Planungsleistungen für einen Ergänzungsbau zur Gründung eines Senftenberger Schulzentrums am Standort der Dr.-Otto-Rindt-Oberschule in 01968 Senftenberg, Calauer Str. 26
Es werden folgende Planungsdienstleistungen vergeben: Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung, Erstellung eines Brandschutzkonzeptes, Beraterleistungen Leistungsbild Bauphysik. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt anteilig aus dem kommunalen Infrastrukturprogramm – Bildungsinfrastruktur des Landes Brandenburg. Der Fertigstellungstermin der gesamten Baumaßnahme ist der 31.12.2019. Auf Grund des durch den Zuwendungsgeber vorgegebenen Bewilligungsrahmens, ist eine Verschiebung des Fertigstellungstermins nicht möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 2017 GMP 03
Kurze Beschreibung:
Es werden folgende Planungsdienstleistungen vergeben:
Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung, Erstellung eines Brandschutzkonzeptes, Beraterleistungen Leistungsbild Bauphysik.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt anteilig aus dem kommunalen Infrastrukturprogramm – Bildungsinfrastruktur des Landes Brandenburg.
Der Fertigstellungstermin der gesamten Baumaßnahme ist der 31.12.2019. Auf Grund des durch den Zuwendungsgeber vorgegebenen Bewilligungsrahmens, ist eine Verschiebung des Fertigstellungstermins nicht möglich.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt anteilig aus dem kommunalen Infrastrukturprogramm – Bildungsinfrastruktur des Landes Brandenburg.
Der Fertigstellungstermin der gesamten Baumaßnahme ist der 31.12.2019. Auf Grund des durch den Zuwendungsgeber vorgegebenen Bewilligungsrahmens, ist eine Verschiebung des Fertigstellungstermins nicht möglich.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-06-26 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-01 📅
Datum des Beginns: 2017-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 124-252370
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zum Öffnungstermin zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es werden folgende Planungsdienstleistungen vergeben:
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt anteilig aus dem kommunalen Infrastrukturprogramm – Bildungsinfrastruktur des Landes Brandenburg.
Der Fertigstellungstermin der gesamten Baumaßnahme ist der 31.12.2019. Auf Grund des durch den Zuwendungsgeber vorgegebenen Bewilligungsrahmens, ist eine Verschiebung des Fertigstellungstermins nicht möglich.
Geschätzter Gesamtwert: 1 100 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung, Erstellung eines Brandschutzkonzeptes, Beraterleistungen Leistungsbild Bauphysik
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, durch Zusammenlegung der Dr.-Otto-Rindt-Oberschule und der Walther-Rathenau-Grundschule ein Schulzentrum am Standort der Dr.-Otto-Rindt-Oberschule in der Calauer Straße 26 in Senftenberg zu gründen.
Der Schulstandort Dr.-Otto-Rindt-Oberschule verfügt über ein Schulgebäude, eine Zweifeldsporthalle und eine großzügige Außenanlage mit Schulhof, Allwettersportplatz, Laufbahn mit Weitsprunganlage und PKW-Stellflächen.
Bei dem Schulgebäude handelt es sich um einen denkmalgeschützten Mauerwerksbau mit Klinkerfassade und Dachziegeldeckung. Das Gebäude mit einer Hauptnutzfläche von ca. 2 400 m
Für die zu verlegende Walther-Rathenau-Grundschule soll auf dem Schulgrundstück in der Calauer Straße ein Neubau geschaffen werden, der durch einen Zwischenbau mit dem historischen Schulgebäude verbunden wird. Entsprechend den Raumprogrammempfehlungen des Landes Brandenburg wird für eine zweizügige Grundschule mit Hort unter Berücksichtigung möglicher Doppelnutzungen von einzelnen Räumen in der Oberschule eine Hauptnutzfläche von ca. 1 900 m
Für die zu verlegende Walther-Rathenau-Grundschule soll auf dem Schulgrundstück in der Calauer Straße ein Neubau geschaffen werden, der durch einen Zwischenbau mit dem historischen Schulgebäude verbunden wird. Entsprechend den Raumprogrammempfehlungen des Landes Brandenburg wird für eine zweizügige Grundschule mit Hort unter Berücksichtigung möglicher Doppelnutzungen von einzelnen Räumen in der Oberschule eine Hauptnutzfläche von ca. 1 900 m
Das vorhandene Schulgebäude wird mit Fernwärme versorgt. Es ist zu prüfen, ob der Neubau medientechnisch neu erschlossen wird oder über das bestehende Schulgebäude versorgt werden kann.
In Abhängigkeit des Standortes des neu zu errichtenden Gebäudes ist die Außenanlage neu zu gestalten. Es ist auf eine deutliche Trennung von ruhigen und Bewegungsbereichen zu achten, damit mögliche Probleme zwischen Grund- und Oberschulkindern entschärft werden.
In Abhängigkeit des Standortes des neu zu errichtenden Gebäudes ist die Außenanlage neu zu gestalten. Es ist auf eine deutliche Trennung von ruhigen und Bewegungsbereichen zu achten, damit mögliche Probleme zwischen Grund- und Oberschulkindern entschärft werden.
Vertraglich vereinbart wird eine Kostenobergrenze von 5 700 000 EUR netto (KG 200 bis 600).
Leistungsumfang:
Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI, LPH 1 bis 9), Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI, LPH 1 bis 6), Erstellung eines Brandschutzkonzeptes (AHO-Schriftenreihe Heft 17), Beraterleistungen Leistungsbild Bauphysik (Anlage 1 1.2.3 HOAI).
— Leistungsphase 3 – Fertigstellung 15.3.2018, als Option;
— Leistungsphasen 4 – 9 - Fertigstellung 31.12.2019, als Option.
§§ 49 ff. HOAI, LPH 1 bis 6, stufenweise:
— Leistungsphasen 4 – 6 als Option.
AHO-Schriftenreihe, Heft 17, LPH 1 bis 9, stufenweise:
Anlage 1 1.2.3 HOAI, stufenweise:
Beschreibung der Optionen:
§§ 33 ff. HOAI, LPH 1 bis 9, stufenweise:
— Leistungsphase 3 – Fertigstellung 15.03.2018, als Option;
— Leistungsphasen 4 – 9 - Fertigstellung 31.12.2019, als Option.
§§ 49 ff. HOAI, LPH 1 bis 6, stufenweise:
— Leistungsphasen 4 – 6 als Option.
AHO-Schriftenreihe, Heft 17, LPH 1 bis 9, stufenweise:
Anlage 1 1.2.3 HOAI, stufenweise:
Zunächst beauftragt werden die Leistungen bis zum Abschluss der LPH 2 einschließlich der bis dahin erforderlichen Leistungen aus den Bereichen Brandschutz und Bauphysik. Die Vorplanung ist die Grundlage für eine Beschlussfassung zur Errichtung eines Schulzentrums durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Senftenberg. Erfolgt keine Beschlussfassung diesbezüglich, erfolgt keine Weiterführung der Maßnahme und somit keine weitere Beauftragung.
Zunächst beauftragt werden die Leistungen bis zum Abschluss der LPH 2 einschließlich der bis dahin erforderlichen Leistungen aus den Bereichen Brandschutz und Bauphysik. Die Vorplanung ist die Grundlage für eine Beschlussfassung zur Errichtung eines Schulzentrums durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Senftenberg. Erfolgt keine Beschlussfassung diesbezüglich, erfolgt keine Weiterführung der Maßnahme und somit keine weitere Beauftragung.
Nach erfolgter Beschlussfassung, vsl. am 13.12.2017, erfolgt die Beauftragung der Leistungsphase 3, mit dem Ziel der Vorlage der Entwurfsplanung als Grundlage für einen Fördermittelantrag. Die Leistungen müssen so abgeschlossen sein, dass der Fördermittelantrag spätestens am 31.3.2018 als eingereicht gilt. Der Fördermittelantrag setzt eine vollständig abgeschlossene, mit dem AG abgestimmte Entwurfsplanung unter Einschluss aller Planungs-, Fachplanungs- und sonstigen, vom AN zu erbringenden Leistungen voraus.
Nach erfolgter Beschlussfassung, vsl. am 13.12.2017, erfolgt die Beauftragung der Leistungsphase 3, mit dem Ziel der Vorlage der Entwurfsplanung als Grundlage für einen Fördermittelantrag. Die Leistungen müssen so abgeschlossen sein, dass der Fördermittelantrag spätestens am 31.3.2018 als eingereicht gilt. Der Fördermittelantrag setzt eine vollständig abgeschlossene, mit dem AG abgestimmte Entwurfsplanung unter Einschluss aller Planungs-, Fachplanungs- und sonstigen, vom AN zu erbringenden Leistungen voraus.
Nach positiver Bescheidung des Fördermittelantrages ist die Beauftragung der weiteren Leistungen – ganz oder teilweise – beabsichtigt, wobei ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen nicht besteht. Der künftige Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf die Erforderlichkeit von Folgeabrufen hinweisen, um zügige Abwicklung sicherzustellen, so dass die vom Fördermittelgeber geforderte Fertigstellung bis zum 31.12.2019 gewährleistet werden kann.
Nach positiver Bescheidung des Fördermittelantrages ist die Beauftragung der weiteren Leistungen – ganz oder teilweise – beabsichtigt, wobei ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen nicht besteht. Der künftige Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf die Erforderlichkeit von Folgeabrufen hinweisen, um zügige Abwicklung sicherzustellen, so dass die vom Fördermittelgeber geforderte Fertigstellung bis zum 31.12.2019 gewährleistet werden kann.
Bezeichnung des Loses: Objektplanung Freianlagen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Objektplanung Freianlagen (§§ 39 ff. HOAI, LPH 1 bis 9), stufenweise:
Beschreibung der Optionen:
— Leistungsphase 3 – Fertigstellung 15.3.2018, als Option;
Zunächst beauftragt werden die Leistungen bis zum Abschluss der LPH 2. Die Vorplanung ist die Grundlage für eine Beschlussfassung zur Errichtung eines Schulzentrums durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Senftenberg. Erfolgt keine Beschlussfassung diesbezüglich, erfolgt keine Weiterführung der Maßnahme und somit keine weitere Beauftragung.
Zunächst beauftragt werden die Leistungen bis zum Abschluss der LPH 2. Die Vorplanung ist die Grundlage für eine Beschlussfassung zur Errichtung eines Schulzentrums durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Senftenberg. Erfolgt keine Beschlussfassung diesbezüglich, erfolgt keine Weiterführung der Maßnahme und somit keine weitere Beauftragung.
Nach erfolgter Beschlussfassung, vsl. am 13.12.2017, erfolgt die Beauftragung der Leistungsphase 3, mit dem Ziel der Vorlage der Entwurfsplanung als Grundlage für einen Fördermittelantrag. Die Leistungen müssen so abgeschlossen sein, dass der Fördermittelantrag spätestens am 31.3.2018 als eingereicht gilt. Der Fördermittelan-trag setzt eine vollständig abgeschlossene, mit dem AG abgestimmte Entwurfsplanung unter Einschluss aller Planungs-, Fachplanungs- und sonstigen, vom AN zu erbringenden Leistungen voraus.
Nach erfolgter Beschlussfassung, vsl. am 13.12.2017, erfolgt die Beauftragung der Leistungsphase 3, mit dem Ziel der Vorlage der Entwurfsplanung als Grundlage für einen Fördermittelantrag. Die Leistungen müssen so abgeschlossen sein, dass der Fördermittelantrag spätestens am 31.3.2018 als eingereicht gilt. Der Fördermittelan-trag setzt eine vollständig abgeschlossene, mit dem AG abgestimmte Entwurfsplanung unter Einschluss aller Planungs-, Fachplanungs- und sonstigen, vom AN zu erbringenden Leistungen voraus.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung Technische Ausrüstung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI, LPH 1 bis 9) für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 6, 7, 8 nach § 53 Abs. 2 HOAI), stufenweise
Bezeichnung des Loses: Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Vertraglich vereinbart wird eine Kostenobergrenze von 5.7 Mio. EUR netto (KG 200 bis 600).
Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (§§ 53 ff. HOAI, LPH 1 bis 9) für die Anlagengruppen 4, 5 nach § 53 Abs. 2 HOAI, stufenweise:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dr.-Otto-Rindt-Oberschule; Calauer Straße 26; 01968 Senftenberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Teilnahmeberechtigt sind für:
Los 1: Für die Person der verantwortlichen Mitarbeiter des Bieters im Bereich Objektplanung Gebäude wird die Berufsqualifikation des Architekten gefordert. Der Bieter muss über die Bauvorlageberechtigung nach § 65 der Bauordnung Brandenburg verfügen. Für die verantwortlichen Mitarbeiter im Bereich der Tragwerksplanung wird die Berufsqualifikation des Ingenieurs gefordert. Für die Erbringung der Leistungen für das Brandschutzkonzept und für die Beraterleistungen zur Bauphysik ist ein Ingenieur erforderlich.
Los 1: Für die Person der verantwortlichen Mitarbeiter des Bieters im Bereich Objektplanung Gebäude wird die Berufsqualifikation des Architekten gefordert. Der Bieter muss über die Bauvorlageberechtigung nach § 65 der Bauordnung Brandenburg verfügen. Für die verantwortlichen Mitarbeiter im Bereich der Tragwerksplanung wird die Berufsqualifikation des Ingenieurs gefordert. Für die Erbringung der Leistungen für das Brandschutzkonzept und für die Beraterleistungen zur Bauphysik ist ein Ingenieur erforderlich.
Los 2: Für die Person der verantwortlichen Mitarbeiter im Bereich Objektplanung Freianlagen wird als Berufsqualifikation der Beruf des Landschaftsarchitekten gefordert.
Los 3/Los 4: Für die Person der verantwortlichen Mitarbeiter wird jeweils die Berufsqualifikation des Ingenieurs gefordert.
Die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „Landschaftsarchitekt“ bzw. „Ingenieur“ führen zu dürfen und die Bauvorlageberechtigung des Bieters sind mit dem Angebot nachzuweisen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den EWR tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den EWR tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der BRD niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) zu tragen oder
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der BRD niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates angezeigt haben.
Vorlage der Erklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlusskriterien gem. § 123 GWB sowie das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB in der Person des Bieters bzw. des Dritten bzw. bei für diese verantwortlichen handelnden Personen.
Vorlage der Erklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlusskriterien gem. § 123 GWB sowie das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB in der Person des Bieters bzw. des Dritten bzw. bei für diese verantwortlichen handelnden Personen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl kommenden Bietern eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (einfache Kopie reicht aus) oder eine vergleichbare Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedsstaats (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem unter IV.2.2) genannten Datum) zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl kommenden Bietern eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (einfache Kopie reicht aus) oder eine vergleichbare Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedsstaats (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem unter IV.2.2) genannten Datum) zu verlangen.
Juristische Personen und Gesellschaften haben – sofern nach dem Recht des Staates, in dem diese ihren Sitz haben, rechtlich vorgesehen – den Nachweis über ihren satzungsgemäßen Geschäftszweck durch Auszug aus dem einschlägigen Register, andernfalls durch Vorlage geeigneter Unterlagen, nachzuweisen. Ebenso ist der für den Auftraggeber verbindliche Nachweis über die Vertretungsberechtigung durch geeignete Unterlagen (z. B. Registerauszug) zu führen.
Juristische Personen und Gesellschaften haben – sofern nach dem Recht des Staates, in dem diese ihren Sitz haben, rechtlich vorgesehen – den Nachweis über ihren satzungsgemäßen Geschäftszweck durch Auszug aus dem einschlägigen Register, andernfalls durch Vorlage geeigneter Unterlagen, nachzuweisen. Ebenso ist der für den Auftraggeber verbindliche Nachweis über die Vertretungsberechtigung durch geeignete Unterlagen (z. B. Registerauszug) zu führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von Dritten im Sinne des § 47 VgV) – auf dem mit den Beschaffungsunterlagen bereitgestellten Bieterformular abzugeben:
— Bestehen einer Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden, wobei die Versicherungssumme jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen muss (Mindestanforderung). Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Angebot die Erklärung abzugehen, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird. Im Falle der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied einzeln zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bestehen einer Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden, wobei die Versicherungssumme jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen muss (Mindestanforderung). Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Angebot die Erklärung abzugehen, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird. Im Falle der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied einzeln zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl kommenden Bietern den Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im geforderten Um-fang zu verlangen durch Vorlage einer Bestätigung des Haftpflichtversicherers (nicht des Maklers) im Original (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem unter IV.2.2) genannten Datum) bzw. durch Vorlage der verbindlichen Bestätigung des Haftpflichtversicherers (nicht des Maklers) im Original, dass spätestens bei Auftragserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl kommenden Bietern den Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im geforderten Um-fang zu verlangen durch Vorlage einer Bestätigung des Haftpflichtversicherers (nicht des Maklers) im Original (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem unter IV.2.2) genannten Datum) bzw. durch Vorlage der verbindlichen Bestätigung des Haftpflichtversicherers (nicht des Maklers) im Original, dass spätestens bei Auftragserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird.
— Darstellung des Netto-Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015 und – ggf. als Prognose – 2016). Gefordert ist die Angabe des Umsatzes pro Geschäftsjähr.
Mindeststandards:
Bestehen einer Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden, wobei die Versicherungssumme jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen muss (Mindestanforderung).
Bestehen einer Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden, wobei die Versicherungssumme jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen muss (Mindestanforderung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen – auch von Dritten (soweit benannt), bezogen auf deren Leistungsanteil- auf dem mit den Beschaffungsunterlagen bereitgestellten Bieterformular abzugeben:
1. Übersichtliche Darstellung der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren (2014-2016) erbrachten, im Hinblick auf die planerischen Aufgaben vergleichbaren Leistungen (Referenzen). Die Referenzen können Leistungen betreffen, die in den letzten 3 Jahren abgeschlossen wurden oder sich noch in Bearbeitung befinden, wobei bei in Bearbeitung befindlichen Vorhaben die LPH 8 etwa zu 50 % abgearbeitet sein muss, was mit der Referenz nachzuweisen ist. Bei Referenzen für den Leistungsbereich Tragwerksplanung soll die LPH 6 im maßgeblichen Dreijahreszeitraum abgeschlossen worden sein.
1. Übersichtliche Darstellung der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren (2014-2016) erbrachten, im Hinblick auf die planerischen Aufgaben vergleichbaren Leistungen (Referenzen). Die Referenzen können Leistungen betreffen, die in den letzten 3 Jahren abgeschlossen wurden oder sich noch in Bearbeitung befinden, wobei bei in Bearbeitung befindlichen Vorhaben die LPH 8 etwa zu 50 % abgearbeitet sein muss, was mit der Referenz nachzuweisen ist. Bei Referenzen für den Leistungsbereich Tragwerksplanung soll die LPH 6 im maßgeblichen Dreijahreszeitraum abgeschlossen worden sein.
Zum Nachweis der in den letzten 3 Jahren erbrachten, wesentlichen Leistungen müssen jeweils mind. 3, max. 5 Referenzen für die Leistungsbereiche Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung vorgelegt werden. Die Referenzen sind fortlaufend zu nummerieren. Referenzen mit einer Ordnungsziffer höher als 5 werden nicht berücksichtigt. Anhand einer Referenz muss der Bieter belegen, dass er bereits ein Bauvorhaben begleitet hat, dass aus Zuwendungen finanziert wurde.
Zum Nachweis der in den letzten 3 Jahren erbrachten, wesentlichen Leistungen müssen jeweils mind. 3, max. 5 Referenzen für die Leistungsbereiche Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung vorgelegt werden. Die Referenzen sind fortlaufend zu nummerieren. Referenzen mit einer Ordnungsziffer höher als 5 werden nicht berücksichtigt. Anhand einer Referenz muss der Bieter belegen, dass er bereits ein Bauvorhaben begleitet hat, dass aus Zuwendungen finanziert wurde.
Kenntnisse in den Bereichen Brandschutz und Bauphysik sind ebenfalls durch mind. je eine Referenz zu belegen. Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Darstellung der Referenzen muss folgender Gliederung, der auch der vom Auftraggeber zum Download bereitgehaltene Bewerbungsbogen folgt, folgen und darf zwei einseitig beschriebene DIN A4-Seiten pro Referenz nicht übersteigen. Zur Erläuterung kann der Bieter Zeichnungen, Schnitte, Grundrisse o. ä. max. im Format DIN A 3 (max. 3 Seiten pro Referenz):
Die Darstellung der Referenzen muss folgender Gliederung, der auch der vom Auftraggeber zum Download bereitgehaltene Bewerbungsbogen folgt, folgen und darf zwei einseitig beschriebene DIN A4-Seiten pro Referenz nicht übersteigen. Zur Erläuterung kann der Bieter Zeichnungen, Schnitte, Grundrisse o. ä. max. im Format DIN A 3 (max. 3 Seiten pro Referenz):
— Kurzbeschreibung des Bauvorhabens und dessen Nutzung; Erläuterungen dazu, ob das Bauvorhaben aus Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert wurde.
— Beschreibung der erbrachten Leistungen entsprechend der einschlägigen HOAI-Leistungsbilder unter Benennung der jeweils erbrachten Grund- und Besonderen Leistungen;
— Angabe der anrechenbaren Kosten des Vorhabens (nach Kostengruppen, ggf. als Prognose) und Honorar;
— Angabe der öffentlichen oder privaten Auftraggeber jeweils mit namentlicher Nennung eines für Nachfragen verfügbaren Ansprechpartners mit Telefonnummer.
2. Erklärung über das jährliche Mittel der vom Bieter in den letzten 3 Jahren (2014, 2015, 2016) fest angestellt Beschäftigten mit Angabe der Anzahl der Führungskräfte/Projektleiter.
3. Übersichtliche und tabellarische Darstellung der technischen Ausstattung des Bewerbers, insbesondere über Hard- und Software sowie CAD-Programme, die für die Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Von Bedeutung ist dabei auch die Angabe, welche Software zur Termin- und Kostenverfolgung zur Verfügung steht, sowie Angaben zum Datenaustausch.
3. Übersichtliche und tabellarische Darstellung der technischen Ausstattung des Bewerbers, insbesondere über Hard- und Software sowie CAD-Programme, die für die Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Von Bedeutung ist dabei auch die Angabe, welche Software zur Termin- und Kostenverfolgung zur Verfügung steht, sowie Angaben zum Datenaustausch.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten Dritter zu bedienen, so ist dieser bzw. sind diese im Angebot zu benennen, wenn sich der Bieter auf deren Kapazitäten beruft (§ 47 VgV), im Übrigen, also in den Fällen des § 36 VgV, wenn dies zumutbar ist. Dritter in diesem Sinne ist jeder, der nicht Bieter ist, also insbesondere Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder Gesellschafter des Bieters. Der Bieter hat zudem zu erklären, welche Leistungen durch Dritte erbracht werden.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten Dritter zu bedienen, so ist dieser bzw. sind diese im Angebot zu benennen, wenn sich der Bieter auf deren Kapazitäten beruft (§ 47 VgV), im Übrigen, also in den Fällen des § 36 VgV, wenn dies zumutbar ist. Dritter in diesem Sinne ist jeder, der nicht Bieter ist, also insbesondere Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder Gesellschafter des Bieters. Der Bieter hat zudem zu erklären, welche Leistungen durch Dritte erbracht werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl kommenden Bietern – soweit noch nicht mit Angebotsabgabe erfolgt (ggf. in den Fällen des § 36 VgV) – die namentliche Benennung der Dritten zu verlangen sowie eine im Original unterzeichnete Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten gemäß dem beigefügten Muster zu verlangen. Dieser Verpflichtungserklärung muss entnommen werden können, dass sich der Dritte gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, dem Bieter im Fall der Beauftragung seine Kapazitäten im genannten Umfang zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl kommenden Bietern – soweit noch nicht mit Angebotsabgabe erfolgt (ggf. in den Fällen des § 36 VgV) – die namentliche Benennung der Dritten zu verlangen sowie eine im Original unterzeichnete Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten gemäß dem beigefügten Muster zu verlangen. Dieser Verpflichtungserklärung muss entnommen werden können, dass sich der Dritte gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, dem Bieter im Fall der Beauftragung seine Kapazitäten im genannten Umfang zur Verfügung zu stellen.
Mindeststandards:
Zum Nachweis der in den letzten 3 Jahren erbrachten, wesentlichen, im Hinblick auf die planerische Aufgabe vergleichbaren Leistungen müssen jeweils 3 Referenzen (Mindestanforderung) für die Leistungsbereiche / Lose Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, HLS und Elektroplanung vorgelegt werden, die bei der Eignungsprüfung zugrunde gelegt werden.
Zum Nachweis der in den letzten 3 Jahren erbrachten, wesentlichen, im Hinblick auf die planerische Aufgabe vergleichbaren Leistungen müssen jeweils 3 Referenzen (Mindestanforderung) für die Leistungsbereiche / Lose Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, HLS und Elektroplanung vorgelegt werden, die bei der Eignungsprüfung zugrunde gelegt werden.
Kenntnisse in den Bereichen Brandschutz und Bauphysik sind ebenfalls durch je eine Referenz (Mindestanforderung) zu belegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Siehe III. 1. 1 der Bekanntmachung
§ 65 der Bauordnung Brandenburg.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einreichung Mindestarbeitsentgelt- und Tariftreueerklärung nach § 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl kommenden Bietern, die sich der Fähigkeiten Dritter bedienen, die Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl kommenden Bietern, die sich der Fähigkeiten Dritter bedienen, die Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz zu verlangen.
Von herausragender Bedeutung für den Auftraggeber ist aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben durch den Fördermittelgeber die Einhaltung von Terminen während der Planungs- und Bauphase, da eine nicht rechtzeitige Fertigstellung zum Verlust von Fördermitteln führen kann. Der Fördermittelantrag muss spätestens am 31.3.2018 gestellt werden. Dies bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt die Entwurfsplanung für alle Lose abgeschlossen sein muss. Die bauliche Fertigstellung muss bis spätestens 31.12.2019 erfolgen.
Von herausragender Bedeutung für den Auftraggeber ist aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben durch den Fördermittelgeber die Einhaltung von Terminen während der Planungs- und Bauphase, da eine nicht rechtzeitige Fertigstellung zum Verlust von Fördermitteln führen kann. Der Fördermittelantrag muss spätestens am 31.3.2018 gestellt werden. Dies bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt die Entwurfsplanung für alle Lose abgeschlossen sein muss. Die bauliche Fertigstellung muss bis spätestens 31.12.2019 erfolgen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Börgers Rechtsanwälte PartmbB,, Kurfürstendamm 196, 10707 Berlin.
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zum Öffnungstermin zugelassen.
— Den Bietern obliegt es, Ihr Interesse bei der unter I.3) (weitere Auskünfte) genannten Kontaktstelle (jakob@boergers.com) per E-Mail anzuzeigen und sich mit ihrer E-Mail-Adresse registrieren zu lassen. Über diese angegebene E-Mail-Adresse werden die registrierten Interessenten informiert, falls weitere Informationen an die Bewerber, z. B. auch in Form von Bewerberfragen und -antworten, bekanntzugeben sind.
— Den Bietern obliegt es, Ihr Interesse bei der unter I.3) (weitere Auskünfte) genannten Kontaktstelle (jakob@boergers.com) per E-Mail anzuzeigen und sich mit ihrer E-Mail-Adresse registrieren zu lassen. Über diese angegebene E-Mail-Adresse werden die registrierten Interessenten informiert, falls weitere Informationen an die Bewerber, z. B. auch in Form von Bewerberfragen und -antworten, bekanntzugeben sind.
— Bei Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung nach Maßgabe des vom Auftraggeber beigefügten Musters vorzulegen.
— Bieter müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereit-gestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, wer-den ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen. Die Vordrucke können, etwa für Referenzen, mehrfach verwendet werden. Vorgegebene Beschränkungen zum Umfang sind einzuhalten. Wird die bei den Referenzen vorgegebene Seitenzahl überschritten, werden darüber hinausgehende Seiten nicht berücksichtigt.
— Bieter müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereit-gestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, wer-den ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen. Die Vordrucke können, etwa für Referenzen, mehrfach verwendet werden. Vorgegebene Beschränkungen zum Umfang sind einzuhalten. Wird die bei den Referenzen vorgegebene Seitenzahl überschritten, werden darüber hinausgehende Seiten nicht berücksichtigt.
— Das Angebotsschreiben ist an der dafür gekennzeichneten Stelle im Original zu unterzeichnen. Angebote, die nicht im Original unterzeichnet sind, werden nicht weiter berücksichtigt. Angebote, die nicht unter Verwendung des bereitgestellten Angebotsschreibens erstellt wurden, werden gleichfalls nicht weiter berücksichtigt. Inhaltliche Änderungen am Angebotsschreiben führen in der Regel zum Ausschluss.
— Das Angebotsschreiben ist an der dafür gekennzeichneten Stelle im Original zu unterzeichnen. Angebote, die nicht im Original unterzeichnet sind, werden nicht weiter berücksichtigt. Angebote, die nicht unter Verwendung des bereitgestellten Angebotsschreibens erstellt wurden, werden gleichfalls nicht weiter berücksichtigt. Inhaltliche Änderungen am Angebotsschreiben führen in der Regel zum Ausschluss.
— Die Angebote müssen spätestens zu dem unter IV.2.2) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis und unter Kennzeichnung als Angebot bei der unter I.3) genannten Kontaktadresse vorliegen. Verspätet eingegangene Angebote bleiben unberücksichtigt.
— Die Angebote müssen spätestens zu dem unter IV.2.2) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis und unter Kennzeichnung als Angebot bei der unter I.3) genannten Kontaktadresse vorliegen. Verspätet eingegangene Angebote bleiben unberücksichtigt.
— Die Angebote sind wie folgt farblich hervorgehoben zu kennzeichnen:
„Nicht öffnen – Angebot zur Vergabe von Planungsleistungen für das ‚Schulzentrum Senftenberg‘ – Nicht öffnen“.
Es muss deutlich sein, für welche Lose ein Bieter jeweils ein Angebot abgibt.
— Eine Einreichung per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig. Angebotsunterlagen werden nicht zurückgeschickt.
— Ein Bieter darf jeweils nur ein Angebot abgeben. Gibt ein Bieter ein eigenes Angebot ab und ist dieser zugleich Mitglied einer Bietergemeinschaft oder ist ein Büro Mitglied zweier oder mehrerer Bietergemeinschaften, können die Angebote ausgeschlossen werden, wenn ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs anzunehmen ist. Dies ist der Fall, wenn der Bieter bzw. das an mehreren Bietergemeinschaften beteiligte Büro nicht nachweisen kann, dass die jeweiligen Angebote vollkommen unabhängig voneinander erstellt wurden und dem betroffenen Bieter / Büro nicht mehrere Angebote bekannt waren.
— Ein Bieter darf jeweils nur ein Angebot abgeben. Gibt ein Bieter ein eigenes Angebot ab und ist dieser zugleich Mitglied einer Bietergemeinschaft oder ist ein Büro Mitglied zweier oder mehrerer Bietergemeinschaften, können die Angebote ausgeschlossen werden, wenn ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs anzunehmen ist. Dies ist der Fall, wenn der Bieter bzw. das an mehreren Bietergemeinschaften beteiligte Büro nicht nachweisen kann, dass die jeweiligen Angebote vollkommen unabhängig voneinander erstellt wurden und dem betroffenen Bieter / Büro nicht mehrere Angebote bekannt waren.
— Fehlen Erklärungen und Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind, oder sind diese unvollständig, wird der Auftraggeber oder sein Beauftragter den Bieter auffordern, diese innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen bzw. zu vervollständigen. Eine Korrektur fehlerhafter unternehmensbezogener oder leistungsbezogener Nachweise ist nicht zulässig. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Preisangaben.
— Fehlen Erklärungen und Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind, oder sind diese unvollständig, wird der Auftraggeber oder sein Beauftragter den Bieter auffordern, diese innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen bzw. zu vervollständigen. Eine Korrektur fehlerhafter unternehmensbezogener oder leistungsbezogener Nachweise ist nicht zulässig. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Preisangaben.
Folgender Zeitenplan ist vorgesehen:
— Vorlage der Vorplanung (LPH 2): 20.11.2017;
— Vor Beauftragung der Entwurfsplanung (LPH 3) ist ein Beschluss hinsichtlich der Weiterführung der Maßnahme durch die Stadtverordnetenversammlung erforderlich – Beschlusstag: vsl. 13.12.2017;
— Beauftragung der Entwurfsplanung (LPH 3): vsl. 14.12.2017;
— Vorlage der Entwurfsplanung (LPH 3): 13.3.2018.
Danach erfolgt die Fördermittelbeantragung, bei positiver Bescheidung (vsl. Mai/Juni 2018) wird die Maßnahme durchgeführt und damit erfolgt auch die weitere Beauftragung der Planungsleistungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5SY87R.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: EuropaangelegenheitenHeinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 124-252370 (2017-06-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, durch Zusammenlegung der Dr.-Otto-Rindt-Oberschule und der Walther-Rathenau-Grundschule ein Schulzentrum am Standort der Dr.-Otto-Rindt-Oberschule in der Calauer Straße 26 in Senftenberg zu gründen. Für die zu verlegende Walther-Rathenau-Grundschule soll auf dem Schulgrundstück in der Calauer Straße ein Neubau geschaffen werden, der durch einen Zwischenbau mit dem historischen Schulgebäude verbunden wird. Entsprechend den Raumprogrammempfehlungen des Landes Brandenburg wird für eine zweizügige Grundschule mit Hort unter Berücksichtigung möglicher Doppelnutzungen von einzelnen Räumen in der Oberschule eine Hauptnutzfläche von ca. 1 900 m² benötigt.
Es werden folgende Planungsdienstleistungen vergeben:
Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung, Erstellung eines Brandschutzkonzeptes, Beraterleistungen Leistungsbild Bauphysik.
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, durch Zusammenlegung der Dr.-Otto-Rindt-Oberschule und der Walther-Rathenau-Grundschule ein Schulzentrum am Standort der Dr.-Otto-Rindt-Oberschule in der Calauer Straße 26 in Senftenberg zu gründen. Für die zu verlegende Walther-Rathenau-Grundschule soll auf dem Schulgrundstück in der Calauer Straße ein Neubau geschaffen werden, der durch einen Zwischenbau mit dem historischen Schulgebäude verbunden wird. Entsprechend den Raumprogrammempfehlungen des Landes Brandenburg wird für eine zweizügige Grundschule mit Hort unter Berücksichtigung möglicher Doppelnutzungen von einzelnen Räumen in der Oberschule eine Hauptnutzfläche von ca. 1 900 m² benötigt.
Es werden folgende Planungsdienstleistungen vergeben:
Gesamtwert des Auftrags: 166587.24 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberspreewald-Lausitz
🏙️
Weitere Angaben zu Optionen:
Zunächst beauftragt werden die Leistungen bis zum Abschluss der LPH 2 einschließlich der bis dahinerforderlichen Leistungen aus den Bereichen Brandschutz und Bauphysik. Die Vorplanung ist Grundlage für eine Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. Erfolgt keine Beschlussfassung, erfolgt keine Weiterführung der Maßnahme und keine weitere Beauftragung.
Zunächst beauftragt werden die Leistungen bis zum Abschluss der LPH 2 einschließlich der bis dahinerforderlichen Leistungen aus den Bereichen Brandschutz und Bauphysik. Die Vorplanung ist Grundlage für eine Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. Erfolgt keine Beschlussfassung, erfolgt keine Weiterführung der Maßnahme und keine weitere Beauftragung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, durch Zusammenlegung der Dr.-Otto-Rindt-Oberschule und der Walther-Rathenau-Grundschule ein Schulzentrum am Standort der Dr.-Otto-Rindt-Oberschule in der Calauer Straße 26 in Senftenberg zu gründen. Für die zu verlegende Walther-Rathenau-Grundschule soll auf dem Schulgrundstück in der Calauer Straße ein Neubau geschaffen werden, der durch einen Zwischenbau mit dem historischen Schulgebäude verbunden wird. Entsprechend den Raumprogrammempfehlungen des Landes Brandenburg wird für eine zweizügige Grundschule mit Hort unter Berücksichtigung möglicher Doppelnutzungen von einzelnen Räumen in der Oberschule eine Hauptnutzfläche von ca. 1 900 m² benötigt.
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, durch Zusammenlegung der Dr.-Otto-Rindt-Oberschule und der Walther-Rathenau-Grundschule ein Schulzentrum am Standort der Dr.-Otto-Rindt-Oberschule in der Calauer Straße 26 in Senftenberg zu gründen. Für die zu verlegende Walther-Rathenau-Grundschule soll auf dem Schulgrundstück in der Calauer Straße ein Neubau geschaffen werden, der durch einen Zwischenbau mit dem historischen Schulgebäude verbunden wird. Entsprechend den Raumprogrammempfehlungen des Landes Brandenburg wird für eine zweizügige Grundschule mit Hort unter Berücksichtigung möglicher Doppelnutzungen von einzelnen Räumen in der Oberschule eine Hauptnutzfläche von ca. 1 900 m² benötigt.
Zunächst beauftragt werden die Leistungen bis zum Abschluss der LPH 2 einschließlich der bis dahinerforderlichen Leistungen aus den Bereichen Brandschutz und Bauphysik. Die Vorplanung ist Grundlage für eine Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. Erfolgt keine Beschlussfassung, erfolgt keine Weiterführung der Maßnahme und keine weitere Beauftragung.
Zunächst beauftragt werden die Leistungen bis zum Abschluss der LPH 2 einschließlich der bis dahinerforderlichen Leistungen aus den Bereichen Brandschutz und Bauphysik. Die Vorplanung ist Grundlage für eine Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. Erfolgt keine Beschlussfassung, erfolgt keine Weiterführung der Maßnahme und keine weitere Beauftragung.
Zunächst beauftragt werden die Leistungen bis zum Abschluss der LPH 2. Die Vorplanung ist Grundlage für eine Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. Erfolgt keine Beschlussfassung, erfolgt keine Weiterführung der Maßnahme und somit keine weitere Beauftragung.
Zunächst beauftragt werden die Leistungen bis zum Abschluss der LPH 2. Die Vorplanung ist Grundlage für eine Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. Erfolgt keine Beschlussfassung, erfolgt keine Weiterführung der Maßnahme und somit keine weitere Beauftragung.
Kurze Beschreibung:
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI, LPH 1 – 9) für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 6, 7, 8 nach § 53 Abs. 2 HOAI), stufenweise
Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (§§ 53 ff. HOAI, LPH 1 – 9) für die Anlagengruppen 4, 5 nach §53 Abs. 2 HOAI, stufenweise
Beschreibung der Optionen: — LPH 4 – 9: Fertigstellung 31.12.2019
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung/Auftragskonzeption (Herangehensweise an das Projekt)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 200 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einhaltung von Terminen und Kosten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 150 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kommunikation/Präsenz in der Ausführungsphase
Team/Zusammenarbeit
Gewichtung des Preises: 300 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einhaltung von Terminen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-28 📅