Programmbegleitung Reichenbach im Vogtland

Stdtverwaltung Reichenbach im Vogtland

Programmbegleitung für a) das operationelle Programm des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperlode 2014 bis 2020; Vorhaben „Integrierte Stadtentwicklung“; b) das operationelle Programm des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014 bis 2020; Vorhaben „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung“ und c) das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt; Die Gebietskulissen überlappen sich jeweils.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-02 Auftragsbekanntmachung
2017-11-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Kurze Beschreibung:
Programmbegleitung für a) das operationelle Programm des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperlode 2014 bis 2020; Vorhaben „Integrierte Stadtentwicklung“; b) das operationelle Programm des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014 bis 2020; Vorhaben „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung“ und c) das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt; Die Gebietskulissen überlappen sich jeweils.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vogtlandkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot fĂĽr alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stdtverwaltung Reichenbach im Vogtland
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 08468
Postort: Reichenbach im Vogtland
Kontakt
Internetadresse: http://www.reichenbach-vogtland.de 🌏
E-Mail: behrendt@reichenbach-vogtland.de đź“§
Telefon: +49 3765524-6330 📞
Fax: +49 3765524-86330 đź“ 
URL der Dokumente: http://www.reichenbach-vogtland.de/Deutsch/Unsere-Stadt/Rat-und-Verwaltung/Ausschreibungen-VgV 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-02 đź“…
Einreichungsfrist: 2017-03-09 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-07 📅
Datum des Beginns: 2017-06-01 đź“…
Datum des Endes: 2021-12-31 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 026-045775
ABl. S-Ausgabe: 26
Zusätzliche Informationen
http://www.reichenbach-vogtland.de/Deutsch/Unsere-Stadt/Rat-und-Verwaltung/Ausschreibungen/Ausschreibungen-VgV. Diese bestehen aus: -IHAK für das EFRE-Gebiet „Erweiterte Innenstadt“; -GIHK für das ESF-Vorhaben „Soziale Integration-Reichenbach verbindet“; -Entwicklungskonzept für das „Soziale Stadt-Gebiet 2“ in Reichenbach im Vogtland; -Kennzettel; -Eigenerklärung; -Bewerbergemeinschaftserklärung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt ist mit den Rahmenbescheiden der SAB a) mit dem Gebiet „Erweiterte Innenstadt“ in das Programm „EFRE 2014-2020“ – Vorhabensbereich „Integrierte Stadtentwicklung“; b) mit dem Vorhaben „Soziale Integration – Reichenbach verbindet“ in das Programm „ESF 2014-2020“ – Vorhabensbereich „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung“ und c) mit dem Gebiet „Soziale Stadt-Gebiet 2“ im Rahmen der VV Städtebauförderung 2016 des Freistaates Sachsen in das Programm Soziale Stadt aufgenommen worden. Die Ausschreibung hat die Beauftragung der Programmbegleitung für alle drei Fördergebiete zum Ziel, um so Synergien für die Stadt herzustellen. Der zu beauftragende Programmbegleiter übernimmt die gesamte Organisation und Koordination aller mit der Abwicklung des jeweiligen Programms zusammenhängenden Fragen und Probleme und damit auch die Mitverantwortung über den geordneten Ablauf der drei Gesamtmaßnahmen. Die Geltungsbereiche umfassen eine Fläche für a) EFRE-Gebiet 106 ha; b) ESF-Gebiet 104 ha; c) SSP-Gebiet 2 106 ha. Es handelt sich um Beratungs- und technisch-organisatorische Leistungen: für das Förderprogramm zu a) EFRE: 1. Konzeptionelle Koordinierung: -Fortschreibung IHAK, -Beratung bei allen gebietsbezogenen Einzelmaßnahmen, -Erstellung projektbezogener Verwendungsnachweise, -Erstellung Gesamtabrechnung, – jährliche Berichterstattung ggü. Bewilligungsstelle, -Mitwirkung an Projektanträgen, -Unterstützung im Rahmen gebietsbezogener Öffentlichkeitsarbeit, -Steuerung, Bündelung, Betreuung der verschiedenen Akteure, -Mitwirkung Prüfung EU-Beihilferecht, -Mitwirkung bei der Fortschreibung Indikatoren; 2. Unterstützung finanzielle Abwicklung: -Mitwirkung bei der Projektbeantragung, -Beratung zu Vertragsgestaltung, -Unterstützung zur Haushaltsplanung, -Aufbau/Pflege EDV-basiertes Fördermittelmanagement, -Kontinuierliche Erstellung projektbezogener Auszahlungsanträge/Verwendungsnacheise, -Projekt-/Programmabrechnung; 3. Berichterstattung: – Erfassung/Aufbereitung Daten für die Indikatorensysteme des finanziellen Monitorings und der Wirkungskontrolle; zu b) ESF: 1. Koordinierung Gesamtmaßnahme: -Beratung/Unterstützung Umsetzung Einzelmaßnahmen, -Unterstützung bei Erarbeitung Anträge/Verwendungsnachweise der Einzelmaßnahmen, -Unterstützung bei Erarbeitung Sachberichte/Verwendungsnachweis Gesamtmaßnahme, -Klärung Einzelfragen Stadt und Träger mit SAB/SMI/EU, -Sicherung Information aller Beteiligten, -Unterstützung bei Steuerung Einzelmaßnahmen und anderen Aktivitäten der Akteure; 2. Unterstützung bei Umsetzung der Einzelmaßnahmen: -Unterstützung der Träger bei Abwicklung Maßnahmen, -Beratung von Trägern/Kooperationspartnern zu indiv. Fragen bei Abwicklung Maßnahmen, -Abgleich Umsetzungsprozesse mit Aufnahmeantrag; 3. Fortschreibung GIHK/Öffentlichkeitsarbeit: -Fortschreibung GIHK, -Unterstützung Berichterstattung ggü. SAB/SMI/EU, -Unterstützung Öffentlichkeitsarbeit; zu c) Soziale Stadt: 1. Projektmanagement: -Projektsteuerung, -förderrechtliche/städtebauliche Beratung; 2. Finanzielle Betreuung inkl. Treuhandbuchhaltung: -Treuhandbuchhaltung, -Verwaltung, Abrechnung Verfügungsfonds, -Abruf Fördermittel, -Erstellung/regelmäßige Fortschreibung Kosten-/Finanzierungsübersicht, -Erstellung jährlicher Fortsetzungsanträge/-berichte, -Abrechnung Gesamtmaßnahme nach Abschluss; 3. Vorbereitung, Abwicklung Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen: -Datenerhebung/allgemeine Beratung, -Abstimmung durchzuführender Maßnahme im Einzelfall, -Vorbereitung/Abschluss vertraglicher Vereinbarungen, -Abwicklung, Abrechnung priv. Baumaßnahmen; 4. Vorbereitung/Unterstützung bei der Abwicklung von Grunderwerben, Ordnungs- und Baumaßnahmen: -Datenerhebung/allgemeine Beratung, -Abstimmung durchzuführende Maßnahme im Einzelfall, -Unterstützung Vertragsgestaltung, -Abwicklung, Abrechnung der Maßnahmen; Die Stadt verlangt, dass die Beratung vor Ort für die drei Förderprogramme in einem Stadtteilbüro (Vor-Ort-Präsenz!) abgewickelt wird.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Operationelles Programm des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) In der Förderperlode 2014 bis 2020; Vorhaben „Integrierte Stadtentwicklung“ und Operationell.
Zusätzliche Informationen:
http://www.reichenbach-vogtland.de/Deutsch/Unsere-Stadt/Rat-und-Verwaltung/Ausschreibungen/Ausschreibungen-VgV. Diese bestehen aus: -IHAK für das EFRE-Gebiet „Erweiterte Innenstadt“; -GIHK für das ESF-Vorhaben „Soziale Integration-Reichenbach verbindet“; -Entwicklungskonzept für das „Soziale Stadt-Gebiet 2“ in Reichenbach im Vogtland; -Kennzettel; -Eigenerklärung; -Bewerbergemeinschaftserklärung.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Reichenbach im Vogtland, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister: Bieter, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nr. ein. Der Nachweis kann auch durch beiliegende Eigenerklärung erbracht werden. Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zur Eintragung ins Berufsregister, der Berufsgenossenschaft und das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen würden. Auf Verlangen sind diese Angaben durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bieter, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nr. ein. Der Nachweis kann auch durch beiliegende Eigenerklärung erbracht werden. Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zur Eintragung ins Berufsregister, der Berufsgenossenschaft und das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen würden. Auf Verlangen sind diese Angaben durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. – Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; – Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 VgV bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens 3 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 500 000 EUR für Vermögensschäden betragen. Alternativ kann die Zusage des Versicherers (nicht Maklers!) eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre; 2. Anzahl der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten; 3. a) Vorstellung eines Referenzobjektes zur Europäischen Strukturförderung (z. B. EFRE, ESF). Folgende Angaben sind zur Referenz erforderlich: – Objektbezeichnung, – Bauherr (Name, Anschrift, Kommunikationsdaten), – Leistungsinhalt, – Gesamtbaukosten und Fördervolumen in Euro, – Bearbeitungszeitraum von – bis (in Monat/Jahr), – allgemeine Beschreibung (Projektdokumentation) mit bildlicher Darstellung, z. B. Fotos, erläuternde Skizzen etc., max. 4 Seiten DIN A 4; b) Vorstellung eines Referenzobjektes zum Förderprogramm Soziale Stadt. Folgende Angaben sind zur Referenz erforderlich: – Objektbezeichnung, – Bauherr (Name, Anschrift, Kommunikationsdaten), – Leistungsinhalt, – Gesamtbaukosten und Fördervolumen in Euro, – Bearbeitungszeitraum von – bis (in Monat/Jahr), – allgemeine Beschreibung (Projektdokumentation) mit bildlicher Darstellung, z. B. Fotos, erläuternde Skizzen etc., max. 2 Seiten DIN A4; 4. a) für den Projektleiter Programmbegleitung EFRE/ESF: – Angabe Name und Berufserfahrung in der Programmbegleitung (in Jahren), – Vorstellung eines Referenzobjektes Europäische Strukturförderung mit: – Angabe der Objektbezeichnung, – Bauherr (Name und Anschrift) und Objektstandort, – Angabe, ob es sich um ein Referenzobjekt aus dem EFRE-Programm Stadtentwicklung handelte, – Bearbeitungszeitraum von – bis (Monat/Jahr) – Die Referenzen zu 3. a) und 4. a) dürfen identisch sein.; b) für den Projektleiter Programmbegleitung Soziale Stadt: – Angabe Name und Berufserfahrung in der Programmbegleitung (in Jahren), – Vorstellung eines Referenzobjektes Förderprogramm Soziale Stadt mit: – Angabe der Objektbezeichnung, – Bauherr (Name und Anschrift) und Objektstandort, – Angabe, ob es sich um ein Referenzobjekt aus dem Soziale Stadt-Programm handelte, – Bearbeitungszeitraum von – bis (Monat/Jahr) – Die Referenzen zu 3. b) und 4. b) dürfen identisch sein.
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AuftragsausfĂĽhrung
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung:
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe einer Erklärung, dass Mitglieder des BG (ARGE) gesamtschuldn. haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann die vorgegebene Bewerbergemeinschaftserklärung verwendet werden, die als Anlage beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG(§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern o. ein Einzelbewerber das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Sie wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. durchschnittlicher Netto-Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre: bis einschl. 100 000 EUR: 1 Punkt; bis einschl. 200 000 EUR: 2 Punkte; über 200 000 EUR: 3 Punkte; 2. Anzahl der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten: 2 Personen: 1 Punkt, 3 Personen: 2 Punkte, ab 4 Personen: 3 Punkte; 3. a) Berufserfahrung Projektleiter in der Programmbegleitung EFRE/ESF: bis 5 Jahre: 1 Punkt, 6-9 Jahre: 2 Punkte, ab 10 Jahre: 3 Punkte; b) Berufserfahrung Projektleiter in der Programmbegleitung Soziale Stadt: bis 5 Jahre: 1 Punkt, 6-9 Jahre: 2 Punkte, ab 10 Jahre: 3 Punkte; Beide Projektleiter in einer Person sind nicht vorzusehen.; 4. a) Referenzobjekt Projektleiter Programmbegleitung EFRE/ESF: – mit Europäischer Strukturförderung gefördert? ja = 5 Punkte, – Projektvolumen (Gesamtausgaben It. Zuwendungsbescheid brutto) > 3 000 000 EUR: 1 Punkt, > 5 000 000 EUR: 2 Punkte, > 8 000 000 EUR: 3 Punkte; b) Referenzobjekt Projektleiter Programmbegleitung Soziale Stadt: – mit Bund-Länderprogramm Soziale Stadt gefördert? ja = 5 Punkte, – Projektvolumen (zuwendungsfähige Kosten brutto gemäß Maßnahmenplan aus dem Aufnahmeantrag der Städtebauförderung bzw. bei abgeschlossenen Gebieten der letzte aktuelle Stand der zuwendungsfähigen Ausgaben brutto) > 1 500 000 EUR: 1 Punkt, > 2 500 000 EUR: 2 Punkte, > 3 500 000 EUR: 3 Punkte. Die Bewerber werden in der Reihenfolge der erreichten Gesamtpunkte berücksichtigt. Bei Punktgleichstand entscheidet das Los. Es werden 3-5 Bewerber ausgewählt.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-03-16 đź“…
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-31 đź“…
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisatorische Projektumsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche Projektumsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten- und Terminkontrolle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Handlungsfelder fachliche Kompetenz
Umsetzung Ă–ffentlichkeitsarbeit
Anwendung des EU_Beihilferecht
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6
Kostenkriterium: Honorar
Gewichtung der Kosten: 40

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Stadtentwicklung/Stadtplanung/Bauordnung
Internetadresse: www.reichenbach-vogtland.de 🌏
Dokumente URL: http://www.reichenbach-vogtland.de/Deutsch/Unsere-Stadt/Rat-und-Verwaltung/Ausschreibungen-VgV 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-1040 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de đź“§
Fax: +49 341977-1049 đź“ 
Internetadresse: www.lds.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2017/S 026-045775 (2017-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 288554.60 EUR đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vogtlandkreis 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-09 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 217-451864
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 026-045775
ABl. S-Ausgabe: 217

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-21 đź“…
Quelle: OJS 2017/S 217-451864 (2017-11-09)