Text
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, LP. 3 – 9;
— Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, LP. 3 – 6;
— besondere Leistung zur LP. 8, § 43 HOAI, Anlage 12.1 – örtliche Bauüberwachung;
— besondere Leistung zur LP. 8, § 51 HOAI, Anlage 14.1 – ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung desTragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen;
— Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung, § 55 HOAI, Anlagengruppen 4 und 6, LP. 1 – 9;
— baugestalterische Beratungsleistungen (Erläuterung siehe Abschnitt VII – weitere zusätzliche Informationen).
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweisezu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. ImLeistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zursachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.