Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz ist Trägerin der Grundschule „Am Goldbach“ in Undenheim. Der Schulbau stammt aus dem Jahr 1972, wurde 1992 erweitert und weist eine BGF von knapp 2 400m auf. Die Schule soll wegen erhöhten Schülerzahlen um 400 bis 500 m erweitert werden. Dies kann alternativ im Rahmen einer grundlegenden Sanierung in energetischer Hinsicht sowie im Hinblick auf Akustik, Optik und Brandschutz, verbunden mit einer baulichen Erweiterung, erfolgen, oder im Rahmen eines Neubaus. Gegenstand der beabsichtigten Vergabe ist die Erbringung von Planungsleistungen für Gebäude (§ 34 HOAI Leistungsphasen 1-9).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz ist Trägerin der Grundschule „Am Goldbach“ in Undenheim. Der Schulbau stammt aus dem Jahr 1972, wurde 1992 erweitert und weist eine BGF von knapp 2 400m
1. Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Bewerbungsbogen zur Verfügung, den die Bewerber bei ihrer Bewerbung verwenden sollen. Der Bewerbungsbogen kann ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bezogen werden.
2. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebenden Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Den Bewerbungsbogen erhalten die Bewerber bei der unter I.3) genannten Kontaktstelle. Weitere Auskünfte und Fragen zum Vergabeverfahren sind seitens der Bewerber ausschließlich schriftlich bei der unter I.3) genannten Kontaktstelle zu stellen.
3. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Erstellung des Teilnahmeantrags empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Der eingereichte Teilnahmeantrag mit Anlagen wird nicht zurückgegeben.
4. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder E-Mail) des Bewerbers oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
5. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist entweder schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.3) genannten Anschrift oder elektronisch über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
6. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an die unter I.3) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per E-Mail oder Fax beantwortet. Rückfragen können bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Büros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
7. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs:
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den in der Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet.
Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht. In den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert, ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
1. Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Bewerbungsbogen zur Verfügung, den die Bewerber bei ihrer Bewerbung verwenden sollen. Der Bewerbungsbogen kann ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bezogen werden.
2. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebenden Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Den Bewerbungsbogen erhalten die Bewerber bei der unter I.3) genannten Kontaktstelle. Weitere Auskünfte und Fragen zum Vergabeverfahren sind seitens der Bewerber ausschließlich schriftlich bei der unter I.3) genannten Kontaktstelle zu stellen.
3. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Erstellung des Teilnahmeantrags empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Der eingereichte Teilnahmeantrag mit Anlagen wird nicht zurückgegeben.
4. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder E-Mail) des Bewerbers oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
5. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist entweder schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.3) genannten Anschrift oder elektronisch über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
6. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an die unter I.3) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per E-Mail oder Fax beantwortet. Rückfragen können bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Büros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
7. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs:
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den in der Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet.
Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht. In den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert, ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe von Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1 soll eine alternative Beplanung der Varianten „Sanierung mit Erweiterung“ und „Neubau“ vergeben werden, jeweils in den Leistungsphasen 1 bis 2 nach § 34 HOAI. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle für die präferierte Variante die Vergabe der Leistungsphasen 3 + 4 nach § 34 HOAI. In der Leistungsstufe 3 soll die Planung und Bauüberwachung zur Realisierung der präferierten Variante mit den Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI erfolgen.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe von Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1 soll eine alternative Beplanung der Varianten „Sanierung mit Erweiterung“ und „Neubau“ vergeben werden, jeweils in den Leistungsphasen 1 bis 2 nach § 34 HOAI. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle für die präferierte Variante die Vergabe der Leistungsphasen 3 + 4 nach § 34 HOAI. In der Leistungsstufe 3 soll die Planung und Bauüberwachung zur Realisierung der präferierten Variante mit den Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI erfolgen.
Die geschätzten anrechenbaren Baukosten im Sinne der DIN 276betragen
a) In der Variante Sanierung mit Erweiterung:
KG 300 ca. 2 658 000 EUR (netto),
KG 400 ca. 409 000 EUR (netto).
b) In der Variante Neubau:
KG 300 ca. 3 361 750 EUR (netto),
KG 400 ca. 1 440 750 EUR (netto).
Dauer: 9 Monate
Beschreibung der Optionen:
Es sollen zunächst die Leistungen bis zur Vorplanung sowie die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beauftragt werden (Leistungsstufe 1), dann die Leistungen bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsstufe 2), sowie sodann die erforderlichen weiteren Planungsleistungen im Zuge der Realisierung der Baumaßnahme (Leistungsstufe 3). Die auf die Leistungsstufe1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Es sollen zunächst die Leistungen bis zur Vorplanung sowie die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beauftragt werden (Leistungsstufe 1), dann die Leistungen bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsstufe 2), sowie sodann die erforderlichen weiteren Planungsleistungen im Zuge der Realisierung der Baumaßnahme (Leistungsstufe 3). Die auf die Leistungsstufe1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Undenheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung § 123 GWB begründet sind.
1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung § 123 GWB begründet sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung § 124 GWB begründet sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung § 124 GWB begründet sind.
3. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV).
4. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag schriftlich zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 3 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag schriftlich zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 3 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Planungsleistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag schriftlich zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag schriftlich zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.500.000 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung nachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind schriftlich einzureichen. Für den Nachweis genügt eine schriftliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, die bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall an die geforderte Höhe anzupassen.
Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.500.000 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung nachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind schriftlich einzureichen. Für den Nachweis genügt eine schriftliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, die bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall an die geforderte Höhe anzupassen.
Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits- /Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen, namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, aufgeführt werden, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachgewiesen wird (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen, namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, aufgeführt werden, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachgewiesen wird (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
2. Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
3. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag schriftlich zu erklären.
Mindeststandards:
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Planers sowie des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Bauingenieurwesens/Architektur verfügen. Hinsichtlich der Bürogröße muss der Bewerber neben der Personen des Planers und des Bauüberwachers über jeweils einen Vertreter mit mindestens vergleichbarer beruflicher Qualifikation verfügen.
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Planers sowie des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Bauingenieurwesens/Architektur verfügen. Hinsichtlich der Bürogröße muss der Bewerber neben der Personen des Planers und des Bauüberwachers über jeweils einen Vertreter mit mindestens vergleichbarer beruflicher Qualifikation verfügen.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung von Neubauten, der Sanierung oder der Erweiterung von Schulen durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung von Neubauten, der Sanierung oder der Erweiterung von Schulen durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Es sind mindestens drei Referenzobjekte anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Die Referenzen müssen den Neubau, die Sanierung oder die Erweiterung von Schulen mit vergleichbarer Größe zum Inhalt haben (anrechenbare Kosten der Kostengruppen 300+400 nach DIN 276 mindestens 1 000 000 EUR netto.
Mindestens eine der Referenzen muss eine Umsetzung / Durchführung der Sanierungsarbeiten im laufenden Betrieb aufweisen.
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2-6 und 8 erbracht worden sein, die Vergabe der Maßnahme muss nach den Regeln der VOB/A erfolgt sein und die Fertigstellung (d. h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) muss nach dem 1.1.2010 erfolgt sein.
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2-6 und 8 erbracht worden sein, die Vergabe der Maßnahme muss nach den Regeln der VOB/A erfolgt sein und die Fertigstellung (d. h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) muss nach dem 1.1.2010 erfolgt sein.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Für alle Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 3, der Leistungsphase 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischenden Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Für alle Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 3, der Leistungsphase 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischenden Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden.
Die angeforderten Auskünfte sind schriftlich einzureichen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zuwerden. Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz bauvorlageberechtigt sein. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten benennen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zuwerden. Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz bauvorlageberechtigt sein. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten benennen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Erfahrung des Bewerbers mit dem Neubau und der Sanierung von Bestandsbauten im laufenden Schulbetrieb unter besonderer Berücksichtigung der energetischen Sanierung und der möglichst geringen Beeinträchtigung des Schulbetriebes, anhand der eingereichten Referenzen, die die gestellten Mindestanforderungen erfüllen (30 %).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Erfahrung des Bewerbers mit dem Neubau und der Sanierung von Bestandsbauten im laufenden Schulbetrieb unter besonderer Berücksichtigung der energetischen Sanierung und der möglichst geringen Beeinträchtigung des Schulbetriebes, anhand der eingereichten Referenzen, die die gestellten Mindestanforderungen erfüllen (30 %).
2. Erfahrung des Bewerbers mit der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen, anhand der eingereichten Referenzen, die die gestellten Mindestanforderungen erfüllen (15 %).
3. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (20 %).
4. Gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (20 %).
5. Einhaltung der geplanten Bauzeit und der geplanten Baukosten, wie sie sich aus den Referenzen ergeben (15 %).
Sonstiges:
— Bei der Bewertung können je Kriterium zwischen 10 Punkten (sehr hohe Erfüllung, sehr gute Bewertung) und 0 Punkten (niedrige Erfüllung, vergleichsweise schlechte Bewertung) erreicht werden. Diese gehen mit der angegebenen Wichtung in die Gesamtbewertung ein.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Bei der Bewertung können je Kriterium zwischen 10 Punkten (sehr hohe Erfüllung, sehr gute Bewertung) und 0 Punkten (niedrige Erfüllung, vergleichsweise schlechte Bewertung) erreicht werden. Diese gehen mit der angegebenen Wichtung in die Gesamtbewertung ein.
— Bei der Bewertung der Teilnahmeanträge werden ausschließlich Referenzen herangezogen, die die Mindestanforderungen an Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen.
— Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Bewerbungsbogen zur Verfügung, den die Bewerber bei ihrer Bewerbung verwenden sollen. Der Bewerbungsbogen kann ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bezogen werden.
1. Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Bewerbungsbogen zur Verfügung, den die Bewerber bei ihrer Bewerbung verwenden sollen. Der Bewerbungsbogen kann ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bezogen werden.
2. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebenden Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Den Bewerbungsbogen erhalten die Bewerber bei der unter I.3) genannten Kontaktstelle. Weitere Auskünfte und Fragen zum Vergabeverfahren sind seitens der Bewerber ausschließlich schriftlich bei der unter I.3) genannten Kontaktstelle zu stellen.
2. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebenden Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Den Bewerbungsbogen erhalten die Bewerber bei der unter I.3) genannten Kontaktstelle. Weitere Auskünfte und Fragen zum Vergabeverfahren sind seitens der Bewerber ausschließlich schriftlich bei der unter I.3) genannten Kontaktstelle zu stellen.
3. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Erstellung des Teilnahmeantrags empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Der eingereichte Teilnahmeantrag mit Anlagen wird nicht zurückgegeben.
4. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder E-Mail) des Bewerbers oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
4. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder E-Mail) des Bewerbers oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
5. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist entweder schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.3) genannten Anschrift oder elektronisch über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
5. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist entweder schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.3) genannten Anschrift oder elektronisch über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
6. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an die unter I.3) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per E-Mail oder Fax beantwortet. Rückfragen können bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Büros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
6. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an die unter I.3) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per E-Mail oder Fax beantwortet. Rückfragen können bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Büros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
7. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs:
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den in der Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet.
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den in der Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet.
Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht. In den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert, ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht. In den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert, ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 56116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131165234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §160 GWB, insbesondere hat der Bieter innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Der Antrag bei der Vergabekammer muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß §160 GWB, insbesondere hat der Bieter innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Der Antrag bei der Vergabekammer muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Quelle: OJS 2017/S 026-045758 (2017-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 482196.36 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge