Es werden Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1-5 der Technischen Gebäudeausrüstung für den Neubau der kath. Kindertagesstätte St. Josef in Spiesen vergeben. Die Kita soll auf einer Fläche in zentraler Innenortslage neu errichtet werden, auf der derzeit noch die bestehende Kita sowie weitere Gebäude vorhanden sind. Diese werden vor Beginn der Maßnahme abgerissen. Der zweigeschossige Neubau soll für 5 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen, mit einem Mindestflächenbedarf von 1.650 qm, ausgelegt werden. Das Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Kirchengebäude und in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Es werden Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1-5 der Technischen Gebäudeausrüstung für den Neubau der kath. Kindertagesstätte St. Josef in Spiesen vergeben. Die Kita soll auf einer Fläche in zentraler Innenortslage neu errichtet werden, auf der derzeit noch die bestehende Kita sowie weitere Gebäude vorhanden sind. Diese werden vor Beginn der Maßnahme abgerissen. Der zweigeschossige Neubau soll für 5 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen, mit einem Mindestflächenbedarf von 1.650 qm, ausgelegt werden. Das Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Kirchengebäude und in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet.
Es werden Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1-5 der Technischen Gebäudeausrüstung für den Neubau der kath. Kindertagesstätte St. Josef in Spiesen vergeben. Die Kita soll auf einer Fläche in zentraler Innenortslage neu errichtet werden, auf der derzeit noch die bestehende Kita sowie weitere Gebäude vorhanden sind. Diese werden vor Beginn der Maßnahme abgerissen. Der zweigeschossige Neubau soll für 5 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen, mit einem Mindestflächenbedarf von 1.650 qm, ausgelegt werden. Das Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Kirchengebäude und in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Neunkirchen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Spiesen-Elversberg, Bau- und Umweltamt
Postanschrift: Hauptstraße 116
Postleitzahl: 66583
Postort: Spiesen-Elversberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.spiesen-elversberg.de🌏
E-Mail: h-p.graeber@spiesen-elversberg.de📧
Telefon: +49 6821791120📞
Fax: +49 682179160 📠
URL der Dokumente: http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA.zip🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-11-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-28 📅
Datum des Beginns: 2018-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 228-475381
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die vorgefertigten Formblätter (Siehe unter http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA.zip) zu verwenden und an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Formblätter werden ausgeschlossen. Die Bewerbung/ der Teilnahmeantrag erfolgt formlos und muss per E-Mail oder auf dem Postweg oder persönlich in Papierform bei der unter I.3) genannten Stelle (agstaUMWELT GmbH, Saarbrücker Straße 178, 66333 Völklingen) eingereicht werden. Der verschlossene Umschlag ist außen mit dem Hinweis, „Vergabeverfahren Neubau Kindertagesstätte St. Josef Spiesen-Elversberg, TGA“ zu kennzeichnen.
Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst Sorge dafür zu tragen und sich zu vergewissern, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen. Die Bewerbungen werden erst nach Ablauf der Eingangsfrist geöffnet und geprüft.
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden Kosten nicht erstattet.
Für die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen, die Voraussetzung für die Wertbarkeit ist, sind die Bewerber selbst verantwortlich.
Die Formblätter, die im Rahmen der Bewerbungsphase zu verwenden und vollständig auszufüllen sind, können unter dem Link http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA.zip heruntergeladen werden.
Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den Formblättern ausdrücklich zugelassen wird (z.B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zuvergebende Leistung entweder
— die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Formblätter nebst beigefügten Nachweisen
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter: https://www.evergabe.de/assets/images-cms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften, usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben.
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen.
3) Wichtig: Rückfragen müssen stets schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, an die unter I.3) genannte Stelle (agstaUMWELT GmbH, vergabe@agsta.de) gestellt werden.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes/der Bewerbungsphase können seitens der Bewerber gestellte (anonymisierte) Rückfragen und deren Beantwortung unter dem Link http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA_Rueckfragen.zip abgerufen werden. Es obliegt den Bewerbern, sich regelmäßig über etwaige Rückfragen zu informieren.
4) Im Rahmen des Verfahrens werden weitere Unterlagen unter: http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA.zip zur Verfügung gestellt.
5) Der unter II.1.5 angegebene Gesamtwert bezieht sich auf die Gesamtkosten des Projektes. Im Rahmen des weiteren Vergabeverfahrens wird den für die Vergabeverhandlung ausgewählten Bietern zur Angebotsaufforderung ein über einen groben Kostenansatz mit einem vergleichbaren Projekt ermittelter Wert als Basis für die Honorarangebote mitgeteilt.
6) Es wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 20.12.2017 bis einschließlich 01.01.2018 Rückfragen nicht beantwortet und Unterlagen nicht abgegeben werden können.
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die vorgefertigten Formblätter (Siehe unter http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA.zip) zu verwenden und an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Formblätter werden ausgeschlossen. Die Bewerbung/ der Teilnahmeantrag erfolgt formlos und muss per E-Mail oder auf dem Postweg oder persönlich in Papierform bei der unter I.3) genannten Stelle (agstaUMWELT GmbH, Saarbrücker Straße 178, 66333 Völklingen) eingereicht werden. Der verschlossene Umschlag ist außen mit dem Hinweis, „Vergabeverfahren Neubau Kindertagesstätte St. Josef Spiesen-Elversberg, TGA“ zu kennzeichnen.
Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst Sorge dafür zu tragen und sich zu vergewissern, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen. Die Bewerbungen werden erst nach Ablauf der Eingangsfrist geöffnet und geprüft.
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden Kosten nicht erstattet.
Für die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen, die Voraussetzung für die Wertbarkeit ist, sind die Bewerber selbst verantwortlich.
Die Formblätter, die im Rahmen der Bewerbungsphase zu verwenden und vollständig auszufüllen sind, können unter dem Link http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA.zip heruntergeladen werden.
Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den Formblättern ausdrücklich zugelassen wird (z.B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zuvergebende Leistung entweder
— die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Formblätter nebst beigefügten Nachweisen
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter: https://www.evergabe.de/assets/images-cms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften, usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben.
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen.
3) Wichtig: Rückfragen müssen stets schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, an die unter I.3) genannte Stelle (agstaUMWELT GmbH, vergabe@agsta.de) gestellt werden.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes/der Bewerbungsphase können seitens der Bewerber gestellte (anonymisierte) Rückfragen und deren Beantwortung unter dem Link http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA_Rueckfragen.zip abgerufen werden. Es obliegt den Bewerbern, sich regelmäßig über etwaige Rückfragen zu informieren.
5) Der unter II.1.5 angegebene Gesamtwert bezieht sich auf die Gesamtkosten des Projektes. Im Rahmen des weiteren Vergabeverfahrens wird den für die Vergabeverhandlung ausgewählten Bietern zur Angebotsaufforderung ein über einen groben Kostenansatz mit einem vergleichbaren Projekt ermittelter Wert als Basis für die Honorarangebote mitgeteilt.
6) Es wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 20.12.2017 bis einschließlich 01.01.2018 Rückfragen nicht beantwortet und Unterlagen nicht abgegeben werden können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Spiesen-Elversberg vergibt die Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1-5 gemäß § 53 HOAI) für den Neubau der kath. Kindertagesstätte St. Josef in Spiesen. Der Abriss des bestehenden Gebäudes ist nicht Teil des Auftrages. Der vorliegende Auftrag umfasst ausschließlich die Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen, 4. Starkstromanlagen und 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen. Der Leistungsumfang in den einzelnen Anlagengruppen ergibt sich im Rahmen des Projekts. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst ist demnach die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 vorgesehen:
Die Gemeinde Spiesen-Elversberg vergibt die Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1-5 gemäß § 53 HOAI) für den Neubau der kath. Kindertagesstätte St. Josef in Spiesen. Der Abriss des bestehenden Gebäudes ist nicht Teil des Auftrages. Der vorliegende Auftrag umfasst ausschließlich die Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen, 4. Starkstromanlagen und 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen. Der Leistungsumfang in den einzelnen Anlagengruppen ergibt sich im Rahmen des Projekts. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst ist demnach die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 vorgesehen:
Lph 1: Grundlagenermittlung
Lph 2: Vorplanung,
Lph 3: Entwurfsplanung
Lph 4: Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die folgenden Leistungsphasen stufenweise zu vergeben:
Lph 5: Ausführungsplanung
Lph 6: Vorbereitung der Vergabe
Lph 7 Mitwirkung bei der Vergabe
Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
Lph 9 Objektbetreuung.
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Gesamtbeauftragung der o.g. Leistungen. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die Informationen (zur städtebaulichen Konzeption) unter dem Download unter http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA.zip keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können.
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Gesamtbeauftragung der o.g. Leistungen. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die Informationen (zur städtebaulichen Konzeption) unter dem Download unter http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA.zip keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Parallel zum vorliegenden Auftrag wird ein weiterer Auftrag europaweit ausgeschrieben:
Planungsleistungen für die Objektplanung gemäß § 34 HOAI.
Die Leistungen Brandschutzkonzept, Tragwerksplanung und EnEV-Nachweis und ggf. weitere Fachplanungsleistungen werden gesondert vergeben. Es ist zulässig, dass sich Bewerber für mehrere dieser Aufträge bewerben. Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag für Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung sind nicht zulässig.
Die Leistungen Brandschutzkonzept, Tragwerksplanung und EnEV-Nachweis und ggf. weitere Fachplanungsleistungen werden gesondert vergeben. Es ist zulässig, dass sich Bewerber für mehrere dieser Aufträge bewerben. Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag für Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung sind nicht zulässig.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Vergabe, siehe III.2.4.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Im Kircheneck, Spiesen-Elversberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe auch III.2.1)
Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei Bewerbergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe Formblätter Download unter http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA.zip Bei Bewerbergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbewerbern (einschließlich Nachunternehmern) ebenfalls auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bewerbergemeinschaft/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei Bewerbergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe Formblätter Download unter http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA.zip Bei Bewerbergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbewerbern (einschließlich Nachunternehmern) ebenfalls auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bewerbergemeinschaft/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
1) Allgemeine Angaben zum Bewerber gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können.
2) Verbindliche Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
3) Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen.
4) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen.
5) Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV: namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer zum Stichtag 1.11.2017, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters, Projektingenieure und Bauleiter unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen; Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter ist mit der Bewerbung ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis) und ein fachlicher Lebenslauf vorzulegen.
5) Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV: namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer zum Stichtag 1.11.2017, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters, Projektingenieure und Bauleiter unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen; Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter ist mit der Bewerbung ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis) und ein fachlicher Lebenslauf vorzulegen.
6) Angaben über eine beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags (Beschreibung des betreffenden Aufgabenteils und Benennung des Leistungserbringers).
7) Eigenerklärung der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Weiterbeauftragung die Leistungen der Leistungsphasen 5-9 (siehe II.2.4) zu erbringen.
8) Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Abs. 1 des Saarländischen Tariftreuegesetzes abgibt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die folgenden Angaben sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG bzw. allen Nachunternehmern.
1) Eigenerklärung und aktuelle Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes, dass keine Steuerschulden bestehen (nicht älter als 6 Monate);
2) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1 000 000 EUR für Personenschäden, mind. 1 000 000 EUR für sonstige Schäden). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben ist als Nachweis ausreichend. Weitere nachzuweisende Voraussetzung: jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden.)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1 000 000 EUR für Personenschäden, mind. 1 000 000 EUR für sonstige Schäden). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben ist als Nachweis ausreichend. Weitere nachzuweisende Voraussetzung: jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden.)
Die unter http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA.zip herunterzuladenden Formblätter sind für die Angaben zu verwenden. Die darüber hinaus geforderten Nachweise, sind als Anlagen beizufügen.
Mindeststandards: S.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen/Nachweise vom Bewerber/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den einzelnen Referenzprojekten sind in die Formblätter (siehe unter http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA.zip einzutragen. Darüber hinausgehendes Material (graphische Darstellungen, Planunterlagen o. ä.) sind nicht erforderlich und werden nicht gewertet.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen/Nachweise vom Bewerber/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den einzelnen Referenzprojekten sind in die Formblätter (siehe unter http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA.zip einzutragen. Darüber hinausgehendes Material (graphische Darstellungen, Planunterlagen o. ä.) sind nicht erforderlich und werden nicht gewertet.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit von Referenzen zu den Kriterien (3-1) bis (3-3):
— Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den Formblättern abgefragten Angaben,
— Bearbeitung mind. der Lph 2-4 oder 5-8 gem. § 55 HOAI,
— Bearbeitung (mind. Beginn oder Abschluss) im Zeitraum von Januar 2011 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Veröffentlichung
— Anrechenbare Kosten des Referenzprojekts mind. 1 000 000 EUR (KG 300 und 400 brutto); wenn das Projekt noch nicht abgeschlossen ist, gilt die aktuelle Kostenschätzung.
Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenzen zu den unter (3-1) bis (3-3) genannten Kriterien jeweils gewertet werden sollen. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen in diesem Fall nicht in die Wertung ein.
Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenzen zu den unter (3-1) bis (3-3) genannten Kriterien jeweils gewertet werden sollen. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen in diesem Fall nicht in die Wertung ein.
Eine Referenz, die z. B. für Kriterium (3-1) benannt wird, kann auch für einzelne oder alle Kriterien (3-2) bis (3-3) benannt werden, wenn diese Rahmenbedingungen auf sie zutreffen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben.
(3-1) Referenzen für Neubau oder die Sanierung eines Kindergartens/ einer Kita bzw. eines Schul- oder Bildungsgebäudes für die genannten Anlagengruppen 1-5 (Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz je Anlagengruppe ist zu benennen). Je Anlagengruppe können max. 2 Referenzen mit jeweils 5 Punkten gewertet werden. Bei 2 wertbaren Referenzen je Anlagengruppe können somit max. 50 Punkte erreicht werden.
(3-1) Referenzen für Neubau oder die Sanierung eines Kindergartens/ einer Kita bzw. eines Schul- oder Bildungsgebäudes für die genannten Anlagengruppen 1-5 (Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz je Anlagengruppe ist zu benennen). Je Anlagengruppe können max. 2 Referenzen mit jeweils 5 Punkten gewertet werden. Bei 2 wertbaren Referenzen je Anlagengruppe können somit max. 50 Punkte erreicht werden.
Sofern Referenzen vorgelegt werden, bei denen alle 5 genannten Anlagengruppen in einem Projekt bearbeitet wurden, können jeweils 10 Zusatzpunkte erreicht werden. Insgesamt können für 2 Referenzen, die wertbar sind und in denen jeweils alle 5 Anlagengruppen bearbeitet wurden, somit insgesamt max. 20 Zusatzpunkte erreicht werden.
Sofern Referenzen vorgelegt werden, bei denen alle 5 genannten Anlagengruppen in einem Projekt bearbeitet wurden, können jeweils 10 Zusatzpunkte erreicht werden. Insgesamt können für 2 Referenzen, die wertbar sind und in denen jeweils alle 5 Anlagengruppen bearbeitet wurden, somit insgesamt max. 20 Zusatzpunkte erreicht werden.
Wertung max. 70 Punkte.
(3-2) Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber. Gewertet werden max. 2 Referenzen mit je 4 Punkten. Wertung max. 8 Punkte.
(3-3) Nachweis des Bewerbers zu Erfahrungen mit Baumaßnahmen im Rahmen von Förderprogrammen (z. B. KfW). Wertbar sind Referenzen, bei denen in den Formblättern eindeutig dargestellt wurde, dass es sich um ein Förderprojekt handelte und dass ein Mitwirken bei der Abrechnung der Förderung Bestandteil der Leistung war. Gewertet werden max. 2 Referenzen mit je 2 Punkten. Wertung max. 4 Punkte.
(3-3) Nachweis des Bewerbers zu Erfahrungen mit Baumaßnahmen im Rahmen von Förderprogrammen (z. B. KfW). Wertbar sind Referenzen, bei denen in den Formblättern eindeutig dargestellt wurde, dass es sich um ein Förderprojekt handelte und dass ein Mitwirken bei der Abrechnung der Förderung Bestandteil der Leistung war. Gewertet werden max. 2 Referenzen mit je 2 Punkten. Wertung max. 4 Punkte.
Insgesamt können 82 Punkte erreicht werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Ingenieure gemäß § 75 VgV
Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Beratender Ingenieur (Kammermitgliedschaft);
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist;
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist;
Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Die mit dem Überwachen der Bauausführung Beauftragten müssen grundsätzlich über eine abgeschlossene Fachausbildung (Dipl.-Ing. TH/FH, Master, Bachelor) und eine angemessene Baustellenpraxis – i.d.R. mind. 3 Jahre – verfügen.
Der Projektleiter soll über eine Berufserfahrung als Projektleiter von mindestens 5 Jahren verfügen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die unter „III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung + III.1.2) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vorzulegen (einzutragen in die Formblätter, siehe Download unter http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA.zip). Voraussetzung für die weitere Teilnahme am Verfahren ist die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der abgefragten Angaben, Nachweise und Erklärungen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die unter „III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung + III.1.2) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vorzulegen (einzutragen in die Formblätter, siehe Download unter http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA.zip). Voraussetzung für die weitere Teilnahme am Verfahren ist die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der abgefragten Angaben, Nachweise und Erklärungen.
Die unter „III.1.3) technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ genannten Nachweise sind ebenfalls zu erbringen. Eine Bewertung erfolgt anhand der dort genannten Bedingungen (Download unter http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA.zip). Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren teilzunehmen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die unter „III.1.3) technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ genannten Nachweise sind ebenfalls zu erbringen. Eine Bewertung erfolgt anhand der dort genannten Bedingungen (Download unter http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA.zip). Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren teilzunehmen.
Folgende Kriterien werden der Bewertung der Bewerbungen zugrunde gelegt, wobei für die Wertbarkeit die unter III.1.3) genannten Rahmenbedingungen gelten, die unbedingt zu beachten sind.
1. Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen (Mindestanforderung, d.h. mind. 1 Referenz je Anlagengruppe ist zu benennen): Referenzen für Neubau oder die Sanierung eines Kindergartens/ einer Kita bzw. eines Schul- oder Bildungsgebäudes für die genannten Anlagengruppen 1-5.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen (Mindestanforderung, d.h. mind. 1 Referenz je Anlagengruppe ist zu benennen): Referenzen für Neubau oder die Sanierung eines Kindergartens/ einer Kita bzw. eines Schul- oder Bildungsgebäudes für die genannten Anlagengruppen 1-5.
Je Anlagengruppe können max. 2 Referenzen mit jeweils 5 Punkten gewertet werden. Bei 2 wertbaren Referenzen je Anlagengruppe können somit max. 50 Punkte erreicht werden.
Sofern Referenzen vorgelegt werden, bei denen alle 5 genannten Anlagengruppen in einem Projekt bearbeitet wurden, können jeweils 10 Zusatzpunkte erreicht werden. Insgesamt können für 2 Referenzen, die wertbar sind und in denen jeweils alle fünf Anlagengruppen bearbeitet wurden, somit insgesamt max. 20 Zusatzpunkte erreicht werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sofern Referenzen vorgelegt werden, bei denen alle 5 genannten Anlagengruppen in einem Projekt bearbeitet wurden, können jeweils 10 Zusatzpunkte erreicht werden. Insgesamt können für 2 Referenzen, die wertbar sind und in denen jeweils alle fünf Anlagengruppen bearbeitet wurden, somit insgesamt max. 20 Zusatzpunkte erreicht werden.
Wertung max. 70 Punkte.
2. Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber. Gewertet werden max. 2 Referenzen mit je 4 Punkten. Wertung max. 8 Punkte.
3. Nachweis des Bewerbers zu Erfahrungen mit Baumaßnahmen im Rahmen von Förderprogrammen (z. B. KfW). Wertbar sind Referenzen, bei denen in den Formblättern eindeutig dargestellt wurde, dass es sich um ein Förderprojekt handelte und dass ein Mitwirken bei der Abrechnung der Förderung Bestandteil der Leistung war. Gewertet werden max. 2 Referenzen mit je 2 Punkten. Wertung max. 4 Punkte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Nachweis des Bewerbers zu Erfahrungen mit Baumaßnahmen im Rahmen von Förderprogrammen (z. B. KfW). Wertbar sind Referenzen, bei denen in den Formblättern eindeutig dargestellt wurde, dass es sich um ein Förderprojekt handelte und dass ein Mitwirken bei der Abrechnung der Förderung Bestandteil der Leistung war. Gewertet werden max. 2 Referenzen mit je 2 Punkten. Wertung max. 4 Punkte.
Insgesamt können 82 Punkte erreicht werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung des Bieters, Herangehensweise an das Projekt im Auftragsfall, Vorstellungen zu Projektorg. und Ablauf im Auftragsfall, int. und ext. Kommunikation an einem umgesetzten vergleichb. Bsp.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelle Besetzung: Projektleiter, Bauleiter und deren Eindruck in der persönlichen Präsentation, Personaleinsatzplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Präsentation im Bietergespräch
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßnahmen zur Kosten- und Terminsicherung im Auftragsfall
Gewichtung des Preises: 10
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die vorgefertigten Formblätter (Siehe unter http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA.zip) zu verwenden und an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Formblätter werden ausgeschlossen. Die Bewerbung/ der Teilnahmeantrag erfolgt formlos und muss per E-Mail oder auf dem Postweg oder persönlich in Papierform bei der unter I.3) genannten Stelle (agstaUMWELT GmbH, Saarbrücker Straße 178, 66333 Völklingen) eingereicht werden. Der verschlossene Umschlag ist außen mit dem Hinweis, „Vergabeverfahren Neubau Kindertagesstätte St. Josef Spiesen-Elversberg, TGA“ zu kennzeichnen.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die vorgefertigten Formblätter (Siehe unter http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA.zip) zu verwenden und an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Formblätter werden ausgeschlossen. Die Bewerbung/ der Teilnahmeantrag erfolgt formlos und muss per E-Mail oder auf dem Postweg oder persönlich in Papierform bei der unter I.3) genannten Stelle (agstaUMWELT GmbH, Saarbrücker Straße 178, 66333 Völklingen) eingereicht werden. Der verschlossene Umschlag ist außen mit dem Hinweis, „Vergabeverfahren Neubau Kindertagesstätte St. Josef Spiesen-Elversberg, TGA“ zu kennzeichnen.
Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst Sorge dafür zu tragen und sich zu vergewissern, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen. Die Bewerbungen werden erst nach Ablauf der Eingangsfrist geöffnet und geprüft.
Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst Sorge dafür zu tragen und sich zu vergewissern, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen. Die Bewerbungen werden erst nach Ablauf der Eingangsfrist geöffnet und geprüft.
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden Kosten nicht erstattet.
Für die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen, die Voraussetzung für die Wertbarkeit ist, sind die Bewerber selbst verantwortlich.
Die Formblätter, die im Rahmen der Bewerbungsphase zu verwenden und vollständig auszufüllen sind, können unter dem Link http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA.zip heruntergeladen werden.
Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den Formblättern ausdrücklich zugelassen wird (z.B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zuvergebende Leistung entweder
Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den Formblättern ausdrücklich zugelassen wird (z.B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zuvergebende Leistung entweder
— die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Formblätter nebst beigefügten Nachweisen
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter: https://www.evergabe.de/assets/images-cms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften, usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben.
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter: https://www.evergabe.de/assets/images-cms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften, usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben.
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen.
3) Wichtig: Rückfragen müssen stets schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, an die unter I.3) genannte Stelle (agstaUMWELT GmbH, vergabe@agsta.de) gestellt werden.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes/der Bewerbungsphase können seitens der Bewerber gestellte (anonymisierte) Rückfragen und deren Beantwortung unter dem Link http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA_Rueckfragen.zip abgerufen werden. Es obliegt den Bewerbern, sich regelmäßig über etwaige Rückfragen zu informieren.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes/der Bewerbungsphase können seitens der Bewerber gestellte (anonymisierte) Rückfragen und deren Beantwortung unter dem Link http://agsta.de/downloads/KiTa_SpE_TGA_Rueckfragen.zip abgerufen werden. Es obliegt den Bewerbern, sich regelmäßig über etwaige Rückfragen zu informieren.
5) Der unter II.1.5 angegebene Gesamtwert bezieht sich auf die Gesamtkosten des Projektes. Im Rahmen des weiteren Vergabeverfahrens wird den für die Vergabeverhandlung ausgewählten Bietern zur Angebotsaufforderung ein über einen groben Kostenansatz mit einem vergleichbaren Projekt ermittelter Wert als Basis für die Honorarangebote mitgeteilt.
5) Der unter II.1.5 angegebene Gesamtwert bezieht sich auf die Gesamtkosten des Projektes. Im Rahmen des weiteren Vergabeverfahrens wird den für die Vergabeverhandlung ausgewählten Bietern zur Angebotsaufforderung ein über einen groben Kostenansatz mit einem vergleichbaren Projekt ermittelter Wert als Basis für die Honorarangebote mitgeteilt.
6) Es wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 20.12.2017 bis einschließlich 01.01.2018 Rückfragen nicht beantwortet und Unterlagen nicht abgegeben werden können.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994📞
E-Mail: vergabekammer@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 6815013506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 228-475381 (2017-11-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 228-475381
Kurze Beschreibung:
Es werden Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1-5 der Technischen Gebäudeausrüstung für den Neubau der kath. Kindertagesstätte St. Josef in Spiesen vergeben. Die Kita soll auf einer Fläche in zentraler Innenortslage neu errichtet werden, auf der derzeit noch die bestehende Kita sowie weitere Gebäude vorhanden sind. Diese werden vor Beginn der Maßnahme abgerissen. Der zweigeschossige Neubau soll für 5 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen, mit einem Mindestflächenbedarf von 1 650 qm, ausgelegt werden. Das Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Kirchengebäude und in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet.
Es werden Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1-5 der Technischen Gebäudeausrüstung für den Neubau der kath. Kindertagesstätte St. Josef in Spiesen vergeben. Die Kita soll auf einer Fläche in zentraler Innenortslage neu errichtet werden, auf der derzeit noch die bestehende Kita sowie weitere Gebäude vorhanden sind. Diese werden vor Beginn der Maßnahme abgerissen. Der zweigeschossige Neubau soll für 5 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen, mit einem Mindestflächenbedarf von 1 650 qm, ausgelegt werden. Das Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Kirchengebäude und in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet.
Gesamtwert des Auftrags: 165347.85 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Gemeinde Spiesen-Elversberg vergibt die Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1-5 gemäß § 53 HOAI) für den Neubau der kath. Kindertagesstätte St. Josef in Spiesen. Der Abriss des bestehenden Gebäudes ist nicht Teil des Auftrages. Der vorliegende Auftrag umfasst ausschließlich die Planungsleistungen für die Anlagengruppen
Die Gemeinde Spiesen-Elversberg vergibt die Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1-5 gemäß § 53 HOAI) für den Neubau der kath. Kindertagesstätte St. Josef in Spiesen. Der Abriss des bestehenden Gebäudes ist nicht Teil des Auftrages. Der vorliegende Auftrag umfasst ausschließlich die Planungsleistungen für die Anlagengruppen
1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
2) Wärmeversorgungsanlagen;
3) Lufttechnische Anlagen;
4) Starkstromanlagen und 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen. Der Leistungsumfang in den einzelnen Anlagengruppen ergibt sich im Rahmen des Projekts. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
Zunächst ist demnach die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 vorgesehen:
LPH 1: Grundlagenermittlung;
LPH 2: Vorplanung;
LPH 3: Entwurfsplanung;
LPH 4: Genehmigungsplanung.
LPH 5: Ausführungsplanung;
LPH 6: Vorbereitung der Vergabe;
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe;
LPH 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation;
LPH 9 Objektbetreuung.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Vergabe, siehe III.2.4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Im Kircheneck, Spiesen-Elversberg
Verfahren Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 10
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-17 📅
Name: InTechA GmbH
Postanschrift: St. Ingberter Straße 139
Postort: St. Ingbert
Postleitzahl: 66386
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ib-intecha.de📧
Land: Saarpfalz-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 165347.85 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.