Projekt CWA 2 – Marine-Koordinierungs-Service

50Hertz Offshore GmbH

Diese Beschaffung bezieht sich auf den Marine-Koordinierungs-Service für die gesamte Dauer des 50Hertz Offshore-Projektes „Cluster Westlich Adlergrund 2“ (CWA 2) in der Ostsee, um die effektive Koordination aller Schiffe im 50Hertz Baufeld zu unterstützen. Darüber hinaus ist die effektive Koordination mit Baufeldern Dritter sowie anderer Offshore-Aktivitäten in der näheren Umgebung sicherzustellen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-17 Auftragsbekanntmachung
2018-05-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Offshore-Dienste
Kurze Beschreibung:
Diese Beschaffung bezieht sich auf den Marine-Koordinierungs-Service für die gesamte Dauer des 50Hertz Offshore-Projektes „Cluster Westlich Adlergrund 2“ (CWA 2) in der Ostsee, um die effektive Koordination aller Schiffe im 50Hertz Baufeld zu unterstützen. Darüber hinaus ist die effektive Koordination mit Baufeldern Dritter sowie anderer Offshore-Aktivitäten in der näheren Umgebung sicherzustellen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Offshore-Dienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Mit Offshore-Anlagen verbundene Dienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vorpommern-Rügen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: 50Hertz Offshore GmbH
Postanschrift: Heidestraße 2
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.50hertz.com 🌏
E-Mail: robert.thienel@50hertz.com 📧
URL der Dokumente: http://www.50hertz.com/de/50Hertz/Lieferanten/Aktuelle-Ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-17 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 202-416858
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und –Kriterien: B) Form des Teilnahmeantrags: Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch oder Englisch, auf einem lesbaren Datenträger (z. B. CD) in einem geschlossenen Umschlag oder per E-Mail vorzulegen. Der Umschlag/die E-Mail muss mit dem Wort „vertraulich“ gekennzeichnet an die unter Ziffer I.1) Bekanntmachung benannte Adresse gerichtet sein und die von der EU-Bekanntmachungs-Nr. muss aufgetragen sein. C) Allg. Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags: (1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist. (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann,ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterungnachzuweisen. (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechts verbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einschließlich der Zusage der gesamtschuldnerischer Haftung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen(Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen),sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist. Vergabeunterlagen. Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41SektVO).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Marine-Koordinierungs-Service in der deutschen Ostsee vom Anlandungspunkt Lubmin bis in das Vorranggebiet für Windenergie Cluster Westlich Adlergrund.
Dauer: 56 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung um 3x 6 Monate.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Auftrages um 3x weitere 6 Monate.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a) Aktueller Handelsregisterauszug,
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen.
Alle aufgeführten Punkte nach dieser Ziffer III.1.1)) sind Mindestbedingungen.
Die Bewerber haben zudem den „CWA 2 Bewerberfragebogen_Marine Coordination Service“ im Hinblick auf die Mindestbedingungen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet einzureichen. Im Bewerberfragebogen sind auch diejenigen Angaben vorzunehmen und Eigenerklärungen abzugeben, welche im Rahmen der vorangehend aufgeführten Angaben, Eigenerklärungen und Nachweise nicht explizit benannt sind. Der Bewerberfragebogen ist unter folgendem, öffentlich zugänglichem Link erhältlich: http://www.50hertz.com/de/50Hertz/Lieferanten/Aktuelle-Ausschreibungen
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Angabe der Gesamtumsätze sowie der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahren (siehe Bewerberfragebogen).
b) Der Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage von Geschäftsberichten der letzten 3 Jahre zu erbringen.
c) Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung des Bewerbers zur Zahlung von Steuern durch Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes. Alternativ eine entsprechende Eigenerklärung, sofern das zuständige Finanzamt grundsätzlich keine Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellt.
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d) Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung des Bewerbers zur Zahlung von Sozialbeiträgen (durch Erklärung der zuständigen Sozialversicherungsträger/Krankenkassen).
e) Nachweis des Versicherungsgebers über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung der Deckungssummen (pro Schadensfall und maximiert je Versicherungsperiode) für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden.
f) Aktuelle Bescheinigung einer Geschäftsbank.
g) Nachweis über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z. B. Angabe von Krediten), nicht älter als 2 Monate ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
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Mindeststandards:
Alle aufgeführten Punkte nach dieser Ziffer III.1.2) sind Mindestbedingungen.
Bewerber haben zudem den „CWA 2 Bewerberfragebogen_Marine Coordination Service“ im Hinblick auf die Mindestbedingungen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet einzureichen. Im Bewerberfragebogen sind auch diejenigen Angaben vorzunehmen und Eigenerklärungen abzugeben, welche im Rahmen der vorangehend aufgeführten Angaben, Eigenerklärungen und Nachweise nicht explizit benannt sind. Der Bewerberfragebogen ist unter folgendem, öffentlich zugänglichem Link erhältlich: http://www.50hertz.com/de/50Hertz/Lieferanten/Aktuelle-Ausschreibungen
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) 3 Referenzangaben vergleichbarer Leistungen (Marine-Koordinierungs-Service) aus den letzten 8 Geschäftsjahren (mind. eine Referenz in deutschen Gewässern) mit Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners, Leistungsumfang, und Leistungszeitraum; wünschenswert Auftragsvolumen sowie Name des Projektleiters des Bewerbers.
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b) Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems (EN ISO 9001 oder vergleichbar).
c) Nachweis über das Vorhandensein eines Arbeitssicherheitsmanagementsystems (OHSAS 18001 oder vergleichbar).
Mindeststandards: Alle aufgeführten Punkte nach dieser Ziffer III.1.3) sind Mindestbedingungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
(1) unterzeichnetes Anschreiben, in dem mind. die Umsatz- und Beschäftigtenangaben enthalten sind.
(2) Erklärungen/Nachweise zu III.1.1) Bekanntmachung, dann jeweils hintereinander zu A) und B).
(3) Erklärungen/Nachweise zu Ziffer III.1.2) Bekanntmachung, dann jeweils hintereinander zu A), B) usw.
(4) Erklärungen/Nachweise zur Ziffer III.1.3) Bekanntmachung, dann jeweils hintereinander zu A), B) usw.
(5) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe / Nachunternehmen (siehe unten VI.3) C) (5).
(6) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe unten VI.3) C) (4).
Allgemeine Erläuterungen zu Inhalte des Teilnahmeantrages und zur Form des Teilnahmeantrages sind unterZiffer VI.3 ) zu finden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Rahmen des Auftrags werden Bürgschaften verlangt, vergleiche Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Angabe des Angebotspreises und der Zahlungsverkehr erfolgt in EUR, im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Referenzen: Die Referenzangaben eines Bewerbers werden in einer Gesamtschau gewürdigt und mit Punkten bewertet. Maximal 100 Punkte werden je Bewerber vergeben. Bewertet wird das aus den Referenzangaben erkennbare Erfahrungsspektrum, welches mit der nachgefragten Leistung vergleichbar sein muss. 100 Punkte zeigen ein herausragendes Erfahrungsspektrum, 90 Punkte ein sehr gutes, 80 Punkte ein gutes, 70 Punkte ein befriedigendes und 60 Punkte und weniger ein nicht ausreichendes Erfahrungsspektrum. Deshalb gilt eine Mindestpunktzahl von 70 Punkten, um zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können. Der Auftraggeber behält sich vor, nur die besten 3 bis 6 Bewerber einer zu erstellenden Rangliste zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-11-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Robert Thienel
Internetadresse: www.50hertz.com 🌏
Dokumente URL: http://www.50hertz.com/de/50Hertz/Lieferanten/Aktuelle-Ausschreibungen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und –Kriterien:
B) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch oder Englisch, auf einem lesbaren Datenträger (z. B. CD) in einem geschlossenen Umschlag oder per E-Mail vorzulegen. Der Umschlag/die E-Mail muss mit dem Wort „vertraulich“ gekennzeichnet an die unter Ziffer I.1) Bekanntmachung benannte Adresse gerichtet sein und die von der EU-Bekanntmachungs-Nr. muss aufgetragen sein.
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C) Allg. Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags:
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist.
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann,ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterungnachzuweisen.
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
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(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechts verbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einschließlich der Zusage der gesamtschuldnerischer Haftung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
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(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen(Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen),sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
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Vergabeunterlagen.
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41SektVO).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Fax: +49 03090137613 📠
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
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Quelle: OJS 2017/S 202-416858 (2017-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-31)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 103-236311
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 202-416858
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und –Kriterien: B) Form des Teilnahmeantrags: Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch oder Englisch, auf einem lesbaren Datenträger (z. B. CD) in einem geschlossenen Umschlag oder per E-Mail vorzulegen. Der Umschlag/die E-Mail muss mit dem Wort„vertraulich“ gekennzeichnet an die unter Ziffer I.1) Bekanntmachung benannte Adresse gerichtet sein und die von der EU-Bekanntmachungs-Nr. muss aufgetragen sein. C) Allg. Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags: (1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist. (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann,ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einschließlich der Zusage der gesamtschuldnerischer Haftung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist. Vergabeunterlagen. Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO).
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-05 📅

Referenz
Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch oder Englisch, auf einem lesbaren Datenträger (z. B. CD) in einem geschlossenen Umschlag oder per E-Mail vorzulegen. Der Umschlag/die E-Mail muss mit dem Wort„vertraulich“ gekennzeichnet an die unter Ziffer I.1) Bekanntmachung benannte Adresse gerichtet sein und die von der EU-Bekanntmachungs-Nr. muss aufgetragen sein.
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(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann,ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einschließlich der Zusage der gesamtschuldnerischer Haftung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
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(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
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Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben.
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Quelle: OJS 2018/S 103-236311 (2018-05-31)