Beschreibung der Beschaffung
II.2.4.1) Leistungsumfang
Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen u. Stufen:
Pos. 1) Ing.-Bauwerke
Pos. 1.1) Grundleistungen nach § 43 HOAI für die Geländeterrassierung
Pos. 1.1.1) LP 1 bis 4
Pos. 1.1.2) Optional LP 5 bis 9
Pos. 1.2) Grundleistungen nach § 43 HOAI für die Wasserversorgung
Pos. 1.2.1) LP 1 bis 4
Pos. 1.2.2) Optional LP 5 bis 9
Pos. 1.3) Grundleistungen nach § 43 HOAI für die Abwasserentsorgung
Pos. 1.3.1) LP 1 bis 4
Pos. 1.3.2) Optional LP 5 bis 9
Pos. 1.4) Grundleistungen nach § 43 HOAI für die Transportleitungen Gas
Pos. 1.4.1) LP 1 bis 4
Pos. 1.4.2) Optional LP 5 bis 9
Pos. 1.5) Besond. Leistungen IBW
Pos. 1.5.1) Optional Besond. Leistungen aus dem Leistungsbild für Ing.-BW für die Örtl. Bauüberwachung nach Anl. 12.1, HOAI
Pos. 2) Verkehrsanlagen
Pos. 2.1) Grundleistungen nach § 47 HOAI
Pos. 2.1.1) LP 1 bis 4
Pos. 2.1.2) Optional LP 5 bis 9
Pos. 2.2) Besond. Leistungen VA
Pos. 2.2.1) Optional Besond. Leistungen aus dem Leistungsbild für Verkehrsanlagen für die Örtl. Bauüberwachung nach Anl. 13.1, HOAI
Pos. 3) Technische Ausrüstung für Verkehrsanlagen
Pos. 3.1) Grundleistungen nach § 55 HOAI für Trafo-Stationen
Pos. 3.1.1) LP 1 bis 4
Pos. 3.1.2) Optional LP 5 bis 9
Pos. 3.1) Grundleistungen nach § 55 HOAI für Straßenbeleuchtung
Pos. 3.1.1) LP 1 bis 4
Pos. 3.1.2) Optional LP 5 bis 9
Pos. 4) Weitere Leistungen
Pos. 4.1) Leistungen für Versorgung Elektrizität
Pos. 4.1.1) Leistungen parallel zu LP 1 bis 4 vorsteh. Gewerke
Pos. 4.1.2) Optional Leistungen parallel zu LP 5 bis 9
Pos. 4.2) Leistungen Versorgung Telekommunikation
Pos. 4.2.1) Leistungen parallel zu LP 1 bis 4 vorsteh. Gewerke
Pos. 4.2.2) Optional Leistungen parallel zu LP 5 bis 9
Die Leistungen sollen in folg. Stufen beauftragt werden (stufenw. Beauftragung):
Stufe I: Grundleistungen / LP 1 bis 4 (Pos. 1.1.1, 1.2.1, 1.3.1, 1.4.1, 2.1.1, 3.1.1, 4.1.1, 4.2.1)
Stufe II: Optionale weitere Leistungen gemäß Auflistung oben
II.2.4.2) Termine
Für den Auftrag gelten folg. terminl. Rahmenvorgaben:
a) Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens (vsl. Vertragsbeginn 02.05.2018).
b) Baubeginn 2020.
c) Erbringung der weiteren Leistungen entsprechend der Gebietsentwicklung.
Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z.B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Ausführungsphase im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.
II.2.4.3) Abstimmung
Einzelheiten bzgl. der Abwicklung der einzelnen Maßnahmen sind nach Leistungsbeginn mit dem AG abzustimmen.
Mögliche Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs und benachbarter Bereiche sind zu minimieren. Hierzu sind vom Planer während der Ausführungsplanung ggf. Anforderungen an Provisorien zu definieren, erforderliche Maßnahmen zu planen und mit dem AG abzustimmen.
II.2.4.4) Auftragswert
Der Auftragswert (bei Beauftragung aller Positionen, inkl. der Optionen) wird mit ca. 800.000,00 EUR angenommen.