Planungsleistungen / Um- und Ausbau der Uferstraße Frankenberg (Eder)

Magistrat der Stadt Frankenberg (Eder)

Um- und Ausbau der Uferstraße in der Kernstadt Frankenberg (Eder);
hier: Planungsleistungen Verkehrsplanung, Landschaftsplanung, Planung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-9.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-06 Auftragsbekanntmachung
2017-05-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-02-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: Ö06/17
Kurze Beschreibung:
Um- und Ausbau der Uferstraße in der Kernstadt Frankenberg (Eder); hier: Planungsleistungen Verkehrsplanung, Landschaftsplanung, Planung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-9.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen für Brücken 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Waldeck-Frankenberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Frankenberg (Eder)
Postanschrift: Obermarkt 7-13
Postleitzahl: 35066
Postort: Frankenberg (Eder)
Kontakt
Internetadresse: http://www.frankenberg.de 🌏
E-Mail: prause.sebastian@frankenberg.de 📧
Telefon: +49 6451505131 📞
Fax: +49 6451505100 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3906-100 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 028-049830
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
— Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist der Auftragsbekanntmachung beigefügt. — Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg im verschlossenen Umschlag einzureichen. — Die Bewerbungsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet. Anfragen sind ausdrücklich schriftlich an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um- und Ausbau der Uferstraße in der Kernstadt Frankenberg (Eder);
hier: Planungsleistungen Verkehrsplanung, Landschaftsplanung, Planung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-9.
Geschätzter Gesamtwert: 4 600 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Magistrat der Stadt Frankenberg (Eder) plant die verkehrsgerechte Anpassung der innerstädtischen Uferstraße inkl. der Kreuzungsbereiche Jahnstraße, Kanton-Brou-Straße und Wilhelmstraße sowie die Freiflächengestaltung des Ederufers.
Beabsichtigt ist die stufenweise Vergabe der Ingenieurleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 9 (Grundlagenermittlung bis Objektbetreuung) aus den Leistungsbildern Verkehrsanlagen, Freianlagen und Ingenieurbauwerke gem. Teil 3, Abschnitte 2 bis 4, HOAI 2013.
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Insgesamt sind ca. 20 000 m
Die Uferstraße ist eine ehemalige Bundestraße, die zu einer Stadtstraße herabgestuft wurde, welches die verkehrsgerechte Anpassung sowie die Gestaltung aus städtebaulichen Gesichtspunkten heraus begründet. Geh- und Radweganlagen sollen neu entwickelt und Bushaltestellen neu geordnet werden. Die Zufahrt zum „Landratsamtsparkplatz“ ist zu optimieren.
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Auf einen barrierefreien Ausbau wird besonderes Augenmerk gelegt, Parkplätze sind zu erhalten bzw. auszubauen, in der Ederaue sollen Aufenthaltsqualitäten geschaffen und die Öffnung der Stadt zur Eder flächig vollzogen werden.
Ziel ist die gemeinsame Vergabe aller dargestellten Planungsleistungen an ein Ingenieurbüro bzw. eine Bürogemeinschaft.
Die Maßnahme liegt im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet III „Bahnhofstraße“.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt.
Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3. Weitere vorgesehene Beauftragungsstufen sind dieLeistungsphasen 4 bis 7, 8 sowie 9.
Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Uferstraße, 35066 Frankenberg (Eder).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Nachweise gemäß § 45 (1), Nr. 3 VgV: Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden und über 500 000 EUR für Sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das 2-fache der v. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der aktuelle schriftliche Nachweis der geforderten Versicherungssummen bzw. die Absichtserklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz seines Versicherungsnehmers entsprechend dem Bekanntmachungstext angepasst wird, ist als Anlage beizufügen (Ausschlusskriterium).
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Bewerbungen von Bietergemeinschaften sind zugelassen in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts -GBR- nach §§ 705 ff. BGB. Die Bewerbergemeinschaft hat mit den Bewerbungsunterlagen eine von allen Mitgliedern unterzeichnete verbindliche Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
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— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall nach §§ 705 ff. BGB;
— die Benennung eines für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder derArbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
— die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblättern in die Wertung miteinbezogen:
— Firmenbezeichnung und Anschrift des Bewerbers;
— Darstellung der wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß § 43 (1) VgV;
— Kontaktperson mit Telefon- und Faxnummer, E-Mail und Homepage;
— Rechtsform des Bewerbers;
— Jahr der Bürogründung;
— Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens;
— verbindliche Erklärung zu Ausschlussgründen gem. GWB §§ 123, 124.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Zur Prüfung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben und Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das 2-fach der v.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. (Ausschlusskriterium (siehe III.1.1));
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— Angaben zum Gesamtumsatz gem. § 45 (4), Nr. 4 VgV und dem Umsatz für entsprechende Leistungen gem. § 45 (1), Nr. 1 der letzten 3 Geschäftsjahre.
Die mögliche Gesamtpunktzahl für die genannten Angaben und Nachweise zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen bildet 5 % der im Rahmen der Eignungsprüfung insgesamt erzielbaren Punkte.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Die mögliche Gesamtpunktzahl für die im nachstehenden Absatz genannten Angaben und Nachweise bildet 95 % der im Rahmen der Eignungsprüfung insgesamt erzielbaren Punkte.
Zur Prüfung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben und Unterlagen vorzulegen:
— Personelle Besetzung gem. § 46 (3), Nr. 8 VgV: Angaben zum Mittel der festangestellten Mitarbeiter und Führungskräfte in Vollzeit der letzten 3 Jahre (10 %);
— Projektleitung für das Projekt gem. § 46 (3), Nr. 2 VgV: Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des
Projektleiters anhand von Nachweisen und Referenzen für Um- und Ausbau der Uferstraße, öffentlicher Auftraggeber oder privater Auftraggeber, der mit öffentlichen Geldern bezuschusst wird;
stellv. Projektleiters anhand von Nachweisen und Referenzen für Um- und Ausbau der Uferstraße (oder vergleichbare Einrichtung) (30 %);
— Büroreferenzen gem. § 46 (3), Nr. 1 VgV: 3 Verkehrsplanung, Freiflächenplanung, PlanungIngenieurbauwerke, Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI, in vergleichbarer Größenordnung, öffentlicher Auftraggeber, fertig gestellt in den letzten 5 Jahren (2012-2016) (45 %);
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— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gem. § 46 (3), Nr. 2 VgV: Die Beschreibung soll dem Auftraggeber einen Einblick in die Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung ermöglichen (10 %);
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— Benennung von Leistungen, für die ein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die v.g. Angaben auf die Bietergemeinschaft bezogen anzugeben, die Anteile des jeweiligen Mitglieds sind dabei darzustellen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen, es dürfen in Summe max. 3 Referenzprojekte benannt werden. Im Falle der Leistungserbringung durch einen Nachunternehmer ist zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit, ebenfalls ein eigener Bewerbungsbogen durch den Nachunternehmer zuerstellen. Der Nachunternehmer muss eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung zu den benannten Leistungen abgeben.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Bauvorlageberechtigte Architekten und/oder Ingenieure.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Anhand einer Eignungsprüfung gem. Ziffer III.2.2 bis III.2.3. Sofern mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften geeignet sind, entscheidet das Los.
Beschleunigtes Verfahren:
Das v. g. Projekt wurde mit Schreiben vom 28.6.2016 zur Förderung des kommunalen Straßenbaus bei Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement angemeldet, mit dem Ziel der abschließenden Realisierung der Maßnahme zum Stadtjubiläumsjahr 2019.
Mit Schreiben vom 16.12.2016, eingegangen am 20.12.2016, wurde das Projekt in die Förderung gem. GVFG-Komp. aufgenommen. Die Frist zur Vorlage der prüffähigen Förderantragsunterlagen wurde durch den Zuwendungsgeber auf 08/2017 verlängert.
Hierzu ist die Erarbeitung der Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) Voraussetzung.
Eine Einhaltung der Regelfristen gem. § 17 VgV ist aus den v. g. Gründen und einer voraussichtlichen Bauzeit von 15 – 18 Monaten nicht gewährleistet, sodass diese auf das Mindestmaß reduziert werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-03-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden zur Terminplanung und -verfolgung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden zur Kostenplanung und -verfolgung
Persönlichkeit Projektleiter/in
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation eines vergleichbaren Projektes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Kostenkriterium: Honorar
Gewichtung der Kosten: 20 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtbauamt
Dokumente URL: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3906-100 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist der Auftragsbekanntmachung beigefügt.
— Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg im verschlossenen Umschlag einzureichen.
— Die Bewerbungsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet. Anfragen sind ausdrücklich schriftlich an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Internetadresse: http://www.rp-darmstadt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf § 160 (3) GWB hingewiesen, der nachfolgend in seinem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 (3) GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 028-049830 (2017-02-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 49830-2017
Kurze Beschreibung:
Um- und Ausbau der Uferstraße in der Kernstadt Frankenberg (Eder) hier: Planungsleistungen Verkehrsplanung, Landschaftsplanung, Planung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 – 9.
Gesamtwert des Auftrags: 628689.70 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Obermarkt 7 – 13
Kontakt
Telefon: +49 6451505210 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 090-177641
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 028-049830
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
— Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist der Auftragsbekanntmachung beigefügt, — Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg im verschlossenen Umschlag einzureichen, — Die Bewerbungsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet. Anfragen sind ausdrücklich schriftlich an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um- und Ausbau der Uferstraße in der Kernstadt Frankenberg (Eder)
hier: Planungsleistungen Verkehrsplanung, Landschaftsplanung, Planung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 – 9.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-08 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist der Auftragsbekanntmachung beigefügt,
— Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg im verschlossenen Umschlag einzureichen,

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf § 160 (3) GWB hingewiesen, der nachfolgend in seinem Wortlautaufgeführt ist:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 090-177641 (2017-05-08)