Sicherungsleistungen zur Sicherung von Arbeitskräften zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleisbereichen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, insbesondere zur
Abwendung von Gefahren, die von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehen sowie bauaffinen Dienstleistungen (SbaD).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-26.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen Projekt Knappenrode-Horka BA 3 und BA 2.3.”
Produkte/Dienstleistungen: Überwachungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen Projekt Knappenrode-Horka BA 3 und BA 2.3.”
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Knappenrode-Horka.
Beschreibung der Beschaffung:
“Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen Projekt Knappenrode-Horka BA 3 und BA 2.3.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 123-250358
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen Projekt Knappenrode-Horka BA 3 und BA 2.3”
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2017/S 179-367334 (2017-09-14)