Im Rahmen der Bundestagswahl 2017 in Köln sind etwa 750 000 Wahlbenachrichtigungen zu versenden. Weiter müssen etwa 233.000 Briefwahlunterlagen zugestellt werden. Der Hauptauslieferungsort ist das Kölner Stadtgebiet (Leitregion 50 und 51), sowie vereinzelt das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (nur bei Versand der Briefwahlunterlagen; die Wahlbenachrichtigungen werden NUR im Kölner Stadtgebiet versandt).
Die Wahlbenachrichtigungen werden im Format C6/C5 versandt und wiegen unter 20 g.
Die Briefwahlunterlagen werden im Format C6/C5 versandt und wiegen etwa 30 g.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-23.
Auftragsbekanntmachung (2017-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienste
Referenznummer: 2017-0003-11-1
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Bundestagswahl 2017 in Köln sind etwa 750 000 Wahlbenachrichtigungen zu versenden. Weiter müssen etwa 233.000 Briefwahlunterlagen zugestellt...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Bundestagswahl 2017 in Köln sind etwa 750 000 Wahlbenachrichtigungen zu versenden. Weiter müssen etwa 233.000 Briefwahlunterlagen zugestellt werden. Der Hauptauslieferungsort ist das Kölner Stadtgebiet (Leitregion 50 und 51), sowie vereinzelt das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (nur bei Versand der Briefwahlunterlagen; die Wahlbenachrichtigungen werden NUR im Kölner Stadtgebiet versandt).
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Postdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
“Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.”
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
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Quelle: OJS 2017/S 101-201671 (2017-05-23)