Projektkommunikation und -marketing Projekt Köln Porz (P6)

moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH

Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Projektkommunikation sowie das Projektmarketing im Rahmen des Projekts „Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz“ europaweit aus. Das Projekt ist der Bevölkerung und den Akteuren vor Ort ein großes Anliegen. Sie begleiten das Vorhaben wohlwollend aber ebenso interessiert und kritisch. Projektkommunikation und -marketing Porz-Mitte soll an ihrem Interesse für die Entwicklung ansetzen. Dabei müssen die Aktivitäten den Planungs- und Bauablauf berücksichtigen und dürfen ihn nicht beeinträchtigen. Für den Projekterfolg wird es als wesentlich erachtet, dass die Arbeit bereits vor Beginn der baulichen Umsetzung des Projektes bis zu seinem Abschluss kontinuierlich erfolgt. Gegenüber den Adressaten muss eindeutig definiert werden, dass es um Information und umsetzungsbegleitenden Dialog nicht aber um eine Mitwirkung bei der im Wesentlichen bereits abgeschlossenen Projektplanung geht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Projektkommunikation sowie das Projektmarketing im Rahmen des Projekts „Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz“ europaweit aus. Das Projekt ist der Bevölkerung und den Akteuren vor Ort ein großes Anliegen. Sie begleiten das Vorhaben wohlwollend aber ebenso interessiert und kritisch. Projektkommunikation und -marketing Porz-Mitte soll an ihrem Interesse für die Entwicklung ansetzen. Dabei müssen die Aktivitäten den Planungs- und Bauablauf berücksichtigen und dürfen ihn nicht beeinträchtigen. Für den Projekterfolg wird es als wesentlich erachtet, dass die Arbeit bereits vor Beginn der baulichen Umsetzung des Projektes bis zu seinem Abschluss kontinuierlich erfolgt. Gegenüber den Adressaten muss eindeutig definiert werden, dass es um Information und umsetzungsbegleitenden Dialog nicht aber um eine Mitwirkung bei der im Wesentlichen bereits abgeschlossenen Projektplanung geht.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
Postanschrift: Brückenstr. 17
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.modernestadt.de 🌏
E-Mail: klemmt@modernestadt.de 📧
Telefon: +49 221/20594-32 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E43354367 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 031-056070
ABl. S-Ausgabe: 31
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle führt ein förmliches Vergabeverfahren allein aufgrund von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i. S. d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter/Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter/Bewerber haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu tragen. Die Eintragung unter VI.4.1) und VI.4.3) erfolgen lediglich, weil es sich um Pflichtfelder handelt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zielsetzung ist, über die gesamte Dauer der Projektumsetzung – beginnend mit der Abbruchplanung – die interessierte Öffentlichkeit zu informieren,
— für die interessierte Öffentlichkeit Ansprechpartner zu sein und bestehende Sorgen, die im Zusammenhang mit der baulichen Entwicklung stehen, aufzufangen,
— der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, die Entwicklung zu beobachten und die „Neue Mitte Porz“ wachsen zu sehen – und so das Projekt als zentralen Impuls für die Revitalisierung der Porzer Innenstadt bei örtlicher Bevölkerung und Geschäftstreibenden zu verankern und Akzeptanz für dieses zu erreichen.
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Weitere Einzelheiten können der detaillierten Projektbeschreibung sowie dem – im Rahmen des vorliegenden Teilnahmewettbewerbs noch nicht zu bepreisenden – Leistungsverzeichnis entnommen werden (siehe Anhang 1 und 2).
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 3 fixe Verlängerungsoptionen für den AG von einem Jahr.
Beschreibung der Optionen:
2 Jahre Festlaufzeit, mind. 3 Optionen für Verlängerung für jeweils ein Jahr für AG bis Projektabschluss.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Teilnahmeanträge müssen schriftlich (nicht per Telefax oder E-Mail oder elektronisch ) eingereicht werden. Der Teilnahmeantrag ist in Papierform zweifach einzureichen, und zwar einmal im Original mit eigenhändiger Unterschrift samt Anlagen (Unterschrift nicht eingescannt oder kopiert) und einmal als Kopie. Zusätzlich (nur digital ist nicht ausreichend) soll eine digitale Version (auf CD ROM/DVD oder USB-Stick) eingereicht werden, die in allgemein üblichen Formaten lesbar ist (z. B. pdf-Format). Bei digitalen Dokumenten kann auf Unterschriften verzichtet oder eine eingescannte Version verwendet werden.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber:
a) vergleichbares Referenzprojekt Projektleitung 1 (max. 11 Pkt.) – obligatorisch erbrachte Leistungen > Kommunikations- und Marketingkonzept (max. 3 Pkt.) > Erstellung erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Umsetzung erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Steuerung/Begleitung gesamte Konzeptkoordination erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Informationsformate vor Ort (max. 2 Pkt.) > Funktion eines dauerhaft und regelmäßigen Ansprechpartners erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Moderationstätigkeit erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Marketingaktionen vor Ort (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Webpräsenz (max. 4 Pkt.) > Informationszweck erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Dokumentationszweck erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Dialogzweck erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > inkl. Newsletter erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Projektpublikationen (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) b) vergleichbares Referenzprojekt Projektleitung 2 (max. 11 Pkt.) – optional s. o.
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c) vergleichbares Referenzprojekt Kommunikationsfachkraft (max. 11 Pkt.) – obligatorisch erbrachte Leistungen > Kommunikations- und Marketingkonzept (max. 3 Pkt.) > Erstellung erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Umsetzung erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Steuerung/Begleitung gesamte Konzeptkoordination erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Informationsformate vor Ort (max. 2 Pkt.) > Funktion eines dauerhaft und regelmäßigen Ansprechpartners erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Moderationstätigkeit erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Marketingaktionen vor Ort (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Webpräsenz (max. 4 Pkt.) > Informationszweck erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Dokumentationszweck erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Dialogzweck erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > inkl. Newsletter erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Projektpublikationen (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) d) vergleichbares Referenzprojekt Kommunikationsfachkraft (max. 11 Pkt.) – optional s. o.
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e) vergleichbares Referenzprojekt Mediengestaltung (max. 3 Pkt.) – obligatorisch erbrachte Leistungen > Entwicklung einer Marke (max. 2 Pkt.) > Logo/Wortbildmarke erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Dokumente des CD erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Webpräsenz (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) f) vergleichbares Referenzprojekt Mediengestaltung ‚ (max. 3 Pkt.) – optional s. o.
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g) vergleichbares Referenzprojekt Büro 1 (max. 11 Pkt.) – obligatorisch erbrachte Leistungen > Kommunikations- und Marketingkonzept (max. 3 Pkt.) > Erstellung erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Umsetzung erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Steuerung/Begleitung gesamte Konzeptkoordination erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Informationsformate vor Ort (max. 2 Pkt.) > Funktion eines dauerhaft und regelmäßigen Ansprechpartners erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Moderationstätigkeit erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Marketingaktionen vor Ort (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Webpräsenz (max. 4 Pkt.) > Informationszweck erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Dokumentationszweck erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Dialogzweck erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > inkl. Newsletter erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) > Projektpublikationen (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.) h) vergleichbares Referenzprojekt Büro 2 (max. 11 Pkt.) – obligatorisch s. o.
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i) vergleichbares Referenzprojekt Büro 3 (max. 11 Pkt.) – optional s. o.
j) vergleichbares Referenzprojekt Büro 4 (max. 11 Pkt.) – optional s. o.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-15 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektidee/Projektplanung und -abwicklung/Projektleitung und -erfahrung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Gewichtung des Preises: 40

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Fördermittelempfänger
Kontakt
Kontaktperson: Katharina Klemmt
Internetadresse: www.modernestadt.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E43354367 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postleitzahl: 50968
Kontaktperson: Rechtsanwalt Martin Hahn
E-Mail: klinikum@lenz-johlen.de 📧
Land: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.lenz-johlen.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472889 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den 6 / 6 öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der Vergabekammer: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2017/S 031-056070 (2017-02-10)