Gegenstand des Vorhabens ist die energetische Sanierung und Modernisierung des Gymnasiums „Hildebrand“ in Stendal. Der LK Stendal will über das Förderprogramm STARK III plus EFRE einen Fördermittelantrag für die Umsetzung dieser Investitionsmaßnahme stellen. Zur Unterstützung bei der Erstellung des Antrages u. Umsetzung der Anforderungen, Entwicklungsziele sowie Anforderungskriterien aus der öffentlichen Förderrichtlinie sind die Planungsleistungen gem. HOAI für Gebäude u. Innenräume(§§34), Tragwerk (§§49) u. technische Gebäudeausrüstung (§§53) ALG 1 bis 6, 8 zu erbringen. Die Bildungsstätte wird derzeit von ca. 460 Schülern besucht. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einzeldenkmal. Es besteht aus einem Hauptgebäude u. zwei Seitenflügeln. Bestandteil der Sanierung ist das vollständige Gebäude. Das Haus wurde im Jahr 1911 erbaut. Es handelt sich um einen mehrgeschossigen Putzbau. Weitestgehend bedarf das Objekt einer grundhaften Sanierung. Die energet. Maßnahmen haben Priorität.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 65.1065/17-VgV/2017
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vorhabens ist die energetische Sanierung und Modernisierung des Gymnasiums „Hildebrand“ in Stendal. Der LK Stendal will über das Förderprogramm STARK III plus EFRE einen Fördermittelantrag für die Umsetzung dieser Investitionsmaßnahme stellen. Zur Unterstützung bei der Erstellung des Antrages u. Umsetzung der Anforderungen, Entwicklungsziele sowie Anforderungskriterien aus der öffentlichen Förderrichtlinie sind die Planungsleistungen gem. HOAI für Gebäude u. Innenräume(§§34), Tragwerk (§§49) u. technische Gebäudeausrüstung (§§53) ALG 1 bis 6, 8 zu erbringen. Die Bildungsstätte wird derzeit von ca. 460 Schülern besucht. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einzeldenkmal. Es besteht aus einem Hauptgebäude u. zwei Seitenflügeln. Bestandteil der Sanierung ist das vollständige Gebäude. Das Haus wurde im Jahr 1911 erbaut. Es handelt sich um einen mehrgeschossigen Putzbau. Weitestgehend bedarf das Objekt einer grundhaften Sanierung. Die energet. Maßnahmen haben Priorität.
Gegenstand des Vorhabens ist die energetische Sanierung und Modernisierung des Gymnasiums „Hildebrand“ in Stendal. Der LK Stendal will über das Förderprogramm STARK III plus EFRE einen Fördermittelantrag für die Umsetzung dieser Investitionsmaßnahme stellen. Zur Unterstützung bei der Erstellung des Antrages u. Umsetzung der Anforderungen, Entwicklungsziele sowie Anforderungskriterien aus der öffentlichen Förderrichtlinie sind die Planungsleistungen gem. HOAI für Gebäude u. Innenräume(§§34), Tragwerk (§§49) u. technische Gebäudeausrüstung (§§53) ALG 1 bis 6, 8 zu erbringen. Die Bildungsstätte wird derzeit von ca. 460 Schülern besucht. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einzeldenkmal. Es besteht aus einem Hauptgebäude u. zwei Seitenflügeln. Bestandteil der Sanierung ist das vollständige Gebäude. Das Haus wurde im Jahr 1911 erbaut. Es handelt sich um einen mehrgeschossigen Putzbau. Weitestgehend bedarf das Objekt einer grundhaften Sanierung. Die energet. Maßnahmen haben Priorität.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Stendal
Postanschrift: Hospitalstr. 1-2
Postleitzahl: 39576
Postort: Hansestadt Stendal
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-stendal.de🌏
E-Mail: vergabestelle@landkreis-stendal.de📧
Telefon: +49 3931607947📞
Fax: +49 3931607948 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-02-27 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-04 📅
Datum des Beginns: 2017-08-01 📅
Datum des Endes: 2017-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 045-082568
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet. Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne von § 56 Abs. 2 VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausgeschlossen.
Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet. Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne von § 56 Abs. 2 VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 400 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1 Objektplanung Gebäude und Innenräume
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1- Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 33ff, HOAI, Leistungsphasen 2-9) für die energetische und allgemeine Sanierung des Gymnasiums Hildebrand in Stendal.
Die Leistungen werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Dabei sind sämtliche Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „STARK III PLUS EFRE“ zu erstellen. Optional ist vorgesehen, die Phasen 4 bis 9 zu beauftragen. Dies erfolgt erst nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
Die Leistungen werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Dabei sind sämtliche Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „STARK III PLUS EFRE“ zu erstellen. Optional ist vorgesehen, die Phasen 4 bis 9 zu beauftragen. Dies erfolgt erst nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 336496.57 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Optional ist vorgesehen, die Phasen 4 bis 9 zu beauftragen. Dies erfolgt erst nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht.
Optional ist vorgesehen, die Phasen 4 bis 9 zu beauftragen. Dies erfolgt erst nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise/optionale Beauftragung. Erste Stufe: Leistungsphase 2-3 und zweite Stufe: Leistungsphase 4-9. Die Beauftragung der zweiten Stufe erfolgt nach Erfordernis und in Abhängigkeit der Bereitstellung der noch zu beantragenden Fördermittel. Mit diesem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht. Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Es erfolgt eine stufenweise/optionale Beauftragung. Erste Stufe: Leistungsphase 2-3 und zweite Stufe: Leistungsphase 4-9. Die Beauftragung der zweiten Stufe erfolgt nach Erfordernis und in Abhängigkeit der Bereitstellung der noch zu beantragenden Fördermittel. Mit diesem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht. Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Stark III – EFRE (Europäische Fonds für regionale Entwicklung).
Zusätzliche Informationen:
Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet. Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne von § 56 Abs. 2 VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausgeschlossen.
Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet. Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne von § 56 Abs. 2 VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausgeschlossen.
Bezeichnung des Loses: Los 2 Fachplanung Tragwerk
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 – Fachplanung Tragwerk (§ 49 ff, HOAI, Leistungsphasen 2-6) für die energetische und allgemeine Sanierung des Gymnasiums Hildebrand in Stendal. Die Leistungen werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Dabei sind sämtliche Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „STARK III PLUS EFRE“ zu erstellen. Optional ist vorgesehen, die Phasen 4 bis 6 zu beauftragen. Dies erfolgt erst nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
Los 2 – Fachplanung Tragwerk (§ 49 ff, HOAI, Leistungsphasen 2-6) für die energetische und allgemeine Sanierung des Gymnasiums Hildebrand in Stendal. Die Leistungen werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Dabei sind sämtliche Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „STARK III PLUS EFRE“ zu erstellen. Optional ist vorgesehen, die Phasen 4 bis 6 zu beauftragen. Dies erfolgt erst nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 107549.87 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet. Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne von § 56 Abs 2 VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausgeschlossen.
Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet. Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne von § 56 Abs 2 VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausgeschlossen.
Bezeichnung des Loses: Los 3 Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3 – Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (§ 53 ff, HOAI 2013, Leistungsphasen 2-9, Anlagengruppen 1-3) für die energetische und allgemeine Sanierung des Gymnasiums Hildebrand in Stendal. Die Leistungen werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Dabei sind sämtliche Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „STARK III PLUS EFRE“ zu erstellen. Optional ist vorgesehen, die Phasen 4 bis 9 zu beauftragen. Dies erfolgt erst nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
Los 3 – Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (§ 53 ff, HOAI 2013, Leistungsphasen 2-9, Anlagengruppen 1-3) für die energetische und allgemeine Sanierung des Gymnasiums Hildebrand in Stendal. Die Leistungen werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Dabei sind sämtliche Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „STARK III PLUS EFRE“ zu erstellen. Optional ist vorgesehen, die Phasen 4 bis 9 zu beauftragen. Dies erfolgt erst nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 91113.15 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 4 Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Los 4 – Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (§ 53 ff, HOAI 2013, Leistungsphasen 2-9, Anlagengruppen 4-6, 8) und Erstellung eines Brandschutz- und Hausalarmkonzeptes für die energetische und allgemeine Sanierung des Gymnasiums Hildebrand in Stendal. Leistungen werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Dabei sind sämtliche Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „STARK III PLUS EFRE“ zu erstellen. Optional ist vorgesehen, die Phasen 4 bis 9 zu beauftragen. Dies erfolgt erst nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
Los 4 – Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (§ 53 ff, HOAI 2013, Leistungsphasen 2-9, Anlagengruppen 4-6, 8) und Erstellung eines Brandschutz- und Hausalarmkonzeptes für die energetische und allgemeine Sanierung des Gymnasiums Hildebrand in Stendal. Leistungen werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Dabei sind sämtliche Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „STARK III PLUS EFRE“ zu erstellen. Optional ist vorgesehen, die Phasen 4 bis 9 zu beauftragen. Dies erfolgt erst nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 125558.54 EUR 💰
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Stark III EFRE (Europäische Fonds für regionale Entwicklung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hildebrand Gymnasium Stendal, Mönchskirchhof 2c, 39576 Hansestadt Stendal.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachfolgende Kriterien beschreiben zwingend zu erfüllende Teilnahmevoraussetzungen, die jeder Bewerber erfüllen muss; Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen haben den Ausschluss zur Folge. Durch die Bewerber sind als Teilnahmevoraussetzung zwingend folgende wirksame Erklärungen/Nachweise abzugeben und einzureichen: – Auszug aus dem Berufsregister (für natürliche Personen) oder Geschäftsregister (für juristische Personen), Vertretungsbefugnisse/Vollmachten für in diesem Verfahren unterschriftsleistende Personen sind der Bewerbungsunterlage als Nachweis zwingend beizulegen – Auskünfte gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 VgV zu Personen (Namen und berufliche Befähigung) mit mindestens 3 Jahre Berufserfahrung, die für die Erbringung der Leistung(en) verantwortlich vorgesehen sind mit, einschließlich Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation unter Berücksichtigung des § 75 VgV: abgeschlossenes Studium in einer Fachrichtung, welche zur Bearbeitung des Leistungsbildes nach HOAI befähigt.- Eigenerklärung/en, dass weder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 1.) bis 10.) und Abs. 4 1.) bis 2. ) GWB noch mögliche fakultative Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 1.) bis 9.) GWB (im Bewerberbogen zu unterschreiben) vorliegen – Eigenerklärung/en zu Maßnahmen der Selbstreinigung nach § 125 Abs. 1 1.) bis 3.) GWB (falls erforderlich) – Angaben zur geforderten Berufshaftpflichtversicherung – Einhaltung der Bewerbungsfrist – Bewerbung ist rechtskräftig zu unterschreiben; Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. (Hinweis: nicht deutschsprachige Nachweise sind zwingend in Form einer beglaubigten Übersetzung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen).
Nachfolgende Kriterien beschreiben zwingend zu erfüllende Teilnahmevoraussetzungen, die jeder Bewerber erfüllen muss; Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen haben den Ausschluss zur Folge. Durch die Bewerber sind als Teilnahmevoraussetzung zwingend folgende wirksame Erklärungen/Nachweise abzugeben und einzureichen: – Auszug aus dem Berufsregister (für natürliche Personen) oder Geschäftsregister (für juristische Personen), Vertretungsbefugnisse/Vollmachten für in diesem Verfahren unterschriftsleistende Personen sind der Bewerbungsunterlage als Nachweis zwingend beizulegen – Auskünfte gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 VgV zu Personen (Namen und berufliche Befähigung) mit mindestens 3 Jahre Berufserfahrung, die für die Erbringung der Leistung(en) verantwortlich vorgesehen sind mit, einschließlich Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation unter Berücksichtigung des § 75 VgV: abgeschlossenes Studium in einer Fachrichtung, welche zur Bearbeitung des Leistungsbildes nach HOAI befähigt.- Eigenerklärung/en, dass weder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 1.) bis 10.) und Abs. 4 1.) bis 2. ) GWB noch mögliche fakultative Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 1.) bis 9.) GWB (im Bewerberbogen zu unterschreiben) vorliegen – Eigenerklärung/en zu Maßnahmen der Selbstreinigung nach § 125 Abs. 1 1.) bis 3.) GWB (falls erforderlich) – Angaben zur geforderten Berufshaftpflichtversicherung – Einhaltung der Bewerbungsfrist – Bewerbung ist rechtskräftig zu unterschreiben; Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. (Hinweis: nicht deutschsprachige Nachweise sind zwingend in Form einer beglaubigten Übersetzung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe vornehmen zu können: Nachfolgendes Auswahlkriterium erhält in der qualitativen Eignungswertung eine Gewichtung von 20 %. Es erfolgt eine Unterteilung in Unterkriterien; 1. Erklärungen/Nachweise der Gesamtumsätze in den letzten 3 Geschäftsjahren (2014-2016) gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (10 % Wichtung) – Mindestumsatz von 200 000 EUR netto pro Geschäftsjahr, jedes Geschäftsjahr wird einzeln gewertet; 2 Punkte/Jahr: mehr als 300 000 EUR; 1 Punkt/Jahr: 200 000 EUR bis 300.000 EUR; Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund (z. B. weniger als 3 Jahre Geschäftsdauer) den Nachweis nicht erbringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch geeignet erscheinende Belege nachweisen; 2. Erklärungen/Nachweise der jährlichen Umsätze für vergleichbarer Dienstleistungen im Bereich der jeweiligen Leistungsbilder (Lose) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2014-2016) (10 % Wichtung) – Mindestumsatz von 75 000 EUR netto pro Geschäftsjahr, jedes Geschäftsjahr wird einzeln gewertet; Vergleichbar sind Umbau und Sanierung bei Projekten wie Bildungsstätten, Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäude; 2 Punkte/Jahr: mehr als 150 000 EUR; 1 Punkt/Jahr: 75.000 EUR bis 150 000 EUR; Sofern für das Jahr 2016 noch keine Zahlen vorliegen sollten, so weist der Bewerber daraufhin und gibt anstelle die Jahre 2013 bis 2015 an. 3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, mit Nennung der Deckungssumme gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit einer Deckungssumme von 2 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden. Sollte im Moment eine geringere Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme erhöht wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe vornehmen zu können: Nachfolgendes Auswahlkriterium erhält in der qualitativen Eignungswertung eine Gewichtung von 20 %. Es erfolgt eine Unterteilung in Unterkriterien; 1. Erklärungen/Nachweise der Gesamtumsätze in den letzten 3 Geschäftsjahren (2014-2016) gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (10 % Wichtung) – Mindestumsatz von 200 000 EUR netto pro Geschäftsjahr, jedes Geschäftsjahr wird einzeln gewertet; 2 Punkte/Jahr: mehr als 300 000 EUR; 1 Punkt/Jahr: 200 000 EUR bis 300.000 EUR; Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund (z. B. weniger als 3 Jahre Geschäftsdauer) den Nachweis nicht erbringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch geeignet erscheinende Belege nachweisen; 2. Erklärungen/Nachweise der jährlichen Umsätze für vergleichbarer Dienstleistungen im Bereich der jeweiligen Leistungsbilder (Lose) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2014-2016) (10 % Wichtung) – Mindestumsatz von 75 000 EUR netto pro Geschäftsjahr, jedes Geschäftsjahr wird einzeln gewertet; Vergleichbar sind Umbau und Sanierung bei Projekten wie Bildungsstätten, Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäude; 2 Punkte/Jahr: mehr als 150 000 EUR; 1 Punkt/Jahr: 75.000 EUR bis 150 000 EUR; Sofern für das Jahr 2016 noch keine Zahlen vorliegen sollten, so weist der Bewerber daraufhin und gibt anstelle die Jahre 2013 bis 2015 an. 3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, mit Nennung der Deckungssumme gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit einer Deckungssumme von 2 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden. Sollte im Moment eine geringere Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme erhöht wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe vornehmen zu können: Nachfolgendes Auswahlkriterium erhält in der qualitativen Eignungswertung eine Gewichtung von 80 %. Es erfolgt eine Unterteilung in Unterkriterien; 1. Erklärungen/Nachweise zur Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (namentliche Benennung) (10 % Wichtung) – Mindeststandard: Projektleiter/ Stellvertreter mind.3 Jahre; Berufserfahrung Projektleiter/Stellvertreter wird einzeln gewertet; 2 Punkte: mehr als 5 Jahre; 1 Punkt: 3 bis 5 Jahre; 2. Erklärungen/Nachweise der Bürostruktur und zur Anzahl der Ingenieure des Unternehmens (5 % Wichtung) – Mindeststandard: Los 1- mind. 3 Ingenieure davon 1 Architekt und 1 bauvorlageberechtigter Ingenieur, Los 2 bis 4 – mind. 2 Ingenieure; Los 1: 1 Punkt: mehr als 3 Ingenieure; 1 Punkt: 1 Architekt; 1 Punkt: 1 bauvorl. Ingenieur; Los 2 bis 4: 1 Punkt: mehr als 2 Ingenieure; 3. Referenzen der in den letzten 5 Geschäftsjahren (2012-2016) erbrachten vergleichbaren Leistungen – max. 4 Stück (Los 1 35 % Wichtung; Los 2 bis 4 45 % Wichtung) – Mindeststandard: Los 1: 2 Referenzen aus dem Leistungsbild Objektplanung und Umbau/Sanierung aus dem Bereich Schulbau, mind. die LP 3 bis 8 bearbeitet, Baukosten mind. 700 000 EUR netto für die KG 300 + 400; Los 2: 2 Referenzen aus dem Leistungsbild Tragwerksplanung und Umbau/Sanierung aus dem Bereich Schulbau bzw. Kindertagesstätten, mind. die LP 3 bis 6 bearbeitet, Baukosten mind. 700 000 EUR netto für die KG 300 + 400; Los 3: 2 Referenzen aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 1 bis 3 und Umbau/Sanierung aus dem Bereich Schulbau bzw. Kindertagesstätten, mind. die LP 3 bis 8 bearbeitet, Baukosten von mind. 150 000 EUR netto für die Anlagengruppen ALG 1 bis 3, mind. eine Referenz alle o.g. Anlagengruppen bearbeitet; Los 4: 2 Referenzen aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 4 bis 8 und Umbau/Sanierung aus dem Bereich Schulbau bzw. Kindertagesstätten, mind. die LP 3 bis 8 bearbeitet, Baukosten von mind. 150 000 EUR netto für die Anlagengruppen ALG 4 bis 8, mind. eine Referenz alle o.g. Anlagengruppen bearbeitet; 3 Punkte: 4 Referenzen; 2 Punkte: 3 Referenzen, 1 Punkt: 2 Referenzen; 4. Allgemeine Referenzen in den letzten 10 Geschäftsjahren (2007 – 2016) – max. 3 Stück je Referenzgruppe, jede Gruppe wird einzeln gewertet – Referenzgruppen: a) Bearbeitung von Fördermittelvorhaben und b) Tätigkeit für öffentliche Auftraggeber, nur für Los 1: c) Umsetzung von Vorhaben im Bereich Denkmalschutz (Voll- bzw. Teilsanierung von Einzeldenkmalen), d) Umsetzung von brandschutztechnischen Maßnahmen und e) Umsetzung von Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung in Bestandsgebäuden – (Los 1 30 % Wichtung; Los 2 bis 4 20 % Wichtung) – Mindeststandard: Die Referenz wird gewertet, wenn alle abgefragten Punkte im Bewerbungsbogen erfüllt sind; 3 Punkte: 3 Referenzen; 2 Punkte: 2 Referenzen, 1 Punkt: 1 Referenzen, O Punkte: keine Referenz; Weiterhin sind vom Bewerber zu erbringen: 1. Erklärung zu der Technische Ausstattung des Büros gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 9. VgV; 2. Eigenerklärung zur Verfügbarkeit vor Ort (im Bewerberbogen zu unterschreiben) 3.) Nachweis über die Zertifizierung von Brandmeldeanlagen gemäß DIN 14675 (nur für Los 4).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe vornehmen zu können: Nachfolgendes Auswahlkriterium erhält in der qualitativen Eignungswertung eine Gewichtung von 80 %. Es erfolgt eine Unterteilung in Unterkriterien; 1. Erklärungen/Nachweise zur Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (namentliche Benennung) (10 % Wichtung) – Mindeststandard: Projektleiter/ Stellvertreter mind.3 Jahre; Berufserfahrung Projektleiter/Stellvertreter wird einzeln gewertet; 2 Punkte: mehr als 5 Jahre; 1 Punkt: 3 bis 5 Jahre; 2. Erklärungen/Nachweise der Bürostruktur und zur Anzahl der Ingenieure des Unternehmens (5 % Wichtung) – Mindeststandard: Los 1- mind. 3 Ingenieure davon 1 Architekt und 1 bauvorlageberechtigter Ingenieur, Los 2 bis 4 – mind. 2 Ingenieure; Los 1: 1 Punkt: mehr als 3 Ingenieure; 1 Punkt: 1 Architekt; 1 Punkt: 1 bauvorl. Ingenieur; Los 2 bis 4: 1 Punkt: mehr als 2 Ingenieure; 3. Referenzen der in den letzten 5 Geschäftsjahren (2012-2016) erbrachten vergleichbaren Leistungen – max. 4 Stück (Los 1 35 % Wichtung; Los 2 bis 4 45 % Wichtung) – Mindeststandard: Los 1: 2 Referenzen aus dem Leistungsbild Objektplanung und Umbau/Sanierung aus dem Bereich Schulbau, mind. die LP 3 bis 8 bearbeitet, Baukosten mind. 700 000 EUR netto für die KG 300 + 400; Los 2: 2 Referenzen aus dem Leistungsbild Tragwerksplanung und Umbau/Sanierung aus dem Bereich Schulbau bzw. Kindertagesstätten, mind. die LP 3 bis 6 bearbeitet, Baukosten mind. 700 000 EUR netto für die KG 300 + 400; Los 3: 2 Referenzen aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 1 bis 3 und Umbau/Sanierung aus dem Bereich Schulbau bzw. Kindertagesstätten, mind. die LP 3 bis 8 bearbeitet, Baukosten von mind. 150 000 EUR netto für die Anlagengruppen ALG 1 bis 3, mind. eine Referenz alle o.g. Anlagengruppen bearbeitet; Los 4: 2 Referenzen aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 4 bis 8 und Umbau/Sanierung aus dem Bereich Schulbau bzw. Kindertagesstätten, mind. die LP 3 bis 8 bearbeitet, Baukosten von mind. 150 000 EUR netto für die Anlagengruppen ALG 4 bis 8, mind. eine Referenz alle o.g. Anlagengruppen bearbeitet; 3 Punkte: 4 Referenzen; 2 Punkte: 3 Referenzen, 1 Punkt: 2 Referenzen; 4. Allgemeine Referenzen in den letzten 10 Geschäftsjahren (2007 – 2016) – max. 3 Stück je Referenzgruppe, jede Gruppe wird einzeln gewertet – Referenzgruppen: a) Bearbeitung von Fördermittelvorhaben und b) Tätigkeit für öffentliche Auftraggeber, nur für Los 1: c) Umsetzung von Vorhaben im Bereich Denkmalschutz (Voll- bzw. Teilsanierung von Einzeldenkmalen), d) Umsetzung von brandschutztechnischen Maßnahmen und e) Umsetzung von Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung in Bestandsgebäuden – (Los 1 30 % Wichtung; Los 2 bis 4 20 % Wichtung) – Mindeststandard: Die Referenz wird gewertet, wenn alle abgefragten Punkte im Bewerbungsbogen erfüllt sind; 3 Punkte: 3 Referenzen; 2 Punkte: 2 Referenzen, 1 Punkt: 1 Referenzen, O Punkte: keine Referenz; Weiterhin sind vom Bewerber zu erbringen: 1. Erklärung zu der Technische Ausstattung des Büros gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 9. VgV; 2. Eigenerklärung zur Verfügbarkeit vor Ort (im Bewerberbogen zu unterschreiben) 3.) Nachweis über die Zertifizierung von Brandmeldeanlagen gemäß DIN 14675 (nur für Los 4).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Siehe Punkt III 1.1).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer sind nicht zugelassen.
Unteraufträge bzw. die beabsichtigte Weitergabe von Auftragsteilen, der unter II.2.1 genannten Leistungen für Los 1 bis 4 sind nicht zugelassen.
Als Projektsprache während des gesamten Bauvorhabens gilt ausschließlich Deutsch in Wort und Schrift. Weitere Beschaffungsmerkmale werden mit der Versendung der Verdingungsunterlagen an die ausgewählten Bieter ausgereicht.
Verfahren
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Gewichtung der Kriterien gemäß den Punkten III.1.2 wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und Punkt III.1.3 technische und berufliche Leistungsfähigkeit, zusammen 100 % Gewichtung. Hinsichtlich der Kriterien erfolgt eine Unterteilung in Unterkriterien.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Gewichtung der Kriterien gemäß den Punkten III.1.2 wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und Punkt III.1.3 technische und berufliche Leistungsfähigkeit, zusammen 100 % Gewichtung. Hinsichtlich der Kriterien erfolgt eine Unterteilung in Unterkriterien.
Die erforderlichen Angaben gemäß den Punkten III.1.2 und Punkt III.1.3 sowie Formalitäten, welche zur Bewertung der Auswahlkriterien erfüllt werden, sind schriftlich abzugeben. Ein entsprechender Bewerbungsbogen ist unter oben genanntem Zugang/Adresse (I.3 Kommunikation) herunterzuladen und vollständig auszufüllen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die erforderlichen Angaben gemäß den Punkten III.1.2 und Punkt III.1.3 sowie Formalitäten, welche zur Bewertung der Auswahlkriterien erfüllt werden, sind schriftlich abzugeben. Ein entsprechender Bewerbungsbogen ist unter oben genanntem Zugang/Adresse (I.3 Kommunikation) herunterzuladen und vollständig auszufüllen.
Erfüllen Bewerber alle veröffentlichen Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 Abs 6 VgV durch Los vorzunehmen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen Bewerber alle veröffentlichen Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 Abs 6 VgV durch Los vorzunehmen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-04-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-21 📅
Die Teilnahmeanträge sind an den Landkreis Stendal Hochbauamt und Gebäudemanagement/Vergabestelle, Postanschrift: Hospitalstraße 1-2, 39576 Hansestadt Stendal zu senden und mit dem übermittelten Kennzettel zu versehen. Eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagenwerden nicht erstattet.
Die Teilnahmeanträge sind an den Landkreis Stendal Hochbauamt und Gebäudemanagement/Vergabestelle, Postanschrift: Hospitalstraße 1-2, 39576 Hansestadt Stendal zu senden und mit dem übermittelten Kennzettel zu versehen. Eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagenwerden nicht erstattet.
Rechtsbehelfshinweis: Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeiten nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Rechtsbehelfshinweis: Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeiten nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsauftrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Pkt. 4 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung an o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Vorraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Instbesondere sind die Fristenregelungen in 3 135 Abs. 2 GWB zur Geltungmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsauftrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Pkt. 4 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung an o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Vorraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Instbesondere sind die Fristenregelungen in 3 135 Abs. 2 GWB zur Geltungmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: OJS 2017/S 045-082568 (2017-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vorhabens ist die energetische Sanierung und Modernisierung des Gymnasiums „Hildebrand“ in Stendal. Der LK Stendal will über das Förderprogramm STARK III plus EFRE einen Fördermittelantrag für die Umsetzung dieser Investitionsmaßnahme stellen. Zur Unterstützung bei der Erstellung des Antrages u. Umsetzung der Anforderungen, Entwicklungsziele sowie Anforderungskriterien aus der öffentlichen Förderrichtlinie sind die Planungsleistungen gem. HOAI für Gebäude u. Innenräume(§§34), Tragwerk (§§49) u. technische Gebäudeausrüstung (§§53) ALG 1 bis 6, 8 zu erbringen. Die Bildungsstätte wird derzeit von ca. 460 Schülern besucht. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einzeldenkmal. Es besteht aus einem Hauptgebäude u. 2 Seitenflügeln. Bestandteil der Sanierung ist das vollständige Gebäude. Das Haus wurde im Jahr 1911 erbaut. Es handelt sich um einen mehrgeschossigen Putzbau. Weitestgehend bedarf das Objekt einer grundhaften Sanierung. Die energet. Maßnahmen haben Priorität.
Gegenstand des Vorhabens ist die energetische Sanierung und Modernisierung des Gymnasiums „Hildebrand“ in Stendal. Der LK Stendal will über das Förderprogramm STARK III plus EFRE einen Fördermittelantrag für die Umsetzung dieser Investitionsmaßnahme stellen. Zur Unterstützung bei der Erstellung des Antrages u. Umsetzung der Anforderungen, Entwicklungsziele sowie Anforderungskriterien aus der öffentlichen Förderrichtlinie sind die Planungsleistungen gem. HOAI für Gebäude u. Innenräume(§§34), Tragwerk (§§49) u. technische Gebäudeausrüstung (§§53) ALG 1 bis 6, 8 zu erbringen. Die Bildungsstätte wird derzeit von ca. 460 Schülern besucht. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einzeldenkmal. Es besteht aus einem Hauptgebäude u. 2 Seitenflügeln. Bestandteil der Sanierung ist das vollständige Gebäude. Das Haus wurde im Jahr 1911 erbaut. Es handelt sich um einen mehrgeschossigen Putzbau. Weitestgehend bedarf das Objekt einer grundhaften Sanierung. Die energet. Maßnahmen haben Priorität.
Gesamtwert des Auftrags: 698131.93 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 393160-7947📞
Fax: +49 393160-7948 📠
Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet. Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne von § 56 Abs 2 VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausgeschlossen.
Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet. Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne von § 56 Abs 2 VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Dabei sind sämtliche Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „Stark III Plus Efre“ zu erstellen. Optional ist vorgesehen, die Phasen 4 bis 9 zu beauftragen. Dies erfolgt erst nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
Die Leistungen werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Dabei sind sämtliche Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „Stark III Plus Efre“ zu erstellen. Optional ist vorgesehen, die Phasen 4 bis 9 zu beauftragen. Dies erfolgt erst nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
Los 2 – Fachplanung Tragwerk (§ 49 ff, HOAI, Leistungsphasen 2-6) für die energetische und allgemeine Sanierung des Gymnasiums Hildebrand in Stendal. Die Leistungen werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Dabei sind sämtliche Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm„Stark III Plus Efre“ zu erstellen. Optional ist vorgesehen, die Phasen 4 bis 6 zu beauftragen. Dies erfolgt erst nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
Los 2 – Fachplanung Tragwerk (§ 49 ff, HOAI, Leistungsphasen 2-6) für die energetische und allgemeine Sanierung des Gymnasiums Hildebrand in Stendal. Die Leistungen werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Dabei sind sämtliche Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm„Stark III Plus Efre“ zu erstellen. Optional ist vorgesehen, die Phasen 4 bis 6 zu beauftragen. Dies erfolgt erst nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
Los 3 – Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (§ 53 ff, HOAI 2013, Leistungsphasen 2-9, Anlagengruppen 1-3) für die energetische und allgemeine Sanierung des Gymnasiums Hildebrand in Stendal. Die Leistungen werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Dabei sind sämtliche Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „Stark III Plus Efre“ zu erstellen. Optional ist vorgesehen, die Phasen 4 bis 9 zu beauftragen. Dies erfolgt erst nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
Los 3 – Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (§ 53 ff, HOAI 2013, Leistungsphasen 2-9, Anlagengruppen 1-3) für die energetische und allgemeine Sanierung des Gymnasiums Hildebrand in Stendal. Die Leistungen werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Dabei sind sämtliche Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „Stark III Plus Efre“ zu erstellen. Optional ist vorgesehen, die Phasen 4 bis 9 zu beauftragen. Dies erfolgt erst nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
Los 4 – Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (§ 53 ff, HOAI 2013, Leistungsphasen 2-9, Anlagengruppen 4-6, 8) und Erstellung eines Brandschutz- und Hausalarmkonzeptes für die energetische und allgemeine Sanierung des Gymnasiums Hildebrand in Stendal. Leistungen werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Dabei sind sämtliche Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „Stark III Plus Efre“ zu erstellen. Optional ist vorgesehen, die Phasen 4 bis 9 zu beauftragen. Dies erfolgt erst nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
Los 4 – Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (§ 53 ff, HOAI 2013, Leistungsphasen 2-9, Anlagengruppen 4-6, 8) und Erstellung eines Brandschutz- und Hausalarmkonzeptes für die energetische und allgemeine Sanierung des Gymnasiums Hildebrand in Stendal. Leistungen werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Dabei sind sämtliche Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „Stark III Plus Efre“ zu erstellen. Optional ist vorgesehen, die Phasen 4 bis 9 zu beauftragen. Dies erfolgt erst nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.