In unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof entstehen ca. 220 bis 250 Wohneinheiten in der Aalener Innenstadt. Dieses sogenannte „Stadtoval“ wie auch die gesamte östliche Kernstadt Aalens muss direkt durch eine Fußgängerbrücke über die Gleise an die Innenstadt angebunden werden. Die LPH 1 + 2 der Objektplanung Ingenieurbauwerk und der Tragwerksplanung für diese Fußgängerbrücke wurden mittels Auswahl durch eine Mehrfachbeauftragung an Werner Sobek Design in Stuttgart vergeben. Das Ergebnis der Vorplanung durch Werner Sobek Design bildet die zwingende Grundlage für die weitere Planung. Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem Teilnahmeantrag zu entnehmen. Terminlicher Meilenstein: Fertigstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis August 2018.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
In unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof entstehen ca. 220 bis 250 Wohneinheiten in der Aalener Innenstadt. Dieses sogenannte „Stadtoval“ wie auch die gesamte östliche Kernstadt Aalens muss direkt durch eine Fußgängerbrücke über die Gleise an die Innenstadt angebunden werden. Die LPH 1 + 2 der Objektplanung Ingenieurbauwerk und der Tragwerksplanung für diese Fußgängerbrücke wurden mittels Auswahl durch eine Mehrfachbeauftragung an Werner Sobek Design in Stuttgart vergeben. Das Ergebnis der Vorplanung durch Werner Sobek Design bildet die zwingende Grundlage für die weitere Planung.
Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem Teilnahmeantrag zu entnehmen.
Terminlicher Meilenstein: Fertigstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis August 2018.
In unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof entstehen ca. 220 bis 250 Wohneinheiten in der Aalener Innenstadt. Dieses sogenannte „Stadtoval“ wie auch die gesamte östliche Kernstadt Aalens muss direkt durch eine Fußgängerbrücke über die Gleise an die Innenstadt angebunden werden. Die LPH 1 + 2 der Objektplanung Ingenieurbauwerk und der Tragwerksplanung für diese Fußgängerbrücke wurden mittels Auswahl durch eine Mehrfachbeauftragung an Werner Sobek Design in Stuttgart vergeben. Das Ergebnis der Vorplanung durch Werner Sobek Design bildet die zwingende Grundlage für die weitere Planung.
Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem Teilnahmeantrag zu entnehmen.
Terminlicher Meilenstein: Fertigstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis August 2018.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Aalen
Postanschrift: Markplatz 30
Postleitzahl: 73430
Postort: Aalen
Kontakt
Internetadresse: http://www.aalen.de🌏
E-Mail: tiefbauamt@aalen.de📧
Telefon: +49 736152-1304📞
Fax: +49 736152-1903 📠
URL der Dokumente: http://www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-27 📅
Datum des Beginns: 2018-01-15 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 142-292376
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungen sind in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht als Adressaufkleber.
Für die Bewerbung wurde ein Excel-Bewerbungsbogen erarbeitet, der ausschließlich über folgenden Link erhältlich ist:
http://www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich auf dieser Seite. Alle Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Der Excel-Bewerbungsbogen wird nicht per Mail versendet.
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen / Rückfragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) bezeichnete genannte Kontaktstelle Kommunikation zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bei Punktgleichheit werden die Verhandlungsteilnehmer ausgelost.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmeraus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich auf dieser Seite. Alle Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Der Excel-Bewerbungsbogen wird nicht per Mail versendet.
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen / Rückfragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) bezeichnete genannte Kontaktstelle Kommunikation zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bei Punktgleichheit werden die Verhandlungsteilnehmer ausgelost.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmeraus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof entstehen ca. 220 bis 250 Wohneinheiten in der Aalener Innenstadt. Dieses sogenannte „Stadtoval“ wie auch die gesamte östliche Kernstadt Aalens muss direkt durch eine Fußgängerbrücke über die Gleise an die Innenstadt angebunden werden. Die LPH 1 + 2 der Objektplanung Ingenieurbauwerk und der Tragwerksplanung für diese Fußgängerbrücke wurden mittels Auswahl durch eine Mehrfachbeauftragung an Werner Sobek Design in Stuttgart vergeben. Das Ergebnis der Vorplanung durch Werner Sobek Design bildet die zwingende Grundlage für die weitere Planung.
In unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof entstehen ca. 220 bis 250 Wohneinheiten in der Aalener Innenstadt. Dieses sogenannte „Stadtoval“ wie auch die gesamte östliche Kernstadt Aalens muss direkt durch eine Fußgängerbrücke über die Gleise an die Innenstadt angebunden werden. Die LPH 1 + 2 der Objektplanung Ingenieurbauwerk und der Tragwerksplanung für diese Fußgängerbrücke wurden mittels Auswahl durch eine Mehrfachbeauftragung an Werner Sobek Design in Stuttgart vergeben. Das Ergebnis der Vorplanung durch Werner Sobek Design bildet die zwingende Grundlage für die weitere Planung.
Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem Teilnahmeantrag zu entnehmen.
Terminlicher Meilenstein: Fertigstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis August 2018.
— besondere Leistung zur LP 8, § 51 HOAI, Anlage 14.1 – ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen;
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Beschreibung der Optionen:
Im Bedarfsfall Beauftragung weiterer Leistungsphasen (Grundleistungen) nach HOAI sowie im Bedarfsfall Beauftragung ausgewählter besonderer Leistungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 73430 Aalen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, bei ausländischen Bewerbern / Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes; bei Einzelunternehmen Benennung des Geschäftsführers; bei Kammerzugehörigkeit den Nachweis der Mitgliedschaft vorlegen. Nachweis darf nicht älter als 3 Monate ab dem Abgabedatum sein (Ausschlusskriterium).
A) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, bei ausländischen Bewerbern / Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes; bei Einzelunternehmen Benennung des Geschäftsführers; bei Kammerzugehörigkeit den Nachweis der Mitgliedschaft vorlegen. Nachweis darf nicht älter als 3 Monate ab dem Abgabedatum sein (Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
B) § 45 Abs. 1 Nr. 3 GWB je Los: Berufshaftpflichtversicherung mit 5 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 5 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden (Ausschlusskriterium) mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, die die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
B) § 45 Abs. 1 Nr. 3 GWB je Los: Berufshaftpflichtversicherung mit 5 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 5 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden (Ausschlusskriterium) mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, die die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden;
C) § 47 VgV je Los: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
D) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);
E) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
F.1) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 2 Referenzobjekte je Fachbereich mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen, Fertigstellung/Inbetriebnahme nach dem 31.12.2007 mit Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit sowie Projektmerkmalen;
F.1) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 2 Referenzobjekte je Fachbereich mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen, Fertigstellung/Inbetriebnahme nach dem 31.12.2007 mit Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit sowie Projektmerkmalen;
F.2) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 2 Wettbewerbserfolge nach dem 31.12.2007 mit Nachweis (z. B. Kopie Urkunde);
F.3) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 2 Preise / Auszeichnungen für realisierte Projekte nach dem 31.12.2007 mit Nachweis (z. B. Kopie Urkunde);
G) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
H) § 73 Abs. 3 VgV je Los: Eigenerklärung, dass die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängigvon Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium);
I.) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Rechtsform der Bietergemeinschaft: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Im Auftragsfall: [Gesellschaft bürgerlichen Rechts] mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen (Ausschlusskriterium).
I.) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Rechtsform der Bietergemeinschaft: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Im Auftragsfall: [Gesellschaft bürgerlichen Rechts] mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen (Ausschlusskriterium).
J.) Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet, der unter der im Punkt I.3) – Kommunikationgenannten Stelle heruntergeladen werden kann. Dieser ist für die Bewerbung zwingendzu verwenden. Liegen die Bewerbungsunterlagen zur Abgabefrist nicht in dieser Form vor, führt dies zum unmittelbaren Ausschluss der Bewerbung.
J.) Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet, der unter der im Punkt I.3) – Kommunikationgenannten Stelle heruntergeladen werden kann. Dieser ist für die Bewerbung zwingendzu verwenden. Liegen die Bewerbungsunterlagen zur Abgabefrist nicht in dieser Form vor, führt dies zum unmittelbaren Ausschluss der Bewerbung.
Die Excel-Datei ist auf einem geeigneten Datenträger + mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Ein Wirtschaftsteilnehmer ist für die Verhandlungsgespräche bereits ausgewählt worden: Werner Sobek Design, Stuttgart
1.) Fachliche Eignung Unternehmen – Objektplanung Ingenieurbauwerke: 300 Punkte;
2.) Fachliche Eignung Unternehmen – Fachplanung Tragwerksplanung: 300 Punkte;
3.) Fachliche Eignung Unternehmen – Wettbewerbserfolge: 50 Punkte;
4.) Fachliche Eignung Unternehmen – Preise und Auszeichnungen: 50 Punkte.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-09-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich auf dieser Seite. Alle Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Der Excel-Bewerbungsbogen wird nicht per Mail versendet.
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich auf dieser Seite. Alle Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Der Excel-Bewerbungsbogen wird nicht per Mail versendet.
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen / Rückfragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) bezeichnete genannte Kontaktstelle Kommunikation zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bei Punktgleichheit werden die Verhandlungsteilnehmer ausgelost.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmeraus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmeraus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, so lange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Dies gilt nicht für Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden. Bei diesen reicht es aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Dies gilt nicht für Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden. Bei diesen reicht es aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 142-292376 (2017-07-21)
Ergänzende Angaben (2017-08-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die Stadt Aalen legt größten Wert auf eine hochwertige bauliche Gestaltung des Bauwerks, da dieses das verbindende Element sowie die ästhetische Ergänzung des umgebenden Stadtraums darstellen soll. Es ist daher eine baugestalterische Planungsbegleitung durch einen Architekten oder einen in der Baugestaltung von Ingenieurbauwerken sehr erfahrenen Planer notwendig. Der Vergabestelle ist es aber zum Zeitpunkt der Auschreibung nicht möglich den Leistungsumfang für diese Beratungsleistung abzuschätzen bzw. einzugrenzen. Es ist daher vorgesehen, dass der erfolgreiche Bieter nach Zuschlagserteilung einen entsprechenden Architekten oder einen in der Baugestaltung von Ingenieurbauwerken sehr erfahrenen Planer vorschlägt und dieser in Abstimmung und Einvernehmen der Stadt Aalen mit der besonderen Leistung „baubegleitende Beratungsleistung“ im Gesamtpaket der Generalplanungsleistungen beauftragt wird.
Die Stadt Aalen legt größten Wert auf eine hochwertige bauliche Gestaltung des Bauwerks, da dieses das verbindende Element sowie die ästhetische Ergänzung des umgebenden Stadtraums darstellen soll. Es ist daher eine baugestalterische Planungsbegleitung durch einen Architekten oder einen in der Baugestaltung von Ingenieurbauwerken sehr erfahrenen Planer notwendig. Der Vergabestelle ist es aber zum Zeitpunkt der Auschreibung nicht möglich den Leistungsumfang für diese Beratungsleistung abzuschätzen bzw. einzugrenzen. Es ist daher vorgesehen, dass der erfolgreiche Bieter nach Zuschlagserteilung einen entsprechenden Architekten oder einen in der Baugestaltung von Ingenieurbauwerken sehr erfahrenen Planer vorschlägt und dieser in Abstimmung und Einvernehmen der Stadt Aalen mit der besonderen Leistung „baubegleitende Beratungsleistung“ im Gesamtpaket der Generalplanungsleistungen beauftragt wird.
Quelle: OJS 2017/S 148-307133 (2017-08-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof entstehen ca. 220 bis 250 Wohneinheiten in der Aalener Innenstadt Dieses sogenannte „Stadtoval“ wie auch die gesamte östliche Kernstadt Aalens muss direkt durch eine Fußgängerbrücke über die Gleise an die Innenstadt angebunden werden. Die LPH 1 + 2 der Objektplanung Ingenieurbauwerk und der Tragwerksplanung für diese Fußgängerbrücke wurden mittels Auswahl durch eine Mehrfachbeauftragung an Werner Sobek Design in Stuttgart vergeben. Das Ergebnis der Vorplanung durch Werner Sobek Design bildet die zwingende Grundlage für die weitere Planung.
Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem Teilnahmeantrag zu entnehmen.
Terminlicher Meilenstein: Fertigstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis August 2018
In unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof entstehen ca. 220 bis 250 Wohneinheiten in der Aalener Innenstadt Dieses sogenannte „Stadtoval“ wie auch die gesamte östliche Kernstadt Aalens muss direkt durch eine Fußgängerbrücke über die Gleise an die Innenstadt angebunden werden. Die LPH 1 + 2 der Objektplanung Ingenieurbauwerk und der Tragwerksplanung für diese Fußgängerbrücke wurden mittels Auswahl durch eine Mehrfachbeauftragung an Werner Sobek Design in Stuttgart vergeben. Das Ergebnis der Vorplanung durch Werner Sobek Design bildet die zwingende Grundlage für die weitere Planung.
Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem Teilnahmeantrag zu entnehmen.
Terminlicher Meilenstein: Fertigstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis August 2018
Gesamtwert des Auftrags: 498 928 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Bewerbungen sind in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht als Adressaufkleber.
Für die Bewerbung wurde ein Excel-Bewerbungsbogen erarbeitet, der ausschließlich über folgenden Link erhältlich ist:
http://www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich auf dieser Seite. Alle Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Der Excel-Bewerbungsbogen wird nicht per Mail versendet.
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebene Bewerbungsunterlagen.Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen / Rückfragen ausschließlich per E-Mail an die unterI.3) bezeichnete genannte Kontaktstelle Kommunikation zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bei Punktgleichheit werden die Verhandlungsteilnehmer ausgelost.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmeraus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich auf dieser Seite. Alle Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Der Excel-Bewerbungsbogen wird nicht per Mail versendet.
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebene Bewerbungsunterlagen.Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen / Rückfragen ausschließlich per E-Mail an die unterI.3) bezeichnete genannte Kontaktstelle Kommunikation zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bei Punktgleichheit werden die Verhandlungsteilnehmer ausgelost.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmeraus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof entstehen ca. 220 bis 250 Wohneinheiten in der Aalener Innenstadt Dieses sogenannte „Stadtoval“ wie auch die gesamte östliche Kernstadt Aalens muss direkt durch eine Fußgängerbrücke über die Gleise an die Innenstadt angebunden werden. Die LPH 1 + 2 der Objektplanung Ingenieurbauwerk und der Tragwerksplanung für diese Fußgängerbrücke wurden mittels Auswahl durch eine Mehrfachbeauftragung an Werner Sobek Design in Stuttgart vergeben. Das Ergebnis der Vorplanung durch Werner Sobek Design bildet die zwingende Grundlage für die weitere Planung.
In unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof entstehen ca. 220 bis 250 Wohneinheiten in der Aalener Innenstadt Dieses sogenannte „Stadtoval“ wie auch die gesamte östliche Kernstadt Aalens muss direkt durch eine Fußgängerbrücke über die Gleise an die Innenstadt angebunden werden. Die LPH 1 + 2 der Objektplanung Ingenieurbauwerk und der Tragwerksplanung für diese Fußgängerbrücke wurden mittels Auswahl durch eine Mehrfachbeauftragung an Werner Sobek Design in Stuttgart vergeben. Das Ergebnis der Vorplanung durch Werner Sobek Design bildet die zwingende Grundlage für die weitere Planung.
Terminlicher Meilenstein: Fertigstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis August 2018
— besondere Leistung zur LP 8, § 51 HOAI, Anlage 14.1 – ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-06 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebene Bewerbungsunterlagen.Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebene Bewerbungsunterlagen.Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen / Rückfragen ausschließlich per E-Mail an die unterI.3) bezeichnete genannte Kontaktstelle Kommunikation zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht.