Planungsleistungen für das Vorhaben „Bau einer Nationalparkpromenade und einer Dünenlandschaft West“

Wirtschaftsbetriebe der Stadt Norden GmbH

Norden-Norddeich ist ein bedeutendes Nordseeheilbad an der Niedersächsischen Nordseeküste mit ca. 1,8 Mio. Übernachtungen p.a. Um die touristische Infrastruktur den gewachsenen Anforderungen durch die Zunahme der Übernachtungszahlen aber auch den erhöhten Anforderungen der Gäste an ihren Urlaubsort anzupassen, sind umfangreiche Maßnahmen im Küstenbereich erforderlich.
Zur grundsätzlichen Klärung der Entwicklungsmaßnahmen und zur Vorklärung der Finanzierbarkeit wurde 2015 der Masterplan Wasserkante Nordseeheilbad Norden- Norddeich entwickelt, beraten und 2016 vom Rat der Stadt Norden beschlossen. (Ein Link, um den Masterplan abzurufen, ist in Teil A der Ausschreibungsunterlagen enthalten.)
Ihm liegen umfangreiche Konzeptfindungen und Ideensammlungen zugrunde. Basierend auf einer Bestandsanalyse werden im Masterplan zwei wesentliche Erlebnisräume definiert, nämlich
— Hafen und
— Strand.
Für beide Erlebnisräume wurden an Hand von Variantenuntersuchungen und -vergleichen Ideen und darauf aufbauend bevorzugte Konzepte entwickelt, die entsprechend visualisiert wurden. Im Ergebnis der Konzeptentwicklung wurden im Masterplan Bauabschnitte festgelegt, nämlich
— Hafen
— Lagune
— Zentrum/Sonnenterrasse
— Sandstrand
— Deich Ost
— Deich Mitte
— Deich West
Auf der Grundlage des Masterplans wurde eine Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2, Objekt- und Fachplanungen) für die Abschnitte Deich, Lagune und Zentrum erbracht. Die Vorplanung für den Abschnitt Deich ist in als Anlage Betandteil der abzurufenden Ausschreibungsunterlagen.
Der Rat der Stadt Norden hat nunmehr mit Beschluss vom 28.2.2017 als ersten voraussichtlichen Realisierungsabschnitt die sogenannte Nationalparkpromenade mit der Dünenlandschaft West und dem Sandstrand beschlossen.
Die Vergabestelle beabsichtigt die Einholung von Fördermitteln. Dabei sollen die Förderprogramme „Aufwertung des niedersächsischen Natur- und Kulturerbes sowie Sicherung der biologischen Vielfalt (Landschaftswerte)“ und „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen“ in Anspruch genommen werden. Eine Antragstellung ist allerdings erst nach Abschluss der Entwurfsplanung möglich
Die Nationalparkpromenade westlich des Haus des Gastes umfasst einen Teilabschnitt des Landesschutzdeichs, sie verläuft dann entlang der Nordsee und trifft am Haus des Gastes wieder auf den Deich.
Im Zusammenhang mit der Promenade sind die Uferdeckwerke zu erneuern. Treppen im Deckwerk sollen den Zugang der Badegäste zum Wasser ermöglichen.
Die Nationalparkpromenade umschließt den Sandstrand mit der Düne. Die Düne ist als geschütztes Biotop zu erhalten. Zwischen der Düne und einer Dünenerweiterung soll ein Dünensteg mit Aufenthaltsplattformen und Informationspunkten über den Nationalpark Wattenmeer entstehen.
Der von der Promenade umschlossene Sandstrand soll eine zeitgemäße Ausstattung mit Spielangeboten und mobilen Sanitäreinrichtungen erhalten. Die Promenade und der Dünensteg werden beleuchtet. Eine Stromversorgung für die Strandeinrichtungen ist zu planen.
Das gesamte Planungsgebiet liegt im Deichvorland und wird regelmäßig von schweren Sturmfluten überschwemmt.
Im Zusammenhang mit den zu vergebenden Objekt- und Fachplanungen strebt die Vergabestelle eine vollständige Generalplanung unter Federführung des Freianlagenplaners an. Die Generalplanung soll dabei stufenweise vergeben werden. Zunächst werden auf der ersten Stufe die Leistungsphasen 1 bis 3 der diversen Objekt- und Fachplanungen vergeben, soweit nicht bereits erbracht. In einer oder mehreren weiteren Stufen können dann die die Leistungsphasen 4 bis 9 (bei der Tragwerkplanung 4 bis 6) der diversen Objekt- und Fachplanungen vergeben werden. Die Vergabe einer oder mehrere weiter Stufen steht im freien Ermessen der Vergabestelle; sie ist insbesondere von der Gewährung der Fördermittel abhängig.
Im Einzelnen soll die Generalplanung folgende Objekt- und Fachplanungen (stufenweise) beinhalten:
— Für Promenade, Deichwege, Dünen, Ausstattung: Freianlage gem. § 39 HOAI analog, Honorarzone IV, Leistungsphasen 1 bis 9; für die Deichwege sind die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 im Rahmen der vorliegenden Vorplanung bereits erbracht; zusätzlich die im Vertragsentwurf (Teil D) angeführten Besonderen Leistungen.
— Für das Uferdeckwerk: Ingenieurbauwerk gem. § 43 HOAI, Honorarzone III, Leistungsphasen 1 bis 9.
— Für den Dünensteg: Ingenieurbauwerk gem. § 43 HOAI, Honorarzone III, Leistungsphase 1 bis 9 und Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI, Honorarzone III, Leistungsphasen 1 bis 6, Honorarzone III.
— Für Wasser- und Abwasser: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 gem. § 55 HOAI, Honorarzone II, Leistungsphasen 1 bis 9.
— Für Beleuchtung: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 gem. § 55 HOAI, Honorarzone II, Leistungsphasen 3 bis 9 (Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 im Rahmen der vorliegenden Vorplanung bereits erbracht).
Eine Baugrunderkundung ist nicht Gegenstand der Generalplanung; sie wird von der Vergabestelle gesondert beauftragt werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-27.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-27 Auftragsbekanntmachung