Als Eigentümerin beabsichtigt die TLUG das Chrysopraswehr an der Schwarza am südwestlichen Rand des Siedlungsgebietes von Bad Blankenburg zu sichern und die ökologische Durchgängigkeit wiederherzustellen. Die dafür notwendigen Planungsleistungen sollen mit diesem Verfahren vergeben werden. Das Chrysopraswehr ist seit 2006 als Kulturdenkmal in der Denkmalliste des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ausgewiesen. Am Zustand des Chrysopraswehres herrscht ein reges öffentliches Interesse. Denkmalpflegerische Erfahrungen und Information der Öffentlichkeit werden vom AN erwartet. Im Zuge der Schaffung von Ersatzmaßnahmen wurden Planungsleistungen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Chrysopraswehr durchgeführt. 2016 erfolgten die Untersuchungen zur Standsicherheit. Aufgrund der kritischen Bauzustandes des Wehres ist davon auszugehen, dass jegliche Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Herstellung der Durchgängigkeit Auswirkungen auf die Standsicherheit des Wehres haben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-01.
Auftragsbekanntmachung (2017-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Als Eigentümerin beabsichtigt die TLUG das Chrysopraswehr an der Schwarza am südwestlichen Rand des Siedlungsgebietes von Bad Blankenburg zu sichern und die ökologische Durchgängigkeit wiederherzustellen. Die dafür notwendigen Planungsleistungen sollen mit diesem Verfahren vergeben werden.
Das Chrysopraswehr ist seit 2006 als Kulturdenkmal in der Denkmalliste des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ausgewiesen. Am Zustand des Chrysopraswehres herrscht ein reges öffentliches Interesse. Denkmalpflegerische Erfahrungen und Information der Öffentlichkeit werden vom AN erwartet.
Im Zuge der Schaffung von Ersatzmaßnahmen wurden Planungsleistungen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Chrysopraswehr durchgeführt. 2016 erfolgten die Untersuchungen zur Standsicherheit. Aufgrund der kritischen Bauzustandes des Wehres ist davon auszugehen, dass jegliche Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Herstellung der Durchgängigkeit Auswirkungen auf die Standsicherheit des Wehres haben.
Als Eigentümerin beabsichtigt die TLUG das Chrysopraswehr an der Schwarza am südwestlichen Rand des Siedlungsgebietes von Bad Blankenburg zu sichern und die ökologische Durchgängigkeit wiederherzustellen. Die dafür notwendigen Planungsleistungen sollen mit diesem Verfahren vergeben werden.
Das Chrysopraswehr ist seit 2006 als Kulturdenkmal in der Denkmalliste des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ausgewiesen. Am Zustand des Chrysopraswehres herrscht ein reges öffentliches Interesse. Denkmalpflegerische Erfahrungen und Information der Öffentlichkeit werden vom AN erwartet.
Im Zuge der Schaffung von Ersatzmaßnahmen wurden Planungsleistungen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Chrysopraswehr durchgeführt. 2016 erfolgten die Untersuchungen zur Standsicherheit. Aufgrund der kritischen Bauzustandes des Wehres ist davon auszugehen, dass jegliche Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Herstellung der Durchgängigkeit Auswirkungen auf die Standsicherheit des Wehres haben.
Geplante Anwendung/ Umsetzung von Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsaufgaben (20 %),
Kosten-/Terminmanagement (15 %),
bürotypische Projektorganisation (15 %),
Kapazitäten, örtliche Präsenz (15 %),
Honoraransatz Nebenkosten, Umbauzuschlag,
Besondere Leistungen (20 %),
Präsentation (15 %).
II.2.7) ,,Vertragslaufzeit" beinhaltet nicht die Gewährleistungsfrist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als Eigentümerin beabsichtigt die TLUG das Chrysopraswehr an der Schwarza am südwestlichen Rand des Siedlungsgebietes von Bad Blankenburg zu sichern und die ökologische Durchgängigkeit wiederherzustellen. Die dafür notwendigen Planungsleistungen sollen mit diesem Verfahren vergeben werden.
Als Eigentümerin beabsichtigt die TLUG das Chrysopraswehr an der Schwarza am südwestlichen Rand des Siedlungsgebietes von Bad Blankenburg zu sichern und die ökologische Durchgängigkeit wiederherzustellen. Die dafür notwendigen Planungsleistungen sollen mit diesem Verfahren vergeben werden.
Das Chrysopraswehr ist seit 2006 als Kulturdenkmal in der Denkmalliste des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ausgewiesen. Am Zustand des Chrysopraswehres herrscht ein reges öffentliches Interesse. Denkmalpflegerische Erfahrungen und Information der Öffentlichkeit werden vom AN erwartet.
Das Chrysopraswehr ist seit 2006 als Kulturdenkmal in der Denkmalliste des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ausgewiesen. Am Zustand des Chrysopraswehres herrscht ein reges öffentliches Interesse. Denkmalpflegerische Erfahrungen und Information der Öffentlichkeit werden vom AN erwartet.
Im Zuge der Schaffung von Ersatzmaßnahmen wurden Planungsleistungen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Chrysopraswehr durchgeführt. 2016 erfolgten die Untersuchungen zur Standsicherheit. Aufgrund der kritischen Bauzustandes des Wehres ist davon auszugehen, dass jegliche Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Herstellung der Durchgängigkeit Auswirkungen auf die Standsicherheit des Wehres haben.
Im Zuge der Schaffung von Ersatzmaßnahmen wurden Planungsleistungen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Chrysopraswehr durchgeführt. 2016 erfolgten die Untersuchungen zur Standsicherheit. Aufgrund der kritischen Bauzustandes des Wehres ist davon auszugehen, dass jegliche Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Herstellung der Durchgängigkeit Auswirkungen auf die Standsicherheit des Wehres haben.
Es sollen die Grundleistungen und die besonderen Leistungen für die Objektplanung gem. HOAI § 41 ff. und Tragwerksplanung gem. HOAI § 49 ff. an eine Bietergemeinschaft oder einen Generalplaner (ggf. mit NAN) vergeben werden.
Der Auftrag umfasst zunächst die Leistungsphasen (LP) 1-2 der HOAI. Optional ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 3-4 und 5-9/5-6 vorgesehen.
Die Planungsaufgabe umfasst Teilleistungen zur Herstellung eines sicheren Staubauwerkes und Teilleistungen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit die gemeinsam zu bearbeiten sind.
Weiterhin sind im Rahmen der Planung folgende besonderen Leistungen erforderlich:
— Erarbeitung der Aufgabenstellung für die Leistungen und die Durchführung des Vergabeverfahrens für die Entwurfsvermessung, die Baugrunduntersuchung und soweit erforderlich für die hydraulische 2D-Untersuchungen,
— Erstellung Natur- und Artenschutzrechliche Unterlagen (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung der Fischfauna, Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung, FFH-Vorprüfung, SPA-Vorprüfung),
— Örtliche Bauüberwachung,
— Ökologische Baubegleitung (inkl. Information der Öffentlichkeit).
Geschätzte Baukosten (netto): ca. 1,0 Mio. EUR.
Voraussichtlicher Zeitrahmen:
Beauftragung: März 2017.
Vorplanung bis: 10/2018,
Entwurfsplanung bis: 10/2019.
Genehmigungsplanung bis: 04/2020.
Baubeginn: 2021.
Die Teilnehmer werden gebeten, sich unter der Kontaktadresse jena@ke-mitteldeutschland.de zu registrieren (Firma, Name Ansprechpartner, Tel.-Nr., Fax-Nr., E-Mail) um mögliche Änderungen per E-Mail zu erhalten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerungen der laufenden und anschließenden Leistungsphasen aufgrund von zeitlichen Mehrbadarf in den Abstimmungs-, Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren sind möglich.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 3-4/5-9 gem. § 41 ff. und 3-4/5-6 gem. § 49 ff. HOAI ohne Rechtsanspruch.
Zusätzliche Informationen:
II.2.5) Zuschlagskriterien:
Geplante Anwendung/ Umsetzung von Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsaufgaben (20 %),
Kosten-/Terminmanagement (15 %),
bürotypische Projektorganisation (15 %),
Kapazitäten, örtliche Präsenz (15 %),
Honoraransatz Nebenkosten, Umbauzuschlag,
Besondere Leistungen (20 %),
Präsentation (15 %).
II.2.7) ,,Vertragslaufzeit" beinhaltet nicht die Gewährleistungsfrist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Blankenburg, Schwarza, Chrysopraswehr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung zum Wirtschaftsteilnehmer/ Unternehmen, Inhaber und ggf. wirtschaftliche Verknüpfung zu anderen Unternehmen.
2. Erklärung zur Eintragung in Berufsregister oder in Handelsregister.
3. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den/die Inhaber/Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens: Nachweis der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung ,,Ingenieur" gem. §4 Abs. 1-5 ThürAIKG.
3. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den/die Inhaber/Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens: Nachweis der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung ,,Ingenieur" gem. §4 Abs. 1-5 ThürAIKG.
4. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen, zu unterschreiben und den Teilnahmeunterlagen beizufügen. Nichtvorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages (siehe Ziffer VI.3).
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen, zu unterschreiben und den Teilnahmeunterlagen beizufügen. Nichtvorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages (siehe Ziffer VI.3).
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/ Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/ Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Hinweise für Bewerber-/ Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.
Hinweise für Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
EEE Teil IV Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien:
Der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien genügt nicht, ist nicht zulässig und führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages (Ausschluss).
Es ist zu den genannten Eignungskriterien Stellung zu nehmen.
EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/ Vorschriften/ Mindeststandards machen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben. Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann. Eine Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 1 500 000 EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens, wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben. Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann. Eine Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 1 500 000 EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens, wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Angaben s. Bewerbungsunterlagen
Spätestens vor Zuschlagserteilung ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Spätestens vor Zuschlagserteilung ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft wird bei Abschluss des Vertrages eine „objektbezogene“ Versicherung als Arbeitsgemeinschaft erforderlich.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch.
—Anforderungen an den durchschnittlichen Honorarumsatz für Planungsleistungen gem. § 41 Pkt. 3 (Wasserbauliche Anlagen) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2014-2016) gem. § 45 Abs. (1) Nr. 1 und (4) Nr. 4 VgV (die Angaben müssen sich jeweils auf die Niederlassung beziehen, die für die Ausführung der Dienstleistung vorgesehen ist).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
—Anforderungen an den durchschnittlichen Honorarumsatz für Planungsleistungen gem. § 41 Pkt. 3 (Wasserbauliche Anlagen) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2014-2016) gem. § 45 Abs. (1) Nr. 1 und (4) Nr. 4 VgV (die Angaben müssen sich jeweils auf die Niederlassung beziehen, die für die Ausführung der Dienstleistung vorgesehen ist).
Mindeststandards:
— Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2 muss erbracht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe der Mitarbeiterzahl(festangestellt, jährliches Mittel) incl. Führungskräfte insgesamt im Bereich Wasserbau gem. § 41 HOAI, Pkt. 3 in den letzten 3 Jahren (2014-2016) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (bei mehreren Niederlassungen/Standorten nur für die verantwortliche Niederlassung/Standort),
— Angabe der Mitarbeiterzahl(festangestellt, jährliches Mittel) incl. Führungskräfte insgesamt im Bereich Wasserbau gem. § 41 HOAI, Pkt. 3 in den letzten 3 Jahren (2014-2016) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (bei mehreren Niederlassungen/Standorten nur für die verantwortliche Niederlassung/Standort),
— Angaben zu den Mitgliedern des Projektteams, die für die Erbringung der Leistungen vorgesehen sind (Projektleiter, Fachplaner für Ingenieurbauwerke, Fachplaner Tragwerksplanung, Fachplaner hydraulische Berechnungen, Fachplaner natur- und artenschutzrechtliche Untersuchungen, Fachplaner ökologische Baubegleitung, Bauleiter). Für jede benannte Person ist eine Auflistung mit folgenden Angaben den Unterlagen zur Angebotsabgabe beizufügen: Name, BeruflicheQualifikation, Berufserfahrung in Jahren.
— Angaben zu den Mitgliedern des Projektteams, die für die Erbringung der Leistungen vorgesehen sind (Projektleiter, Fachplaner für Ingenieurbauwerke, Fachplaner Tragwerksplanung, Fachplaner hydraulische Berechnungen, Fachplaner natur- und artenschutzrechtliche Untersuchungen, Fachplaner ökologische Baubegleitung, Bauleiter). Für jede benannte Person ist eine Auflistung mit folgenden Angaben den Unterlagen zur Angebotsabgabe beizufügen: Name, BeruflicheQualifikation, Berufserfahrung in Jahren.
Beruflicher Werdegang einschließlich persönlicher Referenzobjekte sind als Anlage dem Bewerbungsbogenbeizufügen. Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung sind im Rahmen der EEE Teil IV, C, Nr. 6 zu erbringen.
— Angabe des Anteils der Leistungen, die der Bewerber beabsichtigt an Dritte zu beauftragen,
— Angaben zur Gewährleistung der notwendigen Qualität innerhalb des Unternehmens, Nachweis der Qualifizierung für wasserbauliche Anlagen gem. § 41 Pkt. 3 HOAI, Nachweis der Qualifizierung im Umgang mit Geobasisdaten, Nachweis der Fachkenntnisse bei hydraulischen Berechnungen in Verbindung mit wasserbaulichen Ingenieurbauwerken,
— Angaben zur Gewährleistung der notwendigen Qualität innerhalb des Unternehmens, Nachweis der Qualifizierung für wasserbauliche Anlagen gem. § 41 Pkt. 3 HOAI, Nachweis der Qualifizierung im Umgang mit Geobasisdaten, Nachweis der Fachkenntnisse bei hydraulischen Berechnungen in Verbindung mit wasserbaulichen Ingenieurbauwerken,
— Angaben zu Referenzen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend Bewerbungsbogen.
Angaben s. Bewerbungsunterlagen.
Mindeststandards:
— Je genau ein realisiertes Projekt aus dem Bereich:
—— Ingenieurbauwerke (Schwierige Uferwände/Wehr/Staubauwerk) Objektliste Gruppe 3, Anlage 12.2 HOAI (zu § 41 ff. HOAI)anrechenbare Baukosten min. 250 T€.
—— Ingenieurbauwerke (mit Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit) Objektliste Gruppe 3, Anlage 12.2 HOAI (zu § 41 ff. HOAI), anrechenbare Baukosten min. 100 T€.
— Referenzen müssen den betreffenden Planungsleistungen gem. o. g. §§ der HOAI entsprechen,
— nach dem 01.01.2007 fertiggestellt,
— die Planung muss zwingend durch den Bewerber erfolgt sein,
— Vorlage einer Referenzbescheinigung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VOF (bei betr. Leistungen für private Auftraggeber ist ersatzweise eine Eigenerklärung mit Begründung - warum kein Referenzschreiben des Auftraggebers vorliegt - möglich).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung ,,Ingenieur".
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllteTeilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 290 Punkte (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 30, Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:-Mitarbeiterzahl: 18, -Projektteam: 60, -Vergabe an Dritte: 6,-Qualitätsmanagement und Qualifizierung: 36, -Referenzobjekte 140). Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte fürdie Auswahl maßgebend.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 290 Punkte (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 30, Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:-Mitarbeiterzahl: 18, -Projektteam: 60, -Vergabe an Dritte: 6,-Qualitätsmanagement und Qualifizierung: 36, -Referenzobjekte 140). Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte fürdie Auswahl maßgebend.
(3) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(3) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-02-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Grundsätzlich sind zum Zeitpunkt der Bewerbung zu dem genannten Schlusstermin folgende Unterlagen einzureichen:
1) EEE mit unterschriebener Abschlusserklärung Teil VI
Die EEE besteht aus einer bzw. mehreren EEE's. Hinweise zu Bewerber-/ Bietergemeinschaften, Nachunternehmern mit und ohne Eignungsleihe sowie Globalvermerk siehe Ziff. III.1.1.) Alle anderen Nachweise sowie Unterlagen sind zu den in der Bekanntmachung genannten Terminen bzw. bei Aufforderung einzureichen, spätestens vor Zuschlagserteilung.
Die EEE besteht aus einer bzw. mehreren EEE's. Hinweise zu Bewerber-/ Bietergemeinschaften, Nachunternehmern mit und ohne Eignungsleihe sowie Globalvermerk siehe Ziff. III.1.1.) Alle anderen Nachweise sowie Unterlagen sind zu den in der Bekanntmachung genannten Terminen bzw. bei Aufforderung einzureichen, spätestens vor Zuschlagserteilung.
Änderungen in der EEE sind nicht zulässig.
Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Erklärungen/ Nachweise anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
2) Bewerbungsbogen/-bögen mit Unterschrift für alle beteiligten Unternehmen. Bei Bietergemeinschaften zusätzlich die Anlage 0.
3) Anlage 2 – Versicherungsnachweis und Nachweis über Anpassung.
5) Anlagen 4 bis 6 – Qualifizierungsnachweise/Eigenerklärungen zu Fachkenntnissen im Wasserbau, im Umgang mit Geoinformationssystemen und zu Erfahrungen mit hydraulischen Berechnungen.
6) Anlagen 7 bis 8 – jeweils genau ein Referenzobjekt (auch bei Bewerbergemeinschaften und/oder im Fall von Nachunternehmern).
Die Bewerberunterlagen sind bis zum 19.01.2018., 11:00 Uhr bei der unter Ziff. I.3 genannten Kontaktstelle (KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH, Unterlauengasse 9, 07743 Jena) einzureichen.
Rückfragen sind elektronisch per E-Mail bis zum 18.12.2017, 11:00 an die unter Ziff. I.3 genannte Kontaktstelle zu richten. Die Anfragen und Antworten stehen ab dem 12.01.2018, 11:00 Uhr unter der o. g. Adresse zum Download zur Verfügung.
Ungeachtet dessen werden die Teilnehmer gebeten, sich unter der Kontaktadresse jena@ke-mitteldeutschland.de zu registrieren (Firma, Name Ansprechpartner, Tel.-Nr., Fax-Nr., E-Mail), um mögliche Änderungen per E-Mail zu erhalten.
Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer (NU). Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die NU-Leistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer (NU). Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die NU-Leistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Vorgesehener weiterer Verfahrensablauf nach Aufforderung zur Angebotsabgabe (voraussichtlich 12.02.2018):
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Geschäftsstelle der Vergabekammer des Freistaats Thüringen
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Quelle: OJS 2017/S 234-486160 (2017-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017-169921
Kurze Beschreibung:
Als Eigentümerin beabsichtigt das TLUBN das Chrysopraswehr an der Schwarza am südwestlichen Rand desSiedlungsgebietes von Bad Blankenburg zu sichern und die ökologische Durchgängigkeit wiederherzustellen. Die dafür notwendigen Planungsleistungen sollen mit diesem Verfahren vergeben werden.
Das Chrysopraswehr ist seit 2006 als Kulturdenkmal in der Denkmalliste des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ausgewiesen. Am Zustand des Chrysopraswehres herrscht ein reges öffentliches Interesse. Denkmalpflegerische Erfahrungen und Information der Öffentlichkeit werden vom AN erwartet.
Im Zuge der Schaffung von Ersatzmaßnahmen wurden Planungsleistungen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Chrysopraswehr durchgeführt. 2016 erfolgten die Untersuchungen zur Standsicherheit. Aufgrund der kritischen Bauzustandes des Wehres ist davon auszugehen, dass jegliche Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Herstellung der Durchgängigkeit Auswirkungen auf die Standsicherheit des Wehres haben.
Als Eigentümerin beabsichtigt das TLUBN das Chrysopraswehr an der Schwarza am südwestlichen Rand desSiedlungsgebietes von Bad Blankenburg zu sichern und die ökologische Durchgängigkeit wiederherzustellen. Die dafür notwendigen Planungsleistungen sollen mit diesem Verfahren vergeben werden.
Das Chrysopraswehr ist seit 2006 als Kulturdenkmal in der Denkmalliste des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ausgewiesen. Am Zustand des Chrysopraswehres herrscht ein reges öffentliches Interesse. Denkmalpflegerische Erfahrungen und Information der Öffentlichkeit werden vom AN erwartet.
Im Zuge der Schaffung von Ersatzmaßnahmen wurden Planungsleistungen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Chrysopraswehr durchgeführt. 2016 erfolgten die Untersuchungen zur Standsicherheit. Aufgrund der kritischen Bauzustandes des Wehres ist davon auszugehen, dass jegliche Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Herstellung der Durchgängigkeit Auswirkungen auf die Standsicherheit des Wehres haben.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu V.1)
Gemäß § 63 VgV wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat.
Aufgrund neuer Erkenntnisse über den Zustand des Chrysopraswehres musste das Vergabeverfahren unterbrochen werden. Dringend notwendig gewordene bauliche Sicherungsmaßnahmen mussten durchgeführt werden. Diese zogen sich von März 2018 bis Januar 2020 hin. Durch die Sicherungsmaßnahmen und weitere Erkenntnisse haben sich Art und Umfang der erforderlichen Planungsaufgabe verändert und entsprechen nicht mehr der ursprünglichen Ankündigung. Durch den Zeitraum der Unterbrechung des Vergabeverfahrens sind zudem die Kriterien der Bewerberauswahl veraltet.
Vorgesehen sind nur noch Planungsleistungen einer technischen Fischaufstiegsanlage. Diese liegen nach jetziger Einschätzung im Unterschwellenbereich und werden vom TLUBN neu ausgeschrieben.
Gemäß § 63 VgV wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat.
Aufgrund neuer Erkenntnisse über den Zustand des Chrysopraswehres musste das Vergabeverfahren unterbrochen werden. Dringend notwendig gewordene bauliche Sicherungsmaßnahmen mussten durchgeführt werden. Diese zogen sich von März 2018 bis Januar 2020 hin. Durch die Sicherungsmaßnahmen und weitere Erkenntnisse haben sich Art und Umfang der erforderlichen Planungsaufgabe verändert und entsprechen nicht mehr der ursprünglichen Ankündigung. Durch den Zeitraum der Unterbrechung des Vergabeverfahrens sind zudem die Kriterien der Bewerberauswahl veraltet.
Vorgesehen sind nur noch Planungsleistungen einer technischen Fischaufstiegsanlage. Diese liegen nach jetziger Einschätzung im Unterschwellenbereich und werden vom TLUBN neu ausgeschrieben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als Eigentümerin beabsichtigt das TLUBN das Chrysopraswehr an der Schwarza am südwestlichen Rand desSiedlungsgebietes von Bad Blankenburg zu sichern und die ökologische Durchgängigkeit wiederherzustellen. Die dafür notwendigen Planungsleistungen sollen mit diesem Verfahren vergeben werden.
Als Eigentümerin beabsichtigt das TLUBN das Chrysopraswehr an der Schwarza am südwestlichen Rand desSiedlungsgebietes von Bad Blankenburg zu sichern und die ökologische Durchgängigkeit wiederherzustellen. Die dafür notwendigen Planungsleistungen sollen mit diesem Verfahren vergeben werden.
Es sollen die Grundleistungen und die besonderen Leistungen für die Objektplanung gem. HOAI § 41 ff. und Tragwerksplanung gem. HOAI § 49 ff. an eine Bietergemeinschaft oder einen Generalplaner (ggf. mit NAN)vergeben werden.
— Erarbeitung der Aufgabenstellung für die Leistungen und die Durchführung des Vergabeverfahrens für die Entwurfsvermessung, die Baugrunduntersuchung und soweit erforderlich für die hydraulische 2D-Untersuchungen;
— Erstellung Natur- und Artenschutzrechliche Unterlagen (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung der Fischfauna, Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung, FFH-Vorprüfung, SPA-Vorprüfung);
— Örtliche Bauüberwachung;
Ursprünglich geplanter voraussichtlicher Zeitrahmen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu V.1)
Gemäß § 63 VgV wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat.
Aufgrund neuer Erkenntnisse über den Zustand des Chrysopraswehres musste das Vergabeverfahren unterbrochen werden. Dringend notwendig gewordene bauliche Sicherungsmaßnahmen mussten durchgeführt werden. Diese zogen sich von März 2018 bis Januar 2020 hin. Durch die Sicherungsmaßnahmen und weitere Erkenntnisse haben sich Art und Umfang der erforderlichen Planungsaufgabe verändert und entsprechen nicht mehr der ursprünglichen Ankündigung. Durch den Zeitraum der Unterbrechung des Vergabeverfahrens sind zudem die Kriterien der Bewerberauswahl veraltet.
Aufgrund neuer Erkenntnisse über den Zustand des Chrysopraswehres musste das Vergabeverfahren unterbrochen werden. Dringend notwendig gewordene bauliche Sicherungsmaßnahmen mussten durchgeführt werden. Diese zogen sich von März 2018 bis Januar 2020 hin. Durch die Sicherungsmaßnahmen und weitere Erkenntnisse haben sich Art und Umfang der erforderlichen Planungsaufgabe verändert und entsprechen nicht mehr der ursprünglichen Ankündigung. Durch den Zeitraum der Unterbrechung des Vergabeverfahrens sind zudem die Kriterien der Bewerberauswahl veraltet.
Vorgesehen sind nur noch Planungsleistungen einer technischen Fischaufstiegsanlage. Diese liegen nach jetziger Einschätzung im Unterschwellenbereich und werden vom TLUBN neu ausgeschrieben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 135
(2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.