Abholung, Beförderung und Zustellung von Brief- und Paketpost, Dialogpost, PZU und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen. dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Niederlegungsstellen iSd. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer. Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.7.2017. Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten. Die Zuordnung auf ca. 154 Kostenstellen ist erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-03.
Auftragsbekanntmachung (2017-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Kurierdienste
Referenznummer: 110.41-3023
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von Brief- und Paketpost, Dialogpost, PZU und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen. dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Niederlegungsstellen iSd. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.7.2017.
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren.
Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Die Zuordnung auf ca. 154 Kostenstellen ist erforderlich.
Abholung, Beförderung und Zustellung von Brief- und Paketpost, Dialogpost, PZU und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen. dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Niederlegungsstellen iSd. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.7.2017.
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren.
Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Die Zuordnung auf ca. 154 Kostenstellen ist erforderlich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Post- und Kurierdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Briefpostdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-02-03 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 027-047742
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 162-296806
ABl. S-Ausgabe: 27
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von Brief- und Paketpost, Dialogpost, PZU und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen. dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Niederlegungsstellen iSd. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Abholung, Beförderung und Zustellung von Brief- und Paketpost, Dialogpost, PZU und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen. dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Niederlegungsstellen iSd. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.7.2017.
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren.
Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Die Zuordnung auf ca. 154 Kostenstellen ist erforderlich.
Bezeichnung des Loses: Briefbeförderung PLZ 32/33
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Jährlich etwa (Los 1, PLZ 32/33):
Postkarte:
1 359;
Standardbrief bis 20 g:
822 439;
Kompaktbrief bis 50 g:
125 425;
Großbrief bis 500 g:
65 891;
Maxibrief bis 1 000 g:
3 110;
Maxibrief bis 2 000 g:
25;
Büchersendung bis 500 g:
193;
Büchersendung bis 1 000 g:
123;
Dialogpost bis 20 g:
42 955;
Dialogpost bis 50 g:
30 526;
Dialogpost bis 500 g:
5 944.
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit von 12 Monaten verlängert sich dreimalig um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber nicht bis zu zwei Monate vor Ablauf der Vertragszeit kündigt. Der Vertrag endet nach maximal 48 Monaten.
Bezeichnung des Loses: Briefbeförderung international und national ohne PLZ 32/33
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Jährlich etwa (Los 2, international und national ohne PLZ 32/33):
582
518 181;
29 315;
32 122;
1 332;
15;
82;
53;
Standardbrief international bis 20 g:
60 156;
Kompaktbrief international bis 50 g:
2 455;
Großbrief international bis 500 g:
271;
Maxibrief international bis 1 000 g:
10;
Maxibrief international bis 2 000 g:
5.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit von 12 Monaten verlängert sich dreimalig um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber nicht bis zu zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet nach maximal 48 Monaten.
Bezeichnung des Loses: PZU und Einschreiben
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Jährlich etwa (Los 3: PZU und Einschreiben):
PZU:
8 529;
ePZU:
19 267;
Einschreiben Übergabe Standard national bis 20 g:
1 582;
Einschreiben Übergabe Kompakt national bis 50 g:
165;
Einschreiben Übergabe Groß national bis 500 g:
2 018;
Einschreiben Übergabe Maxi national bis 1 000 g:
122;
Einschreiben Übergabe Maxi national bis 2 000 g:
Einschreiben Einwurf Standard national bis 20 g:
3 115;
Einschreiben Einwurf Kompakt national bis 50 g:
786;
Einschreiben Eigenhändig mit Rückschein Standard national bis 20 g:
20;
Einschreiben Eigenhändig mit Rückschein Kompakt national bis 50 g:
12;
Einschreiben Rückschein Standard national bis 20 g:
397;
Einschreiben Rückschein Kompakt national bis 50 g:
85;
Einschreiben Rückschein Groß national bis 500 g:
299;
Einschreiben Rückschein Maxi national bis 1 000 g:
18;
Einschreiben Rückschein Maxi national bis 2 000 g:
7;
Nachnahme Standard national bis 20 g:
132;
Nachnahme Kompakt national bis 50 g:
14;
Nachnahme Groß national bis 500 g:
134;
Nachnahme Maxi national bis 1 000 g:
Einschreiben Übergabe Standard international bis 20 g:
4;
Einschreiben Übergabe Kompakt international bis 50 g:
3;
Einschreiben Übergabe Groß international bis 500 g:
Einschreiben Übergabe Maxi international bis 1 000 g:
Einschreiben Rückschein Standard international bis 20 g:
15 043;
Einschreiben Rückschein Kompakt international bis 50 g:
4 290;
Einschreiben Rückschein Groß international bis 500 g:
12.
Bezeichnung des Loses: Pakete und Express-Sendungen
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Jährlich etwa (Los 4: Pakete und Express-Sendungen):
Express-Sendung bis 500 g versichert bis 500 EUR:
Express-Sendung bis 500 g versichert bis…
… 2 500 EUR:
… 25 000 EUR:
2;
Express-Sendung bis 1 kg versichert bis 500 EUR:
Express-Sendung bis 1 kg versichert bis 2 500 EUR:
5;
Express-Sendung bis 1 kg versichert bis 25 000 EUR:
Express-Sendung bis 2 kg versichert bis 500 EUR:
Express-Sendung bis 2 kg versichert bis 2 500 EUR:
Express-Sendung bis 2 kg versichert bis 25 000 EUR:
Paket bis 1 kg versichert bis 500 EUR:
1 923;
Paket bis 1 kg versichert bis 2 500 EUR:
Paket bis 2 kg versichert bis 500 EUR:
2 166;
Paket bis 2 kg versichert bis 2 500 EUR:
6;
Paket bis 3 kg versichert bis 500 EUR:
670;
Paket bis 3 kg versichert bis 2 500 EUR:
Paket bis 4 kg versichert bis 500 EUR:
349;
Paket bis 4 kg versichert bis 2 500 EUR:
Paket bis 5 kg versichert bis 500 EUR:
240;
Paket bis 5 kg versichert bis 2 500 EUR:
Paket bis 10 kg versichert bis 500 EUR:
580;
Paket bis 10 kg versichert bis 2 500 EUR:
Paket bis 20 kg versichert bis 500 EUR:
Paket bis 20 kg versichert bis 2 500 EUR:
Paket bis 31,5 kg versichert bis 500 EUR:
35;
Paket bis 31,5 kg versichert bis 2 500 EUR:
2.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit von 12 Monaten verlängert sich dreimalig um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber nicht bis zu zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet maximal nach 48 Monaten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bielefeld.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bieter/Bietergemeinschaft (BG) kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind zwei Konstellationen zu unterscheiden:
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bieter/Bietergemeinschaft (BG) kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind zwei Konstellationen zu unterscheiden:
1. andere Unternehmen (aU), die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2. Nachunternehmen (NU), die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen müssen die Bieter/BG diese aU/NU bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen und ggf. die Art und den Umfang der von den NU übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz). Die Bieter/BGen müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der aU(s)/NU(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der aU(s)/NU(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/BG(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
In beiden Konstellationen müssen die Bieter/BG diese aU/NU bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen und ggf. die Art und den Umfang der von den NU übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz). Die Bieter/BGen müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der aU(s)/NU(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der aU(s)/NU(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/BG(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
Fortsetzung hierzu siehe Ziffer VI.3):
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen NU darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.) (siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.)2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen NU darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.) (siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.)2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Hinweis zur Teilleistungserbringung im Rahmen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG:Teilleistungen, bei denen es sich um Briefbeförderungsdienstleistungen der Deutschen Post AG gemäß §11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. I PostG handelt, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erbracht werden, sind keine Nachunternehmerleistungen.
Hinweis zur Teilleistungserbringung im Rahmen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG:Teilleistungen, bei denen es sich um Briefbeförderungsdienstleistungen der Deutschen Post AG gemäß §11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. I PostG handelt, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erbracht werden, sind keine Nachunternehmerleistungen.
Niederlegungsstellen i. S. d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bieter/BGen einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der BG. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der BG. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
2) Erklärungen des Einzelbieters/der BG, dass das Unternehmen nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen;
3) Erklärung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren bei der BNetzA eingeleitet ist;
4) Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung der Briefsendungen gemäß § 5 Postgesetz in Kopie;
5) Angabe der von der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. l PostG auszuführenden Briefbeförderungsleistungen nach Leistungsart, -umfang und -gebiet;
6) vor Zuschlagserteilung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO iVm § 19 MiLoG;
7) ggf. Bietergemeinschaftserklärung;
8) ggf. Nachunternehmererklärung;
9) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2) Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 1 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden, von mindestens 1 000 000 EUR für Vermögensschäden und einer Höchstleistung pro Versicherungsjahr von mindestens 3 000 000 EUR zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche der Auftraggeber.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 1 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden, von mindestens 1 000 000 EUR für Vermögensschäden und einer Höchstleistung pro Versicherungsjahr von mindestens 3 000 000 EUR zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche der Auftraggeber.
Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist den Auftraggebern unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.
Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
Mindeststandards: Zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erklärung des Bieters/ der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.
1) Erklärung des Bieters/ der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.
2) Vergleichbare Referenzprojekte (die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe des Projektumfangs (eingesetztes Personal und Rechnungswert), Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer.
2) Vergleichbare Referenzprojekte (die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe des Projektumfangs (eingesetztes Personal und Rechnungswert), Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer.
3) Benennung des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen Stellvertreters mit Kurzlebenslauf.
Mindeststandards:
Zu 2) mindestens 3 Referenzprojekte mit vergleichbarer Größenordnung;
zu 3) Aus den Kurzlebensläufen für den vorgesehenen Projektleiter und den vorgesehenen Stellvertreter muss jeweils mindestens Folgendes hervorgehen: gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht-Muttersprachlem nachzuweisen durch deutschen Schulabschluss; wenn nicht vorhanden: Nachweis der Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens;
zu 3) Aus den Kurzlebensläufen für den vorgesehenen Projektleiter und den vorgesehenen Stellvertreter muss jeweils mindestens Folgendes hervorgehen: gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht-Muttersprachlem nachzuweisen durch deutschen Schulabschluss; wenn nicht vorhanden: Nachweis der Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens;
mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in dieser Funktion.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen. Daher haben die Bieter/Bietergemeinschaften mit dem Angebot folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben.
1) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung;
2) Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. 1) (siehe vorstehend) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. 1) (siehe vorstehend) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle – Submissionsstelle, Niederwall 23, 3. Etage, Flur D, Zimmer D 302, 33602 Bielefeld.
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden.
Fortsetzung zu III.1.1):
In der ersten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe bereits mit dem Angebot vorzulegen.
In der ersten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe bereits mit dem Angebot vorzulegen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Soweit die Bieter über eingehende Bieterfragen/-antworten informiert werden möchten, ist es notwendig, dass sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden können. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
Soweit die Bieter über eingehende Bieterfragen/-antworten informiert werden möchten, ist es notwendig, dass sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden können. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
Bieterfragen können nur über das Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 6.3.2017, 12:00 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Bieterfragen können nur über das Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 6.3.2017, 12:00 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.2.2)),verschlossen und unterschrieben einzureichen. Der Angebotsumschlag ist mit dem übermittelten Aufkleber zu kennzeichnen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9DJN
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.