Die Auftraggeberin vergibt die Abholung, Frankierung und Beförderung von Postkarten, Standard-Briefsendungen und Päckchen bis 2000 g (Los 1), von Briefsendungen mit Zustellnachweis (Los 2) und die förmliche Zustellung von Briefsendungen (Los 3). Die Briefsendungen, Postkarten und Päckchen sind beim Polizeipräsidium Recklinghausen, Amtsmeisterei, Westerholter Weg 27 in 45657 Recklinghausen abzuholen. Die Abholung muss täglich montags bis freitags zwischen 10:00 und 12:00 Uhr erfolgen. Die Ausgangspost wird dem Auftragnehmer unsortiert und unfrankiert übergeben. Alle Briefsendungen sind kuvertiert (ausgenommen Postkarten) und mit dem Absender sowie der vollständigen Empfängeradresse versehen. Einzelheiten des Vertragsgegenstands ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienste
Referenznummer: 343-17
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin vergibt die Abholung, Frankierung und Beförderung von Postkarten, Standard-Briefsendungen und Päckchen bis 2000 g (Los 1), von Briefsendungen mit Zustellnachweis (Los 2) und die förmliche Zustellung von Briefsendungen (Los 3). Die Briefsendungen, Postkarten und Päckchen sind beim Polizeipräsidium Recklinghausen, Amtsmeisterei, Westerholter Weg 27 in 45657 Recklinghausen abzuholen. Die Abholung muss täglich montags bis freitags zwischen 10:00 und 12:00 Uhr erfolgen. Die Ausgangspost wird dem Auftragnehmer unsortiert und unfrankiert übergeben. Alle Briefsendungen sind kuvertiert (ausgenommen Postkarten) und mit dem Absender sowie der vollständigen Empfängeradresse versehen. Einzelheiten des Vertragsgegenstands ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Die Auftraggeberin vergibt die Abholung, Frankierung und Beförderung von Postkarten, Standard-Briefsendungen und Päckchen bis 2000 g (Los 1), von Briefsendungen mit Zustellnachweis (Los 2) und die förmliche Zustellung von Briefsendungen (Los 3). Die Briefsendungen, Postkarten und Päckchen sind beim Polizeipräsidium Recklinghausen, Amtsmeisterei, Westerholter Weg 27 in 45657 Recklinghausen abzuholen. Die Abholung muss täglich montags bis freitags zwischen 10:00 und 12:00 Uhr erfolgen. Die Ausgangspost wird dem Auftragnehmer unsortiert und unfrankiert übergeben. Alle Briefsendungen sind kuvertiert (ausgenommen Postkarten) und mit dem Absender sowie der vollständigen Empfängeradresse versehen. Einzelheiten des Vertragsgegenstands ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Postdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Recklinghausen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-04-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 083-160990
ABl. S-Ausgabe: 83
Zusätzliche Informationen
Geplanter Leistungsbeginn ist der 3. Juli 2017.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Postkarten, Standard-Briefsendungen und Päckchen bis 2000 g
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Abholung, Frankierung und bundesweite Beförderung von Postkarten, Standard-Briefsendungen und Päckchen bis 2000 g. Der durchschnittlich geschätzte Bedarf pro Jahr beläuft sich auf ca. 100.000 Standard-Briefsendungen / Postkarten und ca. 360 Päckchen bis 2.000 g. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich
Abholung, Frankierung und bundesweite Beförderung von Postkarten, Standard-Briefsendungen und Päckchen bis 2000 g. Der durchschnittlich geschätzte Bedarf pro Jahr beläuft sich auf ca. 100.000 Standard-Briefsendungen / Postkarten und ca. 360 Päckchen bis 2.000 g. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich
um Schätzwerte, die aus den Erfahrungen der Vergangenheit resultieren. Sie dienen lediglich der Kalkulation. Es besteht seitens der Auftraggeberin weder eine Verpflichtung zur Ausschöpfung der genannten Mengen noch eine Mindestabnahmemenge. Zudem ist der Auftragnehmer, falls erforderlich, auch verpflichtet, mehr
um Schätzwerte, die aus den Erfahrungen der Vergangenheit resultieren. Sie dienen lediglich der Kalkulation. Es besteht seitens der Auftraggeberin weder eine Verpflichtung zur Ausschöpfung der genannten Mengen noch eine Mindestabnahmemenge. Zudem ist der Auftragnehmer, falls erforderlich, auch verpflichtet, mehr
Postsendungen zu befördern, als in der Schätzung angegeben.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
2 einjährige Verlängerungen, wenn der Vertrag nicht zuvor mit einer Frist von 5 Monaten von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Nach Ablauf von 4 Jahren endet der Vertrag automatisch.
Zusätzliche Informationen: Geplanter Leistungsbeginn ist der 3. Juli 2017.
Bezeichnung des Loses: Briefsendungen mit Zustellnachweis
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Abholung, Frankierung und bundesweite Beförderung von Briefsendungen mit Zustellnachweis. Der durchschnittlich geschätzte Bedarf pro Jahr beläuft sich auf ca. 4.150 Briefsendungen mit Zustellnachweis. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die aus den Erfahrungen der Vergangenheit
Abholung, Frankierung und bundesweite Beförderung von Briefsendungen mit Zustellnachweis. Der durchschnittlich geschätzte Bedarf pro Jahr beläuft sich auf ca. 4.150 Briefsendungen mit Zustellnachweis. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die aus den Erfahrungen der Vergangenheit
resultieren. Sie dienen lediglich der Kalkulation. Es besteht seitens der Auftraggeberin weder eine Verpflichtung zur Ausschöpfung der genannten Mengen noch eine Mindestabnahmemenge. Zudem ist der Auftragnehmer, falls erforderlich, auch verpflichtet, mehr Postsendungen zu befördern, als in der Schätzung angegeben.
resultieren. Sie dienen lediglich der Kalkulation. Es besteht seitens der Auftraggeberin weder eine Verpflichtung zur Ausschöpfung der genannten Mengen noch eine Mindestabnahmemenge. Zudem ist der Auftragnehmer, falls erforderlich, auch verpflichtet, mehr Postsendungen zu befördern, als in der Schätzung angegeben.
Zusätzliche Informationen: Geplanter Leistungsbeginn ist der 3.7.2017.
Bezeichnung des Loses: Förmliche Zustellung von Briefsendungen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Abholung, Frankierung und bundesweite Beförderung und förmliche Zustellung von Briefsendungen. Der durchschnittlich geschätzte Bedarf pro Jahr beläuft sich auf ca. 950 förmliche Briefsendungen mit
Zustellungsurkunde. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die aus den Erfahrungen der Vergangenheit resultieren. Sie dienen lediglich der Kalkulation. Es besteht seitens der Auftraggeberin weder eine Verpflichtung zur Ausschöpfung der genannten Mengen noch eine Mindestabnahmemenge. Zudem ist der
Zustellungsurkunde. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die aus den Erfahrungen der Vergangenheit resultieren. Sie dienen lediglich der Kalkulation. Es besteht seitens der Auftraggeberin weder eine Verpflichtung zur Ausschöpfung der genannten Mengen noch eine Mindestabnahmemenge. Zudem ist der
Auftragnehmer, falls erforderlich, auch verpflichtet, mehr Postsendungen zu befördern, als in der Schätzung angegeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesweite Beförderung. Von den Postkarten und Briefsendungen sind etwa 90 % im Postleitzahlengebiet 44 bis 46 auszuliefern bzw. zuzustellen.
Bundesweite Beförderung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter weist seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Vorlage folgender Unterlagen
nach:
(a) Kopie eines Handelsregisterauszugs, welcher maximal 3 Monate alt sein darf (falls keine Eintragungspflicht in das Handelsregister besteht: Eigendarstellung des Bieters über seine unternehmerischen Verflechtungen),
(b) Kopie einer Lizenz nach § 5 Abs. 1 PostG.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen muss durch Vorlage folgender Eigenerklärungen belegt werden:
(a) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen (Formular 521 EU),
(b) Eigenerklärung, dass der Ausschlussgrund nach § 15 Abs. 5 TVgG-NRW i. V. m. § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegt (Formblatt „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 15 Abs. 5 TVgG-NRW
i. V. m. § 19 Abs. 1 MiLoG“).
Bei einer Einreichung auf dem Postweg sind die Eigenerklärungen zu unterschreiben, bei einer Angebotsabgabe auf elektronischen Weg über www.evergabe.nrw.de genügt die Textform.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer Bankerklärung über
die Bonität und das Zahlungsverhalten
oder
eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich „Postdienstleistungen“ für die letzten
3 Geschäftsjahre nach (Formblatt „Eigenerklärung Gesamtumsatz“).
Bei einer Einreichung auf dem Postweg sind die Eigenerklärungen zu unterschreiben, bei einer Angebotsabgabe auf elektronischen Weg über www.evergabe.nrw.de genügt die Textform.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(a) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle)
oder
Eigenerklärung zu den vom Bieter in seinem Unternehmen umgesetzten Qualitätsmanagementmaßnahmen.
(b) Eigenerklärung „Referenzen“: Vorlage einer Liste der Wesentlichen in den letzten drei Jahren für den
Auftraggeber erbrachten und in Inhalt und Umfang vergleichbaren Postdienstleistungen mit Angabe des Rechnungswertes (in EUR, ohne MwSt.), der Leistungszeit, einer Beschreibung der auftragsgegenständlichen Leistungen (einschl. Angabe des Sendungsvolumens) sowie den Kontaktdaten des Auftraggebers.
Auftraggeber erbrachten und in Inhalt und Umfang vergleichbaren Postdienstleistungen mit Angabe des Rechnungswertes (in EUR, ohne MwSt.), der Leistungszeit, einer Beschreibung der auftragsgegenständlichen Leistungen (einschl. Angabe des Sendungsvolumens) sowie den Kontaktdaten des Auftraggebers.
Für die Erklärung zu den Referenzen hat der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung Referenzen“ auszufüllen und
seinem Angebot beizufügen.
Bei einer Einreichung auf dem Postweg sind die Eigenerklärungen zu unterschreiben, bei einer Angebotsabgabe auf elektronischen Weg über www.evergabe.nrw.de genügt die Textform.
Mindeststandards:
Die vorgelegten Referenzen sind inhaltlich vergleichbar, wenn sie in Bezug aus das jeweilige Los Aufträge über die Abholung, Frankierung und deutschlandweite Zustellung von Postkarten, Standard-Briefsendungen und Päckchen bis 2000 g (Los 1), von Briefsendungen mit Zustellnachweis (Los 2) und die förmliche Zustellung von Briefsendungen (Los 3) betreffen. Die vorgelegten Referenzen sind ferner vom Umfang vergleichbar, wenn
Die vorgelegten Referenzen sind inhaltlich vergleichbar, wenn sie in Bezug aus das jeweilige Los Aufträge über die Abholung, Frankierung und deutschlandweite Zustellung von Postkarten, Standard-Briefsendungen und Päckchen bis 2000 g (Los 1), von Briefsendungen mit Zustellnachweis (Los 2) und die förmliche Zustellung von Briefsendungen (Los 3) betreffen. Die vorgelegten Referenzen sind ferner vom Umfang vergleichbar, wenn
sie mindestens 80 % des Sendungsvolumens des jeweiligen Loses erreichen, auf das der Bieter ein Angebot abgibt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter („Bestbieter“) muss sich dazu verpflichten, während der Auftragsdurchführung die Tariftreue- und Mindestentgeltregelungen des § 4 TVgG-NRW einzuhalten. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer und Verleiher von Arbeitskräften. Die Verpflichtung erfolgt durch Unterzeichnung und Vorlage einer entsprechenden Erklärung (Formblatt 523 EU) durch den Bestbieter. Der Auftragnehmer muss gemäß § 8 TVgG-NRW bei der Ausführung des Auftrags ferner Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmen durchführen oder einleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht beachten. Die Verpflichtung erfolgt durch Unterzeichnung und Vorlage einer entsprechenden Erklärung (Formblatt 525 EU) durch den Bestbieter. Die Auftraggeberin wird den Bestbieter auffordern, die nach dem TVgG-NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen innerhalb von drei Werktagen vorzulegen.
Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter („Bestbieter“) muss sich dazu verpflichten, während der Auftragsdurchführung die Tariftreue- und Mindestentgeltregelungen des § 4 TVgG-NRW einzuhalten. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer und Verleiher von Arbeitskräften. Die Verpflichtung erfolgt durch Unterzeichnung und Vorlage einer entsprechenden Erklärung (Formblatt 523 EU) durch den Bestbieter. Der Auftragnehmer muss gemäß § 8 TVgG-NRW bei der Ausführung des Auftrags ferner Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmen durchführen oder einleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht beachten. Die Verpflichtung erfolgt durch Unterzeichnung und Vorlage einer entsprechenden Erklärung (Formblatt 525 EU) durch den Bestbieter. Die Auftraggeberin wird den Bestbieter auffordern, die nach dem TVgG-NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen innerhalb von drei Werktagen vorzulegen.
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft füllen das Formular 531 EU gemeinsam aus, in dem auch der bevollmächtigte Vertreter benannt wird. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss über eine Lizenz nach § 5 Abs. 1 PostG verfügen und dies durch eine Kopie nachweisen, sofern nicht eine gesetzliche Ausnahme
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft füllen das Formular 531 EU gemeinsam aus, in dem auch der bevollmächtigte Vertreter benannt wird. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss über eine Lizenz nach § 5 Abs. 1 PostG verfügen und dies durch eine Kopie nachweisen, sofern nicht eine gesetzliche Ausnahme
nach § 5 Abs. 2 PostG eingreift. Das Vorliegen einer Ausnahme nach § 5 Abs. 2 PostG muss von dem Mitglied, welches sich auf die Ausnahme beruft, begründet werden. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB muss mit Formular 521 EU und das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes aus § 15 Abs. 5 TVgG-NRW i. V. m. § 19 Abs. 1 MiLoG durch das entsprechende Formblatt ebenfalls individuell nachgewiesen
nach § 5 Abs. 2 PostG eingreift. Das Vorliegen einer Ausnahme nach § 5 Abs. 2 PostG muss von dem Mitglied, welches sich auf die Ausnahme beruft, begründet werden. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB muss mit Formular 521 EU und das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes aus § 15 Abs. 5 TVgG-NRW i. V. m. § 19 Abs. 1 MiLoG durch das entsprechende Formblatt ebenfalls individuell nachgewiesen
werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Insofern fügt jedes Mitglied die unter III.1.2) und III.1.3) geforderten Eigenerklärungen nur soweit ausgefüllt bei, wie sie für ihn zutreffen bzw. fügt nur seine eigenen Nachweise bei. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher
werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Insofern fügt jedes Mitglied die unter III.1.2) und III.1.3) geforderten Eigenerklärungen nur soweit ausgefüllt bei, wie sie für ihn zutreffen bzw. fügt nur seine eigenen Nachweise bei. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher
entsprechender Anlagen der Bietergemeinschaft.
2. Eignungsleihe
Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter oder das Mitglied einer Bietergemeinschaft bezieht, muss das Formular 533 EU ausfüllen und mit dem Angebot des Bieters einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit unter Verwendung der
Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter oder das Mitglied einer Bietergemeinschaft bezieht, muss das Formular 533 EU ausfüllen und mit dem Angebot des Bieters einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit unter Verwendung der
vorgeschriebenen Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (d. h. durch Vorlage eines
vorgeschriebenen Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (d. h. durch Vorlage eines
Handelsregisterauszug sowie ggf. Vorlage des Nachweises nach § 5 Abs. 1 PostG, falls er sich nicht auf eine Ausnahme nach § 5 Abs. 2 PostG beruft und diese begründet) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB und § 15 Abs. 5 TVgG-NRW i. V. m. 19 Abs. 1 MiLoG genannten Ausschlussgründe unter Verwendung der vorgesehenen Formblätter bzw. Formulare individuell und vollständig nachweisen. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (wie Ausbildungs- und
Handelsregisterauszug sowie ggf. Vorlage des Nachweises nach § 5 Abs. 1 PostG, falls er sich nicht auf eine Ausnahme nach § 5 Abs. 2 PostG beruft und diese begründet) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB und § 15 Abs. 5 TVgG-NRW i. V. m. 19 Abs. 1 MiLoG genannten Ausschlussgründe unter Verwendung der vorgesehenen Formblätter bzw. Formulare individuell und vollständig nachweisen. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (wie Ausbildungs- und
Befähigungsnachweise oder einschlägige berufliche Erfahrung) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
werden. Die Auftraggeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten
der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vor, muss der
der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vor, muss der
Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Hierfür setzt er dem Bieter eine angemessene Frist. Die Auftraggeberin verlangt, dass der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für
Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Hierfür setzt er dem Bieter eine angemessene Frist. Die Auftraggeberin verlangt, dass der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für
die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Soweit ein Bieter im Rahmen der Auftragsausführung plant, teilweise öffentlich angebotene Leistungen der Deutschen Post AG (DPAG) in Anspruch zu nehmen, müssen von der DPAG keine Eignungsnachweise oder Eigenerklärungen im Rahmen des Angebotes vorgelegt werden.
die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Soweit ein Bieter im Rahmen der Auftragsausführung plant, teilweise öffentlich angebotene Leistungen der Deutschen Post AG (DPAG) in Anspruch zu nehmen, müssen von der DPAG keine Eignungsnachweise oder Eigenerklärungen im Rahmen des Angebotes vorgelegt werden.
3. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin die Vorlage einer EEE.
4. Präqualifizierung
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erfolgen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Quelle: OJS 2017/S 083-160990 (2017-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin vergibt die Abholung, Frankierung und Beförderung von Postkarten, Standard-Briefsendungen und Päckchen bis 2 000 g (Los 1), von Briefsendungen mit Zustellnachweis (Los 2) und die förmliche Zustellung von Briefsendungen (Los 3). Die Briefsendungen, Postkarten und Päckchen sind beim Polizeipräsidium Recklinghausen, Amtsmeisterei, Westerholter Weg 27 in 45657 Recklinghausen abzuholen. Die Abholung muss täglich montags bis freitags zwischen 10:00 und 12:00 Uhr erfolgen. Die Ausgangspost wird dem Auftragnehmer unsortiert und unfrankiert übergeben. Alle Briefsendungen sind kuvertiert (ausgenommen Postkarten) und mit dem Absender sowie der vollständigen Empfängeradresse versehen. Einzelheiten des Vertragsgegenstands ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Die Auftraggeberin vergibt die Abholung, Frankierung und Beförderung von Postkarten, Standard-Briefsendungen und Päckchen bis 2 000 g (Los 1), von Briefsendungen mit Zustellnachweis (Los 2) und die förmliche Zustellung von Briefsendungen (Los 3). Die Briefsendungen, Postkarten und Päckchen sind beim Polizeipräsidium Recklinghausen, Amtsmeisterei, Westerholter Weg 27 in 45657 Recklinghausen abzuholen. Die Abholung muss täglich montags bis freitags zwischen 10:00 und 12:00 Uhr erfolgen. Die Ausgangspost wird dem Auftragnehmer unsortiert und unfrankiert übergeben. Alle Briefsendungen sind kuvertiert (ausgenommen Postkarten) und mit dem Absender sowie der vollständigen Empfängeradresse versehen. Einzelheiten des Vertragsgegenstands ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Gesamtwert des Auftrags: 351 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 166-342113
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 083-160990
ABl. S-Ausgabe: 166
Zusätzliche Informationen
Leistungsbeginn ist der 01. August 2017.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abholung, Frankierung und bundesweite Beförderung von Postkarten, Standard-Briefsendungen und Päckchen bis 2000 g. Der durchschnittlich geschätzte Bedarf pro Jahr beläuft sich auf ca. 100 000 Standard-Briefsendungen / Postkarten und ca. 360 Päckchen bis 2 000 g. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich
Abholung, Frankierung und bundesweite Beförderung von Postkarten, Standard-Briefsendungen und Päckchen bis 2000 g. Der durchschnittlich geschätzte Bedarf pro Jahr beläuft sich auf ca. 100 000 Standard-Briefsendungen / Postkarten und ca. 360 Päckchen bis 2 000 g. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich
Zusätzliche Informationen: Leistungsbeginn ist der 01. August 2017.
Kurze Beschreibung:
Abholung, Frankierung und bundesweite Beförderung von Briefsendungen mit Zustellnachweis. Der durchschnittlich geschätzte Bedarf pro Jahr beläuft sich auf ca. 4 150 Briefsendungen mit Zustellnachweis. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die aus den Erfahrungen der Vergangenheit
Abholung, Frankierung und bundesweite Beförderung von Briefsendungen mit Zustellnachweis. Der durchschnittlich geschätzte Bedarf pro Jahr beläuft sich auf ca. 4 150 Briefsendungen mit Zustellnachweis. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die aus den Erfahrungen der Vergangenheit
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts zum infrastrukturellen Know-how (Zustellzeit / Ausfallsicherheit)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Reaktions- und Beseitigungskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Schulungs- und Qualifizierungsprogramms
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Gewichtung des Preises: 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Schulungs- und Qualifizierungsprogramm
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,