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II. Planung und Objektüberwachung eines vergleichbaren Gebäudes:
1. Vergleichbarkeit der Referenz hinsichtlich der Größe der Nutzfläche des ausgeschriebenen Projektes
mit NUF mehr als 1 000 m² – 2 000 m² 1 Punkt oder
mit NUF mehr als 2 000 m² – 3 000 m² 2 Punkte oder
mit NUF mehr als 3 000 m² – bis 4 000 m² 3 Punkte oder
mit NUF mehr als 4 000 m² 5 Punkte.
2. wenn die Referenz die Planung von 2 Bauabschnitten beinhaltet 3 Punkte:
Die Punkte 1.-2. werden pro Referenz vergeben u. addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz 8 Pkt.
Für alle Fachplaner (2 Disziplinen) insgesamt 48 Pkt. (8x3x2=48).
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