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3. Einfache Kopie der Lizenz der Bundesnetzagentur gem. § 5 Abs. 1 PostG. Von Unterauftragnehmern, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten bezüglich der Briefdienstleistungen in einem lizenzpflichtigen Bereich eingesetzt werden, ist ebenfalls die einfache Kopie einer gültigen Lizenz vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist von allen Mitgliedern eine einfache Kopie der gültigen Lizenz vorzulegen.
4. Eigenerklärung darüber, dass kein Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet wurde. Nachunternehmer oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben die Eigenerklärung ebenfalls vorzulegen (Eigenerklärung siehe Vergabeunterlagen, Änderungsdokumentation).
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