1) Eine Bewerbung bzw. ein Teilnahmeantrag ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich, der beim Auftraggeber (über MGM Management GbR, siehe Ziff. I.3) der Bekanntmachung) per E-Mail angefordert werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Versendung des Bewerbungsbogens erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse. Der Bewerbungsbogen ist mit denen in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig und verschlossen einzureichen. Der Umschlag hat sämtliche Unterlagen zusätzlich einmal in digitaler Form als PDF auf CD oder DVD zu enthalten;
2) Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bewerbergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. (Siehe Bewerbungsbogen);
3) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber bis spätestens zum 15.3.2017, 12:00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zum 15.3.2017, 12:00 Uhr, bei der oben angegebenen Auskunft erteilenden SteIle (siehe Ziff. I.3)) der Bekanntmachung) eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht mehr bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchende sind ausschließlich mit elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Sie sind zu richten an die oben angegebene Auskunft erteilende SteIle (siehe Ziff. I.3)) der Bekanntmachung). Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Anzeigen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Teilnahmeanträge rechtzeitig zu berücksichtigen.