Projekt BfEE 15_2017 Prüfung von Softwareprodukten und Weiterentwicklung des iSFP

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Das Konzept des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird nun in die Beratungspraxis integriert um die Energieberatung für den Energieberater und den Bauherren attraktiver zu gestalten. Die Akzeptanz des Sanierungsfahrplans auf beiden Seiten hängt dabei maßgeblich von einem einfach umzusetzenden Verfahren ab. Dabei spielen die Softwarehäuser, die das Konzept des individuellen Sanierungsfahrplans in ihre Beratungssoftware implementieren, eine wichtige Rolle. Insbesondere müssen diese bei der Implementierung des Konzepts und der Einarbeitung der Weiterentwicklung durch den AN unterstützt werden. Ziel dieses Vertrages ist es, die Pilotphase, die fortlaufende Anwendung und die Weiterentwicklung des individuellen Sanierungsfahrplans zu begleiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-29 Auftragsbekanntmachung
2018-01-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Referenznummer: Referat 114 _ Projekt BfEE 15_2017
Kurze Beschreibung:
Das Konzept des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird nun in die Beratungspraxis integriert um die Energieberatung für den Energieberater und den Bauherren attraktiver zu gestalten. Die Akzeptanz des Sanierungsfahrplans auf beiden Seiten hängt dabei maßgeblich von einem einfach umzusetzenden Verfahren ab. Dabei spielen die Softwarehäuser, die das Konzept des individuellen Sanierungsfahrplans in ihre Beratungssoftware implementieren, eine wichtige Rolle. Insbesondere müssen diese bei der Implementierung des Konzepts und der Einarbeitung der Weiterentwicklung durch den AN unterstützt werden. Ziel dieses Vertrages ist es, die Pilotphase, die fortlaufende Anwendung und die Weiterentwicklung des individuellen Sanierungsfahrplans zu begleiten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift: Frankfurter Str. 29-35
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafa.de 🌏
E-Mail: beschaffung@bafa.bund.de 📧
Telefon: +49 6196-9082322 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=173560 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=173560 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-29 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 190-389252
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Arbeitspaket 1: Prüfung von Softwareprodukten Die Methodik des iSFP wurde mittels einer programmierten Druckapplikation in ein standardisiertes Format gebracht, welches an Hersteller von Energieberatungssoftware zur Implementierung in ihre jeweiligen Softwareprodukte übergeben wurde. Bevor die Softwareprodukte mit dem integrierten Drucktool auf dem Markt gehen können, wurden im Rahmen des Projekts BfEE 01/17 „Entwicklung gebäudeindividueller Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude – Begleitung der Softwarehersteller“, die Softwareprodukte auf Funktionalität überprüft. Geprüft wurden drei Softwareprodukte. Gegenstand dieses Auftrages soll nunmehr die Prüfung weiterer Softwareprodukte sein.
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Arbeitspaket 2: Betreuung der Softwarehersteller Die Prüfung der Softwareprodukte erfordert neben der Freigabe der implementierten Druckapplikation auch eine kontinuierliche Betreuung und Unterstützung der Softwarehersteller auf einer einzurichtenden Softwareplattform. Auf dieser Plattform findet ein Austausch zwischen AN und den Softwareherstellern statt. Die Betreuung richtet sich zum einen an die Softwarehersteller, deren Produkte zum Zeitpunkt der Ausschreibung bereits freigegeben sind, zum anderen an die Softwarehersteller deren Produkte noch nicht geprüft worden sind bzw. sich in der Prüfung befinden. Vor allem in der Vorbereitung der Prüfung ist seitens des AN sicherzustellen, dass die Softwarehersteller über alle notwendigen Informationen verfügen, um eine erfolgreiche Implementierung der Druckapplikation zu gewährleisten. Dies gilt vor allem für iSFP spezifische Parameter, deren Ausgabe u.U. Auswirkungen auf die bisherige Programmstruktur haben. Den meisten Softwarehäusern ist die iSFP Methodik bereits bekannt, die programmtechnischen Anforderungen werden allgemein als moderat angesehen. Zusätzlich hat bereits eine Übergabe der Schnittstelle stattgefunden, sodass die Softwarehersteller grundsätzlich mit der Implementierung und Programmierung jederzeit beginnen können.
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Arbeitspaket 3: Anpassungen am Konzept des iSFP Das Konzept des iSFP wird aktuell in die Beraterpraxis integriert und seit dem 1. Juli werden bei der Vor- Ort-Beratung des BAFA Beratungsberichte, die mittels des iSFP erstellt wurden, anerkannt. Begleitet wird dieser Einführungsprozess von einem Pilotprojekt. Es wird erwartet, dass sowohl nach und während der Einführungsphase als auch nach Erhalt der Ergebnisse des Pilotprojekts eine Änderung bzw. Anpassung des Konzepts und/oder der Methodik des iSFP festgestellt wird. Weiterhin können auch ordnungsrechtliche Entwicklungen Anpassungen in der Methodik des iSFP mit sich bringen. Diese Anpassungen an der Methodik können auch eine Anpassung an der Grafik mit sich bringen. Der Anpassungsbedarf kann wiederum von verschiedenen Akteuren adressiert werden. Seitens der Softwarehersteller könnten Änderungswünsche geäußert werden und auch die Energieberater, die mit dem Instrument arbeiten, werden Erfahrungen in der Praxis sammeln. Grundsätzlich sind alle im Projekt bekannten Softwarehersteller bei Einführung einer Version iSFP 2.0 einzubinden und zu betreuen, sodass eine erfolgreiche Implementierung der neuen Version sichergestellt wird. Die Version 2.0 geht über ein Update der Druckapplikation hinaus. Es soll einen iSFP 2.0 geben, der Verbesserungen und Änderungen bündelt und als optimierte Version auf den Markt kommt.
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Für das Projekt ist eine voraussichtliche Laufzeit von 24 Monaten ab dem Tag der Zuschlagserteilung vorgesehen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Es besteht die Option auf Verlängerung um 12 Monate.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: FG11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eschborn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB und nach § 19 Abs. 1 MiLoG sowie nach § 21 Abs. 3 AEntG.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die nachfolgenden zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
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Um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann, sind dabei an den Bieter folgende Anforderungen zu stellen:
— Ausreichende Erfahrungen im Bereich Gebäudeenergieberatung
(Hierfür bedarf es zweier bei der BAFA Vor-Ort-Beratung anerkannter Energieberater mit mind. 2-jähriger Erfahrung).
— Ausreichende Erfahrungen in der Durchführung von Projekten im Bereich Gebäudeeffizienz
(Hierfür bedarf es der Durchführung von mind. zwei Projekten zu diesem Thema).
— Ausreichende Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Stakeholdern
(Hierfür bedarf es der Durchführung von mind. drei Projekten bei denen die Zusammenarbeit mit Stakeholdern einen Schwerpunkt gebildet hat).
— Breite Erfahrung in der grafischen Umsetzung von Broschüren und Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit z. B. Handbüchern
(Hierfür bedarf es des Nachweises der Durchführung von mind. drei Projekten).
— Erfahrung in der Programmierung von Anwendungen im Gebäudebereich
(Hierfür bedarf es der Durchführung von min. einem IT-Projekt).
Als Beleg der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
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Hinweis: Es werden auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Eschborn.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat 114
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=173560 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2017/S 190-389252 (2017-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 459 762 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 022-046412
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 190-389252
ABl. S-Ausgabe: 22
Zusätzliche Informationen
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter: www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Arbeitspaket 1: Prüfung von Softwareprodukten
Die Methodik des iSFP wurde mittels einer programmierten Druckapplikation in ein standardisiertes Format gebracht, welches an Hersteller von Energieberatungssoftware zur Implementierung in ihre jeweiligen Softwareprodukte übergeben wurde. Bevor die Softwareprodukte mit dem integrierten Drucktool auf dem Markt gehen können, wurden im Rahmen des Projekts BfEE 01/17 „Entwicklung gebäudeindividueller Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude – Begleitung der Softwarehersteller“, die Softwareprodukte auf Funktionalität überprüft. Geprüft wurden 3 Softwareprodukte. Gegenstand dieses Auftrages soll nunmehr die Prüfung weiterer Softwareprodukte sein.
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Arbeitspaket 2: Betreuung der Softwarehersteller
Die Prüfung der Softwareprodukte erfordert neben der Freigabe der implementierten Druckapplikation auch eine kontinuierliche Betreuung und Unterstützung der Softwarehersteller auf einer einzurichtenden Softwareplattform. Auf dieser Plattform findet ein Austausch zwischen AN und den Softwareherstellern statt. Die Betreuung richtet sich zum einen an die Softwarehersteller, deren Produkte zum Zeitpunkt der Ausschreibung bereits freigegeben sind, zum anderen an die Softwarehersteller deren Produkte noch nicht geprüft worden sind bzw. sich in der Prüfung befinden. Vor allem in der Vorbereitung der Prüfung ist seitens des AN sicherzustellen, dass die Softwarehersteller über alle notwendigen Informationen verfügen, um eine erfolgreiche Implementierung der Druckapplikation zu gewährleisten. Dies gilt vor allem für iSFP spezifische Parameter, deren Ausgabe u.U. Auswirkungen auf die bisherige Programmstruktur haben. Den meisten Softwarehäusern ist die iSFP Methodik bereits bekannt, die programmtechnischen Anforderungen werden allgemein als moderat angesehen. Zusätzlich hat bereits eine Übergabe der Schnittstelle stattgefunden, sodass die Softwarehersteller grundsätzlich mit der Implementierung und Programmierung jederzeit beginnen können.
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Arbeitspaket 3: Anpassungen am Konzept des iSFP
Das Konzept des iSFP wird aktuell in die Beraterpraxis integriert und seit dem 1. Juli werden bei der Vor- Ort-Beratung des BAFA Beratungsberichte, die mittels des iSFP erstellt wurden, anerkannt. Begleitet wird dieser Einführungsprozess von einem Pilotprojekt. Es wird erwartet, dass sowohl nach und während der Einführungsphase als auch nach Erhalt der Ergebnisse des Pilotprojekts eine Änderung bzw. Anpassung des Konzepts und/oder der Methodik des iSFP festgestellt wird. Weiterhin können auch ordnungsrechtliche Entwicklungen Anpassungen in der Methodik des iSFP mit sich bringen. Diese Anpassungen an der Methodik können auch eine Anpassung an der Grafik mit sich bringen. Der Anpassungsbedarf kann wiederum von verschiedenen Akteuren adressiert werden. Seitens der Softwarehersteller könnten Änderungswünsche geäußert werden und auch die Energieberater, die mit dem Instrument arbeiten, werden Erfahrungen in der Praxis sammeln. Grundsätzlich sind alle im Projekt bekannten Softwarehersteller bei Einführung einer Version iSFP 2.0 einzubinden und zu betreuen, sodass eine erfolgreiche Implementierung der neuen Version sichergestellt wird. Die Version 2.0 geht über ein Update der Druckapplikation hinaus. Es soll einen iSFP 2.0 geben, der Verbesserungen und Änderungen bündelt und als optimierte Version auf den Markt kommt.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eschborn

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Gewichtung des Preises: 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-08 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter: www.evergabe-online.de
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Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 022-046412 (2018-01-30)