Es sollen Planungsleistungen für Verkehrsanlagen im Fördergebiet Aktives Zentrum Lichtenrade Bahnhofstraße vergeben werden. Die Straßenbaumaßnahme im Bereich der Bahnhofstraße ist erforderlich, da der Verkehrsraum der Geschäftsstraße in einem unbefriedigenden Zustand ist. Der motorisierte Verkehr dominiert, der Rad- und Fußgängerverkehr sowie die Aufenthaltsqualität sind eingeschränkt. Auch die Parkraumsituation ist nicht optimal. Die Barrierefreiheit ist nicht gegeben. Die Baumaßnahme erfolgt auf Grundlage eines Verkehrsentwicklungskonzeptes, welches alle Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt und abgestimmte Lösungen hervorbringt. Die Straßenbaumaßnahme umfasst Gesamtkosten in Höhe von 8,3 Mio. € (Baukosten ohne Planung), die aus dem Förderprogramm Aktive Zentren finanziert werden. Die Summe beinhaltet die Baukosten, die Objektplanung Straßenbau, die Objektplanung Lichtsignalanlagen (Umbau) und die Projektsteuerung Straßenbau.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Kurze Beschreibung:
Es sollen Planungsleistungen für Verkehrsanlagen im Fördergebiet Aktives Zentrum Lichtenrade Bahnhofstraße vergeben werden.
Die Straßenbaumaßnahme im Bereich der Bahnhofstraße ist erforderlich, da der Verkehrsraum der Geschäftsstraße in einem unbefriedigenden Zustand ist. Der motorisierte Verkehr dominiert, der Rad- und Fußgängerverkehr sowie die Aufenthaltsqualität sind eingeschränkt. Auch die Parkraumsituation ist nicht optimal. Die Barrierefreiheit ist nicht gegeben. Die Baumaßnahme erfolgt auf Grundlage eines Verkehrsentwicklungskonzeptes, welches alle Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt und abgestimmte Lösungen hervorbringt.
Die Straßenbaumaßnahme umfasst Gesamtkosten in Höhe von 8,3 Mio. € (Baukosten ohne Planung), die aus dem Förderprogramm Aktive Zentren finanziert werden. Die Summe beinhaltet die Baukosten, die Objektplanung Straßenbau, die Objektplanung Lichtsignalanlagen (Umbau) und die Projektsteuerung Straßenbau.
Es sollen Planungsleistungen für Verkehrsanlagen im Fördergebiet Aktives Zentrum Lichtenrade Bahnhofstraße vergeben werden.
Die Straßenbaumaßnahme im Bereich der Bahnhofstraße ist erforderlich, da der Verkehrsraum der Geschäftsstraße in einem unbefriedigenden Zustand ist. Der motorisierte Verkehr dominiert, der Rad- und Fußgängerverkehr sowie die Aufenthaltsqualität sind eingeschränkt. Auch die Parkraumsituation ist nicht optimal. Die Barrierefreiheit ist nicht gegeben. Die Baumaßnahme erfolgt auf Grundlage eines Verkehrsentwicklungskonzeptes, welches alle Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt und abgestimmte Lösungen hervorbringt.
Die Straßenbaumaßnahme umfasst Gesamtkosten in Höhe von 8,3 Mio. € (Baukosten ohne Planung), die aus dem Förderprogramm Aktive Zentren finanziert werden. Die Summe beinhaltet die Baukosten, die Objektplanung Straßenbau, die Objektplanung Lichtsignalanlagen (Umbau) und die Projektsteuerung Straßenbau.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-09 📅
Datum des Beginns: 2018-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 237-492343
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung).
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sollen Planungsleistungen für Verkehrsanlagen im Fördergebiet Aktives Zentrum Lichtenrade Bahnhofstraße vergeben werden.
Die Straßenbaumaßnahme im Bereich der Bahnhofstraße ist erforderlich, da der Verkehrsraum der Geschäftsstraße in einem unbefriedigenden Zustand ist. Der motorisierte Verkehr dominiert, der Rad- und Fußgängerverkehr sowie die Aufenthaltsqualität sind eingeschränkt. Auch die Parkraumsituation ist nicht optimal. Die Barrierefreiheit ist nicht gegeben. Die Baumaßnahme erfolgt auf Grundlage eines Verkehrsentwicklungskonzeptes, welches alle Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt und abgestimmte Lösungen hervorbringt.
Die Straßenbaumaßnahme im Bereich der Bahnhofstraße ist erforderlich, da der Verkehrsraum der Geschäftsstraße in einem unbefriedigenden Zustand ist. Der motorisierte Verkehr dominiert, der Rad- und Fußgängerverkehr sowie die Aufenthaltsqualität sind eingeschränkt. Auch die Parkraumsituation ist nicht optimal. Die Barrierefreiheit ist nicht gegeben. Die Baumaßnahme erfolgt auf Grundlage eines Verkehrsentwicklungskonzeptes, welches alle Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt und abgestimmte Lösungen hervorbringt.
Die Straßenbaumaßnahme umfasst Gesamtkosten in Höhe von 8,3 Mio. € (Baukosten ohne Planung), die aus dem Förderprogramm Aktive Zentren finanziert werden. Die Summe beinhaltet die Baukosten, die Objektplanung Straßenbau, die Objektplanung Lichtsignalanlagen (Umbau) und die Projektsteuerung Straßenbau.
Die Straßenbaumaßnahme umfasst Gesamtkosten in Höhe von 8,3 Mio. € (Baukosten ohne Planung), die aus dem Förderprogramm Aktive Zentren finanziert werden. Die Summe beinhaltet die Baukosten, die Objektplanung Straßenbau, die Objektplanung Lichtsignalanlagen (Umbau) und die Projektsteuerung Straßenbau.
Der Auftrag beinhaltet Planungsleistungen für Verkehrsanlagen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen und Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke sowie Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 technische Ausrüstung. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß §§ 47, 43 und 55 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphase 3. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Der Auftrag beinhaltet Planungsleistungen für Verkehrsanlagen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen und Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke sowie Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 technische Ausrüstung. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß §§ 47, 43 und 55 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphase 3. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Zu den zu erbringenden Leistungen der Planung für Verkehrsanlagen zählt auch die Lichtzeichenanlagen (LSA) (Umbau). Schnittstellen zwischen Fachplanung Entwässerung (BWB) und LSA (Alliander) sind im Rahmen der Leistungserbringung fachtechnisch zu koordinieren. Als besondere Leistung sollen folgende Leistungen vergeben werden:
Zu den zu erbringenden Leistungen der Planung für Verkehrsanlagen zählt auch die Lichtzeichenanlagen (LSA) (Umbau). Schnittstellen zwischen Fachplanung Entwässerung (BWB) und LSA (Alliander) sind im Rahmen der Leistungserbringung fachtechnisch zu koordinieren. Als besondere Leistung sollen folgende Leistungen vergeben werden:
• Verkehrsführung während der Bauzeit.
• Konstruktive Prüfung der Ausführungsplanung Ingenieurbau.
• Örtliche Bauüberwachung.
• Koordinierter Leitungsplan.
• Freiraumplanerische Beratung.
• Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit des AG.
Es liegt ein Verkehrs- und Gestaltungskonzept für das Aktive Zentrum (AZ) Lichtenrade Bahnhofstraße vor, das die wesentlichen Punkte für die Umsetzung der Baumaßnahme enthält und derzeit fortgeschrieben wird mit dem Ziel den Planungsstand der LP 2 gem. § 47 HOAI zu erreichen. Der Abschlussbericht wird nach Fertigstellung ggf. im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellt. Es werden nach dem derzeitigen Stand (siehe auch Präsentation des Verkehrs- und Gestaltungskonzeptes Bahnhofstraße Berlin-Lichtenrade vom 13.07.2017 in den Vergabeunterlagen) u. a. folgende Maßnahmen umgesetzt:
Es liegt ein Verkehrs- und Gestaltungskonzept für das Aktive Zentrum (AZ) Lichtenrade Bahnhofstraße vor, das die wesentlichen Punkte für die Umsetzung der Baumaßnahme enthält und derzeit fortgeschrieben wird mit dem Ziel den Planungsstand der LP 2 gem. § 47 HOAI zu erreichen. Der Abschlussbericht wird nach Fertigstellung ggf. im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellt. Es werden nach dem derzeitigen Stand (siehe auch Präsentation des Verkehrs- und Gestaltungskonzeptes Bahnhofstraße Berlin-Lichtenrade vom 13.07.2017 in den Vergabeunterlagen) u. a. folgende Maßnahmen umgesetzt:
— Erneuerung des Fahrbahnbelages,
— Verbreiterung und Neugestaltung der Gehwege (Gestaltung nach AV „Berliner Standard“),
— Umgestaltung der PKW-Stellplätze (Längsparken),
— Anlage von Fahrradspuren,
— teilweise Umgestaltung von Einmündungen und Grundstückszufahrten,
— Schaffung von Platzflächen im Gehwegbereich,
— Herstellung von Querungshilfen für Fußgänger (z.T. Aufpflasterungen),
— Verbesserung Barrierefreiheit,
— Einheitliche Gestaltung der Seitenräume,
— Wiederherstellung von Baumreihen,
— Erneuerung der Beleuchtung,
— Umbau der LSA / ggf. Neubau LSA,
— ggf. Erneuerung von unterirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen.
Zudem steht im Bereich des S-Bahnhofes Lichtenrade die planfestgestellte Baumaßnahme „Dresdner Bahn“ mit massiven Auswirkungen auf Baustellenlogistik und Verkehrsführung bevor. Entsprechende Abstimmungen mit den Trägern dieser Baumaßnahme sind erforderlich. Optional sind hochwertige Oberflächen im planfestgestellten Bereich mit zu planen.
Zudem steht im Bereich des S-Bahnhofes Lichtenrade die planfestgestellte Baumaßnahme „Dresdner Bahn“ mit massiven Auswirkungen auf Baustellenlogistik und Verkehrsführung bevor. Entsprechende Abstimmungen mit den Trägern dieser Baumaßnahme sind erforderlich. Optional sind hochwertige Oberflächen im planfestgestellten Bereich mit zu planen.
Baubeginn 2018 wird auftraggeberseits angestrebt. Die Durchführung der Baumaßnahme ist für die Jahre 2018 bis 2023 geplant. Für die gesamte Baumaßnahme stehen 8,3 Mio. Euro als Bruttobaukosten zzgl. der Planungskosten zur Verfügung. Es wird eine Baukostenobergrenze als Beschaffenheit vereinbart. Die Maßnahme wird mit Städtebaufördermitteln (AZ) finanziert.
Baubeginn 2018 wird auftraggeberseits angestrebt. Die Durchführung der Baumaßnahme ist für die Jahre 2018 bis 2023 geplant. Für die gesamte Baumaßnahme stehen 8,3 Mio. Euro als Bruttobaukosten zzgl. der Planungskosten zur Verfügung. Es wird eine Baukostenobergrenze als Beschaffenheit vereinbart. Die Maßnahme wird mit Städtebaufördermitteln (AZ) finanziert.
Für die Bauphase muss die Zugänglichkeit zu den Geschäften in der Bahnhofstraße sowie zum S-Bahnhof Lichtenrade sichergestellt werden. Die Baumaßnahmen werden durch ein Baustellenmanagement begleitet, welches durch den AZ-Beauftragten erfolgt. Zeitlich überschneidend mit diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen der Projektsteuerung zur Übernahme der delegierbaren Bauherrenaufgaben in den Handlungsbereichen Organisation, Mengen, Qualitäten, Kosten und Finanzierung sowie Termine und Kapazitäten ausgeschrieben. Einen Zuschlag kann ein Bieter nur auf eine der beiden Leistungen erhalten. Vom Planungsbeauftragten sind ggf. die Leistungen bereits gebundener und noch zu bindender Ingenieurbüros / Gutachter zu übernehmen.
Für die Bauphase muss die Zugänglichkeit zu den Geschäften in der Bahnhofstraße sowie zum S-Bahnhof Lichtenrade sichergestellt werden. Die Baumaßnahmen werden durch ein Baustellenmanagement begleitet, welches durch den AZ-Beauftragten erfolgt. Zeitlich überschneidend mit diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen der Projektsteuerung zur Übernahme der delegierbaren Bauherrenaufgaben in den Handlungsbereichen Organisation, Mengen, Qualitäten, Kosten und Finanzierung sowie Termine und Kapazitäten ausgeschrieben. Einen Zuschlag kann ein Bieter nur auf eine der beiden Leistungen erhalten. Vom Planungsbeauftragten sind ggf. die Leistungen bereits gebundener und noch zu bindender Ingenieurbüros / Gutachter zu übernehmen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach der Beauftragung der Leistungsphase 3 werden die Leistungsphasen 4 bis 9 gem. §§ 47, 43 und 55 HOAI optional ganz oder teilweise jeweils stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach der Beauftragung der Leistungsphase 3 werden die Leistungsphasen 4 bis 9 gem. §§ 47, 43 und 55 HOAI optional ganz oder teilweise jeweils stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Es sind ggf. weitere besondere und zusätzliche Leistungen, wie die örtliche Bauüberwachung zu übernehmen.
Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepasst werden.
Besondere Leistungen:
• Verkehrsführung während der Bauzeit.
• Konstruktive Prüfung der Ausführungsplanung Ingenieurbau.
• Örtliche Bauüberwachung.
• Koordinierter Leitungsplan.
• Freiraumplanerische Beratung.
• Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit des AG.
Zusätzliche Informationen:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE muss in Papierform mit Unterschrift dem Auftraggeber übermittelt werden. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3).
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE muss in Papierform mit Unterschrift dem Auftraggeber übermittelt werden. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3).
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien / Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien / Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer / Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer / Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
EEE Teil IV Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien:
Der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien genügt nicht, ist nicht zulässig und führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages (Ausschluss).
Es ist zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten, Eignungskriterien Stellung zu nehmen.
EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien /Vorschriften / Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 EUR für Personen- und 2.000.000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 EUR für Personen- und 2.000.000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen kann.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiver Kriterien (Datei: Bhf-Str_Tief_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) muss erbracht werden.
[zu 2] Der Nachweis eines durchschnittlichen Mindestjahresumsatzes innerhalb der letzten drei Jahre muss mindestens 100.000 Euro betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiver Kriterien (Datei: Bhf-Str_Tief_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der LPH 8, Bauwerkskosten nach DIN 276, Anschrift, Ansprechpartner, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers gemäß objektiver Kriterien (Datei: Bhf-Str_Tief_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der LPH 8, Bauwerkskosten nach DIN 276, Anschrift, Ansprechpartner, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers gemäß objektiver Kriterien (Datei: Bhf-Str_Tief_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
Es sind 2 Referenzprojekte vorzustellen. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen sein.
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein (Stichtag ist Datum der Einreichung des Teilnahmeantrages), und die Übergabe des Objektes (LPH 8 gem. § 47 HOAI) an den Bauherrn darf max. 8 Jahre zurückliegen (Stichtag ist der Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein (Stichtag ist Datum der Einreichung des Teilnahmeantrages), und die Übergabe des Objektes (LPH 8 gem. § 47 HOAI) an den Bauherrn darf max. 8 Jahre zurückliegen (Stichtag ist der Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 3-8 erfüllt worden sein.
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um eine Verkehrsanlage handeln.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) bzw. „Bhf-Str_Tief_Objektive Kriterien“ in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien/Unterkriterien.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen, können aber auch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen, können aber auch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:
— Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers,
— Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten,
— Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des in der Zusatzerklärung zur EEE genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen:
— Frauenförderung Wirt 359,
— Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge Wirt 322 – Stand 24.5.2016),
— Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen IV 306 F,
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft IV 307 F,
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Die objektiven Kriterien mit ihren entsprechenden Unterkriterien und jeweilig zu erreichenden Punkten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Datei: Bhf-Str_Tief_Objektive Kriterien).
In der Summe aller Kriterien werden maximal 100 Punkte vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darst. von Personalkonzept und Personaleinsatzplan; Qualifikation, Erfahrung der vorgesehenen Projektmitarbeiter; Sicherstellung der laufenden Verfügbarkeit eines auskunftsfähigen Ansprechpartners
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise zur Berücksichtigung besonderer Anforderungen einschl. der Erörterung von Lösungsideen; Darst. der Erfahrung mit vergleichbaren Bauvorhaben, bspw. durch ähnliche Referenzprojekten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darst. Der im Angebot enthaltenen Instrumente zur Einhaltung von Kosten, Terminen, Qualitäten; Mittelverausgabung, Doku. der Mittelverwendung, Verfügbarkeit von Datenaustauschformaten, eVergabe etc.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umgang mit Rückfragen des Auswahlgremiums und Gesamteindruck der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Kostenkriterium: Angebot für die Gesamtleistung einschl. Zuschläge, besonderer Leistungen und NK
Gewichtung der Kosten: 25 %
Kostenkriterium: Stundensätze
Gewichtung der Kosten: 5 %
1) Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE) werden nicht berücksichtigt. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
1) Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE) werden nicht berücksichtigt. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
Gemäß Teil II Abschnitt D ist eine EEE mit den Abschnitten A, B und nach Teil III erforderlich;
3) Nach Ziff. III.1.3) dürfen max. 2 Projektmitarbeiter und max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften und/oder Nachunternehmern (NU) in den einzelnen EEE jeweils Felder frei. Wenn mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert;
3) Nach Ziff. III.1.3) dürfen max. 2 Projektmitarbeiter und max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften und/oder Nachunternehmern (NU) in den einzelnen EEE jeweils Felder frei. Wenn mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert;
4) Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird;
4) Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird;
5) Änderungen in der EEE oder den weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig;
6) Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen;
7) Die Teilnahmeanträge (gelocht, auf einem Heftstreifen abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag, deutlich mit dem Aufkleber "VgV-Verfahren Bhf-Str_Tief" gekennzeichnet bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, Brunnenstraße 181, D-10119 Berlin einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig. Eine elektronische Abgabe ist nicht zulässig und führt unmittelbar zum Ausschluss des Teilnahmeantrags bzw. Angebots;
7) Die Teilnahmeanträge (gelocht, auf einem Heftstreifen abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag, deutlich mit dem Aufkleber "VgV-Verfahren Bhf-Str_Tief" gekennzeichnet bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, Brunnenstraße 181, D-10119 Berlin einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig. Eine elektronische Abgabe ist nicht zulässig und führt unmittelbar zum Ausschluss des Teilnahmeantrags bzw. Angebots;
8) Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 18.12.2017 bei der unter I.3 genannten Kontaktstelle (Dr. Szamatolski + Partner GbR, E-Mail: vergabe@szpartner.de) zu erfragen. Die Anfragen und Antworten werden anonymisiert unter der o.g. Internetadresse (s. Punkt 2) kontinuierlich veröffentlicht;
8) Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 18.12.2017 bei der unter I.3 genannten Kontaktstelle (Dr. Szamatolski + Partner GbR, E-Mail: vergabe@szpartner.de) zu erfragen. Die Anfragen und Antworten werden anonymisiert unter der o.g. Internetadresse (s. Punkt 2) kontinuierlich veröffentlicht;
9) Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
9) Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden;
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden;
10) Bewerbergemeinschaften, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, sind zugelassen (s. auch Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
10) Bewerbergemeinschaften, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, sind zugelassen (s. auch Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als NU. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen.Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als NU. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen.Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations-und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations-und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 237-492343 (2017-12-04)
Ergänzende Angaben (2017-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sollen Planungsleistungen für Verkehrsanlagen im Fördergebiet Aktives Zentrum Lichtenrade Bahnhofstraße vergeben werden.
Die Straßenbaumaßnahme im Bereich der Bahnhofstraße ist erforderlich, da der Verkehrsraum der Geschäftsstraße in einem unbefriedigenden Zustand ist. Der motorisierte Verkehr dominiert, der Rad- und Fußgängerverkehr sowie die Aufenthaltsqualität sind eingeschränkt. Auch die Parkraumsituation ist nicht optimal. Die Barrierefreiheit ist nicht gegeben. Die Baumaßnahme erfolgt auf Grundlage eines Verkehrsentwicklungskonzeptes, welches alle Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt und abgestimmte Lösungen hervorbringt.
Die Straßenbaumaßnahme umfasst Gesamtkosten in Höhe von 8, 3 000 000 EUR (Baukosten ohne Planung), die aus dem Förderprogramm Aktive Zentren finanziert werden. Die Summe beinhaltet die Baukosten, die Objektplanung Straßenbau, die Objektplanung Lichtsignalanlagen (Umbau) und die Projektsteuerung Straßenbau.
Es sollen Planungsleistungen für Verkehrsanlagen im Fördergebiet Aktives Zentrum Lichtenrade Bahnhofstraße vergeben werden.
Die Straßenbaumaßnahme im Bereich der Bahnhofstraße ist erforderlich, da der Verkehrsraum der Geschäftsstraße in einem unbefriedigenden Zustand ist. Der motorisierte Verkehr dominiert, der Rad- und Fußgängerverkehr sowie die Aufenthaltsqualität sind eingeschränkt. Auch die Parkraumsituation ist nicht optimal. Die Barrierefreiheit ist nicht gegeben. Die Baumaßnahme erfolgt auf Grundlage eines Verkehrsentwicklungskonzeptes, welches alle Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt und abgestimmte Lösungen hervorbringt.
Die Straßenbaumaßnahme umfasst Gesamtkosten in Höhe von 8, 3 000 000 EUR (Baukosten ohne Planung), die aus dem Förderprogramm Aktive Zentren finanziert werden. Die Summe beinhaltet die Baukosten, die Objektplanung Straßenbau, die Objektplanung Lichtsignalanlagen (Umbau) und die Projektsteuerung Straßenbau.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die Straßenbaumaßnahme umfasst Gesamtkosten in Höhe von 8, 3 000 000 EUR (Baukosten ohne Planung), die aus dem Förderprogramm Aktive Zentren finanziert werden. Die Summe beinhaltet die Baukosten, die Objektplanung Straßenbau, die Objektplanung Lichtsignalanlagen (Umbau) und die Projektsteuerung Straßenbau.
Die Straßenbaumaßnahme umfasst Gesamtkosten in Höhe von 8, 3 000 000 EUR (Baukosten ohne Planung), die aus dem Förderprogramm Aktive Zentren finanziert werden. Die Summe beinhaltet die Baukosten, die Objektplanung Straßenbau, die Objektplanung Lichtsignalanlagen (Umbau) und die Projektsteuerung Straßenbau.
Quelle: OJS 2017/S 240-498840 (2017-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wurden Planungsleistungen für Verkehrsanlagen im Fördergebiet Aktives Zentrum Lichtenrade Bahnhofstraße vergeben.
Die Straßenbaumaßnahme im Bereich der Bahnhofstraße ist erforderlich, da der Verkehrsraum der Geschäftsstraße in einem unbefriedigenden Zustand ist. Der motorisierte Verkehr dominiert, der Rad- und Fußgängerverkehr sowie die Aufenthaltsqualität sind eingeschränkt. Auch die Parkraumsituation ist nicht optimal. Die Barrierefreiheit ist nicht gegeben. Die Baumaßnahme erfolgt auf Grundlage eines Verkehrsentwicklungskonzeptes, welches alle Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt und abgestimmte Lösungen hervorbringt.
Die Straßenbaumaßnahme umfasst Gesamtkosten in Höhe von 8,3 Mio. EUR (Baukosten ohne Planung), die aus dem Förderprogramm Aktive Zentren finanziert werden. Die Summe beinhaltet die Baukosten, die Objektplanung Straßenbau, die Objektplanung Lichtsignalanlagen (Umbau) und die Projektsteuerung Straßenbau.
Es wurden Planungsleistungen für Verkehrsanlagen im Fördergebiet Aktives Zentrum Lichtenrade Bahnhofstraße vergeben.
Die Straßenbaumaßnahme im Bereich der Bahnhofstraße ist erforderlich, da der Verkehrsraum der Geschäftsstraße in einem unbefriedigenden Zustand ist. Der motorisierte Verkehr dominiert, der Rad- und Fußgängerverkehr sowie die Aufenthaltsqualität sind eingeschränkt. Auch die Parkraumsituation ist nicht optimal. Die Barrierefreiheit ist nicht gegeben. Die Baumaßnahme erfolgt auf Grundlage eines Verkehrsentwicklungskonzeptes, welches alle Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt und abgestimmte Lösungen hervorbringt.
Die Straßenbaumaßnahme umfasst Gesamtkosten in Höhe von 8,3 Mio. EUR (Baukosten ohne Planung), die aus dem Förderprogramm Aktive Zentren finanziert werden. Die Summe beinhaltet die Baukosten, die Objektplanung Straßenbau, die Objektplanung Lichtsignalanlagen (Umbau) und die Projektsteuerung Straßenbau.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wurden Planungsleistungen für Verkehrsanlagen im Fördergebiet Aktives Zentrum Lichtenrade Bahnhofstraße vergeben.
Die Straßenbaumaßnahme umfasst Gesamtkosten in Höhe von 8,3 Mio. EUR (Baukosten ohne Planung), die aus dem Förderprogramm Aktive Zentren finanziert werden. Die Summe beinhaltet die Baukosten, die Objektplanung Straßenbau, die Objektplanung Lichtsignalanlagen (Umbau) und die Projektsteuerung Straßenbau.
Die Straßenbaumaßnahme umfasst Gesamtkosten in Höhe von 8,3 Mio. EUR (Baukosten ohne Planung), die aus dem Förderprogramm Aktive Zentren finanziert werden. Die Summe beinhaltet die Baukosten, die Objektplanung Straßenbau, die Objektplanung Lichtsignalanlagen (Umbau) und die Projektsteuerung Straßenbau.
Es wurden Planungsleistungen für Verkehrsanlagen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen und Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke sowie Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 technische Ausrüstung vergeben. Der Auftrag beinhaltet die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß §§ 47, 43 und 55 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. besondere Leistungen. Es handelt sich um eine stufenweise Beauftragung, zunächst für die Leistungsphase 3. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Es wurden Planungsleistungen für Verkehrsanlagen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen und Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke sowie Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 technische Ausrüstung vergeben. Der Auftrag beinhaltet die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß §§ 47, 43 und 55 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. besondere Leistungen. Es handelt sich um eine stufenweise Beauftragung, zunächst für die Leistungsphase 3. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
— Verkehrsführung während der Bauzeit,
— Konstruktive Prüfung der Ausführungsplanung Ingenieurbau,
— Örtliche Bauüberwachung,
— Koordinierter Leitungsplan,
— Freiraumplanerische Beratung,
— Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit des AG.
Es liegt ein Verkehrs- und Gestaltungskonzept für das Aktive Zentrum (AZ) Lichtenrade Bahnhofstraße vor, das die wesentlichen Punkte für die Umsetzung der Baumaßnahme enthält und derzeit (Stand 2018) fortgeschrieben wird mit dem Ziel den Planungsstand der LP 2 gem. § 47 HOAI zu erreichen. Es werden nach dem Stand 2018 u. a. folgende Maßnahmen umgesetzt:
Es liegt ein Verkehrs- und Gestaltungskonzept für das Aktive Zentrum (AZ) Lichtenrade Bahnhofstraße vor, das die wesentlichen Punkte für die Umsetzung der Baumaßnahme enthält und derzeit (Stand 2018) fortgeschrieben wird mit dem Ziel den Planungsstand der LP 2 gem. § 47 HOAI zu erreichen. Es werden nach dem Stand 2018 u. a. folgende Maßnahmen umgesetzt:
Für die gesamte Baumaßnahme stehen 8,3 Mio. EUR als Bruttobaukosten zzgl. der Planungskosten zur Verfügung. Es wird eine Baukostenobergrenze als Beschaffenheit vereinbart. Die Maßnahme wird mit Städtebaufördermitteln (AZ) finanziert.
Für die Bauphase muss die Zugänglichkeit zu den Geschäften in der Bahnhofstraße sowie zum S-Bahnhof Lichtenrade sichergestellt werden. Die Baumaßnahmen werden durch ein Baustellenmanagement begleitet, welches durch den AZ-Beauftragten erfolgt. Es wurden parallel die Leistungen der Projektsteuerung zur Übernahme der delegierbaren Bauherrenaufgaben in den Handlungsbereichen Organisation, Mengen, Qualitäten, Kosten und Finanzierung sowie Termine und Kapazitäten vergeben. Einen Zuschlag konnte ein Bieter nur auf eine der beiden Leistungen erhalten. Vom Planungsbeauftragten sind ggf. die Leistungen bereits gebundener und noch zu bindender Ingenieurbüros/Gutachter zu übernehmen.
Für die Bauphase muss die Zugänglichkeit zu den Geschäften in der Bahnhofstraße sowie zum S-Bahnhof Lichtenrade sichergestellt werden. Die Baumaßnahmen werden durch ein Baustellenmanagement begleitet, welches durch den AZ-Beauftragten erfolgt. Es wurden parallel die Leistungen der Projektsteuerung zur Übernahme der delegierbaren Bauherrenaufgaben in den Handlungsbereichen Organisation, Mengen, Qualitäten, Kosten und Finanzierung sowie Termine und Kapazitäten vergeben. Einen Zuschlag konnte ein Bieter nur auf eine der beiden Leistungen erhalten. Vom Planungsbeauftragten sind ggf. die Leistungen bereits gebundener und noch zu bindender Ingenieurbüros/Gutachter zu übernehmen.
Es handelt sich um eine stufenweise Beauftragung. Nach der Beauftragung der Leistungsphase 3 werden die Leistungsphasen 4 bis 9 gem. §§ 47, 43 und 55 HOAI optional ganz oder teilweise jeweils stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Es handelt sich um eine stufenweise Beauftragung. Nach der Beauftragung der Leistungsphase 3 werden die Leistungsphasen 4 bis 9 gem. §§ 47, 43 und 55 HOAI optional ganz oder teilweise jeweils stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
— Verkehrsführung während der Bauzeit,
— Konstruktive Prüfung der Ausführungsplanung Ingenieurbau,
— Örtliche Bauüberwachung,
— Koordinierter Leitungsplan,
— Freiraumplanerische Beratung,
— Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit des AG.
Zusätzliche Informationen:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Angebot für die Gesamtleistung einschl. Zuschläge, besonderer Leistungen und NK
Kostenkriterium (Gewichtung): 25 %
Kostenkriterium (Name): Stundensätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 5 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-27 📅
Name: Asphalta Ingenieurgesellschaft für Verkehrsbau mbH
Postanschrift: Elsterstraße 63
Postort: Falkensee
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland 🇩🇪 Havelland
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations-und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations-und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).