Wir weisen darauf hin, dass zur Abgabe eines Angebotes eine Eigenerklärung vorgelegt werden muss, dass die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben vom 31. Januar 2017 eingehalten werden. Sollte in Bezug auf die dort in § 4 benannten Standards ein anderweitiger, bundesweit für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag bestehen, kommt dieser ergänzend zur Anwendung. Die Teilnahmeanträge für alle Lose sind bei der genannten Kontaktstelle (Anwaltskanzlei Bommert, Herrn Rechtsanwalt Martin Bommert, Johann-Adolf-Hasse-Platz 2, 21029 Hamburg) abzugeben. Dort können auch Muster für die Eigenerklärungen gem. III.2.2) Ziffern (7) und (8) (zu § 123 GWB, MiLoG und AEntG) abgefordert werden. Deren Verwendung ist freiwillig.