Abholung, Vorbereitung samt Frankierung und Beförderung von Briefpostsendungen inklusive Einschreiben und förmliche Postzustellungsaufträge mit elektronischer Datenerfassung (ePZA) der Stadt Remseck am Neckar. Es gibt nur eine Abholstelle. Nicht zu den Briefpostsendungen zählen Päckchen und Pakete. Näheres ergibt sich aus den unter https://www.stadt-remseck.de/de/Aktuelles/öffentliche-Ausschreibungen abrufbaren Vergabeunterlagen. Wichtig: Interessierte Unternehmen müssen sich unter k.greb@avocado.de registrieren, um Bieterrundschreiben zu erhalten (siehe Ziffer 4.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Kurze Beschreibung:
Abholung, Vorbereitung samt Frankierung und Beförderung von Briefpostsendungen inklusive Einschreiben und förmliche Postzustellungsaufträge mit elektronischer Datenerfassung (ePZA) der Stadt Remseck am Neckar. Es gibt nur eine Abholstelle. Nicht zu den Briefpostsendungen zählen Päckchen und Pakete. Näheres ergibt sich aus den unter https://www.stadt-remseck.de/de/Aktuelles/öffentliche-Ausschreibungen abrufbaren Vergabeunterlagen. Wichtig: Interessierte Unternehmen müssen sich unter k.greb@avocado.de registrieren, um Bieterrundschreiben zu erhalten (siehe Ziffer 4.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe).
Abholung, Vorbereitung samt Frankierung und Beförderung von Briefpostsendungen inklusive Einschreiben und förmliche Postzustellungsaufträge mit elektronischer Datenerfassung (ePZA) der Stadt Remseck am Neckar. Es gibt nur eine Abholstelle. Nicht zu den Briefpostsendungen zählen Päckchen und Pakete. Näheres ergibt sich aus den unter https://www.stadt-remseck.de/de/Aktuelles/öffentliche-Ausschreibungen abrufbaren Vergabeunterlagen. Wichtig: Interessierte Unternehmen müssen sich unter k.greb@avocado.de registrieren, um Bieterrundschreiben zu erhalten (siehe Ziffer 4.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Briefpostdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ludwigsburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Remseck am Neckar – Leitung Fachgruppe Zentrale Dienste
Postanschrift: Fellbacher Straße 2
Postleitzahl: 71686
Postort: Remseck am Neckar
Kontakt
Internetadresse: https://www.stadt-remseck.de🌏
E-Mail: tretter@remseck.de📧
URL der Dokumente: https://www.stadt-remseck.de/de/Aktuelles/öffentliche-Ausschreibungen🌏
Allgemeine Erläuterungen zu den Eignungsnachweisen:
(1) Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist. Gültig: Gültig bedeutet Wirksamkeit mindestens noch zu Beginn des Leistungszeitraums.
(2) Drittbescheinigung: Falls ein Bieter nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durchentsprechende Erläuterung nachzuweisen. Es genügt jeweils die Ablichtung einer Drittbescheinigung.
(3) Ausländische Bieter: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bietergemeinschaft mit dem Kartellrecht (in der Angebotsaufforderung erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3)a) gilt dies eingeschränkt, falls die Bietergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern bestimmte Referenzen nur von einem Bietergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bietergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bietergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bieter.
(5) Andere Unternehmen: Bieter können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Bieter mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bieter eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. In einem anderen den Vergabeunterlagen beigefügten Formular sind all die Unternehmen zusammengefasst vom Bieter aufzuführen, welche die Eignung an den Bieter verleihen und später an der Leistungsausführung teilnehmen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), samt Definition der betreffenden Teilleistung. In diesem Formblatt sind auch solche anderen Unternehmen, die der Bieter einzig und im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), aufzuführen. Für das die Eignung verleihende Unternehmen sind überdies die Nachweise gemäß Ziffer III.1.1)b) und Ziffer III.1.3)a) vorzulegen. Wenn und soweit als anderes Unternehmen für die externe Zustellung der Briefpostsendungen die Deutsche Post AG vorgesehen wird, gerade wenn der Bieter ein Konsolidierungsunternehmen ist, dann entfällt die Pflicht zur Vorlage einer Verpflichtungserklärung sowie der zuletzt genannten Nachweise.
(6) Die Auftraggeberin behält sich vor, andere als die vom Bieter in der Referenzliste aufgeführten Referenzprojekte durch entsprechende Nachfrage bei Auftraggebern der Eignungsprüfung zugrunde zu legen.
Allgemeine Erläuterungen zu den Eignungsnachweisen:
(1) Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist. Gültig: Gültig bedeutet Wirksamkeit mindestens noch zu Beginn des Leistungszeitraums.
(2) Drittbescheinigung: Falls ein Bieter nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durchentsprechende Erläuterung nachzuweisen. Es genügt jeweils die Ablichtung einer Drittbescheinigung.
(3) Ausländische Bieter: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bietergemeinschaft mit dem Kartellrecht (in der Angebotsaufforderung erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3)a) gilt dies eingeschränkt, falls die Bietergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern bestimmte Referenzen nur von einem Bietergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bietergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bietergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bieter.
(5) Andere Unternehmen: Bieter können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Bieter mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bieter eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. In einem anderen den Vergabeunterlagen beigefügten Formular sind all die Unternehmen zusammengefasst vom Bieter aufzuführen, welche die Eignung an den Bieter verleihen und später an der Leistungsausführung teilnehmen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), samt Definition der betreffenden Teilleistung. In diesem Formblatt sind auch solche anderen Unternehmen, die der Bieter einzig und im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), aufzuführen. Für das die Eignung verleihende Unternehmen sind überdies die Nachweise gemäß Ziffer III.1.1)b) und Ziffer III.1.3)a) vorzulegen. Wenn und soweit als anderes Unternehmen für die externe Zustellung der Briefpostsendungen die Deutsche Post AG vorgesehen wird, gerade wenn der Bieter ein Konsolidierungsunternehmen ist, dann entfällt die Pflicht zur Vorlage einer Verpflichtungserklärung sowie der zuletzt genannten Nachweise.
(6) Die Auftraggeberin behält sich vor, andere als die vom Bieter in der Referenzliste aufgeführten Referenzprojekte durch entsprechende Nachfrage bei Auftraggebern der Eignungsprüfung zugrunde zu legen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschafft werden sollen Postdienstleistungen für die Stadt Remseck am Neckar. Die nachgefragte Leistung umfasst die Abholung, Vorbereitung samt Frankierung und Beförderung von Briefpostsendungen inklusive Einschreiben und förmlichen Postzustellungsaufträgen mit elektronischer Datenerfassung der Auftraggeberin bis 1 000 g. Nicht zu den Briefpostsendungen zählen Päckchen und Pakete. Die Sendungsmenge beträgt ca. 97 000 pro Kalenderjahr. Die Auftragslaufzeit beträgt 3 Jahre und beginnt am 1.6.2018.
Beschafft werden sollen Postdienstleistungen für die Stadt Remseck am Neckar. Die nachgefragte Leistung umfasst die Abholung, Vorbereitung samt Frankierung und Beförderung von Briefpostsendungen inklusive Einschreiben und förmlichen Postzustellungsaufträgen mit elektronischer Datenerfassung der Auftraggeberin bis 1 000 g. Nicht zu den Briefpostsendungen zählen Päckchen und Pakete. Die Sendungsmenge beträgt ca. 97 000 pro Kalenderjahr. Die Auftragslaufzeit beträgt 3 Jahre und beginnt am 1.6.2018.
Dauer: 36 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer VI.3) Bekanntmachung.
(a) Anschreiben mit Unternehmensdarstellung insbesondere mit Bezug zu den nachgefragten Leistungen und Umsatzangaben (siehe Ziffer III.1.2)a)),
(b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars,
(c) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars,
(d) Aktueller Handelsregisterauszug,
(e) Kopie der für die Erbringung der nachgefragten Leistung erforderlichen Lizenz nach dem PostG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer VI.3) Bekanntmachung.
(a) Angabe der Gesamtumsätze sowie der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (im Anschreiben anzugeben, siehe Ziffer III.1.1)a))
(b) Aktuelle Bescheinigung einer Geschäftsbank über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z.B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z.B. Angabe von Krediten)
(c) Aktuelle Bescheinigung einer Versicherung über die Existenz einer Betriebshaftpflichtversicherung mitfolgender Mindestdeckung: EUR 1 Mio. pro Schadenfall für Sach- und Personenschäden sowie EUR 500.000 pro Schadenfall für Vermögensschäden; ersatzweise (vom Bieter zu begründen) eine aktuelle Bescheinigung der Versicherung, dass ein derartiger Versicherungsschutz im Auftragsfall für den Bieter bestehen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(c) Aktuelle Bescheinigung einer Versicherung über die Existenz einer Betriebshaftpflichtversicherung mitfolgender Mindestdeckung: EUR 1 Mio. pro Schadenfall für Sach- und Personenschäden sowie EUR 500.000 pro Schadenfall für Vermögensschäden; ersatzweise (vom Bieter zu begründen) eine aktuelle Bescheinigung der Versicherung, dass ein derartiger Versicherungsschutz im Auftragsfall für den Bieter bestehen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer VI.3) Bekanntmachung.
(a) Referenzangaben vergleichbarer abgeschlossener und laufender Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift; zugleich Name und Position eines konkret befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistung, Leistungsumfang, Transportvolumen, Leistungs- und Vertragslaufzeit unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars
(a) Referenzangaben vergleichbarer abgeschlossener und laufender Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift; zugleich Name und Position eines konkret befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistung, Leistungsumfang, Transportvolumen, Leistungs- und Vertragslaufzeit unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars
(b) Aktueller Nachweis zum Qualitätsmanagement (firmenexterne Zertifizierung): Kopie eines von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001:2008 oder gleichwertig)
(b) Aktueller Nachweis zum Qualitätsmanagement (firmenexterne Zertifizierung): Kopie eines von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001:2008 oder gleichwertig)
(c) Aktueller Nachweis zum Umweltmanagement (firmenexterne Zertifizierung): Kopie eines von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein Umweltmanagementsystem (z.B. basierend auf EMAS, DIN EN ISO 14001:2009 oder gleichwertig).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Allgemeine Erläuterungen zu den Eignungsnachweisen:
(1) Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist. Gültig: Gültig bedeutet Wirksamkeit mindestens noch zu Beginn des Leistungszeitraums.
(2) Drittbescheinigung: Falls ein Bieter nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durchentsprechende Erläuterung nachzuweisen. Es genügt jeweils die Ablichtung einer Drittbescheinigung.
(2) Drittbescheinigung: Falls ein Bieter nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durchentsprechende Erläuterung nachzuweisen. Es genügt jeweils die Ablichtung einer Drittbescheinigung.
(3) Ausländische Bieter: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(3) Ausländische Bieter: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bietergemeinschaft mit dem Kartellrecht (in der Angebotsaufforderung erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3)a) gilt dies eingeschränkt, falls die Bietergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern bestimmte Referenzen nur von einem Bietergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bietergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bietergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bieter.
(4) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bietergemeinschaft mit dem Kartellrecht (in der Angebotsaufforderung erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3)a) gilt dies eingeschränkt, falls die Bietergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern bestimmte Referenzen nur von einem Bietergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bietergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bietergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bieter.
(5) Andere Unternehmen: Bieter können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Bieter mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bieter eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. In einem anderen den Vergabeunterlagen beigefügten Formular sind all die Unternehmen zusammengefasst vom Bieter aufzuführen, welche die Eignung an den Bieter verleihen und später an der Leistungsausführung teilnehmen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), samt Definition der betreffenden Teilleistung. In diesem Formblatt sind auch solche anderen Unternehmen, die der Bieter einzig und im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), aufzuführen. Für das die Eignung verleihende Unternehmen sind überdies die Nachweise gemäß Ziffer III.1.1)b) und Ziffer III.1.3)a) vorzulegen. Wenn und soweit als anderes Unternehmen für die externe Zustellung der Briefpostsendungen die Deutsche Post AG vorgesehen wird, gerade wenn der Bieter ein Konsolidierungsunternehmen ist, dann entfällt die Pflicht zur Vorlage einer Verpflichtungserklärung sowie der zuletzt genannten Nachweise.
(5) Andere Unternehmen: Bieter können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Bieter mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bieter eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. In einem anderen den Vergabeunterlagen beigefügten Formular sind all die Unternehmen zusammengefasst vom Bieter aufzuführen, welche die Eignung an den Bieter verleihen und später an der Leistungsausführung teilnehmen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), samt Definition der betreffenden Teilleistung. In diesem Formblatt sind auch solche anderen Unternehmen, die der Bieter einzig und im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), aufzuführen. Für das die Eignung verleihende Unternehmen sind überdies die Nachweise gemäß Ziffer III.1.1)b) und Ziffer III.1.3)a) vorzulegen. Wenn und soweit als anderes Unternehmen für die externe Zustellung der Briefpostsendungen die Deutsche Post AG vorgesehen wird, gerade wenn der Bieter ein Konsolidierungsunternehmen ist, dann entfällt die Pflicht zur Vorlage einer Verpflichtungserklärung sowie der zuletzt genannten Nachweise.
(6) Die Auftraggeberin behält sich vor, andere als die vom Bieter in der Referenzliste aufgeführten Referenzprojekte durch entsprechende Nachfrage bei Auftraggebern der Eignungsprüfung zugrunde zu legen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 216-449214 (2017-11-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 229-477415
Kurze Beschreibung:
Abholung, Vorbereitung samt Frankierung und Beförderung von Briefpostsendungen inklusive Einschreibender Stadt Remseck am Neckar. Es gibt nur eine Abholstelle. Nicht zu den Briefpostsendungen zählen Päckchen und Pakete. Näheres ergibt sich aus den unter http://www.stadt-remseck.de/de/Aktuelles/öffentlicheAusschreibungen abrufbaren Vergabeunterlagen.
Abholung, Vorbereitung samt Frankierung und Beförderung von Briefpostsendungen inklusive Einschreibender Stadt Remseck am Neckar. Es gibt nur eine Abholstelle. Nicht zu den Briefpostsendungen zählen Päckchen und Pakete. Näheres ergibt sich aus den unter http://www.stadt-remseck.de/de/Aktuelles/öffentlicheAusschreibungen abrufbaren Vergabeunterlagen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Beschafft werden sollen Postdienstleistungen für die Stadt Remseck am Neckar. Die nachgefragte Leistungumfasst die Abholung, Vorbereitung samt Frankierung und Beförderung von Briefpostsendungen inklusive Einschreiben der Auftraggeberin bis 1 000 g. Nicht zu den Briefpostsendungen zählen Päckchen und Pakete. Die Sendungsmenge beträgt ca. 94 000 pro Kalenderjahr. Die Auftragslaufzeit beträgt 3 Jahre und beginnt am 1.6.2018.
Beschafft werden sollen Postdienstleistungen für die Stadt Remseck am Neckar. Die nachgefragte Leistungumfasst die Abholung, Vorbereitung samt Frankierung und Beförderung von Briefpostsendungen inklusive Einschreiben der Auftraggeberin bis 1 000 g. Nicht zu den Briefpostsendungen zählen Päckchen und Pakete. Die Sendungsmenge beträgt ca. 94 000 pro Kalenderjahr. Die Auftragslaufzeit beträgt 3 Jahre und beginnt am 1.6.2018.
Der Antrag ist auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisz um Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 6 / 6