Programmsteuerung „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ 2018 bis 2020

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung IV, Referat Städtebauförderung / Stadterneuerung

Für das Bund-Länder-Förderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ soll ein Programmdienstleister gebunden werden, der für die Programmjahre 2018 bis 2020 Aufgaben der Programmkoordinierung und -steuerung übernimmt. Förderfähig sind Maßnahmen innerhalb der festgelegten Städtebaufördergebiete und in begründeten Fällen in Gebieten außerhalb der Städtebauförderkulisse.
Derzeit läuft der Projektaufruf für Maßnahmen im Programmjahr 2018. Gefördert werden v.a. baulich-investive Maßnahmen an der integrationsdienlichen Infrastruktur (z. B. für Bildung, Betreuung, Sport, Begegnung, Freizeit und Kultur). Von besonderer Bedeutung ist dabei die Integration von Jugendlichen, Migrantinnen, Geflüchteten und sozial Schwächeren.
Die Leistung beinhaltet die Programmbegleitung für das jeweils laufende Programmjahr und die Vorbereitung des jeweils folgenden Programmjahres, wobei ein Programmjahr über 5 Kassenjahre zzgl. einer Schlussabrechnung bis zum Ende des Folgejahres läuft.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-14 Auftragsbekanntmachung
2017-12-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Kurze Beschreibung:
Für das Bund-Länder-Förderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ soll ein Programmdienstleister gebunden werden, der für die Programmjahre 2018 bis 2020 Aufgaben der Programmkoordinierung und -steuerung übernimmt. Förderfähig sind Maßnahmen innerhalb der festgelegten Städtebaufördergebiete und in begründeten Fällen in Gebieten außerhalb der Städtebauförderkulisse. Derzeit läuft der Projektaufruf für Maßnahmen im Programmjahr 2018. Gefördert werden v.a. baulich-investive Maßnahmen an der integrationsdienlichen Infrastruktur (z. B. für Bildung, Betreuung, Sport, Begegnung, Freizeit und Kultur). Von besonderer Bedeutung ist dabei die Integration von Jugendlichen, Migrantinnen, Geflüchteten und sozial Schwächeren. Die Leistung beinhaltet die Programmbegleitung für das jeweils laufende Programmjahr und die Vorbereitung des jeweils folgenden Programmjahres, wobei ein Programmjahr über 5 Kassenjahre zzgl. einer Schlussabrechnung bis zum Ende des Folgejahres läuft.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratungsdienste von Architekten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung IV, Referat Städtebauförderung / Stadterneuerung
Postanschrift: Württembergische Straße 6
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/ 🌏
E-Mail: vergabe@szpartner.de 📧
URL der Dokumente: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-19 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 136-279135
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB für freiberufliche Leistungen (in den Vergabeunterlagen enthalten). Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, LHO Berlin, VV Investitionspakt 2017 vom 13.12.2016/6.4.2017, BauO Bln (Auflistung nicht abschließend).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Bund-Länder-Förderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ soll ein Programmdienstleister gebunden werden, der für die Programmjahre 2018 bis 2020 Aufgaben der Programmkoordinierung und -steuerung übernimmt. Förderfähig sind Maßnahmen innerhalb der festgelegten Städtebaufördergebiete und in begründeten Fällen in Gebieten außerhalb der Städtebauförderkulisse.
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Derzeit läuft der Projektaufruf für Maßnahmen im Programmjahr 2018. Gefördert werden v.a. baulich-investive Maßnahmen an der integrationsdienlichen Infrastruktur (z. B. für Bildung, Betreuung, Sport, Begegnung, Freizeit und Kultur). Von besonderer Bedeutung ist dabei die Integration von Jugendlichen, Migrantinnen, Geflüchteten und sozial Schwächeren.
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Die Leistung beinhaltet die Programmbegleitung für das jeweils laufende Programmjahr und die Vorbereitung des jeweils folgenden Programmjahres, wobei ein Programmjahr über 5 Kassenjahre zzgl. einer Schlussabrechnung bis zum Ende des Folgejahres läuft.
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Im Rahmen des Investitionspakts für soziale Integration im Quartier ergibt sich voraussichtlich ein Programmvolumen von jährlich 13-14 000 000 EUR. Förderschwerpunkt im Land Berlin ist die Sanierung von integrationsdienlicher sozialer Infrastruktur sowie von Grün-, Sport- und Freiflächen in Gebieten mit erhöhtem Integrationsbedarf (z. B. im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften). Förderfähig sind Maßnahmen innerhalb der festgelegten Städtebaufördergebiete und weiteren Gebietskulissen mit vergleichbaren Problemlagen und Handlungsbedarfen. Dabei sollen auch Investitionen im Einzugsbereich der in 2017 gestarteten BENN-Gebiete (Integrationsmanagement) berücksichtigt werden.
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Aufgabe des Dienstleisters ist es, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bei der Durchführung des Programms mit den folgenden Leistungen zu unterstützen:
Baustein 1: Vorbereitung des jeweils nachfolgenden Programmjahres (2019, 2020).
Unterstützung von SenStadtWohn bei der Durchführung der sich aus dem Projektaufruf (2019, 2020) des Landes Berlin ergebenden Aufgaben, wie die Sammlung und Strukturierung von Projektideen, Koordination der Antragstellung durch die Bezirke, Vorbereitung der Projektauswahl sowie Programmplanung 2019 bzw. 2020.
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Baustein 2: Programmsteuerung für die Programmjahre 2018, 2019 und 2020.
Mitwirkung bei der Programmdurchführung:
— Koordinierung und Steuerung: Regelmäßige Abstimmung mit dem AG, Vorbereitung, Organisation und Nachbereitung von Terminen und Vorbereitung von Informationsterminen mit sonstigen Eigentümern und Nutzern,
— Prüfung der Förderanträge auf Förderfähigkeit und Kostenplausibilität (insbes. bei Maßnahmen außerhalb der festgelegten Städtebaufördergebiete),
— Information und Beratung der Fördernehmer im Rahmen der Maßnahmenvorbereitung,
— Unterstützung (anlassbezogen) der für die Städtebaufördergebiete zuständigen Programmbeauftragten bei Aufgaben, die in Verbindung mit dem Investitionspakt anfallen,
— Unterstützung der Bezirksämter bei Zuwendungen an Dritte (z. B. Klärung vergaberechtlicher Fragen),
— Steuerung, Begleitung und Auswertung des Berichtswesens: Terminliche und inhaltliche Überwachung der Berichtspflichten des Bundes, elektronische Begleitinformationen, Durchführung des Monitorings und Mitwirkung bei Evaluationen, Erarbeiten bzw. Aktualisieren des programmbezogenen Kartenmaterials,
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— Aufgaben der programmbegleitenden Kommunikation, der Öffentlichkeitsarbeit und der Dokumentation: Präsentation über verschiedene Medien (z.B. www.stadtentwicklung.berlin.de), Vorbereitung von Kommunikationsterminen, Unterstützung/ Koordinierung bei besonderen Anlässen, wie Tag der Städtebauförderung, Mitwirkung an der Erstellung von Bauschildern und Projektinfotafeln,
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— Vor- und Nachbereitung von Terminen der Begleitforschung: Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen sowie Teilnahme an Terminen des Erfahrungsaustausches im Rahmen der Begleitforschung,
— Projektabwicklung: Prüfung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel, Schlussabrechnung.
Die Programmbegleitung für das jeweils laufende Programmjahr und die Vorbereitung des jeweils folgenden Programmjahres ist wie folgt organisiert:
— PJ 2018 (Kassenjahre 2018-2022): nur Programmbegleitung,
— PJ 2019 (Kassenjahre 2019-2023): Vorbereitung und Programmbegleitung,
— PJ 2020 (Kassenjahre 2020-2024): Vorbereitung und Programmbegleitung,
Die Schlussabrechnung erfolgt bis 31.12. des jeweiligen Folgejahres, d. h. der Auftrag endet spätestens 31.12.2025.
Die Beauftragung und der Abruf der Leistungen erfolgen jährlich nach Maßgabe zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Leistungen für die gesamte unter Ziffer II.3 angegebene Laufzeit besteht nicht.
Das Auftragsvolumen wird auf 6 750 Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit (2018-2025) geschätzt.
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung der Bearbeitung einzelner Programmjahre ist möglich, sofern die Abrechnungen nicht rechtzeitig fertig sind.
Zusätzliche Informationen:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB für freiberufliche Leistungen (in den Vergabeunterlagen enthalten). Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, LHO Berlin, VV Investitionspakt 2017 vom 13.12.2016/6.4.2017, BauO Bln (Auflistung nicht abschließend).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE muss in Papierform mit Unterschrift dem Auftraggeber übermittelt werden. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3).
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Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien / Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
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Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
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Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer / Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
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EEE Teil IV Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien:
Der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien genügt nicht, ist nicht zulässig und führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages (Ausschluss).
Es ist zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten, Eignungskriterien Stellung zu nehmen.
EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien /Vorschriften / Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein allgemeines Infoblatt zum Down- / Upload der EEE hinterlegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR für Personen- und 500 000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
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Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen kann.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
Mindeststandards:
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) muss erbracht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
In der EEE und in der Zusatzerklärung zur EEE sind folgende Angaben und Erklärungen zu machen:
[2]. Angaben zu den vorgesehenen (max. 2) Mitarbeitern (Hinweis: Das vollständige Personalkonzept mit allen vorgesehenen Projektmitarbeitern ist erst im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zu benennen):
— Name, Vorname,
— Berufsausbildung,
— Qualifikationen / Abschlüsse,
— beruflicher Werdegang einschließlich der Zeiträume/Positionen/Tätigkeiten im jeweiligen Unternehmen sowie Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Diplom- oder vergleichbare Abschlüsse sowie eine Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung,
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— eine Liste von Referenzen mit vergleichbaren Projekten, an denen die genannten Projektmitarbeiter maßgeblich beteiligt waren (mind. 1 bis max. 3 Referenzen) mit Angaben zur Leistungsart, Bearbeitungszeit und Aufgaben.
Angaben für
— einen Hauptbearbeiter,
— einen stellvertretenden Bearbeiter.
[3.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitraum, Abschluss bzw. bislang erreichte Laufzeit, Honorarkosten, Anschrift, Ansprechpartner, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers gemäß objektiver Kriterien (Datei: SIQ_ProgrDL_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
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Für den Nachweis von Erfahrungen gemäß den objektiven Kriterien sind zwei vergleichbare Referenzprojekte anzugeben. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 2 aufgeführten Bedingungen a-d erfüllt sind.
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen sein.
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein oder seit mindestens einem Jahr ausgeführt werden, d. h. der Abschluss der Leistung darf max. 5 Jahre zurückliegen d. h. bis vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) bzw. „SIQ_ProgrDL_Objektive Kriterien“ in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien/Unterkriterien.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen, können aber auch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:
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— Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers;
— Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten;
— Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des in der Zusatzerklärung zur EEE genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen:
— Frauenförderung Wirt 359 FVV – Stand 22.6.2016;
— Erklärung gem. § 6 Abs. 3 VOL/A (Wirt 321);
— Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge Wirt 322 – Stand 4.11.2016;
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326);
— Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen ABau IV 306 F;
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft Abau IV 307 F;
— Niederschrift ABau IV 317 F.
Die in der Bekanntmachung benannten weiteren Bescheinigungen/Nachweise sowie sonstige Nachweise sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen, wenn nichts anderes ausgeführt wird.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Die objektiven Kriterien setzen sich wie folgt zusammen:
2) Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern max. 20 Punkte
2.1 Der Hauptbearbeiter verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung als Dipl.-Ing. Stadtplanung/Geografie/Betriebswirtschaft/Architektur oder Vergleichbares. Nachweis der Berufserfahrung durch mind. 2 persönliche Referenzen, davon mind. eine Referenz für Leistungen der Programmsteuerung eines Förderprogramms im Städtebau (oder vergleichbar) – 10 Pkt.
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Oder
Der Hauptbearbeiter verfügt über mehr als 5 Jahre Berufserfahrung als Dipl.-Ing. Stadtplanung/Geografie/Betriebswirtschaft/Architektur oder Vergleichbares. Nachweis der Berufserfahrung durch 1 persönliche Referenz für Leistungen der Programmsteuerung eines Förderprogramms im Städtebau (oder vergleichbar) – 5 Pkt.
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2.2 Der stellvertretende Bearbeiter verfügt über mehr als 5 Jahre Berufserfahrung als Dipl.-Ing. Stadtplanung/Geografie/Betriebswirtschaft/Architektur oder Vergleichbares. Nachweis der Berufserfahrung durch 2 persönliche Referenzen, davon mind. eine Referenz von einem öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB – 5 Pkt.
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Der stellvertretende Bearbeiter verfügt über mehr als 3 Jahre Berufserfahrung als Dipl.-Ing. Stadtplanung/Geografie/Betriebswirtschaft/Architektur oder Vergleichbares. Nachweis der Berufserfahrung durch mind. 1 persönliche Referenz – 3 Pkt.
2.3 Der Teilnahmeantrag weist baufachliche Kenntnisse bei mindestens einem der vorgestellten Projektmitarbeiter (Hauptbearbeiter oder stellv. Bearbeiter) nach oder es wird ein weiterer Mitarbeiter angegeben, der über baufachliche Kenntnisse verfügt. Der Nachweis der baufachlichen Kenntnisse ergibt sich aus der Ausbildung des Mitarbeiters (Architekt, Bauingenieur oder vergleichbar) oder aus einer mindestens 5 -jährigen einschlägigen Berufserfahrung, die durch einen kurzen beruflichen Lebenslauf nachgewiesen wird – 5 Pkt.
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3) Angaben zu den Referenzprojekten (2) max. 60 Punkte.
Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 30 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 3 aufgeführten Bedingungen a-d erfüllt sind.
3.1 Referenzprojekt beinhaltet die Umsetzung / Bewirtschaftung von Fördermitteln aus Programmen der Stadtentwicklung / Stadterneuerung – 8 Pkt.
3.2 Ein positives Referenzschreiben eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 99 GWB liegt vor – 5 Pkt.
3.3 Das Referenzprojekt ist abgeschlossen oder wird seit mindestens 2 Jahren erbracht (Stichtag ist der 14.07.2017) – 5 Pkt.
3.4 Referenzprojekt beinhaltet die Beratung kommunaler Antragsteller bei der Anwerbung von Fördermitteln – 3 Pkt.
3.5 Referenzprojekt beinhaltet die Prüfung der bestimmungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln – 3 Pkt.
3.6 Referenzprojekt beinhaltet die Vorbereitung der Projektauswahl im Rahmen einer Programmplanung – 3 Pkt.
3.7 Der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende Bearbeiter, der als vorgesehene Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter oder stellvertretender Bearbeiter mit dem Referenzprojekt befasst – 3 Pkt.
Die objektiven Kriterien mit ihren entsprechenden Unterkriterien und jeweilig zu erreichenden Punkten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
In der Summe aller Kriterien werden maximal 80 Punkte vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-09-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbild (Darstellung der Verfahrensschritte, Nachweis von Erfahrungen und Kompetenzen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Prozessdurchführung (Herangehensweise, methodischer Ansatz)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Kostenkriterium: Angebot für die Gesamtleistung
Gewichtung der Kosten: 20 %
Kostenkriterium: Stundensätze
Gewichtung der Kosten: 10 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung IV, Referat Städtebauförderung / Stadterneuerung
Dokumente URL: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dr. Szamatolski + Partner GbR
Postanschrift: Brunnenstraße 181
Postleitzahl: 10119
Kontaktperson: z. Hd. Herr Butzke, Frau Leutloff
Telefon: +49 302808144 📞
Fax: +49 302832767 📠
Land: Berlin 🏙️
Internetadresse: http://www.szpartner.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE) werden nicht berücksichtigt. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
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Gemäß Teil II Abschnitt D ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Programmsteuerung Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ öffnen).
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3. Änderungen in der EEE oder den weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
4. Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
5. Die Teilnahmeanträge (gelocht, auf einem Heftstreifen abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber „VgV-Verfahren_SIQ_ProgrDL“ gekennzeichnet bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, Brunnenstraße 181, 10119 Berlin einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig.
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6. Zusätzliche Auskünfte zur Aufgabenstellung sind schriftlich bis zum 1.8.2017 bei der unter I.3 genannten Kontaktstelle (Dr. Szamatolski + Partner GbR, E-Mail: vergabe@szpartner.de) zu erfragen. Danach eingehende Anfragen zur Aufgabenstellung können aus organisatorischen Gründen nicht mehr bearbeitet werden. Rückfragen zum Vergabeverfahren sind bis zum 07.08.2017 möglich. Die Anfragen und Antworten werden anonymisiert unter der oben genannten Internetadresse (s. Punkt 2) kontinuierlich veröffentlicht.
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7. Der Bieter (einschl. eventl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
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Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
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8. Bewerbergemeinschaften, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
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Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als NU. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Geschäftsstelle Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316 📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Frist GWB; 4. Teil § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 wird hingewiesen. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 136-279135 (2017-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Bund-Länder-Förderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ wurde ein Programmdienstleister beauftragt, der für die Programmjahre 2018 bis 2020 Aufgaben der Programmkoordinierung und -steuerung übernimmt. Förderfähig sind Maßnahmen innerhalb der festgelegten Städtebaufördergebiete und in begründeten Fällen in Gebieten außerhalb der Städtebauförderkulisse. Derzeit läuft der Projektaufruf für Maßnahmen im Programmjahr 2018. Gefördert werden v.a. baulich-investive Maßnahmen an der integrationsdienlichen Infrastruktur (z.B. für Bildung, Betreuung, Sport, Begegnung, Freizeit und Kultur). Von besonderer Bedeutung ist dabei die Integration von Jugendlichen, Migrantinnen, Geflüchteten und sozial Schwächeren. Die Leistung beinhaltet die Programmbegleitung für das jeweils laufende Programmjahr und die Vorbereitung des jeweils folgenden Programmjahres, wobei ein Programmjahr über 5 Kassenjahre zzgl. einer Schlussabrechnung bis zum Ende des Folgejahres läuft.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 246-515471
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 136-279135
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB für freiberufliche Leistungen (in den Vergabeunterlagen enthalten). Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, LHO Berlin, VV Investitionspakt 2017 vom 13.12.2016/06.04.2017, BauO Bln (Auflistung nicht abschließend).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Bund-Länder-Förderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ wurde ein Programmdienstleister beauftragt, der für die Programmjahre 2018 bis 2020 Aufgaben der Programmkoordinierung und -steuerung übernimmt. Förderfähig sind Maßnahmen innerhalb der festgelegten Städtebaufördergebiete und in begründeten Fällen in Gebieten außerhalb der Städtebauförderkulisse.
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Derzeit läuft der Projektaufruf für Maßnahmen im Programmjahr 2018. Gefördert werden v.a. baulich-investive Maßnahmen an der integrationsdienlichen Infrastruktur (z.B. für Bildung, Betreuung, Sport, Begegnung, Freizeit und Kultur). Von besonderer Bedeutung ist dabei die Integration von Jugendlichen, Migrantinnen, Geflüchteten und sozial Schwächeren.
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Im Rahmen des Investitionspakts für soziale Integration im Quartier ergibt sich voraussichtlich ein Programmvolumen von jährlich 13-14 Millionen Euro. Förderschwerpunkt im Land Berlin ist die Sanierung von integrationsdienlicher sozialer Infrastruktur sowie von Grün-, Sport- und Freiflächen in Gebieten mit erhöhtem Integrationsbedarf (z.B. im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften). Förderfähig sind Maßnahmen innerhalb der festgelegten Städtebaufördergebiete und weiteren Gebietskulissen mit vergleichbaren Problemlagen und Handlungsbedarfen. Dabei sollen auch Investitionen im Einzugsbereich der in 2017 gestarteten BENN-Gebiete (Integrationsmanagement) berücksichtigt werden.
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— Unterstützung der Bezirksämter bei Zuwendungen an Dritte (z.B. Klärung vergaberechtlicher Fragen),
— PJ 2020 (Kassenjahre 2020-2024): Vorbereitung und Programmbegleitung.
Die Schlussabrechnung erfolgt bis 31.12. des jeweiligen Folgejahres, d.h. der Auftrag endet spätestens 31.12.2025.
Das Auftragsvolumen wird auf 6.750 Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit (2018-2025) geschätzt.
Zusätzliche Informationen:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB für freiberufliche Leistungen (in den Vergabeunterlagen enthalten). Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, LHO Berlin, VV Investitionspakt 2017 vom 13.12.2016/06.04.2017, BauO Bln (Auflistung nicht abschließend).
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-19 📅
Quelle: OJS 2017/S 246-515471 (2017-12-20)