Aufgrund der Neuwahl des deutschen Bundestages kommt es ab dem 1.1.2018 zu einer vorläufigen Haushaltsführung, während der aus haushaltsrechtlichen Gründen für dieses Verfahren kein Zuschlag erteilt werden darf. Die Vergabe ist so geplant, dass eine Zuschlagserteilung im Dezember 2017 möglich ist. Sollte dies jedoch absehbar nicht möglich sein, so wird das Vergabeverfahren aufgehoben.