1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO 2016.
2.) Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb. Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.4) und II.2.4) grob beschrieben.
3.) Unter
www.hamburg-port-authority.de ist im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungen/Teilnahmewettbewerbe“ ein Bewerbungsformblatt für diesen Teilnahmewettbewerb abzurufen. Dieses Formblatt beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Das ausgefüllte Bewerbungsformblatt ist mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben. Die Nicht-Vorlage des Bewerbungsformblatts zum Eröffnungstermin des Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt.
4.) Die Teilnahmeanträge sind als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Es sind nur Teilnahmeanträge zur Eröffnung zugelassen, die dem Verhandlungsleiter bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegen. Teilnahmeanträge, die nachweislich vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber zugegangen waren, aber bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist aus vom Bieter nicht zu vertretenden Gründen dem Verhandlungsleiter nicht vorgelegen haben, werden wie ein rechtzeitig eingegangener Teilnahmeantrag behandelt. Die Umstände hat der Bewerber unaufgefordert und unverzüglich darzulegen und nachzuweisen.
5.) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft zu begründen. Das Bewerbungsformblatt ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben, nicht jedoch für Nachunternehmer. Weitere Angaben, s. Kapitel 7 im Bewerbungsformblatt.
6.) Nachunternehmer, siehe Kapitel 8 im Bewerbungsformblatt.
7.) Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.1) vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen gem. Pkt. III.1) kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden.
8.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich mit Angabe der unter Pkt. II.1.1) genannten Referenznummer per Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Hamburg Port Authority AöR
Brooktorkai 1
Zentraler Einkauf
20457 Hamburg
Fax: +49 40 42847-2612
E-Mail:
ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist bis sechs Kalendertage vor Eingang der Teilnahmeanträge erteilt.
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind ausschließlich unterwww.hamburg-port-authority.de (s. Pfad unter 3.)) veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
9.) Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.1) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen und ein ausgefülltes und rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformblatt inkl. aller verlangten Unterlagen einreichen. Die am besten geeigneten Bewerber (max. 5) erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.
Bewertungskriterien gem. Ziff. „II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden“ dieser Bekanntmachung und Kapitel 6.3 und 9 des Bewerbungsformblattes.