlagenteilen der Staustufe Steinhavel sein. Die Staustufe Steinhavel besteht maßgeblich aus einer Schleuse und einem Wehr.
Die Hauptplanungsleistungen der Referenzen beziehen sich auf ein Wehr und eine Schleuse. Es wird die Referenz Wehr mit dem Faktor 2 multipliziert, wenn es sich um ein zweifeldriges Wehr mit beweglichen Verschlüssen (Fallhöhe 1 m bis 3 m) handelt. Weiterhin wird die Referenz Schleuse mit dem Faktor 2 multipliziert, wenn es sich um eine Schleuse (Hubhöhe 1 m bis 3 m) handelt.
Andere Schleusen oder Wehre werden mit dem Faktor 0,5 bewertet.
(2)
Zusätzlich werden für folgende Kriterien Referenzpunkte vergeben:
1,75 Referenzpunkte: Bauüberwachung und Funktionskontrolle enthalten;
1 Referenzpunkt: Fischaufstiegsanlage im Auftrag enthalten;
0,5 Referenzpunkte: naturschutzfachliche Baubegleitung enthalten;
0,25 Referenzpunkt: Bootsschleppe enthalten;
0,25 Referenzpunkte: Zuwegung enthalten;
0,25 Referenzpunkte: Durchlassbauwerk enthalten.
Maximal erreichbar bei Wertung der zwei Referenzen mit der höchsten Referenzpunktzahl sind somit:
2 x (3 x 2,0 + 1,75 + 1,00 + 0,5 + 0,25 + 0,25 + 0,25) = 20 Referenzpunkte.
(3)
Die ermittelten Referenzpunkte werden wie folgt in Wertungspunkte (0-5) umgerechnet:
20 Referenzpunkte: 5 Wertungspunkte;
16 Referenzpunkte: 4 Wertungspunkte;
12 Referenzpunkte: 3 Wertungspunkte;
8 Referenzpunkte: 2 Wertungspunkte;
4 Referenzpunkte: 1 Wertungspunkt;
˂4 Referenzpunkte: 0 Wertungspunkte.
Zwischen 1 und 5 Wertungspunkten wird mit einer Nachkommastelle interpoliert.
Geforderte Mindeststandards:
Ist eine der geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen und der Bewerber wird nicht zu Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach VgV, GWB vorliegen. Diese sind:
a/ Erklärung entsprechend § 123 GWB (Punkt 4 des Formblatts 133/333b-L/F)
b/ Erklärung entsprechend § 124 GWB (Punkte 5.1 und 5.2 des Formblatts 133/333b-L/F)
c/ Nachweis Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 VgV (Punkt 6 des Formblatts 133/333b-L/F)