Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Ingenieur- und Sachverständigenleistungen zum vorbeugenden Brandschutz für einen 5-geschossigen Neubau mit gemischter Nutzung im Rahmen des ersten Bauabschnitts für das Projekt „Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz“ europaweit aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-17.
Auftragsbekanntmachung (2017-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
“Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Ingenieur- und Sachverständigenleistungen zum vorbeugenden Brandschutz für einen 5-geschossigen Neubau mit...”
Kurze Beschreibung
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Ingenieur- und Sachverständigenleistungen zum vorbeugenden Brandschutz für einen 5-geschossigen Neubau mit gemischter Nutzung im Rahmen des ersten Bauabschnitts für das Projekt „Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz“ europaweit aus.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
Postanschrift: Brückenstr. 17
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.modernestadt.de🌏
E-Mail: klinikum@lenz-johlen.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E77573272🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-02-17 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-22 📅
Datum des Beginns: 2017-06-30 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 037-067061
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabestelle führt ein förmliches Vergabeverfahren allein aufgrund von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin...”
Die Vergabestelle führt ein förmliches Vergabeverfahren allein aufgrund von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i. S. d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter/Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter/Bewerber haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu tragen. Die Eintragung unter VI.4.1 und VI.4.3 erfolgen lediglich, weil es sich um Pflichtfelder handelt.
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Quelle: OJS 2017/S 037-067061 (2017-02-17)