Der AZV Bühl und Umgebung betreibt die Verbandskläranlage Bühl-Vimbuch (Reinigungsleistung: C-Fracht 167.000 EW, N-Fracht 112.000 EW, P-Fracht 97.500 EW). Vorgesehen ist die Umsetzung einer 4. Reinigungsstufe (Spurenstoffelimination durch Zugabe von Pulverkohle und Adsorption sowie Filtration über Tuchfilter). Weitere optionale Maßnahmen: Erweiterung/Umbau Betriebsgebäude, Umstellung von Oberflächenbelüftern auf feinblasige Belüftung an 2 Belebungsbecken inkl. Bau Gebläsestation (in Abst. mit lfd. Unterhaltungsmaßn.). Auf die erläuternden Unterlagen, die von der zugehörigen Internet-Seite (vgl. I.3) heruntergeladen werden können, wird verwiesen. Dieses Vergabeverfahren umfasst die erforderlichen Planungsleistungen (vgl. II.1.1). Abschluss eines Stufenvertrags; Stufe I = bis LP 4. Vertragsbeginn: vsl. 23.04.2018. Abschluss LP 4 mit Unterlagen für Antragseinreichung: 30.09.2018. Leistungen Stufe II (ab LP 5) nach Genehmigung/Fördermittelbewilligung. Baubeginn: 2019.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Der AZV Bühl und Umgebung betreibt die Verbandskläranlage Bühl-Vimbuch (Reinigungsleistung: C-Fracht 167.000 EW, N-Fracht 112.000 EW, P-Fracht 97.500 EW). Vorgesehen ist die Umsetzung einer 4. Reinigungsstufe (Spurenstoffelimination durch Zugabe von Pulverkohle und Adsorption sowie Filtration über Tuchfilter). Weitere optionale Maßnahmen: Erweiterung/Umbau Betriebsgebäude, Umstellung von Oberflächenbelüftern auf feinblasige Belüftung an 2 Belebungsbecken inkl. Bau Gebläsestation (in Abst. mit lfd. Unterhaltungsmaßn.). Auf die erläuternden Unterlagen, die von der zugehörigen Internet-Seite (vgl. I.3) heruntergeladen werden können, wird verwiesen. Dieses Vergabeverfahren umfasst die erforderlichen Planungsleistungen (vgl. II.1.1). Abschluss eines Stufenvertrags; Stufe I = bis LP 4. Vertragsbeginn: vsl. 23.04.2018. Abschluss LP 4 mit Unterlagen für Antragseinreichung: 30.09.2018. Leistungen Stufe II (ab LP 5) nach Genehmigung/Fördermittelbewilligung. Baubeginn: 2019.
Der AZV Bühl und Umgebung betreibt die Verbandskläranlage Bühl-Vimbuch (Reinigungsleistung: C-Fracht 167.000 EW, N-Fracht 112.000 EW, P-Fracht 97.500 EW). Vorgesehen ist die Umsetzung einer 4. Reinigungsstufe (Spurenstoffelimination durch Zugabe von Pulverkohle und Adsorption sowie Filtration über Tuchfilter). Weitere optionale Maßnahmen: Erweiterung/Umbau Betriebsgebäude, Umstellung von Oberflächenbelüftern auf feinblasige Belüftung an 2 Belebungsbecken inkl. Bau Gebläsestation (in Abst. mit lfd. Unterhaltungsmaßn.). Auf die erläuternden Unterlagen, die von der zugehörigen Internet-Seite (vgl. I.3) heruntergeladen werden können, wird verwiesen. Dieses Vergabeverfahren umfasst die erforderlichen Planungsleistungen (vgl. II.1.1). Abschluss eines Stufenvertrags; Stufe I = bis LP 4. Vertragsbeginn: vsl. 23.04.2018. Abschluss LP 4 mit Unterlagen für Antragseinreichung: 30.09.2018. Leistungen Stufe II (ab LP 5) nach Genehmigung/Fördermittelbewilligung. Baubeginn: 2019.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rastatt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserzweckverband Bühl und Umgebung - Verbandsverwaltung -
Postanschrift: Friedrichstraße 6
Postleitzahl: 77815
Postort: Bühl
Kontakt
Internetadresse: http://www.azvbuehl.de🌏
E-Mail: d.back.stadt@buehl.de📧
Telefon: +49 07223-935-605📞
Fax: +49 07223-935-609 📠
URL der Dokumente: http://wat.de//vgv-f.ka-buehl-vimbuch.html🌏
Die hier zu vergebenden Planungs- u. Überwachungsleistungen sind hinsichtlich d. technischen u. terminlichen Abhängigkeiten entsprechend mit den Leistungen u. Belangen anderer Beteiligter abzustimmen (z.B. lfd. Anlagenbetrieb, Umweltschutz).
Unterlagen der Genehmigungsplanung sind zwingend bis zum 30.09.2018 fertig vorzulegen, damit der Fördermittelantrag vom AG fristgerecht gestellt werden kann.
Die hier zu vergebenden Planungs- u. Überwachungsleistungen sind hinsichtlich d. technischen u. terminlichen Abhängigkeiten entsprechend mit den Leistungen u. Belangen anderer Beteiligter abzustimmen (z.B. lfd. Anlagenbetrieb, Umweltschutz).
Unterlagen der Genehmigungsplanung sind zwingend bis zum 30.09.2018 fertig vorzulegen, damit der Fördermittelantrag vom AG fristgerecht gestellt werden kann.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
II.2.4.1) Vorbemerkung
Der AZV muss den Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln bis zum 01.10.2018 mitsamt vorliegender Genehmigungsplanung einreichen. Daher muss die LP 4 der nachstehenden Leistungen bis zum 30.09.2018 abgeschlossen sein.
II.2.4.2 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen u. Stufen:
Pos. 1) Ing.-Bauwerke.
Pos. 1.1) Grundleistungen nach § 43 HOAI für Spurenstoffelimination.
Pos. 1.1.1) LP 1 bis 4.
Pos. 1.1.2) Optional LP 5 bis 9.
Pos. 2) Besond. Leistungen IBW.
Pos. 2.1) Örtl. Bauüberwachung.
Pos. 2.1.1) Optional Besond. Leistungen aus dem Leistungsbild für IBW für die Örtl. Bauüberwachung nach Anl. 12.1, HOAI.
Pos. 3) Technische Ausrüstung.
Pos. 3.1) Grundleistungen nach § 55 HOAI für Starkstromanlagen.
Pos. 3.1.1) LP 1 bis 4.
Pos. 3.1.2) Optional LP 5 bis 9.
Pos. 3.2) Grundleistungen nach § 55 HOAI für Verfahrenstechnische Anlagen.
Pos. 3.2.1) LP 1 bis 4.
Pos. 3.2.2) Optional LP 5 bis 9.
Pos. 3.3) Grundleistungen nach § 55 HOAI für Gebäudeautomatisation nach Bedarf.
Pos. 3.3.1) Optional LP 1 bis 4.
Pos. 3.3.2) Optional LP 5 bis 9.
Pos. 3.4) Grundleistungen nach § 55 HOAI für Änderung Beckenbelüftung.
Pos. 3.4.1) Optional LP 1 bis 4.
Pos. 3.4.2) Optional LP 5 bis 9.
Pos. 4) Tragwerksplanung.
Pos. 4.1) Grundleistungen nach § 51 HOAI für Kontaktbecken.
Pos. 4.1.1) Optional LP 1 bis 4.
Pos. 4.1.2) Optional LP 5 u. 6.
Pos. 4.2) Grundleistungen nach § 51 HOAI für Sedimentationsbecken.
Pos. 4.2.1) Optional LP 1 bis 4.
Pos. 4.2.2) Optional LP 5 u. 6.
Pos. 4.3) Grundleistungen nach § 51 HOAI für A-Kohle-Silo.
Pos. 4.3.1) Optional LP 1 bis 4.
Pos. 4.3.2) Optional LP 5 u. 6.
Pos. 4.4) Grundleistungen nach § 51 HOAI für Filterbecken.
Pos. 4.4.1) Optional LP 1 bis 4.
Pos. 4.4.2) Optional LP 5 u. 6.
Pos. 4.5) Grundleistungen nach § 51 HOAI für Spülwasserbehälter nach Bedarf.
Pos. 4.5.1) Optional LP 1 bis 4.
Pos. 4.5.2) Optional LP 5 u. 6.
Pos. 5) Objektplanung Gebäude.
Pos. 5.1) Bedarfsplanung.
Pos. 5.1.1) Optional Bedarfsplanung.
Pos. 5.2) Grundleistungen nach § 34 HOAI für Umbau Betriebsgebäude.
Pos. 5.2.1) LP 1 bis 4.
Pos. 5.2.2) Optional LP 5 bis 9.
Pos. 5.3) Grundleistungen nach § 43 HOAI für Gebläsestation Beckenbelüftung nach Bedarf.
Pos. 5.3.1) Optional LP 1 bis 4.
Pos. 5.3.2) Optional LP 5 bis 9.
Pos. 6) Tragwerksplanung Gebäude.
Pos. 6.1) Grundleistungen nach § 51 HOAI für Umbau Betriebsgebäude.
Pos. 6.1.1) Optional LP 1 bis 4.
Pos. 6.1.2) Optional LP 5 u. 6.
Pos. 6.2) Grundleistungen nach § 51 HOAI für Gebläsestation Beckenbelüftung nach Bedarf.
Pos. 6.2.1) Optional LP 1 bis 4.
Pos. 6.2.2) Optional LP 5 u. 6.
Pos. 7) Leistungen nach Baustellenverordnung.
Pos. 7.1) Grundleistungen SiGeKo.
Pos. 7.1.1) Optional Leistungen während der Planung der Ausführung.
Pos. 7.1.2) Optional Leistungen während der Ausführung.
Pos. 8) Vermessungsleistungen nach Bedarf.
Pos. 8.1) Planungsbegleitende Vermessung.
Pos. 8.1.1) Optional Leistung aus dem Leistungsbild Planungsbegleitende Vermessung nach Anl. 1, Ziff. 1.4.4 HOAI, davon Teilleist., soweit erforderlich.
Pos. 8.2) Besond. Leistung Bauvermessung.
Pos. 8.2.1) Optional Leistung aus dem Leistungsbild Bauvermessung nach Anl. 1, Ziff. 1.4.7 HOAI für die Bauvermessung (ohne Bauausführungsvermessung).
Die Leistungen sollen in folg. Stufen beauftragt werden (stufenw. Beauftragung):
Stufe I: Grundleistungen / LP 1 bis 4 (nicht als optional gekennzeichnet).
Stufe II: Optional weitere Leistungen gemäß Auflistung oben.
II.2.4.3) Ergänzende Angaben
Angaben zu Terminen, Vertragslaufzeit, Abstimmung und Auftragswert siehe II.2.11.2.
Beschreibung der Optionen:
II.2.11.1) Optionale Planungsleistungen gemäß Nennung in II.2.4.
Die optionalen Leistungen der Stufe II werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes nach Erbringung der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung), der Erteilung der Genehmigungen und der Förderungsbewilligung sowie der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Die optionalen Leistungen der Stufe II werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes nach Erbringung der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung), der Erteilung der Genehmigungen und der Förderungsbewilligung sowie der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
II.2.11.2) Weitere Angaben in Ergänzung zu II.2.4 (Beschreibung der Beschaffung)
II.2.11.2.1) Termine
Für den Auftrag gelten folgende terminl. Rahmenvorgaben:
a) Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens, Vertragsbeginn vsl. 23.04.2018.
b) Vorlage der Genehmigungsplanung für die Einreichung bis 30.09.2018, Förderantrag muss vom AG bis 01.10.2018 mit den Unterlagen der Genehmigungsplanung gestellt sein.
c) LP 5 ff nach Bewilligung der Fördermittel und Vorliegen der Genehmigungen, Baubeginn im Jahr 2019.
Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z.B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.
Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z.B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.
II.2.11.2.2) Erläuterung Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit endet mit dem Ablauf der Gewährleistung der Baumaßnahmen (bis zu 5 Jahren).
II.2.11.2.3) Abstimmung
Einzelheiten bzgl. der Abwicklung der einzelnen Maßnahmen sind nach Leistungsbeginn mit dem AG abzustimmen.
Mögliche Beeinträchtigungen des laufenden Kläranlagenbetriebes sind zu minimieren. Hierzu sind vom Planer während der Ausführungsplanung ggf. Anforderungen an Provisorien zu definieren, erforderliche Maßnahmen zu planen und mit dem AG abzustimmen.
II.2.11.2.4) Auftragswert
Der Auftragswert wird mit ca. 1 Mio. EUR (netto) angenommen.
Zusätzliche Informationen:
Die hier zu vergebenden Planungs- u. Überwachungsleistungen sind hinsichtlich d. technischen u. terminlichen Abhängigkeiten entsprechend mit den Leistungen u. Belangen anderer Beteiligter abzustimmen (z.B. lfd. Anlagenbetrieb, Umweltschutz).
Unterlagen der Genehmigungsplanung sind zwingend bis zum 30.09.2018 fertig vorzulegen, damit der Fördermittelantrag vom AG fristgerecht gestellt werden kann.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bühl-Vimbuch, Landkreis Rastatt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1.1)
Teilnahmeanträge und Angebote sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen und in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen (§§ 53 (4) bis (6) VgV). Die Personen, die zur Unterzeichnung des Antrags und zur Vertretung des Bewerbers in diesem Vergabeverfahren ermächtigt sind, sind in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gemäß Ziff. III.1.1.3 und durch ergänzende Informationen zur Berechtigung der Vertretung gem. Ziff. III.1.1.2 zu benennen.
Teilnahmeanträge und Angebote sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen und in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen (§§ 53 (4) bis (6) VgV). Die Personen, die zur Unterzeichnung des Antrags und zur Vertretung des Bewerbers in diesem Vergabeverfahren ermächtigt sind, sind in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gemäß Ziff. III.1.1.3 und durch ergänzende Informationen zur Berechtigung der Vertretung gem. Ziff. III.1.1.2 zu benennen.
III.1.1.2)
Vorlage eines aktuellen Nachweises nach § 44 (1) VgV für die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise für die erlaubte Berufsausübung.
(ausgestellt nach dem 01.01.2017, in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister; bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung; bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
(ausgestellt nach dem 01.01.2017, in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister; bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung; bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
III.1.1.3)
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen wird nach § 48 (3) VgV eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV verlangt; wahlweise können die in der EEE enthaltenen Erklärungen und Angaben als Eigenerklärungen eingereicht werden. Die EEE wird als Vorlage vom Auftraggeber zusammen mit weiteren Unterlagen elektronisch bereitgestellt. Die EEE ist in Papierform auszufertigen, rechtsverbindlich zu unterzeichnen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen wird nach § 48 (3) VgV eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV verlangt; wahlweise können die in der EEE enthaltenen Erklärungen und Angaben als Eigenerklärungen eingereicht werden. Die EEE wird als Vorlage vom Auftraggeber zusammen mit weiteren Unterlagen elektronisch bereitgestellt. Die EEE ist in Papierform auszufertigen, rechtsverbindlich zu unterzeichnen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Ergänzend zur EEE und den darin geforderten Erklärungen und Angaben werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung genannt sind.
III.1.1.4)
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung einzureichen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung einzureichen.
III.1.1.5)
Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Ziff. III.1.1.3 für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV).
III.1.1.6)
Bei beabsichtigter Vergabe eines Unterauftrags wird mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile und Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV). In diesem Fall ist vom beabsichtigten Unterauftragnehmer die EEE gemäß Ziff. III.1.1.3 separat in Papierform vorzulegen (§ 47 (2) VgV).
Bei beabsichtigter Vergabe eines Unterauftrags wird mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile und Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV). In diesem Fall ist vom beabsichtigten Unterauftragnehmer die EEE gemäß Ziff. III.1.1.3 separat in Papierform vorzulegen (§ 47 (2) VgV).
III.1.1.7)
Verpflichtungserklärungen nach § 47 (1) VgV der Unternehmer, an die ein Unterauftrag vergeben werden soll, werden von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und sind spätestens mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.1.2.1)
Nachweis nach § 45 (4) Nr. 2 VgV zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und von 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechender Deckung zugesagt ist. Der Nachweis wird von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und ist spätestens mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis nach § 45 (4) Nr. 2 VgV zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und von 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechender Deckung zugesagt ist. Der Nachweis wird von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und ist spätestens mit dem Angebot vorzulegen.
III.1.2.2)
Erklärung nach § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren (bevorzugt als formlose Eigenerklärung; bei deren Vorliegen kann auf die Angaben zum Umsatz in der EEE gemäß Ziff. III.1.1.3 verzichtet werden).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung nach § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren (bevorzugt als formlose Eigenerklärung; bei deren Vorliegen kann auf die Angaben zum Umsatz in der EEE gemäß Ziff. III.1.1.3 verzichtet werden).
III.1.2.3)
Erklärung nach § 46 (3) Nr. 8 VgV, aus der die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und der Beschäftigtenzahl im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (bevorzugt als formlose Eigenerklärung; bei deren Vorliegen kann auf die Angaben zu den Beschäftigten in der EEE gemäß Ziff. III.1.1.3 verzichtet werden).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung nach § 46 (3) Nr. 8 VgV, aus der die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und der Beschäftigtenzahl im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (bevorzugt als formlose Eigenerklärung; bei deren Vorliegen kann auf die Angaben zu den Beschäftigten in der EEE gemäß Ziff. III.1.1.3 verzichtet werden).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.1.3.1)
Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung, fachliche Zuständigkeiten) und der Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation mit zugehörigem Nachweis verlangt (z.B. Diplomzeugnis, siehe auch Ziff. III.2.1).
Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung, fachliche Zuständigkeiten) und der Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation mit zugehörigem Nachweis verlangt (z.B. Diplomzeugnis, siehe auch Ziff. III.2.1).
III.1.3.2)
Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen in den letzten höchstens 8 Jahren, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards).
Referenzen können entweder vom Bewerber selbst (bei Bewerbergemeinschaften: von mind. einem der Bewerber) oder von einem im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) erbracht werden.
Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert: Projektbezeichnung, anrechenbare Baukosten, Auftragnehmer, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktadresse mit Telefonnummer, Ausführungsort, Objekttyp und –größe, erbrachte Leistungen bzw. Leistungsphasen, Honorarzone, Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene Leistungen/Leistungsphasen). Insgesamt können maximal sechs Referenzen angegeben und gewertet werden; sie untergliedern sich wie folgt:
Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert: Projektbezeichnung, anrechenbare Baukosten, Auftragnehmer, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktadresse mit Telefonnummer, Ausführungsort, Objekttyp und –größe, erbrachte Leistungen bzw. Leistungsphasen, Honorarzone, Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene Leistungen/Leistungsphasen). Insgesamt können maximal sechs Referenzen angegeben und gewertet werden; sie untergliedern sich wie folgt:
a) Drei Referenzen (Referenz Nr. 1 bis 3), die in besonderem Maße geeignet ist, das mit den anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum des Bewerbers darzustellen und die Einhaltung der Mindeststandards für die Eignungskriterien nachzuweisen. Diese Referenzen werden einer differenzierten Bewertung unterzogen. Hierzu können zusätzlich zu den geforderten Referenzangaben im „Bewerbungsformular Eignungskriterien“ beschreibende Darstellungen auf maximal jeweils zwei DIN-A4-Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt).
a) Drei Referenzen (Referenz Nr. 1 bis 3), die in besonderem Maße geeignet ist, das mit den anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum des Bewerbers darzustellen und die Einhaltung der Mindeststandards für die Eignungskriterien nachzuweisen. Diese Referenzen werden einer differenzierten Bewertung unterzogen. Hierzu können zusätzlich zu den geforderten Referenzangaben im „Bewerbungsformular Eignungskriterien“ beschreibende Darstellungen auf maximal jeweils zwei DIN-A4-Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt).
b) Weitere maximal drei Referenzen (Nr. 4 bis 6, ohne Nr. 1 bis 3) mit den o.a. Referenzangaben im „Bewerbungsformular Eignungskriterien“.
Weitere Hinweise zu den Angaben in den Formblättern: siehe zusätzliche Punkte unter Ziff. VI.3.6.
III.1.3.3)
Nachweise geeigneter Referenzen des Projektleiters und des Stellvertretenden Projektleiters nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen, werden erst mit der Abgabe des Angebotes gefordert und mit dem Angebot gewertet.
Nachweise geeigneter Referenzen des Projektleiters und des Stellvertretenden Projektleiters nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen, werden erst mit der Abgabe des Angebotes gefordert und mit dem Angebot gewertet.
III.1.3.4)
Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation (in der Regel durch Eigenerklärung, ggf. ergänzend Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle).
Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation (in der Regel durch Eigenerklärung, ggf. ergänzend Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle).
Mindeststandards:
Mindeststandards zu Ziff. III.1.3.2 (Referenzen Bewerber):
Erfahrungen mit Planungs- u. Bauüberwachungsleistungen im kommunalen Kläranlagenbau mit mind. 50.000 EW (Neu-/Umbau, Sanierung) bzw. vglb. Abwasserbehandlungsanlagen sowie Erfahrungen mit Planungs- u. Bauüberwachungsleistungen für den Um-/Neubau von Betriebsgebäuden, die versch. Nutzungszwecken dienen (z.B. Labore, Personalräume).
Erfahrungen mit Planungs- u. Bauüberwachungsleistungen im kommunalen Kläranlagenbau mit mind. 50.000 EW (Neu-/Umbau, Sanierung) bzw. vglb. Abwasserbehandlungsanlagen sowie Erfahrungen mit Planungs- u. Bauüberwachungsleistungen für den Um-/Neubau von Betriebsgebäuden, die versch. Nutzungszwecken dienen (z.B. Labore, Personalräume).
Für die Wertung als geeignete Referenzen gelten folgende Mindeststandards, die aus den Angaben des Bewerbers zu den Referenzen eindeutig hervorgehen müssen:
a) Für alle Referenzen: bei abgeschl. Projekten Abschluss LP 8 nach dem 01.01.2010 od. bei lfd. Projekten zumind. Abschluss LP 7 (erfolgte Vergabe) zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist.
b) Ref. 1 = Mindestreferenz Objektplanung Kläranlage:
Ingenieurbauwerke n. § 43 HOAI für Kläranlagen (Bauwerke u. Anlagen der Abwasserentsorgung), LP 2 bis 8, mind. Honorarzone III u. Örtl. Bauüberwachung, anrechenbare Baukosten mind. 1 Mio. EUR,
Ggf. mit Planung von Anlage zur Spurenstoffelimination,
Ggf. mit Planung von Filtration,
Ggf. in Komb. mit Leistungen gem. § 51 Tragwerksplanung in den LP 2-6.
c) Ref. 2 = Mindestreferenz Techn. Ausrüstung Maschinentechnik Kläranlage (Bauwerke u. Anlagen der Abwasserentsorgung od. Wasserversorgung):
Techn. Ausrüstung (Maschinentechnik) n. § 55 HOAI, LP 2-8, Honorarzone II, anrechenbare Baukosten mind. 250 TEUR,
Ggf. mit Planung Starkstromanlagen n. § 55 HOAI LP 2-8,
Ggf. mit Planung Gebäudeautomation n. § 55 HOAI LP 2-8.
Sofern die Referenz 2 den Bereich Starkstromanlagen (LP 2-8) nicht abdeckt, ist hierfür eine gesonderte Referenz vorzulegen (über Ref. Nr. 4-6).
d) Ein Kläranlagenprojekt mit kombinierten Leistungen für Ingenieurbauwerke und Techn. Ausrüstung, das die Mindestanforderungen nach Buchstabe b) u. c) jeweils erfüllt, kann als zwei separate Referenzen für die jeweiligen Leistungen angegeben u. doppelt gewertet werden.
d) Ein Kläranlagenprojekt mit kombinierten Leistungen für Ingenieurbauwerke und Techn. Ausrüstung, das die Mindestanforderungen nach Buchstabe b) u. c) jeweils erfüllt, kann als zwei separate Referenzen für die jeweiligen Leistungen angegeben u. doppelt gewertet werden.
e) Ref. 3 = Mindestreferenz Betriebsgebäude (Gewerbe-/Kommunalbau mit Bau, Erweiterung, Sanierung o. vglb.):
Objektplanung Gebäude u. Innenräume n. § 34 HOAI, Büro- u. Betriebsgebäude, LP 2-8, ggf. mit versch. Nutzungsarten im Gebäude (z.B. Verwaltung, Sanitäranlagen, Laborräume),
f) Weitere Referenzen aus dem Bereich Kläranlagen analog zu den Ref. 1 u. 2, erforderlichenfalls zur Vervollständigung hinsichtlich geforderter Mindeststandards.
g) Die Referenzen 1 bis 6 müssen in Summe das gesamte vorgenannte Spektrum vergleichbarer Leistungen für Ingenieurbau, Techn. Ausrüstung u. Tragwerksplanung sowie Gebäude der geforderten Leistungsphasen abdecken.
h) Die Referenzen 1 bis 6 sind vom Bewerber (bei Bietergemeinschaften: von mind. einem der Bewerber) oder von dessen im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmern zu erbringen. Dabei sind nur eigene Leistungen anzuführen, d.h. solche, die vom Bewerber oder von dessen im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmern erbracht wurden.
h) Die Referenzen 1 bis 6 sind vom Bewerber (bei Bietergemeinschaften: von mind. einem der Bewerber) oder von dessen im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmern zu erbringen. Dabei sind nur eigene Leistungen anzuführen, d.h. solche, die vom Bewerber oder von dessen im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmern erbracht wurden.
Mindeststandards zu Ziff. III.1.3.3 (Referenzen Projektleiter und Stv. Projektleiter):
Referenzen für den Projektleiter und den Stv. Projektleiter werden erst mit Angebotsabgabe gefordert u. auch erst mit dem Angebot gewertet. Diese Referenzen sind im Teilnahmewettbewerb noch nicht einzureichen.
Allgemein werden nachstehende Anforderungen als vorläufige Information benannt, die Spezifizierung und die Vorgabe zur vorzulegenden Form erfolgen mit der Angebotsaufforderung an die nach Ziff. II.2.9.2 ausgewählten Bewerber.
Vom Projektleiter werden mit Angebotsabgabe geeignete Referenzen wie folgt erwartet:
Koordination / Projektleiter bei Projekten im Kläranlagen-/Abwasseranlagenbau (mind. 50 TEW / mittl. Schwierigkeitsgrad / IBW LP 2-8).
Vom Stv. Projektleiter werden mit Angebotsabgabe geeignete Referenzen wie folgt erwartet: mind. ein Projekt in verantwortlicher Position bei Projekten im Kläranlagen-/Abwasseranlagenbau (mind. 50 TEW / mittl. Schwierigkeitsgrad / TA bzw. Masch.technik LP 2-8).
Vom Stv. Projektleiter werden mit Angebotsabgabe geeignete Referenzen wie folgt erwartet: mind. ein Projekt in verantwortlicher Position bei Projekten im Kläranlagen-/Abwasseranlagenbau (mind. 50 TEW / mittl. Schwierigkeitsgrad / TA bzw. Masch.technik LP 2-8).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
III.2.1.1)
Für die Erbringung der Leistung des verantwortlichen Projektleiters wird eine Berufsqualifikation als Ingenieur, Architekt oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist vorzulegen (z.B. Diplomzeugnis, Eintrag in ein Berufsregister). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben für welche ein Nachweis beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person (siehe auch Erklärung zum Personal gemäß Ziff.III.1.3.1). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für ein Mitglied beizufügen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Für die Erbringung der Leistung des verantwortlichen Projektleiters wird eine Berufsqualifikation als Ingenieur, Architekt oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist vorzulegen (z.B. Diplomzeugnis, Eintrag in ein Berufsregister). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben für welche ein Nachweis beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person (siehe auch Erklärung zum Personal gemäß Ziff.III.1.3.1). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für ein Mitglied beizufügen.
III.2.1.2)
Änderungen im Hinblick auf das vom Bewerber benannte Schlüsselpersonal (Projektleiter und Stellvertretender Projektleiter) und die Verteilung der Funktionen sind nach der Zuschlagserteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dies betrifft auch die Beauftragung anderer Nachunternehmer.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Änderungen im Hinblick auf das vom Bewerber benannte Schlüsselpersonal (Projektleiter und Stellvertretender Projektleiter) und die Verteilung der Funktionen sind nach der Zuschlagserteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dies betrifft auch die Beauftragung anderer Nachunternehmer.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für das Projekt werden Finanzhilfen nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2015 (Umweltministerium Baden-Württemberg) beantragt. Der Antrag muss bis zum 01.10.2018 eingereicht sein und bedingt die Vorlage der Genehmigungsplanung. Die Richtlinien werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern vorgelegt, inkl. deren Anhängen mit Leerexemplaren des Antrages und des Zuwendungsbescheides. Die darin genannten Bestimmungen sind vom späteren Auftragnehmer zu beachten. Ebenso zu beachten sind Vorgaben der späteren baurechtlichen Genehmigung und des Wasserrechtes.
Für das Projekt werden Finanzhilfen nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2015 (Umweltministerium Baden-Württemberg) beantragt. Der Antrag muss bis zum 01.10.2018 eingereicht sein und bedingt die Vorlage der Genehmigungsplanung. Die Richtlinien werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern vorgelegt, inkl. deren Anhängen mit Leerexemplaren des Antrages und des Zuwendungsbescheides. Die darin genannten Bestimmungen sind vom späteren Auftragnehmer zu beachten. Ebenso zu beachten sind Vorgaben der späteren baurechtlichen Genehmigung und des Wasserrechtes.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
II.2.9.1)
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV nur die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der „Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen“ kann als pdf-Vordruck auf der in Ziff. VI.3 genannten Internetseite heruntergeladen werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV nur die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der „Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen“ kann als pdf-Vordruck auf der in Ziff. VI.3 genannten Internetseite heruntergeladen werden.
II.2.9.2)
Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) VgV die Anzahl Bewerber, die gemäß Ziff. II.9.2.1 nicht ausgeschlossen worden sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach den folgenden Auswahlkriterien mit zugehöriger Gewichtung:
— III.1.2.2 Spezifischer Jahresumsatz in den letzten drei Jahren (Wichtung 10 Prozent),
— III.1.2.3 Anzahl Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld (Wichtung 10 Prozent),
— III.1.3.2 Referenzen Bewerber (Wichtung 45 Prozent, davon je 10 Prozent für Referenz Nr. 1 bis 3 und 15 Prozent in Summe für die Referenzen 4 bis 6),
— Ergebnisse der Überprüfung der Referenzen bei 3 Auftraggebern (Wichtung 15 Prozent),
— III.1.3.4 Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Wichtung 10 Prozent),
— Gesamteindruck der Bewerbung (Wichtung 10 Prozent).
Für diese Auswahlkriterien werden jeweils bis zu 5 Punkten vergeben und mit der genannten Wichtung gewertet. Nach dieser Wertung kann eine Punktzahl von bis zu 500 Punkten erreicht werden. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und qualifizieren sich als Teilnehmer für die Verhandlungsgespräche.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für diese Auswahlkriterien werden jeweils bis zu 5 Punkten vergeben und mit der genannten Wichtung gewertet. Nach dieser Wertung kann eine Punktzahl von bis zu 500 Punkten erreicht werden. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und qualifizieren sich als Teilnehmer für die Verhandlungsgespräche.
Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los (§ 75 (6) VgV).
Der „Bewertungsbogen Auswahlkriterien“ kann als pdf-Vordruck auf der in Ziff. VI.3 genannten Internetseite heruntergeladen werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-02-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind unter der Internet-Adresse http://www.wat.de//vgv-f.ka-buehl-vimbuch.html frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Internet-Seite wird hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortgeschrieben und nach Ablauf der Teilnahmefrist deaktiviert.
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind unter der Internet-Adresse http://www.wat.de//vgv-f.ka-buehl-vimbuch.html frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Internet-Seite wird hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortgeschrieben und nach Ablauf der Teilnahmefrist deaktiviert.
Zu den auf der Internet-Seite bereitgestellten Unterlagen gehören:
Bekanntmachung.
• EU-Bekanntmachung (das hier vorliegende Dokument als pdf-Datei).
• Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung (pdf-Datei).
Informationen und Unterlagen zum Vorhaben:
• Machbarkeitsstudie zur weitergehenden Behandlung des Ablaufs der Kläranlage Bühl-Vimbuch, Verfahrensauswahl und Bewertung, Ersteller: iat Ingenieurberatung Stuttgart, März 2017 (pdf-Datei); zur Umsetzung vorgesehen ist die dortige „Variante 3“.
Weitere Angaben zu Ziff. VI.3) erfolgen im Dokument „Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung“ auf der vorgenannten Internet-Seite.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-926-4049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721-926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 248-523278 (2017-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AZV Bühl und Umgebung betreibt die Verbandskläranlage Bühl-Vimbuch (Reinigungsleistung: C-Fracht 167 000 EW, N-Fracht 112 000 EW, P-Fracht 97 500 EW). Vorgesehen ist die Umsetzung einer 4. Reinigungsstufe (Spurenstoffelimination durch Zugabe von Pulverkohle und Adsorption sowie Filtration über Tuchfilter). Weitere optionale Maßnahmen: Erweiterung/Umbau Betriebsgebäude, Umstellung von Oberflächenbelüftern auf feinblasige Belüftung an 2 Belebungsbecken inkl. Bau Gebläsestation (in Abst. mit lfd. Unterhaltungsmaßn.). Auf die erläuternden Unterlagen, die von der zugehörigen Internet-Seite (vgl. I.3) heruntergeladen werden können, wird verwiesen. Dieses Vergabeverfahren umfasst die erforderlichen Planungsleistungen (vgl. II.1.1). Abschluss eines Stufenvertrags; Stufe I = bis LP 4. Vertragsbeginn: vsl. 23.4.2018. Abschluss LP 4 mit Unterlagen für Antragseinreichung: 30.9.2018. Leistungen Stufe II (ab LP 5) nach Genehmigung/Fördermittelbewilligung. Baubeginn: 2019.
Der AZV Bühl und Umgebung betreibt die Verbandskläranlage Bühl-Vimbuch (Reinigungsleistung: C-Fracht 167 000 EW, N-Fracht 112 000 EW, P-Fracht 97 500 EW). Vorgesehen ist die Umsetzung einer 4. Reinigungsstufe (Spurenstoffelimination durch Zugabe von Pulverkohle und Adsorption sowie Filtration über Tuchfilter). Weitere optionale Maßnahmen: Erweiterung/Umbau Betriebsgebäude, Umstellung von Oberflächenbelüftern auf feinblasige Belüftung an 2 Belebungsbecken inkl. Bau Gebläsestation (in Abst. mit lfd. Unterhaltungsmaßn.). Auf die erläuternden Unterlagen, die von der zugehörigen Internet-Seite (vgl. I.3) heruntergeladen werden können, wird verwiesen. Dieses Vergabeverfahren umfasst die erforderlichen Planungsleistungen (vgl. II.1.1). Abschluss eines Stufenvertrags; Stufe I = bis LP 4. Vertragsbeginn: vsl. 23.4.2018. Abschluss LP 4 mit Unterlagen für Antragseinreichung: 30.9.2018. Leistungen Stufe II (ab LP 5) nach Genehmigung/Fördermittelbewilligung. Baubeginn: 2019.
Gesamtwert des Auftrags: 874580.61 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserzweckverband Bühl und Umgebung – Verbandsverwaltung
Die hier zu vergebenden Planungs- u. Überwachungsleistungen sind hinsichtlich d. technischen u. terminlichen Abhängigkeiten entsprechend mit den Leistungen u. Belangen anderer Beteiligter abzustimmen (z. B. lfd. Anlagenbetrieb, Umweltschutz).
Unterlagen der Genehmigungsplanung sind zwingend bis zum 30.9.2018 fertig vorzulegen, damit der Fördermittelantrag vom AG fristgerecht gestellt werden kann.
Die hier zu vergebenden Planungs- u. Überwachungsleistungen sind hinsichtlich d. technischen u. terminlichen Abhängigkeiten entsprechend mit den Leistungen u. Belangen anderer Beteiligter abzustimmen (z. B. lfd. Anlagenbetrieb, Umweltschutz).
Unterlagen der Genehmigungsplanung sind zwingend bis zum 30.9.2018 fertig vorzulegen, damit der Fördermittelantrag vom AG fristgerecht gestellt werden kann.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AZV muss den Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln bis zum 1.10.2018 mitsamt vorliegender Genehmigungsplanung einreichen. Daher muss die LP 4 der nachstehenden Leistungen bis zum 30.9.2018 abgeschlossen sein.
Pos. 1) Ing.-Bauwerke;
Pos. 1.1) Grundleistungen nach § 43 HOAI für Spurenstoffelimination;
Pos. 1.1.1) LP 1 bis 4;
Pos. 1.1.2) Optional LP 5 bis 9;
Pos. 2) Besond. Leistungen IBW;
Pos. 2.1) Örtl. Bauüberwachung;
Pos. 2.1.1) Optional Besond. Leistungen aus dem Leistungsbild für IBW für die Örtl. Bauüberwachung nach Anl. 12.1, HOAI;
Pos. 3) Technische Ausrüstung;
Pos. 3.1) Grundleistungen nach § 55 HOAI für Starkstromanlagen;
Pos. 3.1.1) LP 1 bis 4;
Pos. 3.1.2) Optional LP 5 bis 9;
Pos. 3.2) Grundleistungen nach § 55 HOAI für Verfahrenstechnische Anlagen;
Pos. 3.2.1) LP 1 bis 4;
Pos. 3.2.2) Optional LP 5 bis 9;
Pos. 3.3) Grundleistungen nach § 55 HOAI für Gebäudeautomatisation nach Bedarf;
Pos. 3.3.1) Optional LP 1 bis 4;
Pos. 3.3.2) Optional LP 5 bis 9;
Pos. 3.4) Grundleistungen nach § 55 HOAI für Änderung Beckenbelüftung;
Pos. 3.4.1) Optional LP 1 bis 4;
Pos. 3.4.2) Optional LP 5 bis 9;
Pos. 4) Tragwerksplanung;
Pos. 4.1) Grundleistungen nach § 51 HOAI für Kontaktbecken;
Pos. 4.1.1) Optional LP 1 bis 4;
Pos. 4.1.2) Optional LP 5 u. 6;
Pos. 4.2) Grundleistungen nach § 51 HOAI für Sedimentationsbecken;
Pos. 4.2.1) Optional LP 1 bis 4;
Pos. 4.2.2) Optional LP 5 u. 6;
Pos. 4.3) Grundleistungen nach § 51 HOAI für A-Kohle-Silo;
Pos. 4.3.1) Optional LP 1 bis 4;
Pos. 4.3.2) Optional LP 5 u. 6;
Pos. 4.4) Grundleistungen nach § 51 HOAI für Filterbecken;
Pos. 4.4.1) Optional LP 1 bis 4;
Pos. 4.4.2) Optional LP 5 u. 6;
Pos. 4.5) Grundleistungen nach § 51 HOAI für Spülwasserbehälter nach Bedarf;
Pos. 4.5.1) Optional LP 1 bis 4;
Pos. 4.5.2) Optional LP 5 u. 6;
Pos. 5) Objektplanung Gebäude;
Pos. 5.1) Bedarfsplanung;
Pos. 5.1.1) Optional Bedarfsplanung;
Pos. 5.2) Grundleistungen nach § 34 HOAI für Umbau Betriebsgebäude;
Pos. 5.2.1) LP 1 bis 4;
Pos. 5.2.2) Optional LP 5 bis 9;
Pos. 5.3) Grundleistungen nach § 43 HOAI für Gebläsestation Beckenbelüftung nach Bedarf;
Pos. 5.3.1) Optional LP 1 bis 4;
Pos. 5.3.2) Optional LP 5 bis 9;
Pos. 6) Tragwerksplanung Gebäude;
Pos. 6.1) Grundleistungen nach § 51 HOAI für Umbau Betriebsgebäude;
Pos. 6.1.1) Optional LP 1 bis 4;
Pos. 6.1.2) Optional LP 5 u. 6;
Pos. 6.2) Grundleistungen nach § 51 HOAI für Gebläsestation Beckenbelüftung nach Bedarf;
Pos. 6.2.1) Optional LP 1 bis 4;
Pos. 6.2.2) Optional LP 5 u. 6;
Pos. 7) Leistungen nach Baustellenverordnung;
Pos. 7.1) Grundleistungen SiGeKo;
Pos. 7.1.1) Optional Leistungen während der Planung der Ausführung;
Pos. 7.1.2) Optional Leistungen während der Ausführung;
Pos. 8) Vermessungsleistungen nach Bedarf;
Pos. 8.1) Planungsbegleitende Vermessung;
Pos. 8.1.1) Optional Leistung aus dem Leistungsbild Planungsbegleitende Vermessung nach Anl. 1, Ziff. 1.4.4 HOAI, davon Teilleist., soweit erforderlich;
Pos. 8.2) Besond. Leistung Bauvermessung;
Stufe I: Grundleistungen / LP 1 bis 4 (nicht als optional gekennzeichnet);
Beschreibung der Optionen:
II.2.11.1) Optionale Planungsleistungen gemäß Nennung in II.2.4
Die optionalen Leistungen der Stufe II werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes nach Erbringung der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung), der Erteilung der Genehmigungen und der Förderungsbewilligung sowie der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird;
Die optionalen Leistungen der Stufe II werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes nach Erbringung der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung), der Erteilung der Genehmigungen und der Förderungsbewilligung sowie der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird;
II.2.11.2) Weitere Angaben in Ergänzung zu II.2.4 (Beschreibung der Beschaffung);
II.2.11.2.1) Termine.
a) Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens, Vertragsbeginn vsl. 23.4.2018;
b) Vorlage der Genehmigungsplanung für die Einreichung bis 30.9.2018, Förderantrag muss vom AG bis 1.10.2018 mit den Unterlagen der Genehmigungsplanung gestellt sein;
Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z. B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.
Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z. B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.
Die Vertragslaufzeit endet mit dem Ablauf der Gewährleistung der Baumaßnahmen (bis zu 5 Jahren);
Mögliche Beeinträchtigungen des laufenden Kläranlagenbetriebes sind zu minimieren. Hierzu sind vom Planer während der Ausführungsplanung ggf. Anforderungen an Provisorien zu definieren, erforderliche Maßnahmen zu planen und mit dem AG abzustimmen;
Zusätzliche Informationen:
Die hier zu vergebenden Planungs- u. Überwachungsleistungen sind hinsichtlich d. technischen u. terminlichen Abhängigkeiten entsprechend mit den Leistungen u. Belangen anderer Beteiligter abzustimmen (z. B. lfd. Anlagenbetrieb, Umweltschutz).
Unterlagen der Genehmigungsplanung sind zwingend bis zum 30.9.2018 fertig vorzulegen, damit der Fördermittelantrag vom AG fristgerecht gestellt werden kann.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bühl-Vimbuch, Landkreis Rastatt
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-26 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Bekanntmachung
— EU-Bekanntmachung (das hier vorliegende Dokument als Pdf-Datei),
— Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung (Pdf-Datei).
— Machbarkeitsstudie zur weitergehenden Behandlung des Ablaufs der Kläranlage Bühl-Vimbuch, Verfahrensauswahl und Bewertung, Ersteller: iat Ingenieurberatung Stuttgart, März 2017 (Pdf-Datei); zur Umsetzung vorgesehen ist die dortige „Variante 3“,
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Die Fristen sind abgelaufen.
Quelle: OJS 2018/S 090-204223 (2018-05-09)