Ergänzende Angaben (2017-05-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, Amt für Zentrale Dienste, Abt. Recht und Vergabe”
Postanschrift: Am Markt 1
Postort: Wismar
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Anke Queisser
Telefon: +49 38412511082📞
E-Mail: aqueisser@wismar.de📧
Region: de806 🏙️
URL: www.wismar.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postzustellung für die Hansestadt Wismar.
OV 02/17
Produkte/Dienstleistungen: Multi-modale Kurierdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Die Leistung umfasst die Beförderung der gesamten Postsendungen für folgende Zustellbereiche: regional, überregional und international.”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 074-141659
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.1
Ort des zu ändernden Textes: Zuständige Stelle für Rechtsbehelf-/Nachprüfungsverfahren
Alter Wert
Text: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus MV
Schwerin
19053
Deutschland
Neuer Wert
Text:
“Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
Schwerin
19053
Deutschland
Telefon:...”
Text
Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
Schwerin
19053
Deutschland
Telefon: +49 385 / 588-5160
Telefax: + 49 385 / 588-4855817
Email: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Internet: http://www.regierung-mv.de/
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.4
Ort des zu ändernden Textes: vollständige Rechtsbehelfsbelehrung:
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge...”
Text
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
“Zum Nachweis der Eignung ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) auszufüllen und in Papierform dem Angebot beizulegen.
Hierfür stellt der...”
Zum Nachweis der Eignung ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) auszufüllen und in Papierform dem Angebot beizulegen.
Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online-Formular zur Verfügung unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de. Erläuterungen speziell zum Ausfüllen der elektronischen EEE finden sich dort in einem FAQ-Papier. Es wird dringend empfohlen, für das Ausfüllen des Formulars den elektronischen EEE-Dienst zu verwenden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 086-167743 (2017-05-02)